Vermischte Lesehinweise (2)
1. Rundfunkrechtliches aus Deutschland:
- Wer sich mit dem deutschen Rundfunkrecht beschäftigen will (oder realistischer: muss, denn wer will das schon freiwillig tun), kann nun auf der Website des Münchner Instituts für Urheber- und Medienrecht sämtliche Fassungen des Rundfunkstaatsvertrags samt der Materialien dazu abrufen (nur Juristen, und hier besonders deutschen Rundfunkjuristen, kann es übrigens einfallen, in vollem Ernst ein Wort wie "Rundfunkänderungsstaatvertrag" zu verwenden und das noch als Abkürzung - für "Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" - zu verstehen).
- Die Diskussion um die Ablöse des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender hat mit einem offenen Brief von 35 Staatsrechtlern (siehe dazu auch den Bericht in der FAS und den Beitrag bei Telemedicus) eine neue Dimension bekommen. Aus österreichischer Sicht ist vor allem ein Satz in diesem offenen Brief interessant: "Was geschieht, wenn es die Garantie der Staatsfreiheit nicht gibt, wird uns derzeit am Beispiel anderer europäischer Staaten vor Augen geführt." Da unter den Unterzeichnern auch einige gute Kenner österreichischer Verhältnisse sind, würde ich nicht ausschließen, dass damit auch auf die aktuelle österreichische Situation hingewiesen werden sollte.
Update 24.11.2009: siehe nun auch den offenen Brief von telemedicus.info, carta.info und netzpolitik.org mit zahlreichen weiteren Unterstützern
- Dass auch der Drei-Stufen-Test zur Ausweitung des Staatseinflusses bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten führt, meint Heiko Hilker auf carta.info.
- Wer sich über eine zu detaillierte Rundfunkaufsicht in Österreich aufregt, kennt die britische Situation nicht: in den regelmäßig alle zwei Wochen erscheinenden Broadcast Bulletins werden auf vielen - oft über hundert - Seiten die Verfehlungen der Rundfunkveranstalter (oder Feststellungen, dass keine Verfehlungen vorlagen) ausgeführt. Das kann manchmal amüsant sein, manchmal aber auch recht grundsätzlich. Die jüngste Nummer (146) beschäftigt sich mit der (unzulässigen) werblichen Gestaltung von sponsorship credits. Die diesbezüglichen Regeln sind in Österreich aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehr ähnlich ("Patronanzsendungen", zB § 17 ORF-Gesetz).
- In Nummer 146 des Broadcast Bulletins fndet sich eine interessante Entscheidung zu den Pflichten von Rundfunkveranstaltern, die Minderjährige in ihren Programmen (hier: "Boys and Girls Alone") einsetzen.
- Weißbuch "Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft" vom 3.7.2009, KOM(2009) 324 endgültig.
- Konsultation zum Thema "Online Inhalte"; siehe dazu auch die Presseaussendung und das Diskussionspapier "Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future Urheberrechts-Dokumente"
- Mitteilung vom 22.10.2009 über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU, KOM(2009) 557 endgültig; weitere Dokumente dazu hier;
- Arbeitsdokument vom 18.11.2009 "Broadband access in the EU: situation at 1 July 2010" (Presseaussendung).
- Das WIK hat für den Industrieausschuss des Europäische Parlaments einen Bericht zu regulatorischen und politischen Aspekten von Next Generation Networks vorgelegt. beauftragt; das Ergebnis ist hier abrufbar
- Eine "Analyse zum Zustand und zur Zukunft des Journalismus in Deutschland" unter dem Titel "Begrenzter Journalismus - Was beeinflusst die Entfaltung des Qualitätsjournalismus" wurde von einem Forschungsteam der Hochschule Darmstadt für den Mainzer Mediendisput 2009 vorgelegt;
- "Warum die Qualität im Journalismus abnimmt", dieser Frage ging auch das Deutschalndradio nach, hier nachzulesen (und hier zu hören);
- Ein Lehrbuchbeispiel dazu (und auch dazu, wie ahnungslos und hilflos auch - oder gerade - ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter wie die ARD mit der Sache umgehen kann) bietet die Regidiverm-Geschichte, hier zusammenfassend in einem FAZ-Bericht, in allen erschreckenden Details bei Stationäre Aufnahme (trotz des Umfangs sollte das zur Pflichtlektüre in jeder Journalisten-Ausbildung sein);
- Zum Abschluss noch eine schöne Geschichte, wie mit Twitter einer versuchten Einschränkung des investigativen Journalismus entgegengetreten wurde: mit diesem Tweet von Guardian-Editor Alan Rusbridger setzte er eine Bewegung in Gang, die schließlich zur Rücknahme einer "Superinjunction" gegen den Guardian führte; mehr dazu in diesem NYT-Bericht und hier direkt beim Guardian.
Labels: EK, Ofcom, Rundfunkrecht, Telekomrecht, UK
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