FBZV, FNV, FSBV ...
wenn Abkürzungen von Rechtsvorschriften mit F beginnen und mit V aufhören, so besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es um Verordnungen aus dem Bereich der Frequenzverwaltung geht.
Die Frequenzbereichszuweisungsverordnung (FBZV), die Frequenznutzungsverordnung (FNV) und die Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung (FSBV) wurden knapp vor Jahresende 2006 durch Verordnungen des - nun ehemaligen - Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie novelliert; ebenso die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden. Und schließlich wurde auch die neue, vom Wirtschafts- und Verkehrsminister gemeinsam erlassene Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 (EMVV 2006) kundgemacht, die jedoch - in Übereinstimmung mit der EMV-Richtlinie - erst mit 20. Juli 2007 die EMVV 1995 ablösen wird.
Die aktuelle Fassung der Übersicht über die Rechtsgrundlagen des Telekommunkationsrechts berücksichtigt auch diese Verordnungen.
Labels: spectrum
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