Gesetzesprüfungsantrag zum TKG 2003
Wie die Oberösterreichischen Nachrichten schon vor zwei Wochen berichteten, haben Abgeordnete der Grünen und der SPÖ einen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt: einzelne Bestimmungen des TKG 2003 im Zusammenhang mit der Bewilligung von Funkanlagen (Stichwort: "Handymasten"), die den AnrainerInnen keine Parteistellung einräumen, seien nach Ansicht der AntragstellerInnen verfassungswidrig.
Mittlerweile ist der Antrag auch im Internet zu finden.
Die Hauptanträge zielen darauf ab,
Mittlerweile ist der Antrag auch im Internet zu finden.
Die Hauptanträge zielen darauf ab,
- § 2 Abs 3 TKG 2003,
- in § 73 Abs 1 den Ausdruck "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen",
- § 73 Abs 3 und
- § 74 Abs 1 und 3 TKG 2003
Labels: TKG
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