Das Ende der Telefongebührenbefreiung
"Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FezG)" ist ein ziemlich sperriger Titel für ein Gesetz, das immerhin rund 300.000 ÖsterreicherInnen aus sozialen Erwägungen einen Zuschuss zu ihren Telefonkosten bietet. Zur Erklärung, worum es in diesem Gesetz geht, habe ich bisher auch meistens auf die frühere „Telefongebührenbefreiung" verwiesen, unter der sich viele Menschen noch mehr vorstellen können, auch wenn es Gebühren seit fast vierzehn Jahren und eine Befreiung seit mehr als sieben Jahren eigentlich nicht mehr gibt.
Nun wird auch der dritte Teil dieses zusammengesetzten Hauptworts hinfällig: nach einem Entwurf für eine Novelle zum FezG, den das Verkehrsministerium heute zur Begutachtung versandt hat, soll nämlich auch die Beschränkung auf die Sprachtelefonie fallen. In Hinkunft soll es also statt einer Befreiung von den Gebühren für das Telefon einen Zuschuss zu den Entgelten für Kommunikationsdienste geben. Auch ein reiner ADSL-Anschluss wird damit zuschussfähig, zumal - wie die Erläuterungen festhalten - Sprachdienste auch über das Internet als Voice over IP abgewickelt werden können.
Der Gesetzestitel soll aber bestehen bleiben, und formal bleibt es auch beim Begriff der Fernsprechentgelte - diese werden aber als Entgelte definiert, "die ein Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsdienstes für den Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz oder die Erbringung von Kommunikationsdiensten in Rechnung stellt."
Nun wird auch der dritte Teil dieses zusammengesetzten Hauptworts hinfällig: nach einem Entwurf für eine Novelle zum FezG, den das Verkehrsministerium heute zur Begutachtung versandt hat, soll nämlich auch die Beschränkung auf die Sprachtelefonie fallen. In Hinkunft soll es also statt einer Befreiung von den Gebühren für das Telefon einen Zuschuss zu den Entgelten für Kommunikationsdienste geben. Auch ein reiner ADSL-Anschluss wird damit zuschussfähig, zumal - wie die Erläuterungen festhalten - Sprachdienste auch über das Internet als Voice over IP abgewickelt werden können.
Der Gesetzestitel soll aber bestehen bleiben, und formal bleibt es auch beim Begriff der Fernsprechentgelte - diese werden aber als Entgelte definiert, "die ein Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsdienstes für den Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz oder die Erbringung von Kommunikationsdiensten in Rechnung stellt."
Labels: FezG, Telekomrecht
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