Monday, March 31, 2008

Anhängige Telekom- und Rundfunkfälle vor dem EuGH und EuG

Vor dem EuGH sind derzeit folgende interessante Fälle aus dem Telekom- und Rundfunkbereich anhängig (Vertragsverletzungs-, Vorabentscheidungs-, Nichtigkeits- und Rechtsmittelverfahren):

Beim Gericht erster Instanz sind folgende Fälle von Interesse:

(Ich habe hier ausgewählt, was aus meiner Sicht im Bereich des Telekom- und Rundfunkrechts von Interesse ist, einschließlich der relevanten Beihilfen- und Wettbewerbssachen; die Aufzählung beansprucht aber keine Vollständigkeit - die Übersicht wird gelegentlich aktualisiert, was mit "Update" kenntlich gemacht wird, die mittlerweile entschiedenen Fälle werden kursiv gesetzt)

Update: diese Liste wird nicht mehr aktualisiert; die aktuelle Liste der Verfahren ist hier zu finden!

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Sunday, March 30, 2008

TKGV-Novelle

§ 81 Abs 7 TKG 2003 halte ich - wie man im Kommentar zum TKG 2003 nachlesen kann - für "völlig missglückt". In dieser Bestimmung wurde nämlich festgelegt, dass Funkanlagenbewilligungen "in Fällen der gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge" über Antrag des Bewilligungsinhabers "im bestehenden Umfang von der Behörde auf eine andere Person oder Institution zu übertragen" sind. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus wohl, dass diese Bewilligungen - anders als etwa Gewerbeberechtigungen - ohne Antrag auf Übertragung im Fall der Gesamtrechtsnachfolge erlöschen würden, was zumindest rechtspolitisch merkwürdig ist.

Anfang dieses Monats hat nun der Verkehrsminister wenigstens eine unliebsame Konsequenz dieser Regelung beseitigt. Durch eine Novellierung der Telekommunikationsgebührenverordnung (TKGV), BGBl II 2008/82, wurde klargestellt, dass bei einer "Zuteilung" von Frequenzen im Zuge der Übertragung einer Bewilligung an den Gesamtrechtsnachfolger keine Zuteilungsgebühren zu entrichten sind. Das lässt zumindest hoffen, dass bei nächster Gelegenheit auch das Gesetz korrigiert wird.

PS: die Übersicht über die Rechtsgrundlagen des Telekomunikationsrechts wurde wieder aktualisiert.

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Saturday, March 29, 2008

Medienbehörde: jetzt aber wirklich (?)

Über wahrscheinlich kein Thema haben sich die Regierungsparteien schon so oft geeinigt wie über die neue "unabhängige Medienbehörde" - sogar schon 1999, bevor es dann doch nicht zur großen Koalition gekommen ist. Damals war zwischen SPÖ und ÖVP schon die Zusammenführung von Medien- und Telekomregulierung in einer gemeinsamen unabhängigen Regulierungsbehörde paktiert, da aber der größere (Regierungs-)Pakt nicht zustande kam, wurde auch diese Einigung auf Eis gelegt.

Bei der Neuauflage der SPÖ-ÖVP-Koalition war dann die Einigung - wieder bevor das Regierungsprogramm vereinbart wurde - nicht schwer (siehe dazu hier), und im Regierungsprogramm wurde es auch festgehalten (dazu hier). Und weil trotz aller Einigkeit nichts Sichtbares passiert ist, hat man sich letzten Juli eben wieder einmal geeinigt: darauf, dass es im September (2007) wirklich ernst wird (Näheres dazu hier).

Im Oktober 2007 hat man dann für den Telekom-Bereich der "bis auf weiteres-Behörde" einen neuen (alten) Geschäftsführer gesucht und immerhin eine Befristung der Funktion "bis zur Errichtung der neuen Behörde, längstens jedoch auf 3 Jahre" vorgesehen (siehe hier).

Jetzt schreiben wir März 2008, und die Regierung ist sich wieder einmal einig: nun soll die neue Behörde im November 2008 kommen. Im Arbeitsplan 2008 ist nur das Stichwort "unabhängige Medienbehörde, Medienförderung" enthalten. Inhaltlich kann man daraus wohl ein Junktim ableiten, aber zur Ausgestaltung der Medienbehörde hält man sich damit größtmögliche Spielräume offen. Von der Umsetzung des Regierungsprogramms mit einer einheitlichen Behörde, in der alle Regulierungsaufgaben im Telekommunikations- und Medienbereich zusammengeführt werden (Verwirklichungschance: meiner Erachtens keine), bis hin zu einer einfachen Weisungsfreistellung der KommAustria und ansonsten Beibehaltung des Status quo (legistisch am einfachsten lösbar) ist da alles möglich.

Sonst findet sich im Arbeitsprogramm zu Medien und Telekommunikation nur die "Internetoffensive", vorgesehen für den Oktober und - im Abschnitt "Innere Sicherheit" - die Online-Durchsuchung mit Zielzeitpunkt Juli. Ob das heißt, dass dann die Gesetzesentwürfe vorliegen müssen, oder ob damit schon die parlamentarische Beschlussfassung gemeint ist, geht aus dem Dokument nicht hervor. Durchaus vorstellbar ist es freilich, dass es kurz vor der Sommerpause im Parlament Anfang Juli dann wieder hektisch wird - wie zuletzt vor dem Jahreswechsel mit den Sicherheitspolizeigesetz-Novellen. Das wäre wirklich ein besonderes Pech, wenn sich dann eine Behandlung im Ausschuss nicht mehr ausginge!

Im Arbeitsplan 2008 nicht enthalten ist die TKG-Novelle zur Vorratsdatenspeicherung, und auch die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung der Werbebeschränkungen des ORF scheint nicht auf. Aber es kann ja wohl nicht alles schon im Jahr 2008 erledigt werden ...

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Wednesday, March 26, 2008

"Schleichwerbung - das geht nicht!" (1978)

Ganz ausnahmsweise ein TV-Programmhinweis: 26. März 2008, 22.25 Uhr, 3sat, "Kottan ermittelt - Wien Mitte" (Buch: Helmut Zenker, Regie: Peter Patzak) Bestens geeignet als rundfunkrechtliches Anschauungsmaterial, zum Beispiel jene Szene im Kaffeehaus, aus der das obige Bild stammt:

Schremser (gespielt von Walter Davy) blättert in einer griechischen Zeitung; Kottan (Franz Buchrieser) spricht ihn darauf an:
Kottan: Können Sie griechisch?
Schremser: Ka Wort, warum?
Kottan: Nur so.
Schremser: Ah, Sie meinen wegen der Zeitung? A österreichische Zeitung im österreichischen Fernsehen? Schleichwerbung - das geht nicht!

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Tuesday, March 25, 2008

Notruf: "Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal"

Die Rufnummer 147 ist in Österreich eine echte Notrufnummer ("Notrufdienst für Kinder und Jugendliche", bekannt als "Rat auf Draht"). Sie muss daher rund um die Uhr erreichbar sein, es dürfen keine nennenswerten Wartezeiten vorkommen und schließlich ist die Belegung mit einer Tonbandansage nicht zulässig (siehe § 19 KEM-V). Mit den beiden letzten Punkten sieht es bei "Rat auf Draht" schon nach eigenen Angaben kritisch aus (siehe bereits hier, in der Zwischenzeit hat sich offenbar nichts geändert). Für den Fall, dass Anrufer am Tonband landen, wird ihnen im Web der gute Tipp gegeben: "Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal durchzukommen." (Das erinnert übrigens auch ein wenig an die Vorgangsweise der Europäischen Kommission, hilfsbedürftigen Menschen zum Wählen einer bekanntermaßen nirgends in Europa funktionierenden Rufnummer zu raten).

Anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens von "Rat auf Draht" wurde heute auch ein wenig Bilanz über die Tätigkeit gezogen (OTS-Aussendung). Bemerkenswert sind wieder einmal die Zahlen, die in diesem Zusammenhang genannt werden. In der offiziellen Presseaussendung kommen keine konkreten Beratungszahlen vor, in der APA-Meldung (aufgegriffen zum Beispiel vom Standard) ist von täglich 600 Beratungsgesprächen die Rede, und auf der Website von Rat auf Draht findet sich die mathematisch bemerkenswerte Formulierung: "im Schnitt werden täglich bis zu 600 Beratungsgespräche geführt" (meines Erachtens gibt es entweder einen Schnitt oder einen Spitzenwert "bis zu" - beides geht nicht zusammen).

In der offiziellen Statistik für 2007 ist von 205.662 Kontakten und 131.354 Beratungsgesprächen die Rede (also im Schnitt 563 Kontakte bzw. 360 Beratungsgespräche pro Tag). 360 Beratungsgespräche pro Tag sind eine bemerkenswerte Leistung, und es wäre nicht nötig, diese Zahl noch "aufzublasen". 600 Beratungsgespräche pro Tag dürften es jedenfalls nicht sein, das wäre mit 15 MitarbeiterInnen auch kaum ernsthaft zu bewältigen.

Noch mysteriöser sind die Zahlen über die Anrufe bei Rat auf Draht: schon das Forum Mobilkommunikation hatte ja von mehreren Millionen Anrufen allein aus dem Mobilnetz berichtet (4,9 Mio im Jahr 2006, 2,7 Mio im Jahr 2007 - siehe hier), die Telekom Austria AG, ein Sponsor des Notrufdienstes, spricht gar von 600.000 Anrufen pro Monat, also 7,2 Mio pro Jahr (oder fast 20.000 pro Tag). Legt man die Zahl der Telekom Austria zugrunde, dann würde nur etwa jeder 35. Anruf bei der Notrufnummer 147 diese tatsächlich erreichen (und zu einem "Kontakt" führen). Auch wenn von den Telekom Austria oder FMK-Zahlen viele versehentliche Notrufe und "Scherz"-Anrufe abzuziehen sind, bleibt - falls die Zahlen richtig sind - immer noch eine ganz wesentliche Zahl von Notrufen, die offenbar im Niemandsland versanden.

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Monday, March 24, 2008

Der neue Trend: Steuerfinanziertes Fernsehen

"Policy placement" und direkte Finanzierung von Fernsehangeboten durch die öffentliche Hand liegt offenbar im Trend. Nachdem schon Karin Resetarits, die derzeit gegen die Erhöhung der "Rundfunkgebühren" (gemeint: des Programmentgelts) des ORF kämpft, sich ihre Sendung auf TW1 aus Steuergeldern finanzieren lässt (dafür kommt das Europäische Parlament auf), hat nun die MMKmedia [Anmerkung: hier habe nachträglich am 28.3. einen Klammerausdruck gestrichen] die nächste öffentlich finanzierte Produktion an Land gezogen: die Wirtschaftskammer Östererich trägt zum wöchentlichen "Wirtschaftsforum" unter dem Titel "Bei Barazon" (auf TW1) bei. Immerhin wird dieser Umstand auf der Website von TW1 angedeutet ("Die Sendung wird in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wirtschaftskammer produziert.")

In der Presseaussendung von TW1 fallen solche Kleinigkeiten unter den Tisch, dafür darf sich dort der Produzent freuen, dass seine Sendung "erstmals in der österreichischen Fernsehgeschichte speziell Rücksicht auf die Wirtschaftstreibenden, die die größte Wertschöpfung zustandebringen und Arbeitsplätze generieren" nimmt. Die Wirtschaftskammer, finanziert mit Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder, kann damit immerhin "Anliegen und Chancen der Betriebe und der Wirtschaftstreibenden" (Zitat der TW1-Presseaussendung) ins Fernsehen bringen, auch wenn die früheren Belangsendungen 2001 abgeschafft wurden und der Kammer die Beteiligung an privaten Fernsehveranstaltern nicht erlaubt wäre. Aber warum sollte man sich auch einen ganzen Sender kaufen (gut, vielleicht mit einer - vorübergehenden - Ausnahme), wenn man auch einzelne Sendungen haben kann?

Interessant wäre auch, ob der (steuerfinanzierte) Österreichische Seniorenrat etwas zur Finanzierung der Sendung 60plus auf TW1 beiträgt, oder ob die Berichterstattung dort ohne Steuergelder auskommt.

Geht man übrigens davon aus, dass die Gestaltung der Sendungen ohne jegliche thematische Vorgaben des Finanziers erfolgt, so ist rundfunkrechtlich dagegen nichts einzuwenden (siehe § 17 Abs 7 ORF-G). Die Entgegennahme von freigiebig gewährten Spenden (eine Patronanzsendung der Wirtschaftskammer kann nicht vorliegen, da diese kein Unternehmen ist) kann man TW1 wohl nicht verwehren - ob aber eine Spendengewährung der Wirtschaftkammer an einen kommerziellen Rundfunkveranstalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, zur "Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder" (§ 1 Wirtschaftskammergesetz) wirklich sinnvoll wäre?

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Saturday, March 22, 2008

Update: EU-Vorschriften für nationale Regulierungsbehörden

Auch wenn die Europäische Kommission derzeit eher beschäftigt ist, neue europäische Regulierungsbehörden einzurichten (Sitchwort: EECMA), oder dann doch auch wieder nicht (siehe die Mitteilung "Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven" vom 11. März 2008), so hat sich doch auch bei den Vorschriften für nationale Regulierungsbehörden in den letzten Monaten wieder etwas getan.

Seit meiner letzten Zusammenstellung im Oktober 2007 wurden vor allem die Richtlinien zu den Postdiensten (2008/6/EG), zur Eisenbahn (2007/58/EG) und zu den audiovisuellen Mediendiensten (2007/65/EG) beschlossen und kundgemacht. Ich habe daher meine Übersicht der Richtlinienbestimmungen zu nationalen Regulierungsbehörden wieder auf aktuellen Stand gebracht (in englischer Sprache, download).

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Wednesday, March 19, 2008

Letzte Rundfunkgebührenerhöhung: 1.9.1987

"Keine neuerliche Erhöhung der Rundfunkgebühren", fordert Karin Resetarits, MEP, in einer aktuellen Petition. Vielleicht ist ihr entgangen, dass die letzte Rundfunkgebührenerhöhung in Österreich mehr als zwanzig Jahre zurück liegt: ab 1. September 1987 wurden die Rundfunkgebühren für den Fernsehempfang auf 16 Schilling angehoben (BGBl 1987/319). Genau dieser Betrag (auf Grund der Rundungsdifferenz sogar etwas weniger, nämlich € 1,16) wird auch derzeit gemäß § 3 Rundfunkgebührengesetz eingehoben, eine Erhöhung ist nicht in Sicht.

Aber Resetarits meint natürlich nicht die Rundfunkgebühren, sondern das Programmentgelt - und den Fehler in der Bezeichnung wird man ihr nicht unbedingt vorwerfen können, wenn sogar die GIS, die es wirklich besser wissen sollte, die Begriffe nicht korrekt verwendet und "Rundfunkgebühren" als Synonym für den gesamten Betrag verwendet, den sie einhebt (zum Beispiel hier).

Bemerkenswerter an der Petition sind denn auch die sonstigen Unschärfen, vor allem wenn vorgeblich zitiert wird. So heißt es in der Petition zum Beispiel:
"Denn im Programmauftrag heißt es:
'Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des Österreichischen Rundfunks zu achten. Jedenfalls im Hauptabendprogramm (20-22 Uhr) sind in der Regel anspruchsvolle Sendungen zu zeigen.'"

Richtig heißt es in § 4 Abs 3 ORF-Gesetz:
"(3) Das ausgewogene Gesamtprogramm muss anspruchsvolle Inhalte gleichwertig enthalten. Die Jahres- und Monatsschemata des Fernsehens sind so zu erstellen, dass jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen. Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten. Die Qualitätskriterien sind laufend zu prüfen." [Hervorhebung zur Verdeutlichung des Unterschieds hinzugefügt]

Und besonders interessant für eine Europaabgeordnete ist die Bezugnahme auf den EG-Vertrag - Zitat aus der Petition:
"Im EG-Vertrag über staatliche Beihilfen ist klar definiert:
'Die staatliche Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist nach Artikel 82 Absatz 2 EG-Vertrag zulässig, solange ihre Höhe den Nettokosten für die Bereitstellung der öffentlich-rechtlichen Dienstleistung entspricht.'"
Die klare Definition stammt aus diversen Presseaussendungen der Europäischen Kommission und findet sich weder im EG-Vertrag, noch in einem "EG-Vertrag über staatliche Beihilfen" (dessen Existenz mir bislang verborgen blieb). Das spricht nicht gegen den Inhalt des Zitats, aber es macht doch einen Unterschied, ob etwas im Primärrecht steht, oder ob es eine Aussage der Kommission ist.

Die Aktion der Europabgeordneten ist offensichtlich selbstlos. Denn für ihre wöchentliche Sendung auf tw1, dem Spartensender des ORF, ist sie weder auf "Gebühren", noch auf Werbeeinnahmen angewiesen: ihre Sendung wird nämlich vom EU-Parlament finanziert, wie sie in einem Kurier-Interview im Jänner dieses Jahres bekanntgab.

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Tuesday, March 11, 2008

EuGH und EuG update

Der EuGH hat am 6. März 2008 in der Rechtssache C-82/07 Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones zur Frage Stellung genommen, ob die Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden auf mehrere Behörden aufgeteilt werden müssen oder dürfen. Das wenig überraschende Ergebnis: müssen nicht, dürfen schon; auch ein Ministerium - "Regierungsbehörde" - kann Regulierungsbehörde im Sinne der Rahmenrichtlinie sein, allerdings muss sichergestellt sein, dass das Ministerium nichts mit den betrieblichen Funktionen eines Kommunikationsnetze- oder dienste-Betreibers zu tun hat.

Das Gericht erster Instanz hat zwei Entscheidungen - eine davon bereits im Dezember 2007 - zum Artikel 7 Verfahren nach der Rahmenrichtlinie getroffen: T-109/06 Vodafone/Kommission und - letzte Woche veröffentlicht - T-295/06 Base/Kommission. Zusammengefasst: "comment-" oder "no comment-letters" der Kommission nach Artikel 7 Abs 3 der Rahmenrichtlinie sind keine Entscheidungen, gegen die sich Unternehmen mit Nichtigkeitsklage wehren können.

Spannend wird es wieder am 10. April, wenn das EuG über die Sache T-271/03 Deutsche Telekom/Kommission entscheidet. (Eine Liste anhängiger Fälle vor dem EuGH/EuG ist auf www.contentandcarrier.eu zu finden - hier).

Und noch ein Hinweis auf Entscheidungen des deutschen Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2007 (Pressemitteilung vom 29.11.2007), mit denen "Klagen auf telekommunikationsrechtliche Regulierung abgewiesen" wurden. Diese Entscheidungen sind erst diese Woche im Volltext verfügbar geworden: 6 C 42.06, 6 C 43.06, 6 C 44.06, 6 C 45.06, 6 C 46.06.

PS: Eine gewisse Funkstille in diesem Blog ist auf aktuelle physische Einschränkungen zurückzuführen und wird voraussichtlich zumindest noch eine Woche, hoffentlich nicht noch länger, andauern.

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Monday, March 03, 2008

Das Ende der Telefongebührenbefreiung

"Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FezG)" ist ein ziemlich sperriger Titel für ein Gesetz, das immerhin rund 300.000 ÖsterreicherInnen aus sozialen Erwägungen einen Zuschuss zu ihren Telefonkosten bietet. Zur Erklärung, worum es in diesem Gesetz geht, habe ich bisher auch meistens auf die frühere „Telefongebührenbefreiung" verwiesen, unter der sich viele Menschen noch mehr vorstellen können, auch wenn es Gebühren seit fast vierzehn Jahren und eine Befreiung seit mehr als sieben Jahren eigentlich nicht mehr gibt.

Nun wird auch der dritte Teil dieses zusammengesetzten Hauptworts hinfällig: nach einem Entwurf für eine Novelle zum FezG, den das Verkehrsministerium heute zur Begutachtung versandt hat, soll nämlich auch die Beschränkung auf die Sprachtelefonie fallen. In Hinkunft soll es also statt einer Befreiung von den Gebühren für das Telefon einen Zuschuss zu den Entgelten für Kommunikationsdienste geben. Auch ein reiner ADSL-Anschluss wird damit zuschussfähig, zumal - wie die Erläuterungen festhalten - Sprachdienste auch über das Internet als Voice over IP abgewickelt werden können.

Der Gesetzestitel soll aber bestehen bleiben, und formal bleibt es auch beim Begriff der Fernsprechentgelte - diese werden aber als Entgelte definiert, "die ein Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsdienstes für den Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz oder die Erbringung von Kommunikationsdiensten in Rechnung stellt."

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"Übergreifende Willenserklärung": Auf ins Internet, aber offensiv

Masterplan, Task Force und Breitband-Initiative war gestern, heute wurde gleich die Offensive ausgerufen: die "Internetoffensive Österreich". Nach dem Motto "Awareness ist das Wichtigste" (so UPC Austria-Chef Thomas Hintze heute beim Kick off) muss eben alle paar Monate eine neue ... Initiative durchs virtuelle Dorf getrieben werden.

"HBK und HVK" (der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler, wie sie auf der Website der Offensive im besten Beamtenjargon abgekürzt genannt werden) haben die Schirmherrschaft übernommen (zur Schirmherrschaft an sich steht derzeit in Wikipedia "Die Unterstützung ist häufig eher symbolisch und besteht kaum aus mehr als dem Zurverfügungstellen des Namens.")

Und herauskommen soll: nichts weniger als die "ÖSTERREICHISCHE INTERNETDEKLARATION" (konsequent groß geschrieben, und auch konsequent mit dem Hinweis auf unser Land versehen, denn man soll sie ja auch nicht mit der schweizer oder der schwedischen Internetdeklaration verwechseln, da geht es nämlich um Zollerklärungen über Internet). "Dieses Werk", so heißt es in der beim Kick off verteilten Broschüre, über die ÖSTERREICHISCHE INTERNETDEKLARATION, "enthält konkrete Vorschläge, wie sich Österreich eine Spitzenposition im internationalen IKT-Ranking sichern kann."

Und im Web ist gleich davon die Rede, dass diese "übergreifende Willenserklärung" (ich würde nicht davon ausgehen, dass das im rechtlichen Sinn gemeint ist) als Basis für die IKT-Strategie der Bundesregierung für die nächsten Jahre fungieren wird. Im Herbst dieses Jahres jedenfalls sollen "HBK" und "HVK" die Deklaration überreicht bekommen, vielleicht auf einem etwas kleineren USB-Stick als jenem, den sie heute festhalten mussten.

PS: Eine Internet-Offensive hat auch das österreichische Bundesheer schon einmal gestartet, unter dem Motto "Internet statt Alkohol in den Kasernen"

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