Art 10 EMRK: jeder Schuss ein Treffer?
"Ing. Gaston G*****", "geschäftsführender Gesellschafter der G***** GmbH, die Faustfeuerwaffen herstellt" (so anonymisiert ihn der Oberste Gerichtshof) bzw. "Mr. G", "business magnate" und "managing director of a well-known enterprise producing pistols" (so anonymisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) wollte in News nicht abgebildet werden - schon gar nicht im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung. Vor den österreichischen Gerichten war er erfolgreich und erreichte eine einstweilige Verfügung (OGH 10.7.2001, 4 Ob 162/01d) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte nun jedoch fest (Application no. 10520/02), dass die Gründe für das Foto-Verbot zwar relevant, aber nicht ausreichend waren. Diesmal (anders als zB hier, hier und hier) war es eher ein Grenzfall, zumal an den Vorwürfen offenbar nichts dran war (oder, wie der österreichische ad hoc-Richter Kurt Herndl in seiner dissenting opinion schreibt: "the whole issue was in fact a non-issue").
Sicherheitshalber habe ich allerdings das obige Foto (das abgebildete Schild fand ich an einem Gartentor in Wien 19!) auch entsprechend anonymisiert!
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