Thursday, January 24, 2008

Aviso: EuGH-Urteil in der Rs C-426/05 Tele2 für 21.2.2008 angekündigt

Mit einer gewissen Spannung - nicht nur in Österreich - wird die Entscheidung des EuGH in der Rs C-426/05 Tele2 erwartet. Im Kern geht es um die Frage, wem im Marktanalyseverfahren in der Telekommunikationsregulierung das Recht zukommen soll, einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörde zu erheben (nach österreichischem Recht in der Regel verknüpft mit der Parteistellung im Verwaltungsverfahren; siehe das Vorabentscheidungsersuchen hier). Nun hat der EuGH auf seiner Website die Verkündung des Urteils in dieser Sache für den 21. Februar 2008 angekündigt.
Aus diesem Anlass hier einmal eine Aufstellung der beim EuGH derzeit anhängigen Verfahren mit telekom- bzw. rundfunkrechtlichem Bezug:
Wer eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung des EuGH im Telekombereich gewinnen will, sei auf die von der DG Info erstellte Zusammenstellung ("Guide to Case Law") zur EuGH-Rechtsprechung im Telekommunikationsbereich verwiesen; diese Dokumentation erfasst die Entscheidungen bis Mitte 2007. Über alle wesentlichen seither ergangenen Entscheidungen wurde auch in diesem Blog (bzw in content and carrier) berichtet (1, 2, 3, 4, 5, 6).
Update 31.1.2008: Die Kommission hat weitere Klagen gegen Polen und Belgien wegen mangelhafter Umsetzung angekündigt (siehe Presseaussendung); eine Zusammenstellung der Vertragsverletzungsverfahren ist hier verfügbar. Das Datum der Beschlussfassung in der Kommission sagt freilich nichts darüber aus, wann das Verfahren tatsächlich vor dem EuGH anhängig gemacht wird; selbst in dem angeblich dringlichen Verfahren betreffend die deutschen Regulierungsferien vergingen von der Beschlussfassung in der Kommission bis zur Klagseinbringung noch einmal mehrere Monate.

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