Der neue Trend: Steuerfinanziertes Fernsehen
"Policy placement" und direkte Finanzierung von Fernsehangeboten durch die öffentliche Hand liegt offenbar im Trend. Nachdem schon Karin Resetarits, die derzeit gegen die Erhöhung der "Rundfunkgebühren" (gemeint: des Programmentgelts) des ORF kämpft, sich ihre Sendung auf TW1 aus Steuergeldern finanzieren lässt (dafür kommt das Europäische Parlament auf), hat nun die MMKmedia [Anmerkung: hier habe nachträglich am 28.3. einen Klammerausdruck gestrichen] die nächste öffentlich finanzierte Produktion an Land gezogen: die Wirtschaftskammer Östererich trägt zum wöchentlichen "Wirtschaftsforum" unter dem Titel "Bei Barazon" (auf TW1) bei. Immerhin wird dieser Umstand auf der Website von TW1 angedeutet ("Die Sendung wird in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wirtschaftskammer produziert.")
In der Presseaussendung von TW1 fallen solche Kleinigkeiten unter den Tisch, dafür darf sich dort der Produzent freuen, dass seine Sendung "erstmals in der österreichischen Fernsehgeschichte speziell Rücksicht auf die Wirtschaftstreibenden, die die größte Wertschöpfung zustandebringen und Arbeitsplätze generieren" nimmt. Die Wirtschaftskammer, finanziert mit Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder, kann damit immerhin "Anliegen und Chancen der Betriebe und der Wirtschaftstreibenden" (Zitat der TW1-Presseaussendung) ins Fernsehen bringen, auch wenn die früheren Belangsendungen 2001 abgeschafft wurden und der Kammer die Beteiligung an privaten Fernsehveranstaltern nicht erlaubt wäre. Aber warum sollte man sich auch einen ganzen Sender kaufen (gut, vielleicht mit einer - vorübergehenden - Ausnahme), wenn man auch einzelne Sendungen haben kann?
Interessant wäre auch, ob der (steuerfinanzierte) Österreichische Seniorenrat etwas zur Finanzierung der Sendung 60plus auf TW1 beiträgt, oder ob die Berichterstattung dort ohne Steuergelder auskommt.
Geht man übrigens davon aus, dass die Gestaltung der Sendungen ohne jegliche thematische Vorgaben des Finanziers erfolgt, so ist rundfunkrechtlich dagegen nichts einzuwenden (siehe § 17 Abs 7 ORF-G). Die Entgegennahme von freigiebig gewährten Spenden (eine Patronanzsendung der Wirtschaftskammer kann nicht vorliegen, da diese kein Unternehmen ist) kann man TW1 wohl nicht verwehren - ob aber eine Spendengewährung der Wirtschaftkammer an einen kommerziellen Rundfunkveranstalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, zur "Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder" (§ 1 Wirtschaftskammergesetz) wirklich sinnvoll wäre?
In der Presseaussendung von TW1 fallen solche Kleinigkeiten unter den Tisch, dafür darf sich dort der Produzent freuen, dass seine Sendung "erstmals in der österreichischen Fernsehgeschichte speziell Rücksicht auf die Wirtschaftstreibenden, die die größte Wertschöpfung zustandebringen und Arbeitsplätze generieren" nimmt. Die Wirtschaftskammer, finanziert mit Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder, kann damit immerhin "Anliegen und Chancen der Betriebe und der Wirtschaftstreibenden" (Zitat der TW1-Presseaussendung) ins Fernsehen bringen, auch wenn die früheren Belangsendungen 2001 abgeschafft wurden und der Kammer die Beteiligung an privaten Fernsehveranstaltern nicht erlaubt wäre. Aber warum sollte man sich auch einen ganzen Sender kaufen (gut, vielleicht mit einer - vorübergehenden - Ausnahme), wenn man auch einzelne Sendungen haben kann?
Interessant wäre auch, ob der (steuerfinanzierte) Österreichische Seniorenrat etwas zur Finanzierung der Sendung 60plus auf TW1 beiträgt, oder ob die Berichterstattung dort ohne Steuergelder auskommt.
Geht man übrigens davon aus, dass die Gestaltung der Sendungen ohne jegliche thematische Vorgaben des Finanziers erfolgt, so ist rundfunkrechtlich dagegen nichts einzuwenden (siehe § 17 Abs 7 ORF-G). Die Entgegennahme von freigiebig gewährten Spenden (eine Patronanzsendung der Wirtschaftskammer kann nicht vorliegen, da diese kein Unternehmen ist) kann man TW1 wohl nicht verwehren - ob aber eine Spendengewährung der Wirtschaftkammer an einen kommerziellen Rundfunkveranstalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, zur "Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder" (§ 1 Wirtschaftskammergesetz) wirklich sinnvoll wäre?
Labels: Rundfunkrecht, TW1
1 Comments:
Schön gesagt. Der Bundeskommunikationssenat legt dem § 17 ORF-G allerdings ein weites Verständnis zu Grunde, sodass auch die WKO unter den Unternehmensbegriff fallen dürfte (vgl. die Begründung auf S. 26 ff. in http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=16357)
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