agency design: go!
Der Begriff "One-Stop-Shop" (in unterschiedlichen Schreibweisen) wird im neuen Regierungsprogramm elfmal erwähnt; das ist geradezu selten, jedenfalls wenn man es mit anderen beliebten Worten (Effizienz oder effizient: 50 mal; Evaluierung oder evaluieren: 51 mal) vergleicht. Ein wenig überraschend ist, dass der Begriff im Kapitel Medien und Telekommunikation gar nicht vorkommt, auch wenn - wie schon im Dezember angekündigt - "alle behördlichen Bewilligungen für alle elektronischen Anbieter" bei einer einheitlichen Behörde erfolgen sollen.
"Die Konvergenz der Medien erfordert konvergente Strukturen." So steht es im neuen Regierungsprogramm. Da trifft es sich gut, dass die selben Parteien auch schon vor zehn Jahren "die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Konvergenz im elektronischen Kommunikationssektor in der Konzeption einer zukunftsgerichteten Regulierungsstruktur erkannt" haben (so steht es jedenfalls in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum TKG 1997, 759 BlgNR 20. GP).
Zum zehnjährigen Jubiläum der Entdeckung der Konvergenz durch den österreichischen Gesetzgeber besteht also wieder einmal die Chance, tatsächlich eine integrierte (konvergente) Regulierungsbehörde zu schaffen. Wie diese konkret aussehen soll, lässt sich aus dem Regierungsprogramm allerdings noch nicht im Detail ableiten. Unter der Überschrift "Unabhängiger Regulator Medien- und Telekommunikationsfragen" heißt es dort:
"Die Medienbehörde KommAustria sowie der Geschäftsapparat RTR sind zu einer verfassungsrechtlich unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde auszubauen. Der Instanzen- und Verfahrenszug soll zweistufig erfolgen und für Medienanbieter schnellstmögliche Rechtssicherheit bringen. Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit erfolgen beim Regulator alle behördlichen Bewilligungen für alle elektronischen Anbieter."
Als Eckpunkte entnehme ich diesem Absatz:
- "verfassungsrechtlich unabhängig", das bedeutet wohl: durch Verfassungsbestimmung festgelegte Weisungsfreiheit (die im Telekombereich auf Grund der Rahmenrichtlinie erforderliche Unabhängigkeit von regulierten Unternehmen bedarf - wie auch jetzt schon - keiner Verfassungsbestimmung)
- "konvergente Medien- und Telekommunikationsbehörde": nur eine Behörde, und damit die Zusammenführung zumindest von KommAustria, RTR (Fachbereiche Rundfunk und Telekom) und Telekom-Control-Kommission (wenn man wirklich alle telekommunikationsrechtlichen Bewilligungen bei dieser Behörde bündeln will, dann müssten auch die Fernmeldebüros einbezogen werden!)
Nach dem Kapitel Staats- und Verwaltungsreform des Regierungsprogramms ist vorgesehen, die "zahlreichen gerichtsähnlichen Sonderbehörden" möglichst weitgehend in die neu zu schaffenden Verwaltungsgerichte erster Instanz zu überführen, dazu soll auch die Schaffung von Spezialgerichten und die Einrichtung eigener Senate in den Verwaltungsgerichten mit Laienbeisitzern für bestimmte Bereiche möglich sein. Der im Medien- und Telekomkapitel angesprochene "zweistufige Instanzenzug" könnte also bedeuten, dass als Rechtsmittelinstanz über der Medien- und TK-Regulierungsbehörde das Bundesverwaltungsgericht erster Instanz, allenfalls in einem Senat mit "Laienbeisitzern" (analog der Telekom-Control-Kommission), oder ein Bundes-Rundfunk- und Telekommunikationsgericht, entscheidet. Nach dem grundsätzlichen Modell für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (nach dem Regierungsprogramm) wäre gegen die Rechtsmittelentscheidung die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes zulässig (wenn das Verwaltungs[sonder]gericht erster Instanz dies für zulässig erklärt).
Sieht man übrigens von der Regulierungsbehörde ab, so kommt der Bereich Telekommunikation im Regierungsprogramm nur sehr am Rande vor; immerhin wird eine "500 Millionen Euro Breitbandinitiative" unter anderem "mit 300 Millionen Euro von der Telekom finanziert" (freiweillig? aus der Dividende?). Und schließlich wird - offenbar eine Konsequenz des IKT-Masterplans - "ein politisch einheitlicher Ansprechpartner für IKT-Fragen" als notwendig angesehen. Wo dieser "IKT-Zar" - wohl eine typische Aufgabe für einen Ex-Consulter (etwa nach dem Vorbild des "E-Gov Tsar" im UK, bis vor kurzem ein Ex-Accenture-Consulter) - angesiedelt sein wird, verrät das Regierungsprogramm nicht.
"Die Konvergenz der Medien erfordert konvergente Strukturen." So steht es im neuen Regierungsprogramm. Da trifft es sich gut, dass die selben Parteien auch schon vor zehn Jahren "die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Konvergenz im elektronischen Kommunikationssektor in der Konzeption einer zukunftsgerichteten Regulierungsstruktur erkannt" haben (so steht es jedenfalls in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum TKG 1997, 759 BlgNR 20. GP).
Zum zehnjährigen Jubiläum der Entdeckung der Konvergenz durch den österreichischen Gesetzgeber besteht also wieder einmal die Chance, tatsächlich eine integrierte (konvergente) Regulierungsbehörde zu schaffen. Wie diese konkret aussehen soll, lässt sich aus dem Regierungsprogramm allerdings noch nicht im Detail ableiten. Unter der Überschrift "Unabhängiger Regulator Medien- und Telekommunikationsfragen" heißt es dort:
"Die Medienbehörde KommAustria sowie der Geschäftsapparat RTR sind zu einer verfassungsrechtlich unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde auszubauen. Der Instanzen- und Verfahrenszug soll zweistufig erfolgen und für Medienanbieter schnellstmögliche Rechtssicherheit bringen. Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit erfolgen beim Regulator alle behördlichen Bewilligungen für alle elektronischen Anbieter."
Als Eckpunkte entnehme ich diesem Absatz:
- "verfassungsrechtlich unabhängig", das bedeutet wohl: durch Verfassungsbestimmung festgelegte Weisungsfreiheit (die im Telekombereich auf Grund der Rahmenrichtlinie erforderliche Unabhängigkeit von regulierten Unternehmen bedarf - wie auch jetzt schon - keiner Verfassungsbestimmung)
- "konvergente Medien- und Telekommunikationsbehörde": nur eine Behörde, und damit die Zusammenführung zumindest von KommAustria, RTR (Fachbereiche Rundfunk und Telekom) und Telekom-Control-Kommission (wenn man wirklich alle telekommunikationsrechtlichen Bewilligungen bei dieser Behörde bündeln will, dann müssten auch die Fernmeldebüros einbezogen werden!)
Nach dem Kapitel Staats- und Verwaltungsreform des Regierungsprogramms ist vorgesehen, die "zahlreichen gerichtsähnlichen Sonderbehörden" möglichst weitgehend in die neu zu schaffenden Verwaltungsgerichte erster Instanz zu überführen, dazu soll auch die Schaffung von Spezialgerichten und die Einrichtung eigener Senate in den Verwaltungsgerichten mit Laienbeisitzern für bestimmte Bereiche möglich sein. Der im Medien- und Telekomkapitel angesprochene "zweistufige Instanzenzug" könnte also bedeuten, dass als Rechtsmittelinstanz über der Medien- und TK-Regulierungsbehörde das Bundesverwaltungsgericht erster Instanz, allenfalls in einem Senat mit "Laienbeisitzern" (analog der Telekom-Control-Kommission), oder ein Bundes-Rundfunk- und Telekommunikationsgericht, entscheidet. Nach dem grundsätzlichen Modell für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (nach dem Regierungsprogramm) wäre gegen die Rechtsmittelentscheidung die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes zulässig (wenn das Verwaltungs[sonder]gericht erster Instanz dies für zulässig erklärt).
Sieht man übrigens von der Regulierungsbehörde ab, so kommt der Bereich Telekommunikation im Regierungsprogramm nur sehr am Rande vor; immerhin wird eine "500 Millionen Euro Breitbandinitiative" unter anderem "mit 300 Millionen Euro von der Telekom finanziert" (freiweillig? aus der Dividende?). Und schließlich wird - offenbar eine Konsequenz des IKT-Masterplans - "ein politisch einheitlicher Ansprechpartner für IKT-Fragen" als notwendig angesehen. Wo dieser "IKT-Zar" - wohl eine typische Aufgabe für einen Ex-Consulter (etwa nach dem Vorbild des "E-Gov Tsar" im UK, bis vor kurzem ein Ex-Accenture-Consulter) - angesiedelt sein wird, verrät das Regierungsprogramm nicht.
Labels: regulator
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