Thursday, July 05, 2007

Agency under construction?

Die Struktur der österreichischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste zeichnet sich nicht durch Übersichtlichkeit aus: Weder der EuGH, noch die Europäische Kommission oder die ITU finden sich da immer zurecht, manchmal muss man auch gemeinschaftsrechtskonform annehmen, dass eine nach dem Gesetz zuständige Behörde gar nicht zuständig ist (und umgekehrt), und für manche Aufgaben, die gemeinschaftsrechtlich einer Regulierungsbehörde zugewiesen werden, ist nach nationalem Recht (noch) nicht klar, welche damit gemeint ist. Dazu kommen je nach Behörde noch teilweise unterschiedliche Verfahrensvorschriften und Rechtsmittelzuständigkeiten, auch für die Vollziehung ein und derselben materiellrechtlichen Bestimmungen.

An sich kein Wunder, dass man in so einer Situation an Vereinfachung denkt: wäre doch schön, nur eine "konvergente Medien- und Telekommunikationsbehörde" zu haben, wie das im Abschnitt "Medien und Telekommunikation" des Regierungsprogramms auch vorgesehen ist. Die Umsetzung ist allerdings auf dem Papier leichter vorzunehmen als in der Wirklichkeit - und nicht zuletzt hat die bestehende Konstruktion zumindest einen wesentlichen Vorteil: sie ist vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert. Und schon nach dem Grundsatz "never touch a running system" kann natürlich eine gewisse Vorsicht angebracht sein.

Besonders schwierig wird die Sache aber dann, wenn unter dem Schlagwort "Medien- und Telekombehörde" nicht nur Fragen des "agency design" thematisiert werden, sondern auch inhaltliche Fragen des Medien- oder Telekommunikationsrechts. So ist in den letzten Tagen - im Zusammenhang mit der gestern vom Nationalrat beschlossenen "Handy-TV"-Novelle zum PrTV-G, ORF-G und KOG - auch neuerlich eine Diskussion nicht nur über die Organisation, sondern auch über die Aufgaben einer Medienbehörde geführt worden.

Auch in der Ausschussfeststellung des Verfassungsausschusses, mit der die Angelegenheit vorerst wieder einmal zwischenerledigt wurde, wird nicht nur auf die Organisationsform Bezug genommen, sondern auch auf "Mechanismen" betreffend
"eine rasche und effiziente Frequenzzuteilung, die Regulierung inhaltlicher Anforderungen an den ORF und an private Betreiber, die nicht diskriminierende Vergabe von Förderungen im Medienbereich und die Rechtsaufsicht über die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF unter Einbeziehung einer Gebührenevaluierung"
Jedenfalls gibt es nun einen ganz groben Zeitplan: ab sofort sollen "Gespräche der beiden Koalitionsparteien beginnen, um ein Konzept zur Umsetzung einer unabhängigen Medienbehörde zu erstellen." Und "beginnend mit Tagungsbeginn des Nationalrates im Herbst 2007" (das ist der 17. September) soll "unter Erarbeitung von Eckpunkten die Umsetzung der unabhängigen konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde in Angriff genommen" werden.
Dass zuerst ein Konzept erstellt werden soll, und dann erst - zeitgleich mit der Umsetzung - die Eckpunkte erarbeitet werden, scheint zwar nicht ganz schlüssig, aber wenn man es recht überlegt, doch auch stimmig für den Verlauf der Diskussion.

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