Gesetzesprüfungsantrag zum TKG 2003
Wie die Oberösterreichischen Nachrichten schon vor zwei Wochen berichteten, haben Abgeordnete der Grünen und der SPÖ einen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt: einzelne Bestimmungen des TKG 2003 im Zusammenhang mit der Bewilligung von Funkanlagen (Stichwort: "Handymasten"), die den AnrainerInnen keine Parteistellung einräumen, seien nach Ansicht der AntragstellerInnen verfassungswidrig.Mittlerweile ist der Antrag auch im Internet zu finden.
Die Hauptanträge zielen darauf ab,
- § 2 Abs 3 TKG 2003,
- in § 73 Abs 1 den Ausdruck "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen",
- § 73 Abs 3 und
- § 74 Abs 1 und 3 TKG 2003
Labels: TKG
0 Comments:
Post a Comment
Links to this post:
Create a Link
<< Home