Multiple Choice-Überwachung
Welche Daten hätten wir denn gerne? Stamm-, Vermittlungs- oder Standortdaten? IMSI? Einfach ankreuzen, bei der nächsten Frage noch den passenden Rechtsgrund dazu ankreuzen und per Fax an den Telekombetreiber geschickt - so kann die Überwachung elektronischer Kommunikation administriert werden.
Das Nachrichtenmagazin profil hat in der aktuellen Ausgabe (nicht online verfügbar) das Faksimile eines von den Sicherheitsbehörden verwendeten Fax-Anfrageformulars abgedruckt; auf einer vom grünen Abgeordneten Peter Pilz registrierten Website, die sich der Überwachung des Innenministers widmet, ist dieses Formular zum download verfügbar. Das Bild oben links ist ein Ausschnitt daraus. Schon angesichts der sehr polizeitypischen Sprache ("Die obenangeführte Behörde ersucht um Übermittlung der unter dem Anfragegrund angeführten Daten der angefragten Teilnehmernummern ...") kann man wohl davon ausgehen, dass das Formular wirklich von den Sicherheitsbehörden stammt.
Das Formular sieht drei mögliche Rechtsgründe vor: die zwei neuen Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz (§ 53 Abs 3a und § 53 Abs 3b, siehe dazu hier) und "im Dienste der Strafrechtspflege" (mit - konkret zu bezeichnender - gerichtlicher Anordnung). Ich will die Rechtsgrundlagen hier nicht kommentieren - aber die Formulargestaltung mit der Vermischung von Anfragen, die ohne richterliche Genehmigung möglich sind, und noch gravierenderen Eingriffen, die einer richterliche Anordnung bedürfen, ist jedenfalls nicht geglückt.
PS: Ich wollte zum SPG in der aktuellen Fassung verlinken - aber im Rechtsinformationssystem des Bundes ist auch knapp zwei Wochen nach dem Inkrafttreten die Aktualisierung bei der Abfrage der "geltenden Fassung" noch nicht durchgeführt worden (siehe hier den Ausdruck von heute); ich kann also auf mein voriges Post oder auf das authentische BGBl verlinken.
[PPS: Update 1.6.2008: mittlerweile ist ein entsprechender - überarbeiteter - Erlass des BMI (vom 28.1.2008) auf Grund einer parlamentarischen Anfragebeantwortung verfügbar gemacht worden.]
Das Nachrichtenmagazin profil hat in der aktuellen Ausgabe (nicht online verfügbar) das Faksimile eines von den Sicherheitsbehörden verwendeten Fax-Anfrageformulars abgedruckt; auf einer vom grünen Abgeordneten Peter Pilz registrierten Website, die sich der Überwachung des Innenministers widmet, ist dieses Formular zum download verfügbar. Das Bild oben links ist ein Ausschnitt daraus. Schon angesichts der sehr polizeitypischen Sprache ("Die obenangeführte Behörde ersucht um Übermittlung der unter dem Anfragegrund angeführten Daten der angefragten Teilnehmernummern ...") kann man wohl davon ausgehen, dass das Formular wirklich von den Sicherheitsbehörden stammt.
Das Formular sieht drei mögliche Rechtsgründe vor: die zwei neuen Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz (§ 53 Abs 3a und § 53 Abs 3b, siehe dazu hier) und "im Dienste der Strafrechtspflege" (mit - konkret zu bezeichnender - gerichtlicher Anordnung). Ich will die Rechtsgrundlagen hier nicht kommentieren - aber die Formulargestaltung mit der Vermischung von Anfragen, die ohne richterliche Genehmigung möglich sind, und noch gravierenderen Eingriffen, die einer richterliche Anordnung bedürfen, ist jedenfalls nicht geglückt.
PS: Ich wollte zum SPG in der aktuellen Fassung verlinken - aber im Rechtsinformationssystem des Bundes ist auch knapp zwei Wochen nach dem Inkrafttreten die Aktualisierung bei der Abfrage der "geltenden Fassung" noch nicht durchgeführt worden (siehe hier den Ausdruck von heute); ich kann also auf mein voriges Post oder auf das authentische BGBl verlinken.
[PPS: Update 1.6.2008: mittlerweile ist ein entsprechender - überarbeiteter - Erlass des BMI (vom 28.1.2008) auf Grund einer parlamentarischen Anfragebeantwortung verfügbar gemacht worden.]
Labels: SPG, Überwachung
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