Konsultation der Kommission: öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Beihilfenrecht
Die Europäische Kommission plant eine Anpassung der Rundfunkmitteilung aus dem Jahr 2001, die derzeit der beihilfenrechtlichen Beurteilung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zugrunde gelegt wird (eine Zusammenstellung der bisherigen Kommissionsentscheidungen in Beihilfensachen ist hier verfügbar). In einem heute veröffentlichten Konsultationsdokument (siehe dazu auch das Explanatory Memorandum und die Pressemitteilung) werden zahlreiche Fragen gestellt, zu den in den kommenden zwei Monaten Stellung genommen werden kann. Im zweiten Halbjahr soll dann - "gegebenenfalls" - ein Vorschlag für eine überarbeitete Rundfunkmitteilung vorliegen, die im Sommer 2009 in Kraft treten könnte.
Aus österreichischer Sicht sind sicher Ausführungen zur Frage nach den "Schwierigkeiten kleinerer Mitgliedstaaten" (Punkt 2.8 des Konsultationsdokuments) besonders interessant.
Und aus aktuellem Anlass schlage ich für die Beantwortung der Frage:
a) Ausschussfeststellung
b) Gesetz
c) Stille Post
Aus österreichischer Sicht sind sicher Ausführungen zur Frage nach den "Schwierigkeiten kleinerer Mitgliedstaaten" (Punkt 2.8 des Konsultationsdokuments) besonders interessant.
Und aus aktuellem Anlass schlage ich für die Beantwortung der Frage:
"Bitte erläutern Sie, wie in Ihrem Land der öffentlich-rechtliche Auftrag erteilt wird."einen Multiple-Choice-Test für TW1-Geschäftsführer Werner Mück vor:
a) Ausschussfeststellung
b) Gesetz
c) Stille Post
Labels: Beihilfen, Rundfunkgebühren, Rundfunkrecht
0 Comments:
Post a Comment
Links to this post:
Create a Link
<< Home