Saturday, March 06, 2010

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Wednesday, March 03, 2010

Universaldienst-Konsultation

Im Telekombereich war der Universaldienst in den letzten Jahren nicht gerade ein Lieblingsthema der Kommission: 2006 versprach die Kommission ein Universaldienst-Grünbuch für das Jahr 2007, Kommissarin Reding verschob das dann auf das Jahr 2008 und präsentierte schließlich eine etwas magere Mitteilung, zu der die Kommission nach Artikel 15 und Anhang V der Universaldienst-RL ohnehin verpflichtet war. Die in dieser Mitteilung für 2009 angekündigte weitere Mitteilung fiel dann ganz aus, allerdings war die Kommission im Zuge derVerhandlungen mit dem Europäischen Parlament dann doch gezwungen, eine Erklärung zum Universaldienst abzugeben, in der sie bekräftigte, im Laufe des Jahres 2009 eine ausführliche Debatte zum Universaldienst auf der EU-Ebene fördern wolle; diese Debatte solle dann von der Kommission in einer Mitteilung an das Parlament und den Rat zusammengefasst werden und die Kommission werde bis zum 1. Mai 2010 notwendige Vorschläge zur Universaldienstrichtlinie vorlegen.

Wie die Debatte im Jahr 2009 gefördert wurde, lässt sich nicht ganz nachvollziehen, dass legislative Vorschläge bis zum 1. Mai 2010 vorgelegt würden, lässt sich definitiv ausschließen. Denn nun hat die Kommission erstmal eine Konsultation gestartet, die bis 7.5.2010 läuft. Die in der Erklärung gegenüber dem Parlament für bis zum 1.5.2010 angekündigten Vorschläge werden eben dann bis Ende 2010 kommen, falls notwendig (laut Presseaussendung). Angesichts der bisherigen Erfahrungen würde ich annehmen, dass solche Vorschläge auch bis zum 31.12.2010 nicht vorliegen werden.

Am Konsultationspapier bemerkenswert ist die erkennbar beleidigte Reaktion der Kommission auf das Parlament: auf Seite 2 bis 3 erzählt die Kommission zunächst einmal, dass sie eine Reform des Universaldienstes eigentlich aus der Telekom-Reform heraushalten wollte, dass sich das Parlament dieser weisen Haltung aber nicht anschließen mochte:
"This notwithstanding, the co-legislator deemed it necessary, in the light of developments, to address one particular aspect of regulatory flexibility by amending the current recital in the Directive dealing with functional internet access. In particular, the new recital seeks to allow Member States to define nationally the minimum data rates of the connection 'which are sufficient to permit functional internet access […] taking due account of specific circumstances in national markets, for instance the prevailing bandwidth used by the majority of subscribers in that Member State, and technological feasibility, provided that these measures seek to minimize market distortion.'
However, this amendment sets out a new principle only in a recital of the Amending Directive without corresponding changes in the body of the legislative text, which gives rise to questions of interpretation and which might affect legal certainty."
(Hervorhebung hinzugefügt)

Ich bin der Letzte, der wolkigen Erwägungsgründen ohne Basis im Normtext das Wort reden würde - aber die beleidigte Reaktion der Kommission wäre wohl auch nicht notwendig gewesen.

Zentrale Frage der Konsultation ist natürlich, ob (und gegebenenfalls wie) "Breitband für alle" Eingang in den Universaldienst finden soll; die Kommission scheint dem eher ablehnend gegenüberzustehen.

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Tuesday, March 02, 2010

Dt. Bundesverfassungsgericht: "konkrete Ausgestaltung" der Vorratsdatenspeicherung in D verfassungswidrig

Das mit Spannung erwartete Urteil des deutschen Bundeverfassungsgerichts zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten durch das deutsche "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" wurde heute verkündet; hier zur detaillierten Pressemitteilung; hier zum Urteil (mit Leitsätzen).

Das Ergebnis: das BVerfG beurteilt die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung im dTKG und in der dStPO als unvereinbar mit Art 10 Abs 1 GG. Pressemitteilung: "Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen."

Die Richtlinie selbst begegnet ausdrücklich keinen Bedenken des BVerfG: "Die Wirksamkeit der Richtlinie 2006/24/EG und ein sich hieraus möglicherweise ergebender Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor deutschen Grundrechten sind nicht entscheidungserheblich. Der Inhalt der Richtlinie belässt der Bundesrepublik Deutschland einen weiten Entscheidungsspielraum. Ihre Regelungen sind im Wesentlichen auf die Speicherungspflicht und deren Umfang beschränkt und regeln nicht den Zugang zu den Daten oder deren Verwendung durch die Behörden der Mitgliedstaaten. Mit diesem Inhalt kann die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden. Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen." (Hervorhebung hinzugefügt)

In Österreich hat sich das zuständige BMVIT bei der Erstellung des Ministerialentwurfs durch das Ludwig Boltzmann-Instituts für Menschenrechte unterstützen lassen. Die Begutachtungsfrist für diesen Entwurf ist seit 15.1.2010 abgelaufen (hier zum Entwurf und den Stellungnahmen); eine Regierungsvorlage wurde dem Parlament noch nicht vorgelegt, die Verurteilung durch den EuGH wegen der nicht erfolgten Umsetzung ist demnächst zu erwarten (C-189/09 Kommission / Österreich). Nach Medienberichten will Neo-Justiz-Kommissarin Reding die Richtlinie übrigens grundlegend überprüfen.

PS: Der frühere deutsche Verfassungsrichter Hoffmann-Riem hat vor wenigen Tagen einen Beitrag in der Zeit (online) unter dem Titel "Wider die Geistespolizei" geschrieben: "Sollte es im Augenblick unvermeidlich sein, vermehrt Daten von Bürgern zu sammeln, wird es umso wichtiger, diese Datenverarbeitung streng zu kontrollieren." Seine ehemaligen Kollegen haben das offenbar genauso gesehen.

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Förderung für DVB-T-Einführung in Berlin-Brandenburg vor dem EuGH

Im Dezember 2001 beschloss die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, den Umstieg auf die digitale terrestrische Übertragung (DVB-T) finanziell zu fördern. Die Europäische Kommission sah darin eine staatliche Beihilfe und leitete ein förmliches Prüfverfahren ein, das mit Entscheidung der Kommission vom 9.11.2005 abgeschlossen wurde. Ergebnis: "Die von der Bundesrepublik Deutschland den an DVB-T beteiligten privaten Rundfunkanbietern gewährte staatliche Beihilfe für die Einführung des digitalen terrestrischen Rundfunks in Berlin-Brandenburg ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar."

Gegen diese Entscheidung der Kommission klagte nicht nur die Bundesrepublik Deutschland als unmittelbarer Adressat, sondern auch einer der geförderten Programmanbieter (FAB Fernsehen aus Berlin GmbH) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Mit Urteilen vom 6.10.2009, T-8/06, FAB Fernsehen aus Berlin GmbH / Kommission und T-21/06 Deutschland / Kommission hat das EuG die Klagen der FAB und Deutschlands abgewiesen. Die Klage der MABB wurde, da diese von der angefochtenen Entscheidung nicht individuell betroffen ist, mit Urteil vom 6.10.2009, T-24/06 Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) / Kommission als unzulässig abgewiesen (vgl dazu auch den Beschluss des EuG vom 5.10.2009 in der ähnlichen Rechtssache T-2/08 Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen).

Gegen das EuG-Urteil T-21/06 hat Deutschland Rechtsmittel an den EuGH erhoben; das Verfahren ist beim EuGH unter C-544/09 P anhängig. Damit wird sich nun der EuGH (ua) mit der Frage befassen müssen, ob beim Umstieg auf DVB-T strukturelles Marktversagen wie zB ein "Henne-und-Ei-Problem“ (vgl RNr 32 und 59 des EuG Urteils T-21/06) vorlag, das eine Beihilfe rechtfertigen könnte. Selbst wenn der EuGH aber ein derartiges Marktversagen annähme, blieben noch die meines Erachtens im konkreten Fall angesichts des EuG-Urteils schwer überwindbaren Hürden der Verhältnismäßigkeit und des Mindestmaßgebots.

Österreich hat sich übrigens sein Förderungssystem von der Kommission rechtzeitig absegnen lassen, siehe die Entscheidung N 622/2003 der Kommission (case site).

PS: zur Situation der Digitalisierung in Deutschland siehe auch den Digitalisierungsbericht 2009 - Auf dem Weg in die digitale Welt - Rundfunk und Internet wachsen zusammen und die Daten und Fakten zum Digitalisierungsbericht. Die Digitalisierungsbericht der österreichischen Regulierungsbehörde sind hier zu finden (zB Digitalisierungsbericht 2009).

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Saturday, February 27, 2010

Nun (fast) live: Senderschrott

Die MW-Sender am Bisamberg sind nun Schrott (siehe hier zum Status quo ante)
Der Donauturm - hier im "Fadenkreuz" des Feeders zum ehemalgen
Bisamberg-Südmast - ist damit das höchste Bauwerk Österreichs.
Keine Souvenirs!
Freie Sicht auf die Stadt, über den umgeknickten Südmast hinweg
Reste des Nordmastes

Mehr Informationen zur Sprengung im ORS-Blog und - mit zahlreichen Fotos - auf dem Blog von Alpine-Energie. Natürlich gibt es Videos von der Sprengung auf YouTube, zB hier vom kleinen Sender oder hier vom großen Sender (von TW1 hier und hier). Update 1.3.2010: siehe auch Florian Novak: Die Sender am Bisamberg sind weg 

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Thursday, February 25, 2010

Sendestaatskontrolle: Vorlage (und Anfrage)

Das Prinzip der Sendestaatskontrolle ist ein tragendes Element der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), auch schon in ihrer früheren Fassung ("Fernsehen ohne Grenzen"); siehe dazu hier in diesem Blog zuletzt auch zur Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs in der Sache E 8/94 und E 9/94 Forbrukerombudet v Mattel Scandinavia A/S und Lego Norge A/S. Die Übereinstimmung eines Fernsehprogramms mit den Anforderungen der RL ist vom Sendestaat - und nur von diesem - zu kontrollieren, eine zweite Kontrolle durch den Empfangsstaat ist nicht erlaubt. Der EuGH hat dazu etwa  in seinem Urteil vom 9. Juli 1997, C-34/95 bis C-36/95, Konsumentenombudsmannen ua, festgehalten, dass die Richtlinie der Anwendung einer nationalen Regelung, die allgemein dem Verbraucherschutz dient, grundsätzlich nicht entgegensteht, vorausgesetzt dass "dabei aber keine zweite Kontrolle der Fernsehsendungen zusätzlich zu der vom Sendestaat durchzuführenden Kontrolle" eingeführt wird.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat nun mit Beschlüssen vom 24.02.2010 dem EuGH die Frage vorgelegt, inwieweit das Verbot eines im europäischen Ausland ansässigen Fernsehsenders durch eine deutsche Behörde mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (hier die Presseaussendung, die Beschlüsse selbst sind noch nicht verfügbar, auch nicht die exakte Fragestellung). Hintergrund ist eine Verbotsverfügung des deutschen Innenministeriums gegen die Betätigung zweier Aktiengesellschaften dänischen Rechts, die in Dänemark auf der Grundlage einer dänischen Lizenz einen Fernsehsender mit einem Programm vorwiegend in kurdischer Sprache betreiben und dieses Programm über Satellit europaweit und bis in die Siedlungsgebiete der Kurden in der Türkei und im Nahen Osten ausstrahlen, auf der Grundlage des deutschen Vereinsgesetzes.

In Österreich gibt es keine vergleichbare Verbotsverfügung. Die rechtliche und faktische Situation wird kompakt in der Beanwortung einer parlamentarischen Anfrage dargestellt (Stand: August 2009, seither hat sich meines Wissens daran nichts geändert).

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Wednesday, February 24, 2010

Qualitätskontrolle

Dem Qualitätssicherungssystem widmet die Regierungsvorlage zur ORF-Gesetz-Novelle einen eigenen Paragraphen mit 8 Absätzen (§ 4a des ORF-G). Noch bevor das Gesetz im Parlament beschlossen wird, zeigt  "ORF-Star" Dominic Heinzl nun vor, wie man sich die Qualitätssicherung im ORF auch vorstellen kann (wörtliches Zitat aus einem aktuellen Interview auf oe24.at):
"Wir haben bei Chili ab 1. März unter dem neuen Credo 'Keine Bambis, keine Katzis, keine Spatzis und keine Lugners' eine Qualitätskontrolle installiert, wonach gewisse Personen des öffentlichen Lebens in unserer Sendung nicht mehr vorkommen werden."
Nun könnte man vielleicht darüber nachdenken, welche konkreten journalistischen Kriterien gerade für den Ausschluss "gewisser [welcher?] Personen des öffentlichen Lebens" ausschlaggebend sein könnten (wo doch offenbar andere Personen vergleichbaren "öffentlichen Interesses" weiterhin vorkommen sollen), aber es ist doch ein gutes Zeichen, wenn Qualitätskontrollmaßnahmen des ORF klar und deutlich kommuniziert werden. Wenn diese Tendenz zur Offenheit so weiter geht, könnte man vielleicht sogar einmal erfahren, was Günter Struve - angeblich "Sachverständiger für das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009" - geleistet hat.

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Vermischte Lesehinweise (5): von der ORF-G-Novelle bis zu Obama über "Sex on TV"

  • Wichtiger, wenngleich etwas anspruchsvoller Lesestoff ist aktuell natürlich die gestern beschlossene Regierungsvorlage zur Änderung unter anderem des KommAustria-Gesetzes und des ORF-Gesetzes (Text, Erläuterungen, Textgegenüberstellung - übrigens ein kleiner erster Kritikpunkt: es fehlt eine Kurzbezeichnung und offizielle Abkürzung, ich werde das daher jetzt einfach mal "Rundfunkrechtsänderungsgesetz" - RufRÄG - nennen). Da für die Gesetzwerdung dieser Regierungsvorlage im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, wird auch der nun vorliegende Text noch nicht die Endfassung sein, sodass ich zumindest vorerst noch keine weiteren Anmerkungen dazu machen möchte - mit nur einer kleinen, unwesentlichen Ausnahme: ich möchte auf das in Österreich neue Konzept hinweisen, wonach eine Behörde in ihrer Entscheidungspraxis auf die Spruchpraxis einer Selbstregulierungseinrichtung Bedacht zu nehmen hat. In  § 39 Abs 4 KOG in der Fassung der Regierungsvorlage heißt es:
    "Bei der Beurteilung von behaupteten Verletzungen der werberechtlichen Bestimmungen ... ist auf die Spruchpraxis allgemein anerkannter unabhängiger Selbstregulierungseinrichtungen Bedacht zu nehmen."
    Damit kann auch Österreich in eine ähnliche Situation wie Deutschland kommen, wo Entscheidungen von Selbstregulierungseinrichtungen behördliche Aufsichtsmaßnahmen präjudizieren können. So ist vor etwa einem Monat die zuständige Behörde zum Ergebnis gekommen, dass eine Sendung gegen Rechtsvorschriften (Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags) verstoßen hat, konnte diesen Verstoß aber nicht entsprechend sanktionieren, weil die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) "die Sendung vor der Ausstrahlung für das Nachmittagsprogramm freigegeben" hat.
  • Amerikanische Kinder bzw Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren verbringen im Schnitt siebeneinhalb Stunden pro Tag mit Unterhaltungsmedien. "And because they spend so much of that time 'media multitasking' (using more than one medium at a time), they actually manage to pack a total of 10 hours and 45 minutes (10:45) worth of media content into those 7½ hours." Das und mehr zum Medienkonsum von Jugendlichen in den USA erfährt man im Bericht GENERATION M2 - Media in the Lives of 8- to 18-Year-Olds der Kaiser Family Foundation (hier weitere Informationen zu dieser Studie). 
  • US-Präsident Obama, damals noch Senator, war im Jahr 2005 Gast eben dieser Foundation, und sprach zum Thema "Sex on TV". Aus dem Transkript seiner Ausführungen erfährt man nicht nur, dass er gerne Sopranos schaute, sondern auch, dass sein Zugang zur Inhaltsregulierung ganz im Zeichen von Newton Minow steht, den er sowohl der Sache nach (broadcasters as trustees of the public airwaves) als auch wörtlich zitiert (mit meinen Minow-Zitaten - zB hier oder hier, bzw im Blog hier - befinde ich mich also nicht in schlechter Gesellschaft). Gesetzgeberischen Lösungen zur Inhaltskontrolle steht Obama skeptisch gegenüber: "it’s very difficult to regulate our way out of this problem. And for those of us who value our First Amendment freedoms – and our freedoms of artistic expression – we wouldn’t want to", sagte er ebenso wie: "Not everything that is important lends itself to legislative solutions." 
  • Heribert Prantl, Leiter der innenpolitischen Redaktion der Süddeutschen Zeitung, wurde am 20.1.2010 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld die Honorarprofessur verliehen (Presseaussendung, Bericht). In seiner Antrittsvorlesung zur Bedeutung der Pressefreiheit (hier auszugsweise veröffentlicht) heißt es - unter der Zwischenüberschrift "Wenn der Staat mit Blaulicht kommt" - zB: "Der Gesetzgeber hat sich angewöhnt, Pressefreiheit gering zu schätzen. Ich frage mich freilich, ob es sich nicht auch der Journalismus angewöhnt hat, sich selber gering zu schätzen. Geht nicht womöglich von der Presse selbst mehr Gefahr für die Pressefreiheit aus als vom Gesetzgeber? Ich glaube: Ja!"
  • Wenn ich schon bei den Vorlesungen bin: auch Alan Rusbridger vom Guardian hat Ende Jänner einen nachlesenswerten Vortrag gehalten: in "Does journalism exist?" schildert Rusbridger, wie die Guardian-Gruppe mit den aktuellen Herausforderungen umgeht. Nach dem Grundatz "be of the web, not simply on the web" lehnt Rusbridger paywalls ab und zeigt, wie der Guardian Enthusiasmus, Fähigkeiten und Kenntnisse seiner Leser nützt, "how - so long as it is open to the rest of the web – a mainstream news organisation can harness something of the web's power. It is not about replacing the skills and knowledge of journalists with (that ugly phrase) user generated content. It is about experimenting with the balance of what we know, what we can do, with what they know, what they can do. ... There is a mutualised interest here. We are reaching towards the idea of a mutualised news organisation." Ein Nachrichtenverein auf Gegenseitigkeit, sozusagen.
    Ein von Rusbridger nochmals erzähltes und für Medienrechtler und PR-Leute besonders lehrreiches Beispiel ist natürlich der Fall Trafigura, der die Möglichkeiten des Zusammenwirkens von klassischem Journalismus und social media zeigt.
    "Again, this started as a piece of conventional reporting ... They uncovered a truly shocking story about a company which had hitherto been comfortably anonymous and which wanted to keep it that way.
    After dumping toxic waste in the Ivory Coast Trafigura was hit with a class action by 30,000 Africans who claimed to have been injured as a result. The company employed Carter-Ruck to chivvy journalists into obedient silence and then, having secured the mother of all super-injunctions, made the mistake of warning journalists that they could not even report mentions of Trafigura in parliament.One tweet and that legal edifice crumbled."

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Sunday, February 21, 2010

Demnächst zu sehen: zwei österreichische Schrottsender

Das ist keine Programmkritik, sondern wörtlich gemeint: am kommenden Mittwoch werden die beiden schon längere Zeit nicht mehr genutzten (Mittelwellen-) Sendemasten der ORS am Wiener Bisamberg gesprengt. Vom Nordmast - dem mit 265 m höchsten Bauwerk Österreichs - wird ebenso wie vom 120 m hohen Südmast damit wohl nur Schrott übrigbleiben (im Bild nebenan scheinen die Masten nur aufgrund der Perspektive ähnlich hoch; einen eindrucksvollen Höhenvergleich sieht man hier, weitere Fotos und Berichte von Mastbesteigungen hier und hier; genauere Informationen und schöne Fotos auch in der Wikipedia). Im ORS-Blog ist zur Sprengung noch nichts zu finden [update 22.2.2010: siehe nun hier], nur in der Diskussion zu einem älteren Beitrag über die Ende 2008 erfolgte endgültige Abschaltung des Mittelwellen-Sendebetriebs (wie auch des  DAB-Probebetriebs, der auch vom Bisamberg, aber nicht vom MW-Sendemast aus, erfolgte). Auch wenn die Sender Schrott sein werden, das Sendegebäude bleibt stehen, und auch die Zufahrtsstraße wird wohl weiterhin Senderstraße heißen. Gewissermaßen zum Abschied hier noch ein paar Fotos:
  
Update 24.02.2010: die Sprengung ist erfolgt, Berichte und Fotos ua im ORS-Blog, Standard, Presse.
Update 27.02.2010: Bilder vom Schrott nun hier.

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Tuesday, February 16, 2010

Déjà vu: ORF-Defizit "geringer als prognostiziert"

"Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird im Jahr 2009 -29 Millionen Euro betragen." - so war es im Finanzplan des ORF für 2009 vorgesehen (siehe zB hier).

Heute kam dann eine positive Nachricht: "ORF-Minus 2009 deutlich geringer als prognostiziert", schreibt z.B. die Presse. Wie hoch wird also das Defizit 2009 sein? Ganz einfach: 44,5 Mio Euro, also rund 50 % höher als im Finanzplan 2009 vorgesehen, wie der Standard vorrechnet.

Rätselhaft? Ganz und gar nicht, denn die Verbesserung der Situation ist eben nicht gegenüber dem Finanzplan, sondern gegenüber der letzten Prognose eingetreten, und die gab es offenbar irgendwann im Herbst, mit einem befürchteten Defizit von fast 54 Mio Euro.

Das Muster ist aus dem Vorjahr bekannt: auch damals vermeldete der ORF stolz, dass das Jahresergebnis (2008) deutlich besser als prognostiziert ausgefallen war: nämlich mit einem Defizit vom 79 Mio Euro, statt wie im November 2008 "prognostiziert" minus 100 Mio Euro (der Finanzplan hatte ein Minus von ca. 28 Mio Euro vorgesehen; siehe dazu in diesem Blog hier). Fazit: Je dramatischer die - kurz vor Jahresende abgegebene - Prognose, desto erfreuter kann man sein, wenn das Ergebnis dann "besser als prognostiziert" ist.

(Update 17.2.201, 9 Uhr: in der ersten online gegangenen Version fehlte im zweiten Absatz versehentlich der größte Teil des zweiten Satzes, das habe ich nun korrigiert).

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Monday, February 15, 2010

Der Presserat kommt, eine Stiftungsrätin geht (und der Werberat geht weiter)

Drei kurze und nicht weiter zusammenhängende Notizen:

1. Alles mit der Zeit: seit heute gibt es tatsächlich den Trägerverein für den neuen Presserat: wie aus diesem Vereinsregister-Auszug hervorgeht, ist der "Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat" mit heutigem Tag entstanden; als Gründer sind der Verband Österreichischer Zeitungen und der Österreichische Gewerkschaftsbund angegeben, Organe wurden noch nicht bestellt (aber, in Österreich wichtig, einen Präsidenten oder eine Präsidentin wird es jedenfalls geben). Die vom VÖZ registrierte Domain www.presserat.eu ist derzeit noch nicht aktiv (bei der naheliegenderen Domain www.presserat.at ist dem neuen Verein schon jemand zuvorgekommen).

2. Helga Rabl-Stadler, derzeit noch Mitglied des ORF-Stiftungsrates, will dieses Gremium laut Meldung im Standard verlassen, mit einer bemerkenswerten Begründung: "Ich sehe keine Perspektive, vom Stiftungsrat aus im ORF Positives zu bewirken". Das ist erstaunlich konsequent, war es doch Rabl-Stadler selbst, die sich über das Fehlen fachlicher Kompetenz im Stiftungsrat beschwerte (dazu hier), die nach eigener Auffassung "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" hat (dazu hier), und die im Hinblick auf die ORF-Tochtergesellschaften eingestanden hat, von nichts zu wissen (dazu hier). Irgendwie verständlich, dass sie angesichts dieses bisherigen Erfolgs ihrer Stiftungsrats-Tätigkeit für die Zukunft offenbar auch keine positiven Perspektiven gesehen hat.

3. Der Werberat hat seine Website neu designt, seinen Selbstbeschränkungskodex, insbesondere die Regeln betreffend sexistische Werbung, adaptiert und den Geschäftsbericht 2009 vorgestellt. Das alles wirkt nun etwas moderner, inhaltlich muss ich es mir aber bei Gelegenheit (die wohl so schnell nicht kommen wird) erst einmal in Ruhe näher anschauen. Das ganze Redesign ändert freilich nichts daran, dass Hademar Bankhofer (im Ernst!) weiterhin Mitglied im Entscheidungsgremium des Werberats ist. Mutig, wenn der Werberat angesichts dessen noch selbst auf die Bedeutung der "Reputation jedes einzelnen Mitglieds" hinweist ...

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