Tuesday, February 09, 2010

Mumpitz aus der Nähe: Der Programmflüchtling als Publikumsrat

Gerhard Tötschinger, Sieger der ORF-Publikumsratswahl für den Bereich "Ältere Menschen", bezeichnete laut Meldung im Standard das aktuelle ORF-Programm als Mumpitz und sich selbst - in einer Presseaussendung - als Programm-Flüchtling. Verständlich, denn seine Qualitätsmaßstäbe sind Sendungen wie das "Quiz in Rot-Weiß-Rot" (1978-1988, moderiert von einem gewissen Gerhard Tötschinger) und "Schatzhaus Österreich" (1985 bis 1994 präsentiert von Elisabeth Orth, Schwester von "ORF-Star" Christiane Hörbiger, die wiederum laut ORF-Biografie Gerhard Tötschingers Lebensgefährtin ist).

Ab wann genau nach Ansicht des neuen Publikumsrates die Mumpitz-Zeit im ORF-Programm begonnen hat, ist weder der Standard-Meldung noch den Seniorenbund-Presseunterlagen zu entnehmen. Vielleicht schon im Herbst 2008? Damals jedenfalls zeigte der ORF eine Dokumentation, in der ein gewisser Gerhard Tötschinger als Autor und Regisseur "Christiane Hörbigers großartige Karriere vom Wiener Burgtheater über Hollywood und die großen Kino- und Serienerfolge bis zu den aktuellen, vielbeachteten Fernsehfilmen hin" nachzeichnete. Immerhin war der Titel nicht irreführend: "Christiane Hörbiger - ein Porträt aus der Nähe". In einem Programm, in dem bei Gelegenheit schon einmal ein Krone-Kolumnist eine Dokumentation über seinen Chef machen kann, sind solche Sendungen aber wohl ganz in Ordnung (laut Programmrichtlinien dürfen "persönliche Interessen die Gestaltung von Programmelementen nicht beeinflussen" - das Hörbiger-Porträt war aber keine ORF-Eigenproduktion).

Kein Mumpitz war nach Ansicht Tötschingers offenbar die Sendereihe "Schöner Leben", deren Abschaffung er laut Presseunterlagen beklagt. Ich habe "Schöner Leben" einmal gesehen (siehe dazu hier; der Link auf die TVthek funktioniert natürlich nicht mehr) und finde es daher beruhigend, dass Tötschinger nicht für eine Wiederaufnahme der Sendereihe eintritt, sondern - ganz im Gegenteil - "für einen qualitätsvollen Ersatz" (Hervorhebung hinzugefügt). 

PS. Ich habe weder Herrn Tötschinger noch andere KandidatInnen für den Publikumsrat gewählt, da ich - obwohl Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs 1 iVm Abs 2 Z 2 RGG) - nicht wählen durfte. Dabei habe ich sogar noch ein Fax zu Hause stehen ;-)

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Monday, February 08, 2010

"Unter der Fuchtel von Frau Kroes" - Doris Pack, MEP, verteidigt die Kultur

Doris Pack ist Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung im Europaparlament und Mitglied im Fernsehrat des ZDF (staatsfern wie alle*). Von Neelie Kroes, bisher Wettbewerbskommissarin, demnächst Kommissarin für die digitale Agenda, dürfte sie nicht allzuviel halten, das hat sie bei ihrer Rede anlässlich der Konferenz "Future or Funeral - Dual System at a Crossroads" in Warschau am 23. Jänner 2010 (zu dieser Veranstaltung schon hier) deutlich gemacht. Schon im vorbereiteten Redemanuskript ihres Vortrags "Das duale System im Rundfunk: Was kann/soll Europa tun?" kritisierte sie, dass die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission "oft ungeschickt bis arrogant und auch ideologisch argumentiert" habe. In ihren tatsächlichen Ausführungen - es gilt das gesprochene Wort - war sie noch eine Spur schärfer und erzählte voller Stolz, wie sie "Frau Kroes, die in den letzten fünf Jahren den Wettbewerb unter ihrer Fuchtel gehabt hat" im ersten Hearing im Parlament ausgebremst hat: "Meine Fragen und die Fragen der Kollegin Trautmann haben dazu geführt, dass sie noch länger Kandidatin blieb. Als sie [Kroes] dann zum zweiten Mal zu uns kam, hatten wir das Gefühl, sie hat verstanden."

Nun kann man das natürlich als politischen Schlagabtausch zwischen der konservativen Abgeordneten Pack und der liberalen Kommissarin Kroes sehen, aber wenn man das Video des Hearings von Neelie Kroes ansieht, dann muss man einräumen, dass die Kommissarin dabei tatsächlich nicht gut ausgesehen hat. Hier ein möglichst wortgetreues Transkript (Sprachen original) der zwei Fragen von Frau Pack und der Antworten der Kommissarin (im Video ab 18:04:24):
Doris Pack: Liebe Frau Kroes, der Kulturausschuss tritt seit Jahren für das spezifische europäische Regulierungsmodell des dualen Rundfunksystems ein, weil er der Ansicht ist, dass das die beste Garantie für Meinungsvielfalt und Meinungsbildung ist. Zu diesem System gehört ein starker staatsferner und entwicklungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der den Bürgern technologieneutral seine Dienste anbietet. Was ist denn ihre Definition eines ausgeglichenen dualen Systems und welche Rolle spielt denn da Ihrer Meinung da drin die Public Service Media?
Herbert Reul (Vorsitzender): Frau Kroes - klare Frage, klare Antwort!
Neelie Kroes: It is a very clear question and we are aware that depending on the public broadcasting services we try to deal with principles all over the place the same, and tailor-made approaches; but in itself we should be quite clear, the definition has to be as clear as crystal, for otherwise we are not getting a real result out of our discussions. And what we did in the past in competition, in competition issues, was, I imagine, quite acceptable also for you, to find a way in which the diversity is still there and that is a big issue, that is one of those issues that we are fond of in Europe and that is still a competitive market in which at the end of the day the consumer is able to pick out what he or she is preferring.
Doris Pack: War nicht sehr befriedigend, aber ich komme noch zu einer zweiten Frage: Ich möchte gerne zur Konvention, der UNO-Konvention, zur UNESCO-Konvention [gemeint ist wohl das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen] kommen. Ich entsinne mich, dass Sie in dieser Frage eine andere Meinung vertreten haben als die Mehrheit der Barroso-Kommission. Sie waren gegen eine innere Verbindlichkeit dieser Konvention. Haben Sie sich inzwischen bekehrt und glauben Sie nicht auch, dass dieses Instrument etwas ist, womit wir also grade die Kultur- und Medienpolitik in der Europäischen Union unterstützen und vorantreiben können?
Neelie Kroes: I am aware that ... I am not aware that there was such a split, but perhaps we can discuss that later. If you were asking with this portfolio and the culture past in which there is a close connection with the whole issue that is dealt with here, I think it is absolutely a must to keep that bridged for otherwise we are losing opportunities for also in the culture and the media field there are a lot of opportunities with this new digital agenda where we can take advantage of.
Alles klar? Wenn Kroes schon nichts sagen wollte, dann hätte es sie auch eleganter machen können, etwa so wie bei Sir Humphrey aus der legendären BBC-Serie "Yes Minister" (in diesem Video, von ca. 2:40 bis 3:30)

Jim Hacker: "When you give your evidence to the Think Tank, are you going to support my view that the Civil Service is over manned and feather-bedded, or not? Yes or no? Straight answer."
Sir Humphrey: "Well Minister, if you ask me for a straight answer, then I shall say that, as far as we can see, looking at it by and large, taking one thing with another in terms of the average of departments, then in the final analysis it is probably true to say, that at the end of the day, in general terms, you would probably find that, not to put too fine a point on it, there probably wasn't very much in it one way or the other. As far as one can see, at this stage."
Jim Hacker: "Is that Yes or No?"
Sir Humphrey: "Yes and no."
Jim Hacker: "Supposed you weren’t asked for a straight answer?"
Sir Humphrey: "Then I should play for time, Minister." [Textquelle hier]
*) An die Abgeordnete Pack dürfte Kommissarin Reding bei ihrer Rede über die "6 Mythen vom medienpolitischen Stammtisch" im Dezember 2008 ganz besonders gedacht haben, als sie nicht nur das Saarland (aus dem Pack stammt) als Epizentrum des Mythos von der geplanten Abschaffung der Rundfunkräte durch Brüssel ausgemacht, sondern auch darauf hingewiesen hat, dass einige Rundfunkräte "als hauptberufliche Mitglieder des Europäischen Parlaments regelmäßig die als Rundfunkräte erworbenen Kenntnisseaktiv in die europäische medienpolitische Debatte einbringen" (zu meiner "Übersetzung" dieser Rede siehe hier).

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Friday, February 05, 2010

Linke Bergsteiger, rechte Taucher, liberale Hundeschlittenfahrer: wenn "falsche Zivilisten" den Rundfunk kontrollieren

Vor knapp zwei Wochen, am 23. Jänner 2009, fand im polnischen Parlament ein internationales Expertenhearing unter dem Titel "Future or Funeral - Dual System at a Crossroads" statt. Das erste Panel war dem Verhältnis der Medien - insbesondere öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter - zur Politik gewidmet und wurde mit einer Grundsatzrede des Chefs der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier, eingeleitet (Zusammenfasung hier). In der klassischen Rolle "Staatssekretär erklärt Staatsferne" versuchte Stadelmaier das deutsche Rundfunksystem zu erklären (ich habe dabei gelernt, dass in Deutschland die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Voraussetzung ist, dass privater Rundfunk überhaupt veranstaltet werden kann - das dürfte ernsthaft die Lesart der diversen Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts durch die Landesmedienpolitik sein) und betonte die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit Finanzinvestoren im privaten Rundfunk. Dass Staatsferne in the books und Staatsferne in action nicht immer ganz übereinstimmen, sprach Stadelmaier durch recht vorsichtige Anmerkungen zur Kontroverse um Nikolaus Brender an.

Von direktem politischen Einfluss auf die (öffentlich-rechtlichen und sonstigen) Medien konnten nicht nur polnische Journalisten berichten, sondern am Podium auch der frühere (zweimalige) RAI-Generaldirektor Claudio Cappon und der ehemalige Vorsitzende des ungarischen Radio- und Fernsehrates ORTT, Dr. László Majtényi (im Bild oben links). In Österreich, so konnte ich erzählen, ist eine direkte politische Einflussnahme auf Personalentscheidungen im Rundfunk natürlich nicht möglich, schon gar nicht - wie zB aus Polen berichtet - in der Form, dass staatliche Zuwendungen an bestimmte Personalwünsche gebunden würden. Also blieb mir nur, von Zufälligkeiten zu berichten.

László Majtényi wurde übrigens fast als Held begrüßt, da er in seiner Funktion im ORTT nachdrücklich gegen Korruption und direkte politische Einflussnahme aufgetreten ist, was schließlich auch zu seinem Rücktritt geführt hat: bei der Vergabe von zwei nationalen Radiolizenzen kamen - nach wohl begründeter Ansicht Majtényis unter Verletzung den Ausschreibungsbedingungen - zwei den Großparteien nahestende Unternehmen zum Zug (siehe die Berichte dazu hier und hier; mittlerweile gibt es ein erstes - nicht rechtskräftiges - Gerichtsurteil gegen die Vergabeentscheidung). Die Ausführungen Majtényis über die ungarische Situation waren auch vor diesem Hintergrund nicht wirklich ermutigend. Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk berichtete er, dass die Gremien rein parteipolitisch dominiert seien, auch wenn nach dem Gesetz viele Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen beteiligt seien. Aber die politischen Parteien hätten sich auch dieser zivilen Kontrolle bemächtigt: "the presence of the so-called 'fake-civilians' has become the pattern (left wing mountaineers compete with right wing scuba divers and liberal dog sled riders)." Auch solche Zuordnungen sind in Österreich natürlich ausgeschlossen, denn Taucher oder Hundeschlittenfahrer sind in den Gremien nicht vertreten (bleiben also nur "linke Bergsteiger", die zB über den Bereich Umweltschutz in den Publikumsrat kommen).

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Thursday, February 04, 2010

US-Gericht: Freiheit der Meinungsäußerung impliziert kein "right to party"

Studenten der University of Rhode Island haben sich im Nachbarstädtchen Narragansett offenbar nicht besonders beliebt gemacht. Jedenfalls sah sich die Stadt aufgrund von wüsten Parties der Studenten veranlasst, eine Verordnung zu erlassen, um "unruly gatherings" zu verbieten - und dabei auch zu recht drastischen Mitteln zu greifen: so wird an einem Haus, in dem eine verbotene Party stattfand, ein auffallendes oranges Plakat an der Haustür angebracht, mit der Warnung, dass im Fall eines neuerlich erforderlichen polizeilichen Einschreitens auch eine gemeinsaem Haftung der Einladenden, der Bewohner und der Gäste der Party zum Tragen kommt.

Natürlich wird dagegen prozessiert, aber bislang mit wenig Erfolg. Das Bundesgericht für Rhode Island hat in seinem Urteil vom 22.01.2010 den Studenten kein "right to party" zugestanden, mit folgender Begründung (Seite 15): 
"Anyone who has college-aged children knows that 'hanging out' is an important, even vital social experience. But just as the Constitution does not 'recognize[] a generalized right of ‘social association’' of the type that includes 'chance encounters in dance halls,' City of Dallas v. Stanglin, 490 U.S. 19, 25 (1989), it does not protect college house parties, no matter how many problems of the world may be solved at them. Under Stanglin, Plaintiffs cannot claim constitutional protection for get-togethers that do not serve political or
expressive ends."

Und vielleicht um es den Studierenden noch etwas deutlicher zu machen, gibt es im Urteil auch folgende Fußnote zu diesem Absatz:
"In other words, while the Beastie Boys might disagree, the First Amendment does not imply a 'right to party' dissociated from expression."

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Monday, February 01, 2010

Vermischte Lesehinweise (4)

  • "Net neutrality, towards a co-regulatory solution", das neue Buch von "Net Neutrailty in Europe"-Blogger Chris Marsden ist erschienen. Das ganze Buch kann in einem Creative Commons-Download gelesen werden. Lesenswert ist das nicht nur für Spezialisten in Sachen Netzneutralität, sondern auch für alle, die die an grundsätzlichen Fragen von Selbst- und Ko-Regulierung interessiert sind. An den guten Absichten der Politik hat Chris Marsden seine Zweifel:
    "The regulation of the Internet that is rapidly taking place is being driven – unquestionably – in Europe by politicians for public safety reasons. They are erecting entry barriers with the connivance of the incumbent players, with potentially enormous consequences for free speech, free competition and individual expression. ...  Claims by the European Commissioner that regulating the Internet is not the intention do not flatter the intelligence of the audience."
  • US-Präsident Obama hat übrigens in einem aktuellen Interview seine Position zur Netzneutralität bekräftigt, zu sehen hier auf YouTube, transkribiert im Blog von Susan Crawford.  
  • Die deutsche Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat ihren 17. Bericht veröffentlicht (Übersichtsseite, Bericht als pdf). Deutsche Gründlichkeit, an der sich wohl - falls die Novelle zum ORF-Gesetz in nächster Zeit den Weg ins Parlament finden und dort beschlossen werden sollte - auch die österreichische Praxis orientieren dürfte (auch wenn keine KEF, sondern die in Hinkunft von der Regulierungsbehörde zu bestellende Prüfungskommission den Finanzbedarf ermitteln soll). 
  • Die Kommission hat übrigens auch das Beihilfenverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Niederlanden abgeschlossen; die Presseaussendung dazu hier, die Entscheidung selbst ist noch nicht veröffentlicht, sie wird in einiger Zeit hier zu finden sein.
  • Die parlamentarische Versammlung des Europarates hat in ihrer Sitzung am 27.1.2010 die Empfehlung 1897/2010 "Respect for media freedom" angenommen; im Bericht von Andrew McIntosh (nicht aber in der Empfehlung selbst) kommt auch Österreich vor:
    "In Germany and Austria, the established system whereby the senior management and editorial appointments in public broadcasting reflect the strength of rival political parties can be criticised for undermining journalistic independence by taking account openly of political affiliations. In Austria some broadcasting journalists have questioned the guidelines on news coverage which take account of political factors in deciding on coverage and running orders on news bulletins."
  • Und noch ein offline-Lesehinweis in eigener Sache: im aktuellen Heft von Medien und Recht repliziere ich auf einen Beitrag von Michael Potacs, der im vorangegangenen Heft im Wesentlichen die Auffassung vertreten hat, das Kartellgesetz sei auf Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht im Sinne des TKG 2003 nicht anwendbar (mein Fazit: "Insgesamt ist der Beitrag von Potacs ein durchaus origineller, aber meines Erachtens untauglicher Fluchtversuch aus dem Kartellrecht.").

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Thursday, January 28, 2010

Vertragsverletzungsverfahren gegen französische "Telekomsteuer"

Frankreich und Spanien haben im Zuge der Umstellung ihres Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch Sondersteuern auf Telekommunikationsdienste beschlossen (siehe dazu in diesem Blog zuletzt hier). Dieses System wird nicht nur in beihilfenrechtlicher Hinsicht von der Kommission näher geprüft (Frankreich, Spanien), auch die Frage der Vereinbarkeit der Sondersteuern mit Art 12 der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG steht im Raum (siehe zu Frankreich im Blog dazu schon hier). Interessanterweise hat die Kommission diese Frage im Beihilfenverfahren mit Spanien ausdrücklich thematisiert (Absatz 50 in der Aufforderung zur Stellungnahme), im Beihilfenverfahren mit Frankreich jedoch nicht. Dafür hat die Kommission aber heute bekanntgegeben, wegen dieser Sondersteuer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten. Sollte diese Steuer als mit Art 12 der GenehmigungsRL unvereinbar beurteilt werden, würde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frankreich weiter unter Druck kommen.

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TW1 weiter orientierungslos? Die "grundlegende Richtung" des ORF 2010

Wahrscheinlich kann man es dem ORF nicht verdenken, dass er offenbar nicht recht weiß, welche "grundlegende Richtung" im Sinne des Mediengesetzes er eigentlich mit dem von ihm (gemäß § 9 ORF-G) veranstalteten Fernsehprogramm TW1 verfolgt oder verfolgen soll. Immerhin steht im Raum, dass dieses in letzter Zeit mit "bestem Finanzergebnis" (so die eigene Presseaussendung zum letztvorliegenden Jahresabschluss), das heißt also mit einem "Minigewinn" (so Generaldirektor Wrabetz laut Presse im vergangenen September), veranstaltete Programm in ein öffentlich-rechtliches, gebührenfinanziertes Informations- und Kultur-Spartenprogramm überführt werden soll (§ 4c ORF-G in der Fassung des Begutachtungsentwurfs), vielleicht auch um weitere "Minigewinne" und sonstige "Rekordwerte" (dazu hier) zu vermeiden.

Jedenfalls fehlt in der heute in der Wiener Zeitung veröffentlichten Offenlegung des ORF gemäß § 25 Mediengesetz überraschenderweise jeder Hinweis auf das von ihm veranstaltete Programm TW1. Im Vorjahr (dazu hier) hatte der ORF TW1 noch erwähnt, allerdings vergessen, die grundlegende Richtung anzugeben. Dieses Jahr bleibt das Programm TW1 gleich unerwähnt. Aber vielleicht kommt das auch noch: bis 31. Jänner 2010 bleibt noch Zeit für eine Veröffentlichung, und manchmal funktionieren Einschaltungen in der Wiener Zeitung ja besonders rasch, etwa bei der Ausschreibung einer Direktorenfunktion (die in § 25 MedienG eröffnete Alternative, die grundlegende Richtung nicht in der Wiener Zeitung, sondern "ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite" zur Verfügung zu stellen, nützt der ORF derzeit nicht, auch nicht im TW1-Teletext).
Offengelegt wird die indirekte Beteiligung des ORF an der "Tourismusfernsehen GmbH", deren Unternehmensgegenstand demnach die "Produktion von Fernsehprgrammen, insbesondere für Touristen" ist (laut Impressum auf der Website von TW1 ist Unternehmensgegenstand der "TW1 Tourismus Fernsehen Gesellschaft mbH" der Betrieb eines Spartenprogramms gem. § 9 ORF-G; das Impressum im Teletext von TW1 nennt übrigens auch heute morgen noch einen gewissen Prof. Werner Mück als Geschäftsführer - aber wer erwartet schon vom TW1-Teletext Aktualität? Update 1.2.2010: Prof. Mück wurde nun auch im Teletext-Impressum ersetzt.).

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Monday, January 18, 2010

"Wirksame Kontrolle": Auslegungsfrage zur AV-Mediendienste-RL vor dem EuGH

Mediendiensteanbieter im Sinne der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) ist, wer "die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte des audiovisuellen Mediendienstes trägt und bestimmt, wie diese gestaltet werden". Und redaktionelle Verantworung wiederum ist "die Ausübung einer wirksamen Kontrolle sowohl hinsichtlich der Zusammenstellung der Sendungen als auch hinsichtlich ihrer Bereitstellung entweder anhand eines chronologischen Sendeplans im Falle von Fernsehsendungen oder mittels eines Katalogs im Falle von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf. Die redaktionelle Verantwortung begründet nicht zwangsläufig eine rechtliche Haftung nach innerstaatlichem Recht für die bereitgestellten Inhalte oder Dienste" (Art 1 c der AVMD-RL).

Für die Rundfunk-Regulierungsbehörde der französischen Gemeinschaft Belgiens, den Conseil Superieur de l'audiovisuel (CSA), stellt sich in einem Beschwerdeverfahren gegen einen Fernsehveranstalter nun die Frage, wann man noch von einer wirksamen Kontrolle im Sinne des Art 1 c AVMD-RL ausgehen kann. Kann ein in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) niedergelassener Fernsehveranstalter als Mediendiensteanbieter mit "wirksamer Kontrolle" angesehen werden, wenn er - gegen pauschale Überlassung der Werbeeinnahmen - die Herstellung und Produktion aller seiner eigenen Programme, die Kommunikation nach außen und alle finanziellen, rechtlichen, personellen und infrastrukturellen Angelegenheiten an eine Subfirma delegiert und dieser auch das Recht zur weiteren Delegation an eine Drittfirma eingeräumt hat, sodass es letztlich den Anschein hat, als würde diese Drittfirma alle programmlichen Entscheidungen treffen, etwa auch zur Unterbrechung des Sendeplans im Falle von wichtigen Nachrichten?

Der CSA hat in seiner Entscheidung vom 3.12.2009 beschlossen, diese Frage dem EuGH vorzulegen. Spannender noch als die inhaltliche Frage scheint mir, ob der EuGH die Vorlage als zulässig ansieht. Beim CSA (bzw seinem in diesem Fall entscheidenden Senat, dem Collège d'autorisation et de contrôle) handelt es sich nämlich um eine erstinstanzliche Verwaltungsbehörde, die allerdings als unabhängiges Kollegialorgan eingerichtet ist - ob das wirklich schon ausreicht, dass Gerichtsqualität im Sinne des Art 267 AEUV (ex-Art 234 EGV) vorliegt? Der CSA, der in seiner nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages getroffenen Entscheidung immer noch vom "Cour de Justice des Communautés européennes" statt "Cour de justice de l’Union européenne" spricht und sich auch noch auf Art 234 EGV bezieht, verweist diesbezüglich ausdrücklich auf das EuGH-Urteil in der ORF-Quiz-Express-Sache (Rechtssache C-196/05 Österreichischer Rundfunk/KommAustria). Tatsächlich war der Bundeskommunikationssenat in dieser Angelegenheit ebenfalls  als erstinstanzliche Behörde tätig, wenngleich dies im Verfahren vor dem EuGH insoweit etwas unscharf blieb, als offenbar von einem streitigen Verfahren zwischen der KommAustria (als anzeigender Behörde nach § 11a KOG) und dem ORF ausgegangen wurde, wie dies auch aus der Bezeichnung der Rechtssache hervorgeht. Nach österreichischem Recht kam der KommAustria in diesem Verfahren vor dem BKS allerdings keine Parteistellung, sondern nur ein Anzeigerecht zu.

Ob der EuGH daher im Fall des CSA, der auf Grund einer Zuseherbeschwerde als erstinstanzliche Behörde tätig wurde, bereits ein streitiges Verfahren im Sinne seiner einschlägigen Rechtsprechung (vgl zB den Beschluss C-256/05 Telekom Austria) annimmt, scheint mir keineswegs sicher zu sein.

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Thursday, January 14, 2010

Beihilfenverfahren zur neuen spanischen Rundfunkfinanzierung

Mit Gesetz 8/2009 (mittlerweile [geringfügig] geändert durch Gesetz 25/2009) hat Spanien das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (RTVE) geändert: Werbung, Teleshopping, Merchandising und pay-per-view-Dienste wurden eingestellt, dafür wird eine staatliche Ausgleichszahlung in einer Höhe von insgesamt 1,2 Mrd Euro geleistet (siehe dazu schon hier). Ein Teil dieser Ausgleichszahlung wird durch Steuern auf die Einnahmen privater Fernsehsender (3% bei frei empfangbaren Programmen, 1,5% für Pay-TV-Sender) sowie der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (0,9%) erzielt, weiters erhält die RTVE einen Anteil der Einnahmen aus Frequenznutzungsgebühren ("tasa sobre reserva de dominio público radioeléctrico"; geregelt in Anhang I zum Telekomgesetz).

Anders als Frankreich, das eine ähnliche Finanzierungsform schon einige Monate zuvor eingeführt hatte, hat Spanien die Änderung des Finanzierungssystems der Europäischen Kommission nicht als (wesentlich geänderte und daher) neue Beihilfe notifiziert. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 (Presseaussendung der Kommission; heute wurde das Schreiben im Amtsblatt veröffentlicht) hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet, um die neue Finanzierungsform beihilfenrechtlich zu prüfen. Die Kommission hat keine Bedenken zum Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags, und sie anerkennt auch, dass Spanien Maßnahmen zur Vermeidung einer Überkompensation von RTVE getroffen hat. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, um eine Überkompensation auszuschließen, soll nun im streitigen Beihilfenverfahren (Register "C" für "contradictoire", C 38/2009) genauer geprüft werden.

Spannend ist die zweite Frage, die von der Kommission näher untersucht wird: ob die neue Steuer auf Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze mit der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG vereinbar ist, deren Art 12 ja "Verwaltungsabgaben, die von Unternehmen verlangt werden, die aufgrund einer Allgemeingenehmigung einen Dienst oder ein Netz bereitstellen oder denen ein Nutzungsrecht gewährt wurde", nur in engen Grenzen zulässt.Die Kommission dürfte zumindest in Betracht ziehen, dass auch Sondersteuern auf Telekomanbieter als "Verwaltungsabgaben" im Sinne des Art 12 der RL 2002/20/EG anzusehen sind.

Eine ähnliche Frage stellt sich natürlich auch im Hinblick auf die französische Sondersteuer auf Telekomunternehmen. Die Kommission hat eine erste Entscheidung über die von Frankreich notifzierte Änderung des Rundfunk-Finanzierungssystems bereits erlassen und darin einer ersten staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro für das Jahr 2009 zugestimmt, zugleich aber das förmliche Prüfverfahren (nun zur Zahl C 27/2009) für das Gesamtpaket eingeleitet (siehe dazu hier im Blog bzw die Presseaussendung der Kommission). Interessanterweise wird in dem mittlerweile ebenfalls im Amtsblatt veröffentlichten Schreiben an Frankreich allerdings nicht auf die Genehmigungsrichtlinie hingewiesen, sondern die Steuerfinanzierung ganz allgemein im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht - auf Grund möglicher diskriminierender Wirkung - in Zweifel gezogen. Dass es auch ein Problem mit der GenehmigungsRL geben könnte, habe ich übrigens schon bei der ersten Ankündigung der geplanten Abgabe vor zwei Jahren angemerkt.

PS: An spanischen Gesetzen gefällt mir die Kundmachungsformel, in der der König alle, "die dies sehen und hören," wissen lässt, dass das Gesetz von den Kammern des Parlaments beschlossen und von ihm genehmigt wurde: "A todos los que la presente vieren y entendieren. Sabed: Que las Cortes Generales han aprobado y Yo vengo en sancionar la siguiente Ley."

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Monday, January 11, 2010

Was 2009 zum Beispiel nicht geschah

Fast kein Blog kommt ohne irgendeinen Rück- und/oder Ausblick rund um den Jahreswechsel aus - warum soll das hier anders sein? Aus Effizienzgründen - derzeit kann ich nur sehr wenig Freizeit zum Bloggen nutzen - mache ich es aber besonders kurz und liste fünf Dinge auf, die 2009 nicht passiert sind: 
  1. Der österreichische Presserat*), auf den sich Verleger und Journalistengewerkschaft schon mehrfach grundsätzlich oder überhaupt geeinigt hatten oder dann auch wieder nicht (siehe dazu zB hier), ist noch immer nicht errichtet, auch wenn dafür schon im letzten Juni € 150.000 an Subventionen des Bundes bereitgestellt wurden (§ 12a in Verbindung mit § 17 Abs 5 Presseförderungsgesetz). Die jüngste Einigung gab es am 10.12.2009; bis heute ist der angekündigte Verein aber jedenfalls nicht im Vereinsregister eingetragen. (Die Domain www.presserat.at - derzeit nicht erreichbar - hat sich übrigens schon vor langer Zeit jemand gesichert, der zum Thema Medienselbstregulierung publiziert hat. Update 2.2.2010: Die Domain des österreichischen Presserats wird wohl www.presserat.eu sein, zumindest ist diese Domain seit März 2009 für den Verband Österreichischer Zeitungen registriert).
  2. Der mit ordentlichem Selbstbewusstsein gestartete sogenannte "Medienrat" hat außer einer Gründungspressekonferenz auch noch keine wahrnehmbare Tätigkeit entfaltet (eine Website mit Bild der Mitglieder und Video der Gründungspressekonferenz ist kein Beweis ernsthafter Tätigkeit).
  3. Die sogenannte "Leseranwaltschaft" hat auch 2009 jedenfalls keine Entscheidung getroffen (auch von einer sonstigen Tätigkeit ist nichts zu bemerken; Anfragen dazu bleiben routinemäßig unbeantwortet).
  4. Die sogenannte "Internetoffensive Österreich" hat auch 2009 die lange angekündigte "Internetdeklaration" (siehe dazu zuletzt hier) nicht veröffentlicht.
  5. Und schließlich wurde die in diversen Regierungsprogrammen angekündigte konvergente Regulierungsbehörde für Telekom und Medien (nach dem aktuellen Regierungsprogramm eine "KommAustria neu", die "jedenfalls einen Mediensenat, einen Senat für den öffentlichrechtlichen Rundfunk und zwei Telekommunikationssenate" haben sollte) erwartungsgemäß auch 2009 nicht realisiert (und wird auch 2010 nicht realisiert werden).
*) In einem Club 2 des ORF im vergangenen Oktober gab es dazu zwischen Hon.-Prof. Dr. Gottfried Korn (Rechtsanwalt, zB auch für den ORF) und Armin Thurnher (Falter) folgenden Dialog:
Korn: "Der österreichische Presserat war ein Salzamt."
Thurnher: "Aber immerhin ein existierendes Salzamt, ein Symbol. Die Nichtexistenz eines Presserats ist eine Katastrophe." 
[Mögen alle Katastrophen von solcher Dimension sein!]

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Wednesday, December 23, 2009

Gegen Jahresende: Zeit zur europäischen Ermunterung

Abschalten war letztes Jahr, heuer ist die Zeit der Ermunterung gekommen. Wenn man über die Jahre hinweg die Amtsblätter der EU verfolgt, dann erfährt man so manche Ermunterung ("Die Kommission ermuntert", "Der Rat ermuntert", etc.), zum Beispiel dazu
  • bewährte Praktiken zu ermitteln und auszutauschen
  • Partnerschaften zu schließen und Dialograhmen zu entwickeln
  • Arbeit als Möglichkeit anzusehen, das Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten
  • gemeinsam einen realistischen Zeitplan festzulegen
  • nach Wegen für Effizienzsteigerungen zu suchen
  • sich am Konsultationsprozess zu beteiligen
  • sich in Gruppen zusammenzuschließen
  • nach neuen, besseren Lösungen zu suchen
  • neue Wege der Zusammenarbeit zu gehen
  • die Ko-Modalität und fortgeschrittene Technologien zu nutzen
  • den Austausch bester Praktiken weiter zu verstärken
  • Empfehlungen unverzüglich umzusetzen
  • sich in Informationskampagnen zu engagieren
... und zu vielem mehr (einige Beispiele mit Verlinkung zu den Quellen habe ich hier zusammengefasst)

Der Jahreswechsel ist eine gute Zeit, diese Ermunterungen aufzunehmen und weiterzugeben - was mit diesem Dokument geschehen soll.

Tuesday, December 22, 2009

Noch mehr zu lesen: positiver Public Value Test für "Canvas"

Der Amsterdam-Test - egal in welcher regionalen Ausprägung, ob "Public Value Test" (UK), "Drei Stufen-Test" (D) oder "Auftragsvorprüfung" (so wohl demnächst in Österreich, siehe §§ 6 bis 6b ORF-G in der Entwurfsfassung) - ist mit ziemlich hohem bürokratischen Aufwand verbunden und sorgt immer für genügend Nachschub an Lesestoff. 

Anschaulich zeigt sich das aktuell wieder am Projekt "Canvas", einem Joint Venture von BBC, ITV, BT, Five, Channel 4 und TalkTalk zur Entwicklung eines Standards für einen auf dem Internetprotokoll basierenden TV-Standard (so wird das in den Medien beschrieben; die offizielle Umschreibung im Glossar zum Market Impact Assessment lautet: "A joint venture intended to develop and promote a standards-based open environment for internet-connected digital television devices").

Heute hat der BBC Trust den Public Value Test für dieses Angebot (vorläufig) positiv abgeschlossen, und wenn man das nachvollziehen will, gibt es im Wesentlichen folgende Dokuemten zum Lesen: das Market Impact Assessment (171 Seiten), das Public Value Assessment (164 Seiten) und die eigentliche Entscheidung, die vorläufigen Schlussfolgerungen (33 Seiten); ergänzend kommen dazu noch fünf Studien bzw Erhebungen: Opinion Leader Umfrage (55 Seiten), Omnibus Umfrage (5 Seiten), TV Model Report (70 Seiten), VOD Report (21 Seiten) und ISP report (71 Seiten).

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