TKG- und FTEG-Novelle 2005
Am 18.11.2005 wurde die Novelle zum TKG 2003 und zum FTEG im BGBl veröffentlicht; die Änderungen werden überwiegend mit 1. März 2006 in Kraft treten (nur die den Universaldienst betreffenden Änderungen sind ohne Übergangsfrist in Kraft getreten). Mit der Novelle wird Bedenken der Europäischen Kommission betreffend die Umsetzung einzelner Aspekte des Neuen Rechtsrahmens (Interessen behinderter Nutzer, Zusammenarbeit der Regulierungsbehörde mit der Wettbewerbsbehörde, Werbemails an Unternehmer) Rechnung getragen; darüber hinaus erfolgen Änderungen beim Universaldienst, sodass im Ergebnis die bisher im Gesetz generell vorgesehene Ausschreibung beim Auskunftsdienst unterbleiben kann, wenn dieer im Wettbewerb erbracht wird. Mit der FTEG-Novelle werden die Zuständigkeiten in Verwaltungsstrafsachen und der Marktüberwachung vom Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu den Fernmeldebüros verlagert. Hier findet sich das Bundesgesetzblatt mit der Novelle.