Monday, December 14, 2009

Ein Schwein braten, um das Haus niederzubrennen: "FCC Scholar in Residence" zur Rundfunkregulierung

Stuart Minor Benjamin, Professor an der Duke Law School, wurde letzte Woche zum ersten "Distinguished Scholar in Residence" in der FCC ernannt. Er wird dort, so die FCC-Aussendung, "on spectrum reform, First Amendment issues, and long-term strategy" arbeiten. Terrestrische Fernsehveranstalter werden damit wenig Freude haben: Benjamin spricht sich nämlich dafür aus, die terrestrische Verbreitung von Fernsehprogrammen überhaupt einzustellen. Dazu hat er schon 2004 einen längeren Aufsatz geschrieben, mit dem Titel: "Evaluating the FCC's National Television Ownership Cap: What's Bad for Broadcasting is Good for the Country". Jüngst hat er mit einer kurzen Polemik noch einmal nachgelegt. In "Roasting the Pig to Burn Down the House: A Modest Proposal" spricht er sich für eine Regulierung aus, die den terrestrischen Rundfunkveranstaltern solche Lasten auferlegt, dass sie den Sendebetrieb einstellen. Aus dem Abstract:
"This essay addresses the question whether one should support regulatory proposals that one believes are, standing alone, bad public policy in the hope that they will do such harm that they will ultimately produce (likely unintended) good results. For instance, one may regard a set of proposed regulations as foolish and likely to hobble the industry regulated, but perhaps desirable if one believes that we would be better off without that industry. I argue that television broadcasting is such an industry, and thus that we should support new regulations that will make broadcasting unprofitable, to hasten its demise. ...Ideal regulations for this purpose are probably those that are pure deadweight loss - regulations that cost broadcasters significant amounts of money but have no impact on their behavior."
Benjamin prägte den Begriff der "desirably inefficient regulation", und er bringt auch Beispiele dafür, wie zB besondere Aufzeichnungspflichten, Berichtspflichten oder Vorschriften zum Kinderprogramm. Derzeit schreibt die FCC nur 3 Stunden Kinderprogamm pro Woche vor, schreibt Benjamin:
"Why not increase that to 15 or 25 hours per week? There will be tons more programming aimed at educating children, and it will reduce the viewership of broadcasting and thus hasten the demise of broadcasting – what I would regard as a win-win."
Ob er das alles wirklich ernst meint?
"Not entirely, but mostly. I do think that society would benefit if the wireless frequencies currently devoted to broadcast could be used for other services, and the first-best ways of achieving that goal may not be realistic. I am proposing a second-best - a fairly cynical second-best, but a second-best all the same. I would prefer not to go down this path, but if that is the only way to hasten the shriveling of television broadcasting's spectrum usage, then it is probably a path worth taking."
Wie schon zu seinem längeren Beitrag aus 2004 kann man auch zu dieser Polemik durchaus substantielle Einwände vorbringen, aber es ist jedenfalls ein erfrischend direkter Zugang, der das angestrebte Ziel klar auf den Punkt bringt. Bei der Lektüre muss man freilich auch berücksichtigen, dass sich die US-amerikanische Situation von der europäischen - und speziell auch der österreichischen - Situation in vieler Hinsicht deutlich unterscheidet (Stichworte zB: Bedeutung politischer Werbung, öffentlich-rechtliche Programme, verschiedene Regulierungstiefe bei terrestrischen und Kabel/Sat-Programmen, geographische Lage, Frequenzkoordinationsfragen, etc.).

Hinweisen möchte ich noch auf einen weiteren, schon etwas älteren Artikel von Benjamin ("The Logic of Scarcity: Idle Spectrum as a First Amendment Violation"), in dem er die Auffassung vertritt, dass es eine Verletzung des "First Amendment" (Redefreiheit) darstellt, wenn die Regierung den Zugang zu nicht genutzten Frequenzen nicht öffnet.

PS: wer morgen, 15.12.2009, um 19 Uhr MEZ, Zeit hat, kann sich auf www.openinternet.gov den Workshop "Speech, Democratic Engagement, and the Open Internet" der FCC anschauen, mit Stuart M. Benjamin als Moderator und unter anderem Jack Balkin von Balkinization unter den Teilnehmern.

PPS: Das mit dem Braten des Schweins ist ein merkwürdiges Bild; Stuart Benjamin verweist darauf, dass der Supreme Court öfter festgestellt hat, "that some regulations, particularly in the speech context, may have such far-reaching negative consequences that they amount to burning the house to roast the pig." Wenn ich Benjamin richtig verstehe, vergleicht er dann offenbar die Rundfunkregulierung mit dem Braten des Schweins, das zum (aus seiner Sicht erwünschten) Niederbrennen des gesamten terrestrischen Fernsehens führt.

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Wednesday, October 28, 2009

Another year, another roadmap: Mitteilung und Empfehlung der Kommission zur Digitalen Dividende

Letztes Jahr wurde in einem CEPT-Bericht die "Technical Roadmap proposing relevant technical options and scenarios to optimise the Digital Dividend" vorgelegt, heuer legt die Europäische Kommission ihre eigene Roadmap für die erleichterte Nutzung der digitalen Dividende vor - oder besser: ihren Vorschlag, nun eine Roadmap auszuarbeiten. Sie veröffentlicht dazu einerseits die Empfehlung "Facilitating the release of the digital dividend in Europe" (vorläufige Fasung), andererseits die Mitteilung der Kommission "Transforming the digital dividend into social benefits and economic growth" (vorläufige Fassung) vor (siehe auch die Presseaussendung der Kommission, deutsche Sprachfassungen der Empfehlung und Mitteilung sind noch nicht verfügbar).

Die Empfehlung hat nur zwei einfache Punkte:
  • Erstens wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bis spätestens 1.1.2012 die analogen Fernsehsender abzuschalten (nach dem Motto: "jetzt aber wirklich", denn "eingeladen" dazu wurden die Mitgliedstaaten ja schon im Jahr 2005).
  • Zweitens sollen die Mitgliedstaaten die Bemühungen unterstützen, harmonisierte Bedingungen für die Nutzung des Sub-Bandes 790-862 MHz durch andere als Rundfunkdienste (und zusätzlich zu diesen!) zu schaffen und sie sollten den Einsatz solcher anderer Dienste in diesem Band nicht hindern.
Die Mitteilung bringt das übliche Wortgeklingel, komplett mit immediate progress, urgent challenges, key strategic issues etc. etc. Eine fast beliebig herausgesuchte Passage liest sich zB so:
"It is essential that this window of opportunity is used to ensure an appropriate level of coordination in the European Union to reap the full social and economic benefits possible from access to this spectrum, and to provide a clear EU roadmap for Member States moving ahead at different speeds as a result of differing national circumstances."
Interessant ist, dass wieder einmal die "roadmap" als "praktischer Weg nach vorne" gepriesen wird:*) "In practical terms, it is proposed to achieve the necessary coordination by agreeing on a common ‘EU roadmap’ for implementing a set of agreed actions." Ein wenig konkreter wird es dann aber doch noch. Die Kommission will sich schon nach dem noch nicht beschlossenen geänderten Rechtsrahmen richten und dem Parlament und Rat Legislativvorschläge zur Aufstellung mehrjähriger Programme im Bereich der Funkfrequenzpolitik vorlegen (Art 8a Abs 3 der geänderten RahmenRL) - an ein Scheitern der derzeit im Vermittlungsverfahren behandelten Vorschläge glaubt wohl niemand.

Weiters wird die Kommission noch vor Ende 2009 dem Funkfrequenzausschuss einen Entwurf für eine Entscheidung über die Harmonisierung des 790-862 MHz Sub-Bands vorlegen. Auch an der gemeinsamen EU-Position für die nächste Weltfunkkonferenz Anfang 2012 will man schon zu arbeiten beginnen. Und schließlich könnte ein Legislativvorschlag vorgelegt werden, um das Abschalten aller Hochleistungs-Rundfunksender im Band 790-862 MHz bis zu einem noch zu vereinbarenden Datum zu erreichen. Das wäre natürlich besonders für Österreich von Interesse, da durch den Betrieb von Hochleistungssendern in den Nachbarstaaten die
anderweitige Nutzung der digitalen Dividende in Österreich nur eingeschränkt möglich ist.

*) In der analogen Welt scheint mir übrigens, dass das Entwerfen und Betrachten einer Straßenkarte noch nicht dazu beiträgt, tatsächlich weiterzukommen, dazu muss man sich dann auch anhand der Karte auf den Weg machen.

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Tuesday, October 27, 2009

RTR schreibt Studie zur Verteilung der digitalen Dividende aus

"Anfang 2010" sollten in Österreich die politischen Entscheidungen über die Verteilung der "digitalen Dividende" getroffen werden, hatte Staatssekretär Ostermayer beim letzten Telekom-Forum Ende August dieses Jahres in Salzburg angekündigt (siehe dazu hier). Zuvor sollte noch eine wissenschaftliche Studie die Grundlagen für die politischen Entscheidungen treffen.

Dass sich das bis Anfang 2010 nicht ausgehen würde, war abzusehen, denn zuvor musste erst noch der Studienauftrag zwischen BKA und BMVIT abgestimmt und danach die Studie ausgeschrieben werden. Im heutigen Amtsblatt zur Wiener Zeitung (online war das zumindest um 7 Uhr noch nicht verfügbar; update: hier nun der Link, hier zur Veröffentlichung der RTR) wurde nun bekanntgegeben, dass die RTR dazu ein "Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung" (§ 30 BVergG) durchführt. Leistungsgegenstand laut Bekanntmachung ist die "Erstellung einer wissenschaftlichen Studie betreffend die Verteilung von im Zuge der Digitalisierung freigewordenen Frequenzen (Digitale Dividende) in deutscher Sprache". Anträge zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren müssen bis 11.11.2009 gestellt werden, als Erfüllungszeitraum ist "voraussichtlich: ab Jänner bis März 2010" angegeben.

Berücksichtigt man, dass nach Vorliegen der Studie noch ein gewisser Zeitraum zur Bewertung und Diskussion der Ergebnisse erforderlich sein wird, so ist mit einer politischen Entscheidung über die digitale Dividende realistisch also nicht "Anfang 2010", sondern wohl eher nicht vor Mai 2010 zu rechnen.

PS: "Unternehmer, die Anbieter von Diensten elektronischer Kommunikation sind oder mit solchen verbundene Unternehmer" können sich um die Studie nicht bewerben.

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Thursday, October 22, 2009

Harmonisierung im 900 und 1800 MHz-Band

"Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende des Jahres [2007] in Kraft treten." - das glaubte die Europäische Kommission Mitte 2007 (Presseaussendung) von ihrem Vorschlag, die GSM-Richtlinie ganz aufzuheben und mit einer Entscheidung das 900 MHz-Band und das 1800 MHz-Band auch für UMTS-Dienste zu öffnen.

Es hat fast zwei Jahre länger gedauert als geplant und die GSM-RL 87/372/EWG wurde gar nicht aufgehoben, sondern "bloß" geändert (wenngleich so vollständig, dass vom ursprünglichen Text nichts übrigblieb), aber im Ergebnis ist die Kommission nun doch am Ziel angelangt. Die RL 87/372/EWG in der Fassung durch die RL 2009/114/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Frequenzen 880-915 und 925-960 MHz (das 900 MHz-Band) "für GSM- und UMTS-Systeme sowie für andere terrestrsiche Systeme verfügbar, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen" und störtungsfrei neben GSM-Systemen betrieben werden können. Umzusetzen ist die RL bis zum 9. Mai 2010.

Zeitgleich mit der Änderung der GSM-RL wurde auch die Entscheidung 2009/766/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 zur Harmonisierung des 900-MHz-Bands und des 1800-MHz-Bands für terrestrische Systeme, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können, veröffentlicht. Damit werden GSM- und UMTS-Dienste in beiden Bändern möglich sein.

PS: Die deutsche Bundesnetzagentur hat übrigens in einer Entscheidung der Präsidentenkammer zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte schon festgehalten, dass sie die GSM-Frequenznutzungsrechte auf Antrag (und nach Maßgabe der GSM-Änderungs-RL) "schnellstmöglich flexibilisieren" wolle.

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Wednesday, October 14, 2009

Neues zur Frequenzverwaltung: Novellen zu FBZV und FNV

Mit BGBl II 2009/332 bzw BGBl II 2009/333 wurden am 12.10.2009 Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung (FBZV) und zur Frequenznutzungsverordnung (FNV) kundgemacht. Da die jeweiligen Anlagen (Frequenzbereichszuweisungsplan und Fußnoten bzw Frequenznutzungsplan) zur Gänze neugefasst wurden, stehen damit auch wieder einheitliche aktuelle Gesamtdokumente zur Verfügung.

Nachdem die Neufestlegung der Nutzung für den Frequenzbereich von 790-862 MHz (Stichwort: "digitale Dividende") mit Novellen zu FBZV und FNV vor nicht einmal drei Monaten erfolgte, sind die nunmehrigen Änderungen noch weniger spektakulär. Im Wesentlichen werden weitere Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2007 bzw des Genfer Plans (GE06) - insbesondere T-DAB+ und T-DMB im Bereich zwischen 174 und 230 MHz und DVB-H im Bereich 470-750 MHz - sowie mehrere Entscheidungen der Europäischen Kommission, vor allem zu Geräten mit geringer Reichweite* (zuletzt Entscheidung 2009/381/EG) umgesetzt.

*Die "Geräte mit geringer Reichweite", wie sie in der deutschen Fassung der Kommissionsentscheidung bezeichnet werden, heißen im österreichischen Frequenznutzungsplan übrigens konsequent "Short Range Devices".

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Friday, September 25, 2009

Digitale Dividende, wieder einmal (Lesehinweis)

Der Verteilungskampf um die digitale Dividende hat nun auch in Österreich voll eingesetzt. Nachdem vor zwei Monaten die Frequenzbereichszuweisungs- und die Frequenznutzungsverordnung geändert wurden, kündigte Staatssekretär Ostermayer beim Rundfunkforum Ende August an, bis Anfang 2010 die weiteren notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen, und zwar auf Basis einer bis dahin zu erstellenden wissenschaftlichen Studie (über die allerdings bis dato nichts näher bekannt ist; insbesondere auch noch keine Ausschreibung oder Interessentensuche - die Zeit wird wohl knapp werden).

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass sich die Kontrahenten Interessenten in Position bringen: mit Presseaussendungen der einen wie der anderen Seite, diversen Anstrengungen in Lobbying gegenüber Politik und PR gegenüber den Medien - und natürlich mit Umfragen ("brandaktuelle Ergebnisse" sollen vom Forum Mobilfunk am 30.9.2009 vorgestellt werden; zum FMK siehe auch diesen Beitrag von Georg Holzer) und Studien. Zuletzt hat die ORS eine Studie von Ernst-Olav Ruhle (Juconomy Consulting) vorgestellt, die sich erwartungsgemäß kritisch mit zentralen Argumenten der Mobilfunker auseinandersetzt (Download der Studie; Presseaussendung) und zum Ergebnis kommt, dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Konzept für die zukünftige Verwendung der Frequenzen heute deutlich verfrüht ist.

Ruhle beruft sich dabei auch auf die im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte Studie, deren Ergebnisse Anfang September vorgestellt wurden (siehe dazu die Website der Kommission zur digitalen Dividende und die Website der Auftragnehmer zur Studie; die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind dieser Präsentation zu entnehmen). Die EU-Studie untersuchte nicht nur das realistische Szenario (die Vergabe des Sub-Bands von 790 bis 862 MHz an Mobilfunkanbieter nach Abschluss der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens), sondern auch radikalere Optionen wie zB die vollständige Räumung des gesamten 470-862 MHz-Bandes von Rundfunkdiensten; unter solchen Annahmen kommen daher auch manche etwas abenteuerlich wirkende Zahlen zustande. Insgesamt scheint die Studie aber durchaus solide, jedenfalls in jenen Punkten, die sie tatsächlich aufgreift (gelegentlich wird nämlich auch auf Umstände verwiesen, die nicht geprüft wurden, etwa die möglichen Störungen für den Kabel-TV-Empfang).

Wesentliche Ergebnisse der EU-Studie sind ua, dass der früheste realistische Zeitpunkt für die Schaffung des 790-862 MHz Bandes (und dessen Nutzung für Breitbandanwendungen) 2015 bleibt; für die Notwendigkeit einer weitergehenderen Räumung des UHF-Bandes besteht derzeit und auf absehbare Sicht keine Veranlassung. Für SAB/SAP (Rundfunk- und Produktionshilfsdienste, zB Funkmikrophone) gibt es keine unmittelbare Knappheit, solange nur das 790 bis 862 MHz-Band geräumt wird (würde ich die Festspielbühne am Bodensee bei Bregenz betreiben, hätte ich wohl dennoch Bedenken, zumal sich hier die Nutzungen in drei Ländern überschneiden).

Was andere Nutzungen der digitalen Dividende betrifft, wird in der EU-Studie hinsichtlich "Handy TV" keine Notwendigkeit zum Handeln gesehen, das gleich gilt für PPDR (public protection and diasaster relief). Dazu wird angemerkt, dass manche Mitgliedstaaten vor kurzem in PPDR-Systeme in anderen Frequenzbändern investiert haben (darauf werde ich für Österreich in einem späteren Beitrag noch einmal zurückkommen).

Noch diesen Herbst wird die Kommission eine Mitteilung zur digitalen Dividende veröffentlichen mit einer "Roadmap" für die nächsten Schritte. Außerdem soll der endgültige Abschaltzeitpunkt für analoges terrestrisches Fernsehen mit 1.1.2012 verbindlich festgelegt werden und die Nutzungsbedingungen für das Sub-Band von 790 bis 862 MHz sollen gemeinschaftsweit harmonisiert werden.

Die Radio Spectrum Policy Group wird im November ihre endgültige Position zur digitalen Dividende beschließen (zum Entwurf hier); zur Position der European Regulators Group siehe ERG (09) 26 ERG Statement on the Digital Dividend.

PS: Zur detaillierten Information in praktisch allen Frequenzangelegenheiten sei die Website des ECO - European Communications Office der CEPT - nachdrücklich empfohlen. Das ECO ist seit 1. Juli dieses Jahres an die Stelle des European Radiocommunications Office (ERO) und des (vergleichsweise weniger bedeutenden) European Telecommunications Office (ETO) getreten und daher auch noch unter der gut eingeführten Adresse www.ero.dk zu erreichen. Das ECO betreibt auch EFIS, ein europäisches Frequenzinformationssystem, und ECA, eine Datenbank über europäische Frequenzbereichszuweisungen.

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Friday, September 04, 2009

Geld statt Schönheit: erstmals Frequenzauktion statt beauty-contest in Finnland

Kaum zu glauben: erstmals findet nun auch in Finnland eine Versteigerung von Frequenzen statt. Bislang galt Finnland geradezu als Musterland für Frequenzvergaben im Wege "vergleichender Auswahlverfahren" (aka "beauty contest"), jedenfalls seit die UMTS-Frequenzen im Jahr 1999 in einem solchen beauty contest gegen ein eher symbolisches Entgelt vergeben wurden. Noch im Brijuni-Bericht des ECC aus dem Jahr 2005 hieß es, dass Finnland weiterhin bei der Vergabe im Wege von beauty contests bleiben würde.

Nun ist alles anders: Im kommenden November sollen die Frequenzen im 2500 bis 2690 MHz-Band (für UMTS-LTE oder WiMAX) erstmals nicht im Rahmen eines "beauty contest", sondern mittels Auktion vergeben werden. Das - eigens für diese Versteigerung geschaffene - Gesetz kann man (in englischer Sprache) hier finden; die Regulierungsbehörde hat auch den Entwurf der Versteigerungsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen (FDD, TDD), veröffentlicht (siehe auch die Presseaussendung des Kommunikationsministeriums und die Versteigerungswebsite der Regulierungsbehörde).

In Österreich soll dieser - in der EU harmonisierte - Frequenzbereich übrigens im 1. Quartal 2010 ausgeschrieben werden.

PS - ganz etwas anderes, aber auch aus Finnland: im Endbericht der parlamentarischen Arbeitsgruppe zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung wird vorgeschlagen, statt der bestehenden Rundfunkgebühr einen allgemeine, nicht an Besitz oder Verwendung von Rundfunkgeräten geknüpfte "Mediengebühr" einzuführen. Damit könnten auch die Kontollorgane eingespart werden - und der Helsinki Complaints Choir (im Bild links) könnte eine Beschwerde ("Evenings wasted hiding from the TV licence inspector / because I don't want to pay for sports and reality TV", im Video bei ca. 5.25) als teilweise erledigt abhaken: zwar wäre es mit den verlorenen Abenden vorbei, an denen man sich vor dem Rundfunkgebühren-Kontrolleur versteckt hielt - dafür könnte man freilich dem Zahlen (auch) für Sport und Reality TV-Programme gar nicht mehr entkommen.

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Monday, August 03, 2009

Auf dem Weg zur Nutzung der "digitalen Dividende": FZBV und FNV-Novellen

Die Nutzung der digitalen Dividende bedarf nicht nur großer Worte, sondern auch kleiner (und größerer) rechtlicher Voraussetzungen. Die nun kundgemachten Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 (FBZV 2005) und zur Frequenznutzungsverordnung 2005 (FNV 2005) sind dazu ein erster Schritt auf nationaler Ebene. Entsprechend den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz wird damit die Nutzung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz durch Mobilfunkdienste (außer dem mobilen Flugfunkdienst) auf ko-primärer Basis - dh gleichrangig mit Rundfunkdiensten - ab 17. Juni 2015 ermöglicht.

Wer an meiner Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung teilgenommen hat, sollte wissen, was primäre und sekundäre Funkdienste sind, für die anderen muss hier ein Hinweis auf § 5 FBZV 2005 (insb. Abs 3) genügen. Das obige Bild zeigt die neue Frequenzbereichszuweisung für den 790 bis 862 MHz-Bereich: in der rechten Spalte steht die Frequenzbereichszuweisung im österreichischen Bundesgebiet, in der mittleren Spalte jene gemäß Artikel 5 VO Funk. Die kryptischen Zahlenkombinationen verweisen auf die Fußnoten gemäß VO Funk; die neuen Fußnoten sind in der aktuellen Novelle zu finden (die FBZV ist rechtstechnisch insofern bemerkenswert, als sie zu einem wesentlichen Teil in englischer Sprache erlassen wird!)

Die Frequenznutzung ergibt sich aus der ebenfalls geänderten FNV 2005. Darin wird in den Nutzungsbedingungen zum 790 bis 862 MHz-Bereich festgelegt, dass es - ausgenommen befristete Zuteilungen im Zuge von Simulcastphasen in der Dauer bis zu 18 Monaten - keine Neuzuteilungen mehr für Rundfunkdienste mehr geben soll. Für die Nutzung durch den Mobilfunkdienste heißt es wörtlich:
"Bemerkung zum Datum 17. Juni 2015: Abhängig von der endgültigen Analog-Digital Umstellung des Fernsehens, vom Spektrumsbedarf für die Nutzung durch terrestrisches Fernsehen, vom Spektrumsbedarf für Rundfunkhilfsdienste, von den Entscheidungen zur Nutzung der Digitalen Dividende auf österreichischer und europäischer Ebene und vom Ergebnis der Frequenzkoordinierung mit den Nachbarverwaltungen und deren Umstellungsplänen auf digitalen Rundfunk wird angestrebt, das Datum des Inkrafttretens der Frequenzzuweisung vorzuverlegen."
Vorerst aber ist - bis zum 17. Juni 2015 - die Nutzung (auf sekundärer Basis) durch Rundfunkhilfsdienste (insbesondere drahtlose Mikrofone) weiter möglich. Was mit diesen Mikrofonen geschehen soll, ist eine der kritischen Fragen bei der Nutzung der digitalen Dividende. Die Europäische Kommission, die vor kurzem eine Konsultation zur Digitalen Dividende gestartet hat (siehe auch die Presseaussendung dazu, mit weiteren Links auch zu den von der Kommission beauftragten Studien), denkt diesbezüglich an "spezifische Maßnahmen zur Frequenzharmonisierung, innerhalb oder außerhalb der digitalen Dividende", was nicht gerade sehr konkret klingt. Im Wesentlichen dürfte die Diskussion aber nur mehr darum gehen, wie teuer die Absiedlung dieser Mikrofonsysteme aus dem 790 bnis 862 MHz-Bereich ist und ob diese Kosten aus dem Erlös der zu erwartenden Frequenzversteigerung gedeckt werden (vergleiche dazu etwas den Beschluss des Deutschen Bundesrats bei der Zustimmung zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Zur innerösterreichischen Debatte verweise ich auf die unterschiedlichen Positionen der Geschäftsführer der RTR (siehe hier, hier und hier) - was wieder einmal zeigt, dass wir in Österreich von einer konvergenten Regulierungsbehörde noch weit entfernt sind. Die Telekom-Sprecher der Regierungsparteien haben sich demgegenüber vor kurzem bei der Debatte zur TKG-Novelle klar positioniert (siehe dazu hier).

PS: an der Konsultation der Europäischen Kommission ist wieder einmal der liberale Umgang mit den angenommenen wirtschaftlichen Vorteilen beeindruckend: "opening up the digital dividend to wireless broadband services creates a value of anywhere between EUR 3 billion and EUR 97 billion", heißt es im Konsultationsdokument. Diese Zahlen aus dem Traumbuch einer Studie (siehe die Folie 31 dieser Zusammenfassung) beruhen auf unterschiedlichen Szenarien, die allerdings nicht nur das 790 bis 862 MHz-Band - sondern teilweise das gesamte 470-862 MHz-Band - betreffen. Die Überschrift der Presseaussendung sieht aber ohnehin "Vorteile für die Verbraucher und Wirtschaftswachstum im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR" (und auch wenn im Text deutlich wird, dass nicht Millionen, sondern Milliarden gemeint sind, sind die 50 Mrd. EUR immerhin um 3 Mrd. mehr als in derStudie für alle Szenarien genannt wird, in denen nur das 790-862 MHz-Band freigegeben wird).

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Saturday, May 23, 2009

Rundfunkzulassungen: die Lotterie


Die Vergabe von Frequenzen bzw von Hörfunkzulassungen kann auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen. Lehrbuchmäßig unterscheidet man meist folgende Grundformen:
  • "first come, first serve": Zuteilung nach Maßgabe des Antragsdatums
  • vergleichende Auswahlverfahren ("Kriterienwettbewerb", "beauty contest"): Festlegung bestimmter Kriterien, die bei der Vergabe berücksichtigt werden (zB Diensteangebot, Preisgestaltung, Flächendeckung, bei Rundfunkzulassungen in der Regel publizistische Kriterien, etwa den Anteil eigengestalteter Sendungen, die Programmausrichtung, regionalen Bezug, Medienvielfaltsaspekte etc.)
  • Versteigerung (Auktion): die Frequenzen bzw die Zulassung erhält, wer nach den Versteigerungsregeln als Gewinner festgestellt wird (d.h. in der Regel: wer am meisten für die Frequenznutzung bezahlt)
  • Los (Lotterie)
  • freie Nutzungen ("unlicensed spectrum" oder "open spectrum"), zB im ISM-Band oder DECT
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom ist nicht nur für ihre detaillierten und komplexen Auktionsverfahren bekannt (zB aktuell, allerdings wegen diverser Gerichtsverfahren ins Stocken geraten, im 2,6 GHz-Bereich), sie kann auch ganz anders: für beschränkte Hörfunkzulassungen gibt es auch den Losentscheid, der Ofcom-untypisch low-tech erfolgt. Das oben eingebettete offizielle Ofcom-Video zeigt die Vergabeentscheidung zu den beschränkten Hörfunkzulassungen für den Ramadan 2009 - falls ich bei Gelegenheit wieder einmal eine Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung und/oder zur Vergabe von Hörfunkzulassungen machen sollte, habe ich damit ein schönes Lehrvideo gefunden.

Für die anderen Vergabeformen sind solche Videos nicht so leicht zu finden: zur Auktion vielleicht etwas zur holländischen Auktion, oder mehr on topic, aber nicht ganz so aktionsgeladen, Nobelpreisträger Ronald Coase, der von der "Erfindung" der Frequenzversteigerung 1951 erzählt (es war übrigens nicht Coase selbst, sondern Leo Herzel, einer seiner Studenten, der den Einfall dazu hatte). Zum Beauty Contest ist es besonders schwierig, nicht in Stereotype zu verfallen (zumal natürlich auch in Beauty Contests zu Frequenz- oder Zulassungsentscheidungen die Antworten gelegentlich von einer Qualität sein können, wie man sie aus amerikanischen beauty pageants kennt); vielleicht kann man diesen besonderen Beauty Contest als Illustration nehmen. Für first come, first serve schließlich bleibt nur dieses zu Recht wenig gesehene Haustiervideo.

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Monday, February 02, 2009

Digitale Dividende - für wen?

Wenn es um die Verteilung von Dividenden geht, ist das Interesse groß - und wie der volle Saal bei der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Digitale Plattform Austria letzten Dienstag gezeigt hat, gilt dies auch für die digitale Dividende (siehe dazu schon hier), selbst wenn noch keineswegs feststeht, wie viel es letztlich zu verteilen geben wird.

Die Veranstaltung unter dem schlichten Titel "Die digitale Dividende" bot einen informativen Überblick über die tatsächliche Situation in Österreich und über die maßgebenden Interessenpositionen, von den Rundfunknetzbetreibern über die Mobilfunker bis zu den Kulturveranstaltern, die um die Einsetzbarkeit ihrer drahtlosen Mikrofone bangen. Interessant waren auch die ersten zaghaften Ansätze für eine österreichische frequenzpolitische Position, die sich aus dem Einleitungsstatement von Univ.-Prof. Georg Lienbacher, Leiter des Verfassungdienstes im Bundeskanzleramt, ableiten lassen (da Lienbacher in Vertretung des kurzfristig verhinderten Medien-Staatssekretärs Josef Ostermayer sprach, darf man wohl annehmen, dass es sich dabei um eine "offiziöse" Position handelt). Lienbacher betonte den Interessenausgleich, den es zwischen Rundfunkveranstaltern, Mobilfunkbetreibern und Konsumenten bei der DVB-H-Vergabe gegeben habe, und wünschte sich darauf aufbauend auch in Zukunft eine pragmatische Vorgangsweise. Der Bedarf an zusätzlichen "Muxen" (Multiplex-Plattformen) für DVB-T in Österreich sei "überschaubar", meinte Lienbacher und betonte, dass weder ein gänzliches Aufbrauchen der digitalen Dividende für Rundfunkdienste, noch eine "Vorausreservierung für nicht umsetzungsreife Konzepte" angebracht sei. Deutliche Kritik gab es an der Europäischen Kommission; Österreich spreche sich gegen den Versuch aus, den politischen Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in der Rundfunk- und Frequenzpolitik zurückzudrängen; Rundfunk-Frequenzen seien auch kein beliebig handelsbares Wirtschaftsgut.

Wesentliche Aussagen der weiteren Referenten sind der Presseinformation der RTR zu entnehmen; daher hier nur ergänzend ein paar aus meiner Sicht interessante Details, die in der Presseinfo nicht erwähnt werden:
  • Hans Hege, Direktor der MABB, betonte die Bedeutung der terrestrischen TV-Verbreitung für Zweitgeräte und mobile Geräte, sodass die Reichweite von DVB-T über die bundesweit 11% der Haushalte, für die DVB-T die einzige TV-Versorgung ist, hinausgehe. Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich nach seinen Angaben durch die Digitalisierung die Senderkosten halbiert. Die Terrestrik sei auch notwendig, um unerwünschten Entwicklungen (Verschlüsselung bisher frei empfangbarer Programme) in der Kabel- und Satellitenverbreitung entgegenzuwirken. Hege sprach sich für die Harmonisierung des (bisherigen) Rundfunk-Spektrums oberhalb von 790 MHz aus, auch um Breitband-Internet zu ermöglichen (durch Rundfunkgebühren würden ja zB auch die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anstalten finanziert werden, sie sollten daher auch von jedermann genutzt werden können, was eine entsprechend Internetanbindung voraussetzt). Dennoch zeigte sich Hege skeptisch zur Nutzung der digitalen Dividende durch Mobilfunker: für mobiles Telefonieren sei die digitale Dividende nicht notwendig, die bisher mangelnde Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Breitband-Internet sei auch "kein Problem der Physik", sondern eine wirtschaftliche Frage. Auch Rundfunkfrequenzen seien dafür kein Allheilmittel. Schließlich sei "die bisherige Geschichte der Durchsetzung von (Versorgungs-)Auflagen keine Erfolgsgeschichte". Frequenzbedarf für Rundfunkdienste werde es bei einer späteren Umstellung auf DVB-T2 geben; dass HDTV über DVB-T verbreitet werde, hält Hege hingegen auf absehbare Zeit nicht für realistisch.
  • Michael Truppe vom Bundeskanzleramt berichtete über den Diskussionsstand in Brüssel (sieh dazu die Vortragsfolien).
  • Franz Prull (im Bild oben links zu sehen), stv. Leiter der KommAustria und oberster Rundfunk-Frequenzplaner, zeigte auf, was von der theoretisch möglichen digitalen Dividende in der frequenzplanerischen Praxis überbleibt (siehe seine Folien). In Österreich mit seinen (für die Frequenzplanung) neun bis zehn Nachbarstaaten ist die Situation natürlich einigermaßen komplexer als auf einer Insel wie etwa dem UK. Von sechs bis sieben "Layers" (Bedeckungen) bleibt da manchmal gar nicht mehr viel übrig, zumal die Vergabe der digitalen Dividende ja schon mit Mux B (zweites bundesweites DVB-T), Mux C (regionales DVB-T) und Mux D (bundesweites DVB-H) begonnen hat.
  • Auch Franz Ziegelwanger, Frequenzmanager des BMVIT, ging auf die technischen Gegebenheiten ein und erläuterte insbesondere die schwierige Situation von PMSE (Funkanwendungen für "Programme Making and Special Events", also vor allem drahtlose Mikrofone in Theatern, Opernhäusern, bei Veranstaltungen und der TV-Programmproduktion), die derzeit in lokal nicht genutzten Bereichen des Rundfunkspektrums verwendet werden, durch die Ausnützung der digitalen Dividende aber "vertrieben" werden könnten. Allenfalls könnte für diese Anwendungen Ersatz im L-Band gefunden werden (siehe seine Vortragsfolien).
  • Michael Wagenhofer, kaufmännischer Geschäftsführer der ORS, betonte - im Gegensatz zu Hege - dass auch HDTV digital terrestrsich verbreitet werden müsse. In einer digitalen Zukunft müssten "zumindest 2 HDTV-MUXe" in der Startphase, danach bis zu 7 HD-MUXe angeboten werden, für einen weichen Umstieg (auch auf DVB-T2) seien daher Frequenzreserven erforderlich - für andere Anwendungen blieb in seinem Szenario kein Raum (siehe auch seine Vortragsfolien).
  • Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der deutschen Bundesnetzagentur, berichtete von Grabenkämpfen um die digitale Dividende und verwendete mehrfach das Bild von Schützengräben - insgesamt eine recht martialische Darstellung. Und auch wenn sie sich eher in der Rolle einer Vermittlerin sehen wollte, war doch ziemlich klar, wo ihre Präferenzen lagen - jedenfalls nicht bei den Rundfunkveranstaltern und den sie unterstützenden Ländern. In einigen Punkten aber deckte sich ihre Meinung durchaus mit Hans Hege, etwa dass HDTV über terrestrische Verbreitunsgwege "keinen Sinn" macht, aber auch bei der Einschätzung, dass DVB-T als "Hebel" nützlich ist, um Verschlüsselungsbestrebungen im Kabel- und Sat-Bereich im Zaum zu halten. Henseler-Unger machte klar, dass sie jedenfalls von einer Zuweisung des Frequenzbereichs 790-862 MHz für Mobilfunkanwendungen (IMT) ausgeht und auch im Bereich 470 bis 790 MHz andere Anwendungen als Rundfunkdienste zulassen möchte (neben PMSE auch Cognitive Radio und drahtlosen festen Breitbandzugang). Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, in der dies geregelt werden soll, könnte im Februar im Kabinett beschlossen werden, bedarf aber dann noch der Zustimmung durch den Bundesrat (siehe auch ihre Vortragsfolien).
  • Tobias Schmidt von RTL verteidigte eloquent die Position der Rundfunkveranstalter. Das Kompromissangebot aus dieser Sicht war, die Kanäle 61 bis 69 (also 790 bis 862 MHz) für andere Anwendungen freizugeben, dafür aber für den Frequenzbereich unter 790 MHz einen "Bestandsschutz" für Rundfunkdienste festzuschreiben; außerdem müssten die Kosten für notwendige Umzugsmaßnahmen aus dem Bereich 790 bis 862 MHz von den "neuen Mietern" bezahlt werden. Für Schmidt ist das Argument, die digitale Dividende werde von Telekomanbietern zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum genützt werden, nicht glaubwürdig; wörtlich sagte er: "Ich möchte das den Kollegen von der Telekomseite raten, das nicht allzu sehr nach vorne zu tragen, sonst werden sie es am Ende noch tun müssen."
  • Stephan Korehnke von Vodafone D2 bezog die Gegenposition (siehe auch seine Vortragsfolien) - er will, dass zusätzlich zu den aus seiner Sicht ohnehin klaren 72 MHz (790 bis 862 MHz) noch weitere 90 MHz für Telekomanwendungen freigemacht werden. Auflagen zur Flächenversorgung sollen nur "mit Augenmaß" erteilt werden (soll wohl heißen: gerade nicht für die wirklich ländlichen Gebiete). Bei der "Förderung kultur- und medienpolitischer Zielsetzungen wie zB kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus" setzte Korehnke in seinen Vortragsfolien ein Fragezeichen: die Liberalisierung der Frequenzverwaltung soll nach Ansicht von Vodafone D2 offenbar ohne Berücksichtigung dieser Kriterien erfolgen.
Man kann nun gespannt sein, wie sich der österreichische "pragmatische Ansatz" entwickeln wird und ob sich daraus gar einmal so etwas wie eine nationale Frequenzpolitik und -strategie (siehe Art 3 Abs 1 lit b der Entscheidung über die einheitliche Bereitstellung von Informationen über die Frequenznutzung in der Gemeinschaft) entwickeln könnte (siehe dazu auch hier)

PS: Die britische Regulierungsbehörde Ofcom, in ihrer Eigenwahrnehmung immer schon "leader within Europe in planning for the release of a digital dividend", hat übrigens heute ein Konsultationsdokument (Kurzfassung, Presseinfo) veröffentlicht, in dem sie eine Änderung des bisherigen Planes zur Diskussion stellt. Im Hinblick auf die - nach dem Ergebnis der Weltfunkkonferenz eigentlich wenig überraschende - Entscheidung anderer EU-Staaten, vorrangig das Spektrum von 790 bis 862 MHz (auch) dem Mobilfunk zur Verfügung zu stellen, will sich Ofcom nun dieser Entwicklung anschließen und den alten Plan entsprechend abändern. Und es wäre nicht Ofcom, würde nicht selbst dieser Rückzieher, der einiges an früheren Planungen und auch Frequenzzuteilungen obsolet macht, noch mit Milliardengewinnen für die Volkswirtschaft angepriesen: "We estimate these net benefits, conservatively, at £2-3 billion in net present value (NPV)." Dagegen nehmen sich die Kosten für den Rückzieher bescheiden aus: "We believe the costs of clearing channels 61, 62 and 69 will be modest compared to the benefits. Our estimate is that these costs lie in the range of about £90-200m."

PPS: In den USA ist der geplante Umstieg auf digitale terrestrische Verbreitung am 17. Februar noch immer nicht ganz klar (siehe zB hier oder hier). Bemerkenswert ist die Drastik, mit der der derzeit amtierende interimistische Vorsitzende der FCC, Mcihael J. Copps, die Situation in einer Ansprache am vergangenen Freitag beschrieben hat: "... we never really dug deep enough to understand all the consequences that would attend the DTV transition ... we didn’t have a well thought-out and coherent and coordinated plan to ease the transition ... we didn’t have a sense of real urgency until it was too late. ... Unfortunately, things don’t look any better now ... If anything, they look worse. At this point, we will not have — we cannot have — a seamless DTV transition." Und vier Tage zuvor hatte Copps noch in einer Ansprache vor den Mitarbeitern der FCC dringend dazu aufgerufen, sich für das "DTV volunteer team" zu melden. [update 5.2.2009: der Umstellungszeitpunkt wurde nun doch auf 12. Juni 2009 verschoben - Fernsehsender können aber auch wie geplant schon am 17. Februar umstellen; siehe die Public Notice der FCC]

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Thursday, November 20, 2008

Digitale Dividende

Mit "digitaler Dividende" bezeichnet man (etwas vereinfacht) das durch Abschaltung der analogen Fernsehsender freiwerdende Frequenzspektrum. Wieviel diese Dividende genau ausmachen wird, ist längst noch nicht klar, denn derzeit ist die Umsetzung der Fernseh-Digitalisierung entsprechend dem Genfer Plan aus dem Jahr 2006 (GE06) gerade erst im Gang. Und wofür die Dividende verwendet werden soll, steht auch noch nicht zwingend fest - mobiles Breitband ist der große Wunsch der Telekombetreiber, manche Rundfunkunternehmen träumen auch von der terrestrischen Verbreitung von HD-Fernsehen.

Eine wesentliche Entscheidung wurde schon getroffen: auf der Weltfunkkonferenz 2007 wurde in der Vollzugsordnung für den Funkdienst in der Region 1 (Europa und Afrika) der Frequenzbereich 790 - 862 MHz (also die derzeitigen Fernsehkanäle 61 bis 69) auch dem mobilen Funkdienst als primärem Dienst zugewiesen (damit sind in diesem Bereich nun der mobile genauso wie der feste Funkdienst und auch der Rundfunkdienst als primäre Funkdienste festgelegt). Wie in der internationalen Frequenzplanung üblich, sind allerdings lange Vorlaufzeiten vorgesehen: die Zuweisung (auch) an den Mobilfunkdienst wird erst mit 17. Juni 2015 wirksam, und in den GE06-Staaten (also ua allen europäischen Staaten) ist zudem das dort vorgesehene Verfahren einzuhalten, um tatsächlich Frequenzen für Mobilfunkdienste in diesem Band nutzen zu können.

Die Schweiz hat letzte Woche beschlossen, ihren nationalen Frequenzzuweisungsplan zu ändern und den Bereich 790 - 862 MHz nur mehr für den mobilen Funkdienst auf primärer Basis vorzusehen (Presseaussendung; auf der Website des BAKOM ist derzeit noch der Plan 2008 mit der Primärzuweisung "BROADCASTING" und der Sekundärzuweisung "Mobile").

In Österreich ist dieser Frequenzbereich bislang ausschließlich dem Rundfunkdienst zugewiesen (siehe die Anlage 1 zur FBZV). Wie es mit der Verteilung der digitalen Dividende weitergeht, wird auch Thema in der Vollversammlung der "digitalen Plattform" im Jänner 2009 sein.

Die britische Regulierungsbehörde, die ihre Digital Dividend Review schon 2006 gestartet hat und im Sommer 2009 schon Frequenzzuteilungen vornehmen will (für Frequenzen, die spätestens 2012 frei werden), beginnt mittlerweile auch schon mit der Vergabe von "geographic interleaved spectrum" - also Frequenzen, die zwar grundsätzlich im weiterhin für digitales Fernsehen genutzten Band liegen, aber in der konkreten Region nicht dafür gebraucht werden.

EU-Kommissionsmitglied Reding forderte recht offensiv eine Verteilung der digitalen Dividende zugunsten der Telekomanbieter - wenn auch mittlerweile mit Nuancen: Im Oktober hat sie erstmals zugestanden, dass eine 50:50 Verteilung möglich wäre. Die Hälfte des freiwerdenden Spektrums solle demnach dem Rundfunkdienst zugewiesen werden, die andere Hälfte neuen Anwendungen.

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Monday, August 25, 2008

Sprechende Autos: ein update zum Telekomrecht

Sprechende Autos haben wieder Saison: die Fernsehserie "Knight Rider" mit dem sprechenden Wunderauto soll neu aufgelegt werden (die alten Folgen laufen auch immer irgendwo), und auch die Europäische Kommission sorgt sich um die Kommunikationsfähigkeit von Kraftfahrzeugen: "Sprechende Autos" war daher die Presseaussendung übertitelt, mit der die Entscheidung (2008/671/EG) über die Harmonisierung eines Frequenzbereichs im 5 GHz-Band für "sicherheitsbezogene Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme (IVS)" bekannt gegeben wurde. Allzu spannende Gespräche mit dem Auto sollte man sich freilich nicht erwarten, denn es geht "nur" um die Kommunikation von Auto zu Auto oder allenfalls zwischen Infrastruktur und Fahrzeug (zB: die Geschwindigkeitsbeschränkung teilt dem Auto mit, dass es langsamer fahren soll).

Schon mit Entscheidung vom 13. Juni 2008 (2008/477/EG) wurde ein Frequenzband im 2,5-GHz Bereich für WAPECS harmonisiert, und mit Entscheidung vom 13. August 2008 (2008/673/EG) wurde die Entscheidung 2005/928/EG betreffend das Frequenzband 169,4 - 169,8125 MHz im Hinblick auf die Kanalbreite bei low power devices (zB Hörgeräten) geändert (bis zu 50 kHz statt bisher 12,5 kHz).

Eine im Wesentlichen nur formale Neuerung im europäischen Telekomrecht ist die Richtlinie 2008/63/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen, mit der die RL 88/301/EWG samt der dazu ergangenen Änderungen kodifiziert wurde. Rund zwanzig Jahre nachdem sie die Endgeräteliberalisierung eingeleitet hat, wird die RL 88/301/EWG damit auch ausdrücklich aufgehoben.

Und schließlich ist noch auf die Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen, hinzuweisen (die Kommission hat dazu am 7.8.2008 eine Aufforderung zur Bewerbung veröffentlicht).
Mit diesen Neuerungen von der europäsichen Ebene ist auch meine Übersicht über die Rechtsvorschriften zum Telekomrecht wieder aktuell - aus Österreich gibt es ja seit langem nichts Neues zum Telekomrecht zu vermelden.

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Thursday, June 12, 2008

Update: TK-Rat und TK-Rechtsvorschriften

Wer den Fortgang der Reform des gemeinschaftsrechtlichen Telekom-Rechtsrahmens verfolgen will, der hat anhand der heute vom Telekom-Rat diskutierten "Progress-Reports" die Gelegenheit dazu. Am weitesten fortgeschritten ist die Erörterung der "Citizens' Rights"-Richtlinie, zu der im Fortschrittsbericht schon ein ausformulierter Kompromissvorschlag vorgelegt wurde. Mehr Widerstand der Mitgleidstaaten - insbesondere zur Frequenzpolitik und zum Artikel 7-Verfahren - lässt sich aus dem Fortschrittsbericht zur "Better Regulation"-Richtlinie erkennen, und fast ausschließlich ablehnend ist der Bericht zum Vorschlag für den "Euro-Regulator" EECMA: "almost all Member States were against the creation of EECMA", heißt es in diesem Bericht.

Weitere Informationen zur Ratstagung finden sich in der Presseaussendung und in den Schlussfolgerungen zum i2010-MidTerm-Review und zur Mitteilung der Kommission über die digitale Dividende.

Ohne Zusammenhang mit der Ratstagung, aber als Update zum geltenden Gemeinschaftsrecht: zwei Entscheidungen der Kommission im Bereich der Frequenzharmonisierung, einmal zum 3,5 GHz-Band, und einmal zur Änderung der SRD-Entscheidung, wurden im Amtsblatt veröffentlicht (die Übersicht über die Rechtsgrundlagen habe ich aktualisiert):

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Thursday, April 10, 2008

"Der menschliche Faktor ist nicht Gegenstand": Mobilkommunikation an Bord von Flugzeugen

Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung 2008/294/EG der Kommission vom 7. April 2008 über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft will die Kommission ermöglichen, dass in Flugzeugen auch während des Fluges mit GSM-Mobiltelefonen im 1800 MHz-Band telefoniert werden kann.. Die Verbindung erfolgt nicht direkt über Basisstationen am Boden, im Gegenteil: das Einbuchen in Boden-Basisstationen muss unterbunden werden, für den Betrieb der MCA-Dienste ist auch eine Mindestflughöhe von 3000m festgesetzt.

Die Entscheidung wird ergänzt durch eine Empfehlung der Kommission, die sich auf die Koordinierung der nationalen Genehmigungsbedingungen bezieht. Ausdrücklich heißt es dort:
"Der menschliche Faktor bei der Nutzung von MCA-Diensten und die Satellitenkommunikation zwischen Flugzeugen und Weltraumstationen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung."


In der am Tag der Kommissionsentscheidung kundgemachten Änderung der österreichischen Frequenznutzungsverordnung (Hauptteil, Anlage) - die auch andere Kommissionsentscheidungen zur Harmonisierung der Frequenznutzung berücksichtigt - sind die MCA-Dienste noch kursiv (als zukünftig vorgesehene Nutzung) im Frequenznutzungsplan eingetragen.

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Thursday, January 31, 2008

10 Fragen, 1 Antwort: EuGH-Urteil Centro Europa 7

Das italienische System der Lizenz- und Frequenzvergabe für Fernsehveranstalter ist reichlich komplex, und mit dem Übergang von analoger auf digitale Übertragung wurde es nicht gerade vereinfacht. Im Jahr 1997 - Berlusconi war gerade nicht an der Macht - wurden Neuregelungen für Frequenzvergaben beschlossen, die zum Marktzutritt neuer Betreiber hätten führen sollen; auch sollten Betreiber, die bestimmte Konzentrationsschwellen überschritten, terrestrische Frequenzen freimachen. Nach dem Machtwechsel zurück zu Berlusconi wurden diese Regelungen im Wesentlichen wieder zurückgenommen und bestehende Veranstalter konnten weiter analog senden, auch wenn sie die Konzentrationsschwellen überschritten. So kam es, dass der lokale Sender Centro Europa 7 zwar 1999 (vor Berlusconi) eine Lizenz erhalten hatte, aber nicht terrestrisch auf Sendung gehen konnte, weil er in der Folge keine Frequenzen zugeteilt erhielt, während die alteingessenen Betreiber weiter senden konnten. Die Klage von Centro Europa 7 auf Zuteilung von Frequenzen kam schließlich vor den Staatsrat, der dem EuGH zehn Fragen vorlegte, die schon von Generalanwalt Maduro als "in mehrfacher Hinsicht problematisch formuliert" bezeichnet wurden (siehe dazu hier bzw. hier).

Heute hat der EuGH in dieser Sache (C-380/05 Centro Europa 7) sein Urteil verkündet. Von den zehn Fragen wurden einige als unzulässig beurteilt und die anderen so zusammengefasst, dass eine Antwort genügte. Die Antwort ist auch vergleichsweise deutlich ausgefallen:

Art. 49 EG und – ab ihrem Anwendungsbeginn – Art. 9 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie (2002/21/EG), Art. 5 Abs. 1 und 2 Unterabs. 2 und Art. 7 Abs. 3 der Genehmigungsrichtlinie (2002/20/EG) sowie Art. 4 der Wettbewerbsrichtlinie (2002/77/EG) sind dahin auszulegen, dass sie im Bereich des Fernsehrundfunks nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, deren Anwendung dazu führt, dass ein Betreiber, der Inhaber einer Konzession ist, in Ermangelung von auf der Grundlage objektiver, transparenter, nichtdiskriminierender und angemessener Kriterien zugeteilten Sendefrequenzen nicht senden kann.

Eine Situation wie sie in Italien gegeben war, dass den bestehenden Betreibern ein ausschließliches Recht auf Funkfrequenzen eingeräumt wird, ohne die diesen Betreibern gewährte Vorzugsbehandlung zeitlich zu begrenzen und ohne eine Verpflichtung zur Rückgabe der überschüssigen Funkfrequenzen nach dem Übergang zum digitalen Fernsehrundfunk vorzusehen, ist damit jedenfalls nicht mit Art 49 EG bzw. dem neuen Rechtsrahmen, der diesbezüglich Art 49 EG für den Bereich der Fernsehrundfunkübertragungen umsetzt (RNr. 85) vereinbar.

Das "Fortbestehen einer Situation, in der die Rechte von Neueinsteigern angesichts der festgeschriebenen Rechte der Altbetreiber wertlos werden", wie dies der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen beschrieben hat, ist damit unzulässig. Unter Bezugnahme auf seine Placanica-Rechtsprechung führt der EuGH auch aus, dass eine Regelung, die die Zahl der Betreiber im nationalen Hoheitsgebiet begrenzt, aus im Interesse der Allgemeinheit liegenden Zielen gerechtfertigt werden kann, soweit die sich daraus ergebenden Beschränkungen angemessen sind und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist. Art. 1 Abs. 3 der Rahmenrichtlinie erlaubt es auch ausdrücklich, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht Bestimmungen zur Verfolgung von im Interesse der Allgemeinheit liegenden Zielen, insbesondere in Bezug auf die audiovisuelle Politik, zu erlassen oder beizubehalten. Eine nationale Regelung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie auch auf der Grundlage objektiver, transparenter, nichtdiskriminierender und angemessener Kriterien ausgestaltet wird (RNr. 100-103).

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Wednesday, September 26, 2007

Redings Kabinettschef: Wieviele TV-Programme brauchen Hartz IV-Bezieher?

Die von der Europäischen Kommission mit Nachdruck verfolgte Neuordnung der Frequenzpolitik (siehe dazu in diesem Blog zB schon hier, hier und hier) war auch Thema des 8. Salzburger Telekom-Forums am 24. und 25. September 2007. Während rund um den Dom der Ruperti-Kirtag für Aufregung sorgte, war hinter den dicken Mauern der Max-Gandolph-Bibliothek der Universität Salzburg die Lautstärke zwar etwas gedämpfter, aufregende Diskussionen aber gab es allemal. Rudolf Strohmeier, Kabinettschef von Kommissarin Reding, präsentierte die Kommissionspläne für eine Reform der Frequenzordnung, die eine drastische Einschränkung nationaler Spielräume in der Frequenzverwaltung mit sich bringen würden.

Insbesondere mit der Verpflichtung zu weitestgehender Technologie- und Diensteneutralität und mit der Einschränkung der Zulässigkeit individueller Frequenzzuteilung würde die Reform auch einschneidende Veränderungen für Rundfunkveranstalter bringen. Strohmeier macht kein Hehl daraus, dass das auch gewollt ist: er sieht die Freigabe der Nutzung der "digitalen Dividende" - also vor allem jenes an sich für Rundfunkdienste gewidmeten Spektrums, das nach vollständiger Digitalisierung der terrestrischen Fernsehübertragung frei werden könnte - als wesentlichen Beitrag zur Förderung des Wirtschaftswachstums.

Eine Reservierung dieser Bänder für Rundfunk wäre im Wesentlichen nur mehr zur Sicherstellung der Erfüllung eines Gemeinwohlinteresses oder zur Förderung kultureller oder sprachlicher Vielfalt und des Medienpluralismus möglich. Dass man dazu das gesamte bisher den Rundfunkdiensten zugewiesene Spektrum brauchen würde, sieht Strohmeier nicht - er meint vielmehr, dass sich die Mitgliedstaaten eben entscheiden müssten, ob sie lieber mehr Wirtschaftswachstum hätten (das sich bei freier Verfügbarkeit der digitalen Dividende einstellen würde), oder ob sie so wie bisher in den Rundfunkbändern nur Rundfunkdienste haben wollten. Unter Bezugnahme auf Bert Brecht ("Erst kommt das Fressen, dann die Moral") spitzte er das darauf zu, die Mitgliedstaaten müssten sich entscheiden, "wieviel Fressen (sprich: Wirtschaftswachstum) ihnen die Moral (die "Grundversorgung" mit terrestrischem TV) wert" sei. Seine Präferenz (bzw jene der Kommission) machte er mit einem Hinweis klar: man müsse schon auch bedenken, wer sich denn die ganzen Programme vor allem am Vormittag und Nachmittag ansehe, das seien doch (in Deutschland) zu einem großen Teil Hartz IV-Empfänger.

Die Frage, wieviel Spektrum für Rundfunkdienste in Zukunft zur Verfügung stehen soll, wird tatsächlich noch gründlich zu überlegen sein, wobei zwischen den Mitgliedstaaten wohl wesentliche Unterschiede je nach topografischer Situation und nach der jeweiligen nationalen Medienpolitik bestehen werden. Österreich hat zwar ein schwieriges Gelände für die terrestrische Rundfunkversorgung, andererseits ist die Anzahl verfügbarer Programme, die für eine terrestrische Verbreitung in Betracht kommen, doch nicht allzu groß. Eine gewisse digitale Dividende, die nach der vollständigen Digitalisierung (auch in den Nachbarstaaten) auch für Nicht-Rundfunkdienste genützt werden könnte, ist da schon vorstellbar.

Die für bestehende (und auch für potenzielle neu einsteigende) Rundfunkveranstalter unmittelbar spannendere Frage ist aber wohl, ob die derzeit in Österreich bestehende Gebührenfreiheit der Frequenznutzung für Rundfunkdienste aufrecht erhalten werden kann. In Erwägungsgrund 29 zur Änderung der Rahmenrichtlinie heißt es im aktuell zirkulierenden Entwurf:

"In order to ensure non-discrimination, no spectrum users should be exempted from the obligation to pay the normal fees or charges set for the use of the spectrum, except if duly justified by general interest objectives."

Die Frage, ob eine Gebührenfreiheit der Frequenznutzung allgemein für Rundfunkdienste (oder allenfalls nur für öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter) nach diesem Entwurf noch möglich wäre, beantwortete Strohmeier auch auf nochmaliges Nachfragen nicht.

(Weitere Postings zum Telekom-Forum werden in den nächsten Tagen folgen - update 1.10.: hier; zu den aktuellen Vorschlägen für die Reform des Rechtsrahmens siehe auch die Postings auf http://www.contentandcarrier.eu/, zB hier und hier)

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Friday, July 27, 2007

Digitalisierungskonzept 2007

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat heute das in § 21 PrTV-G vorgesehene Digitalisierungskonzept in einer Neufassung 2007 veröffentlicht (siehe hier bzw direkter download hier).
Neben Daten zur aktuellen Digitalisierungssituation (siehe zB das Tortendiagramm nebenan, nach dem Ende 2006 immerhin noch 31 % analog terrestrisch auf Empfang waren), finden sich darin auch Informationen zur Frequenzsituation und weiteren Vorgangsweise auf der Grundlage der RRC 2006 (der sogenannten "Stockholm-Nachfolgekonferenz"). Für ein realistisches Bild auch im Hinblick auf die vielfach erhoffte digitale Dividende ist die Lektüre des Abschnitts 1.3.3. des Digitalisierungskonzepts (Seiten 12/13) zu empfehlen, wo ein paar "basics" klar dargestellt werden.

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Thursday, July 26, 2007

Langsamer Abschied: GSM-Richtlinie soll aufgehoben werden

GSM war (und ist) eine europäische Erfolgsgeschichte, die auch darauf zurückgeht, dass rechtzeitig für eine europaweite Harmonisierung der Frequenznutzung gesorgt wurde. Mit der Richtlinie 87/372/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind wurde den Mitgliedstaaten aufgetragen, die Frequenzbänder 905-914 MHz und 950-959 MHz (oder "äquivalente Teile" in den Bereichen 890-915 und 935-960 MHz) ab 1. Januar 1991 "ausschließlich für einen europaweiten öffentlichen zellularen digitalen Mobilfunkdienst" bereitzustellen.

Die Einschränkung auf GSM soll nun fallen: die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgestellt, mit der die RL 87/372/EWG aufgehoben wird (siehe dazu auch die Presseaussendung der Kommission). Parallel dazu wird eine Entscheidung der Kommission auf der Grundlage der Frequenzentscheidung vorbereitet, mit der für die bisher von GSM genutzten 900 MHz und 1800 MHz-Bänder (genau: 880-915 MHz und 925-960 MHz; 1710-1785 MHz und 1805-1880 MHz) auch eine Nutzung durch andere "paneuropäische elektronische Kommunikationsdienste" - vorerst einmal für UMTS - ermöglicht wird (der Entscheidungsentwurf findet sich hier). Vorgesehen ist, dass die Aufhebung der GSM-Richtlinie und das Inkrafttreten der Kommissionsentscheidung noch im Jahr 2007 beschlossen werden.

Damit wäre in Österreich die Frequenzwidmungsverordnung und auch der Frequenznutzungsplan entsprechend anzupassen (bei dieser Gelegenheit könnte auch die schon 2005 erfolgte Aufhebung der "ERMES"-RL berücksichtigt und in der Verordnung nachgezogen werden!). Für die GSM-Betreiber wird sich in der Folge die Frage stellen, ob und zu welchen Bedingungen eine Anpassung der Frequenznutzung möglich sein wird. Der GSM-Standard wurde jeweils in den - insoweit nach § 133 Abs 6 TKG 2003 weiter geltenden - Konzessionen festgelegt; nach § 57 Abs 4 TKG 2003 ist aber grundsätzlich eine Änderungsmöglichkeit gegeben.

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Thursday, May 17, 2007

Transparente Geheimnisse? Kommissionsentscheidung zu Informationen über die Frequenznutzung

Gestützt auf Art 4 Abs 3 der Frequenzentscheidung hat die Kommission nun eine Entscheidung über die einheitliche Bereitstellung von Informationen über die Frequenznutzung in der Gemeinschaft
(2007/344/EG, ABl L 129 vom 17.5.2007, S 67) getroffen. Darin wird einerseits grundsätzlich festgelegt, dass die Mitgliedstaaten das EFIS (Frequenzinformationssystem des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten) zu nutzen haben, andererseits werden auch die von dem Mitgliedstaaten dem EFIS zu übermittelnden Daten festgelegt. Wirklich neu ist, dass erstmals nicht nur die "klassischen" Daten über Frequenzbereichszuweisungen und Frequenznutzungen (samt Schnittstellen-Informationen) zu übermitteln sind, sondern auch Informationen über individuelle Frequenznutzungsrechte. Welche Frequenznutzungen sozusagen abstrakt für bestimmte Bänder vorgesehen waren, das konnte man schon bisher im EFIS oder den nationalen Frequenznutzungsplänen vergleichsweise einfach herausfinden - welchen Nutzern allerdings konkret welche Frequenznutzungsrechte eingeräumt worden waren, das war schon weniger leicht in Erfahrung zu bringen.

Allerdings können nach der neuen Entscheidung die Informationen über konkrete Frequenznutzungsrechte beschränkt werden auf Frequenzbänder, die für elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden, die gemäß Art 9 Abs 3 der RahmenRL handelbar sind, oder die "in einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren" gemäß der GenehmigungsRL vergeben werden. Zu übermitteln sind die Identität des Funkfrequenz-Nutzungsberechtigten, das Ablaufdatum bzw die voraussichtliche Geltungsdauer und die geografische Geltung des Rechts sowie eine Angabe, ob das Recht handelbar ist oder nicht.

Kryptisch ist der Hinweis, dass die Übermittlung durch die Mitgliedstaaten "unter Beachtung der Richtlinie 95/46/EG, der Richtlinie 2002/58/EG und der nationalen und Gemeinschaftsvorschriften über das Geschäftsgeheimnis" zu erfolgen hat. Was die RL 2002/58/EG (DatenschutzRL für elektronische Kommunikation) in diesem Zusammenhang hergeben soll, ist mir nicht klar, regelt sie doch vor allem den Umgang mit Daten, die bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten anfallen - wie die Übermittlung von Informationen über erteilte Frequenznutzungsrechte durch die Mitgliedstaaten in Konflikt mit dieser RL kommen könnte, kann ich jedenfalls auf den ersten Blick nicht erkennen.
Die DatenschutzRL 95/46/EG freilich ist sicher einschlägig, wenngleich nur insoweit, als natürliche Personen betroffen sind, was für die meisten hier gegenständlichen Frequenznutzungsrechte wohl kaum der Fall sein dürfte.
Was aber bedeutet der Hinweis auf die nationalen und Gemeinschaftsvorschriften über das Geschäftsgeheimnis? Wenn die Entscheidung verlangt, dass bestimmte Daten zu übermitteln sind, wo bleibt der Raum für Geschäftsgeheimnisse - zumal ausschließlich Daten betroffen sind, die sich aus einer behördlichen Entscheidung (Einräumung eines Frequenznutzungsrechts) ergeben, die also nicht von der Behörde erst bei einem Unternehmen ermittelt werden müssten!
Auf den konkreten praktischen Umgang mit diesen Fragen kann man also gespannt sein (was Österreich betrifft, unterliegen Frequenzfragen ja offenbar - siehe diesen Beitrag - ohnehin einer besonderen Geheimhaltung) . Allerdings heißt es sich noch ein wenig gedulden: "Die Bestimmung zu den Informationen über individuelle Nutzungsrechte gilt ab dem 1. Januar 2010." Die anderen Informationen sind ab 1.1.2008 bereitzustellen.

Spannend könnten auch die Informationen werden, die nach Art 3 Abs 1 lit b der Entscheidung zu geben sind - diese umfassen auch
"die nationale Frequenzpolitik und strategie, falls vorhanden, in Form eines Berichts."

Ob sich das "falls vorhanden" wirklich nur auf den Bericht bezieht? Dass in Österreich eine nationale Frequenzpolitik und -strategie wirklich vorhanden wäre, ist mir jedenfalls noch nicht aufgefallen - aber vielleicht liegt es auch nur daran, dass es jedenfalls keinen Bericht darüber gibt ;-).

PS: Gegenwärtig ist die Aktualität der Daten auf der ERO-Website (bzw im EFIS), was Österreich betrifft, nicht ganz optimal: ein gebrochener Link zur Frequenznutzungsverordnung (FNV) auf der Seite mit den Hinweisen zu den nationalen Frequenznutzungsplänen, und im EFIS selbst wird noch auf die FNV in der Fassung BGBl II 2005/307 [Anlage] verwiesen statt auf die aktuelle Fassung BGBl II 2006/525 [Anlage].

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Thursday, February 22, 2007

Paketlösungen in der Frequenzpolitik

So schweigsam sich die Kommission sonst manchmal gibt (siehe zB meine persönlichen Eerfahrungen hier), so mitteilsam ist sie derzeit zur Frequenzpolitik. Am 20. Februar 2007 stellte sie nun die jüngste Mitteilung vor: "Zügiger Zugang zu Frequenzen für drahtlose elektronische Kommunikationsdienstes durch mehr Flexibilität", KOM(2007) 50 endgültig. (dazu die Presseaussendung)

Das Thema hat die Kommission schon in den Dokumenten zum "Review 2006" (insbesondere im Abschnitt 3 zum "staff working paper") entsprechend aufbereitet (siehe dazu auch hier), jetzt verliert sie aber offenbar die Geduld. Da die nach dem Review erst zu schaffenden neuen Rechtsvorschriften voraussichtlich erst 2010 wirksam werden, will die Kommission nun schon auf Basis des geltenden Rechtsrahmens einmal vorpreschen und ihr Heilskonzept der Flexibilisierung der Frequenznutzung in ausgewählten Bändern "schrittweise" einführen.
Die ausgewählten Bänder - und die in diesen Bändern derzeit in Österreich vorgesehenen Nutzungen nach dem geltenden Frequenznutzungsplan (Anlage zur Frequenznutzungsverordnung 2005, BGBl II 2005/307 idF BGBl II 2006/525) - sind:

  • 470-862 MHz: Nutzung in Österreich derzeit für Fernsehrundfunk und Rundfunkhilfsdienste, Frequenzvergabe geregelt im 5. Abschnitt des PrTV-G; die Zuteilung hat nach GE06 - dem neuen Genfer Plan für digitales terrestrisches Fernsehen zu erfolgen;
  • 880-915 MHz / 925-960 MHz und 1710-1785 MHz / 1805-1880 MHz: Nutzung in Österreich derzeit für E-GSM, R-GSM, GSM und GSM-1800, die Zuteilung wurde jeweils nach § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt;
  • 1900-1980 MHz / 2010-2025 MHz / 2110-2170 MHz: Nutzung in Österreich derzeit für UMTS/IMT-2000 (terrestrisch), Zuteilung jeweils nach § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt;
  • 2500-2690 MHz: Nutzung in Österreich entsprechend ECC/DEC/(02)06 und ECC/DEC/(05)05; zukünftige Frequenznutzung UMTS/IMT-2000 (terrestrisch), Zuteilung nach § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt;
  • 3,4-3,8 GHz: Nutzung in Österreich derzeit für "digitale breitbandige drahtlose Zugangssysteme", im Bereich von 3410 bis 3594 MHz Zuteilung gemäß § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt - dieser Frequenzbereich wurde im Jahr 2004 für WiMax vergeben; im Bereich von 3600 bis 3800 MHz befinden sich derzeit Richtfunkanwendungen, auslaufend mit Ende 2008, als zukünftige Nutzung sind Richtfunkverteilsysteme vorgesehen.

In diesen Frequenzbändern sollen die derzeit geltenden rechtlichen Beschränkungen zügig überprüft werden, um eine flexiblere Nutzung zu gestatten. Außerdem sollen "angemessene, gemeinschaftsweit geltende Rechte und Genehmigungsbedingungen" für diese Bänder vereinbart werden. Schon bevor dies umgesetzt wird, soll der "neue Ansatz" jedenfalls auf die Frequenzen angewendet werden, die "infolge der Einführung des digitalen Rundfunks dank der technisch effizienteren Frequenznutzung frei werden". Auf diese von der Kommission erhoffte "digitale Dividende" richten sich besonders starke Interessen insbesondere von Mobilfunkbetreibern.

Die Kommission verfolgt nun ausdrücklich auch den Ansatz einer Paketlösung, dh dass also zB die jedenfalls erwartete Auflösung des "GSM-Monopols" in den derzeit für GSM gewidmeten Bändern nur dann kommen soll, wenn auch das Fernsehspektrum "aufgebrochen" wird. Mit dieser Junktimierung soll offenbar der gerade im Fernsehbereich bestehende Widerstand aufgeweicht werden.

Die Kommission kündigt schließlich an, noch 2007 eine auf Artikel 19 der Rahmenrichtlinie gestützte Empfehlung mit Leitlinien für die einheitliche Anwendung der Genehmigungsbedingungen zu erlassen.

Schon mit dieser Empfehlung - der ja nach Art 19 der Rahmenrichtlinie weitestgehend Rechnung zu tragen wäre - würde jedenfalls der Spielraum für eine eigenständige Rundfunk-Frequenzpolitik für Österreich wesentlich eingeschränkt. Als - für die Fernsehanbieter nicht ganz unwesentlicher - Aspekt wäre mit einer Umsetzung dieser Politik auch verbunden, dass das derzeitige Regime der Frequenznutzungs- und Frequenzzuteilungsgebühren - die für Rundfunkfrequenzen nicht eingehoben werden (siehe die Rundfunk-Frequenznutzungsgebührenverordnung) - nicht bestehen bleiben könnte.

PS: auch das Europäische Parlament beschäftigte sich - offiziell aus eigener Initiative - mit Frequenzpolitik und hat am 14. Februar 2007 eine einschlägige Entschließung "zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik" (2006/2212(INI)) angenommen, auf die hier nur einmal ohne weiteren Kommentar verwiesen werden soll (in deutscher Sprache hier [Word-Dokument, ab Seite 86]) .

Und schließlich noch Hinweise auf die im Jahr 2007 bisher auf der Grundlage der Frequenzentscheidung getroffenen Entscheidungen der Kommission zur Harmonisierung:

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Monday, January 22, 2007

Marktmechanismen im Frequenzmanagement

Die ITU hat nicht nur eine Übersicht über die weltweiten Frequenzverwaltungsbehörden online verfügbar gemacht (dass der Eintrag für Österreich nicht ganz akkurat ist, nimmt dem Dokument nicht seine Nützlichkeit vor allem auf Grund der weiterführenden links), sondern zur Vorbereitung des Workshops on Market Mechanisms in Spectrum Management auch eine ganze Reihe Arbeits- und Diskussionspapiere auf der Website veröffentlicht.
Dabei sind alle wesentlichen Denkschulen des Frequenzmanagements vertreten, die Bob Horvitz von der "open spectrum"-Stiftung so zusammenfasst:

"It is widely accepted today that there are three main approaches to radio spectrum management:

  • the traditional 'administrative' approach, in which a regulator decides who can use what frequencies for what purposes in what locations under what conditions;
  • the newer 'tradable/flexible/market-oriented' approach, in which those who are authorised to use spectrum are allowed to re-purpose or transfer some or all of their rights. Tenders or auctions are typically used for the initial distribution of rights;
  • 'licence-exempt commons,' in which any number of users are allowed to share a band with no right of non-interference and no right to cause interference."

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