Rundfunkgebühren als Beihilfe? Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
Schon wieder zum Thema Rundfunkfinanzierung - diesmal unter der Kategorie "Case-Spotting": Im Amtsblatt vom 8. September 2007 findet sich der Hinweis auf ein am 2. Juli 2007 beim EuGH eingereichtes Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile di Genova, in einer Streitigkeit zwischen der RAI und der PTV Programmazioni Televisive SpA ("Primocanale"), einem privaten Lokalsender (der vor allem mit der Berichterstattung zum G8-Gipfel in Genua auch überregional beachtet wurde, siehe zB hier).
Die erste Frage des Gerichts ist einfach und direkt:
Die erste Frage des Gerichts ist einfach und direkt:
"Stellt die Verpflichtung zur Entrichtung von Gebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehdienstes, die alle Inhaber von Geräten trifft, die
zum Empfang von Rundfunksignalen geeignet sind, sowohl im nationalen Rahmen als auch im örtlichen Rahmen beurteilt, eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 EG dar?"
Damit kann man also auch diese Rechtssache (C-305/07) auf die Liste der "cases to watch out for" setzen. [Update 10.6.2008: Der EuGH hat mit Beschluss vom 9. April 2008 die Fragen als unzulässig zurückgewiesen.]
In diesem Zusammenhang gleich ein Aviso: am 12. September 2007 wird Generalanwalt Poiares Maduro seine Schlussanträge in der Sache Centro Europa 7 (C-380/05) präsentieren - auch darauf kann man gespannt sein (schon weil der portugiesische Generalanwalt Maduro zwar weniger Literaturzitate als sein spanischer Kollege verwendet, aber doch auch für seine blumige Sprache bekannt ist).
Labels: Beihilfen, EuGH, Rundfunkgebühren
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