Vorschlag für Roaming-Verordnung
Am 12. Juli 2006 hat die Europäische Kommissien den umstrittenen Vorschlag für die "Roaming-Verordnung" (Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft) veröffentlicht (zusammen mit einem Impact Assessment), mit dem gemeinsame gemeinschaftsweit geltende Obergrenzen für Roamingentgelte eingeführt werden sollen. Bemerkenswert ist der Vorschlag schon aus zwei Gründen: einerseits weil die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission offenbar nicht in der Lage ist, ihre seit mehr als sechs Jahren andauernde Roaming-Sektoruntersuchung zu einem Abschluss zu bringen (die Angelegenheit ist offenbar seit 2001 versandet - siehe die Dokumente hier), andererseits weil nach dem Konzept des neuen Rechtsrahmens eigentlich die darin vorgesehenen Regulierungsinstrumente geeignet sein müssten, entsprechendes Marktversagen zu bekämpfen. Aber eine Verordnung zu erlassen, ist eben auch einfacher und populärer, als die sicher mühsamen Wettbewerbsverfahren durchzuführen und die adäquate Anwendung des Rechtsrahmens auch in diesem Bereich sicherzustellen.