Friday, February 08, 2008

Notrufstatistik: wohin verschwinden 90% aller 147er-Notrufe?

Das Forum Mobilkommunikation (FMK) hat für das Jahr 2007 bekanntgegeben, dass exakt 2.652.764 Notrufe zur Notrufnummer 147 ("Rat auf Draht") von österreichischen Mobilfunkbetreibern abgewickelt wurden. Damit ist diese Notrufnummer wieder mit Abstand führend in der vom FMK ein wenig zynisch als "Notruf-Hitparade" bezeichneten Aufstellung, weit vor dem ÖAMTC-"Notruf" 120 (rechtlich kein Notruf, sondern eine "Kurzrufnummer für besondere Dienste" gemäß § 21 KEM-V) und vor dem "Euro-Notruf" 112, die jeweils knapp über eine Million Anrufe verzeichneten.

Bemerkenswert an dieser Aufstellung ist nicht nur der ganz dramatische Rückgang von "Rat auf Draht"-Notrufen, von rund 4,9 Mio Anrufen im Jahr 2006 auf rund 2,7 Mio. Anrufe im Jahr 2007, sondern auch, dass von diesen Anrufen offenbar nur ein Bruchteil tatsächlich beim Notrufbetreiber angekommen ist: die vom ORF als Inhaber der Notrufnummer angegebenen Eckdaten weisen nämlich nur 205.662 Kontakte (und 131.354 Beratungsgespräche) aus. Nicht einmal ein Zehntel der über Mobilfunknetze abgesetzten Notrufe hätten damit zu einem Kontakt mit dem Notrufdienst geführt (und da sind die vom Festnetz kommenden Anrufe, die bei der Zielgruppe der Jugendlichen aber wohl wesentlich seltener als die Handyanrufe sein dürften, noch nicht berücksichtigt.)

Eine Erklärung für die Diskrepanz könnte auch in den Wartezeiten liegen. Laut Angaben von "Rat auf Draht" kann es nämlich "schon mal ... auch zu längeren Wartezeiten kommen", und es gibt sogar
"ein zweites Tonband. Dieses informiert dich, wenn die Warteschleife voll ist. Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal durchzukommen."

In § 19 KEM-V heißt es aber (unter anderem):

"(1) Der Zuteilungsinhaber einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste hat sicherzustellen, dass ... der Notrufdienst 24 Stunden täglich erreichbar ist und so ausgestattet wird, dass bei der Entgegennahme von Rufen keine nennenswerten Wartezeiten auftreten.
(2) Die Belegung von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste mit Tonbandnachrichten oder ähnlichen automatischen Systemen sowie ein Verhalten, das keine der Notrufsituation adäquate Hilfe ermöglicht oder initiiert, ist nicht zulässig."


Schade, dass offenbar keine ausreichenden Ressourcen bereitstehen, diesen Notrufdienst nach den Vorgaben der Verordnung zu erbringen.

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