Monday, July 16, 2007

Postmärkte: Liberalisierung verschoben, Regulierungsbehörden unverändert

Das Europäische Parlament hat am 12. Juli 2007 über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste (KOM(2006)594 endg - siehe dazu mein früheres Posting hier) abgestimmt (siehe den Text der legislativen Entschließung hier, die Presseaussendung des Parlaments hier).
Im Vordergrund standen dabei der Universaldienst und der Zeitpunkt der Liberalisierung - das Parlament will die Marktöffnung erst zum 1.1.2011 umsetzen. Für die neuen Mitgliedstaaten sowie "Mitgliedstaaten mit einer niedrigen Bevölkerungszahl und einer geringen geografischen Ausdehnung" (sprich: jedenfalls Luxemburg) oder "Mitgliedstaaten mit besonders schwierigen Reliefbedingungen, insbesondere diejenigen mit sehr vielen Inseln" (also Griechenland; und mit den Reliefbedingungen wird wohl auch Österreich gemeint sein), soll es eine weitere Übergangsfrist bis 1.1.2013 geben.
Aus der Sicht dieses Blogs, in dem vor allem die Regulierungsbehördenfrage mitverfolgt wird, ist interessant, dass am vorgeschlagenen Artikel 22 der Postdienste-RL, der die nationalen Regulierungsbehörden regelt (siehe dazu hier), vom Parlament keine Änderungen vorgenommen wurden.

Und fast hätte ich es vergessen: bei der geplanten Neukonstruktion der österreichischen Medien- und Telekommunikationsbehörde sind - so will es jedenfalls der Verfassungsausschuss in seinen Ausschussfeststellungen vom 3.7.2007 - "auch Überlegungen anzustellen, inwieweit die Postregulierung und die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in diese Behördenstruktur einzubeziehen sein sollen."

Nach bereits geltendem Recht (§ 25 PostG idF der Postgesetznovelle 2005, BGBl I 2006/2) ist Post-Regulierungsbehörde in Österreich derzeit der Bundesminister für Verkehr, Innovation undTechnologie; ab 1. Jänner 2008 werden gemäß § 25a PostG die Aufgaben der Regulierungsbehörde von der Telekom-Control-Kommission und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH übernommen. Angesichts der hinausgeschobenen Liberalisierung auf europäischer Ebene und der noch nicht wirklich absehbaren Lösung für die "Medien- und Telekommunikationsbehörde" würde es mich nicht wundern, wenn § 25a PostG vor seinem Inkrafttreten noch einmal novelliert würde.

Labels:

0 Comments:

Post a Comment

Links to this post:

Create a Link

<< Home