Friday, July 25, 2008

Offene Telekom- und Rundfunksachen vor dem EuGH

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der EuGH in der Rechtssache C‑493/07 Kommission/Slowakei festgestellt, dass die Slowakei ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von Art 26 Abs 3 der Universaldienst-Richtlinie 2002/22/EG nicht nachgekommen ist, weil keine Maßnahmen getroffen wurden, damit bei Anrufen unter der Notrufnummer 112 auch der Anruferstandort übermittelt wird. Dem EuGH mitzuteilen, dass man hoffe, die Umsetzung so schnell als möglich durchzuführen, reicht als Verteidigung eben nicht aus; relevanter Zeitpunkt zur Beurteilung der Vertragsverletzung ist für den EuGH der Ablauf der Frist, die von der Kommission in der "mit Gründen versehenen Stellungnahme" (avis motivé) gesetzt wurde.

Damit wurde nun der definitiv letzte Telekom-Fall vor den Gerichtsferien des EuGH entschieden - Zeit für einen kurzen Blick darauf, welche Telekom- und Rundfunk-Sachen beim EuGH derzeit anhängig sind (zugleich ein update zur mittlerweile etwas unübersichtlich gewordenen Zusammenstellung vom 31. März 2008, ohne Vollständigkeitsgewähr):

Beim Gericht erster Instanz ist anhängig: Update: diese Liste wird nicht mehr aktualisiert; die aktuelle Liste der Verfahren ist hier zu finden!

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