BGBl II 2007/188: Branchenspezifische Kundenanliegen
Auch das gibt es: Rechtsvorschriften, aus denen man erfahren kann, was "branchenspezifische Kundenanliegen" im Bereich der Telekommunikation sind: die "Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Einzelhandels-Ausbildungsordnung zwecks Einrichtung eines Schwerpunkts Uhren- und Juwelenberatung sowie eines Schwerpunkts Telekommunikation geändert wird" wurde am 1. August 2007 mit BGBl II 2007/188 kundgemacht. Sie beschreibt, was Einzelhandels-Lehrlinge mit Schwerpunkt Telekommunikation im Rahmen ihrer Ausbildung so alles zu lernen haben. Ab dem zweiten Lehrjahr zählt dazu auch
Vielleicht soll man also die Hoffnung, irgendwann einmal vernünftige Auskünfte zu den Tarifen zu bekommen, noch nicht aufgeben: doch bis die ersten Lehrlinge ihre Ausbildung abschließen, wird es noch etwas dauern.
"Beratung und Servicierung der branchenüblichen Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächsnachweise, usw.)"
Vielleicht soll man also die Hoffnung, irgendwann einmal vernünftige Auskünfte zu den Tarifen zu bekommen, noch nicht aufgeben: doch bis die ersten Lehrlinge ihre Ausbildung abschließen, wird es noch etwas dauern.
Labels: Telekomrecht
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