Postmarkt und Parlament, eine Anmerkung
Das Postmarktgesetz wurde am Mittwoch vergangener Woche - unverändert gegenüber der Regierungsvorlage (zum Entwurf siehe hier) - im Plenum des Nationalrats beschlossen. Am Donnerstag wurde es im Bundesrat dem Verkehrsausschuss zugewiesen und schon heute, am dritten Arbeitstag nach dem Nationalratsbeschluss, kam es zur Beschlussfassung im Ausschuss und gleich darauf im Plenum des Bundesrates (Parlamentskorrespondenz).
Angesichts der Streitigkeiten, die der Regierungsvorlage vorausgegangen waren, ist die rasche und zwischen den Koalitionsparteien letztlich unstrittige Beschlussfassung durchaus bemerkenswert - auch wenn der Infrastruktursprecher der ÖVP offenbar ein spannendes Match mit sich selbst ausgetragen haben dürfte, wie aus seinen Presseaussendungen vom 11.11.2009 und vom 18.11.2009 hervorgeht.
Zunächst stimmte er am 10.11.2009 im Verkehrsausschuss der Regierungsvorlage zu (Ausschussbericht 459 BlgNR 24. GP) - und stellte damit "den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (319 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen."
Am nächsten Tag appellierte er an die Verkehrsministerin, eine Bestimmung (§ 3 Abs 2 lit b des Entwurfs) "noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend abzuändern." Das ist nicht nur deshalb interessant, weil er auch Mitglied der Geschäftsführung der MEDICUR-Holding ist und damit beruflich in einem gewissen Nahebezug zu einem Unternehmen steht, das von § 3 Abs 2 lit b des Entwurfs durchaus profitieren dürfte, und weil er tags zuvor noch überzeugt war, dass die Regierungsvorlage unverändert angenommen werden sollte, sondern weil die Verkehrsministerin eine Regierungsvorlage, die schon dem Nationalratsplenunm vorliegt, ja schlecht abändern kann.
Aber vielleicht war das auch gar nicht so ernst gemeint, denn im Plenum des Nationalrats hat der zwischendurch offenbar unsicher gewordene Infrastuktursprecher ohnehin wieder der (unveränderten) Regierungsvorlage zugestimmt, um noch am selben Tag in einer Pressaussendung verlauten zu lassen, dass die Entstehungsgeschichte des Postmarktgesetzes "von einer gewissen Orientierungslosigkeit und einem defizitären politischen Management geprägt" gewesen sei (er zielte mit diesem Vorwurf allerdings auf die Verkehrsministerin).
Abgesehen von dieser Anmerkung zum parlamentarischen Prozess noch ein legistisches Detail:
Das Postmarktgesetz wird am 1. Jänner 2011 in Kraft treten (§ 64 Abs 1). Von diesem Grundsatz gibt es ganz wenige Ausnahmen, darunter auch die Bestimmungen des § 59 Abs. 2 bis 5, die schon am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten. § 59 Abs 2 und 4 (betrifft Aufgaben der Regulierungsbehörden) treten dann mit Ablauf des 31. Dezember 2010 - also noch vor Inkrafttreten des gesamten Postmarktgesetzes - schon wieder außer Kraft; für eine gewisse Verwirrung dürfte damit gesorgt sein, zumal damit im Jahr 2010 neben dem Postgesetz auch schon (teilweise vorübergehend) einzelne Bestimmungen des Postmarktgesetzes gelten.
Und schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass auch das KommAustria-Gesetz (KOG) mit dem Postmarktgesetz mit Wirksamkeit ab 1.1.2011 geändert wird - schon mit 1.1.2010 soll das KOG durch die letzte Woche dem Parlament zugeleitete Regierungsvorlage 471 BlgNR 24. GP geändert werden (und natürlich auch mit dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf zur Änderung vor allem des ORF-Gesetzes).
PS: Der Ausschussbericht zum Postmarktgesetz (laut Parlamentswebsite, sowohl in der pdf- als auch der html-Version) zählt übrigens die "wesentlichen Punkte des neuen Postmarktgesetzes" so auf :
"- Definition des Universaldienstes
- Definition des Universaldienstes
- Definition des Universaldienstes
- Definition des Universaldienstes
- Definition des Universaldienstes"
Angesichts der Streitigkeiten, die der Regierungsvorlage vorausgegangen waren, ist die rasche und zwischen den Koalitionsparteien letztlich unstrittige Beschlussfassung durchaus bemerkenswert - auch wenn der Infrastruktursprecher der ÖVP offenbar ein spannendes Match mit sich selbst ausgetragen haben dürfte, wie aus seinen Presseaussendungen vom 11.11.2009 und vom 18.11.2009 hervorgeht.
Zunächst stimmte er am 10.11.2009 im Verkehrsausschuss der Regierungsvorlage zu (Ausschussbericht 459 BlgNR 24. GP) - und stellte damit "den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (319 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen."
Am nächsten Tag appellierte er an die Verkehrsministerin, eine Bestimmung (§ 3 Abs 2 lit b des Entwurfs) "noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend abzuändern." Das ist nicht nur deshalb interessant, weil er auch Mitglied der Geschäftsführung der MEDICUR-Holding ist und damit beruflich in einem gewissen Nahebezug zu einem Unternehmen steht, das von § 3 Abs 2 lit b des Entwurfs durchaus profitieren dürfte, und weil er tags zuvor noch überzeugt war, dass die Regierungsvorlage unverändert angenommen werden sollte, sondern weil die Verkehrsministerin eine Regierungsvorlage, die schon dem Nationalratsplenunm vorliegt, ja schlecht abändern kann.
Aber vielleicht war das auch gar nicht so ernst gemeint, denn im Plenum des Nationalrats hat der zwischendurch offenbar unsicher gewordene Infrastuktursprecher ohnehin wieder der (unveränderten) Regierungsvorlage zugestimmt, um noch am selben Tag in einer Pressaussendung verlauten zu lassen, dass die Entstehungsgeschichte des Postmarktgesetzes "von einer gewissen Orientierungslosigkeit und einem defizitären politischen Management geprägt" gewesen sei (er zielte mit diesem Vorwurf allerdings auf die Verkehrsministerin).
Abgesehen von dieser Anmerkung zum parlamentarischen Prozess noch ein legistisches Detail:
Das Postmarktgesetz wird am 1. Jänner 2011 in Kraft treten (§ 64 Abs 1). Von diesem Grundsatz gibt es ganz wenige Ausnahmen, darunter auch die Bestimmungen des § 59 Abs. 2 bis 5, die schon am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten. § 59 Abs 2 und 4 (betrifft Aufgaben der Regulierungsbehörden) treten dann mit Ablauf des 31. Dezember 2010 - also noch vor Inkrafttreten des gesamten Postmarktgesetzes - schon wieder außer Kraft; für eine gewisse Verwirrung dürfte damit gesorgt sein, zumal damit im Jahr 2010 neben dem Postgesetz auch schon (teilweise vorübergehend) einzelne Bestimmungen des Postmarktgesetzes gelten.
Und schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass auch das KommAustria-Gesetz (KOG) mit dem Postmarktgesetz mit Wirksamkeit ab 1.1.2011 geändert wird - schon mit 1.1.2010 soll das KOG durch die letzte Woche dem Parlament zugeleitete Regierungsvorlage 471 BlgNR 24. GP geändert werden (und natürlich auch mit dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf zur Änderung vor allem des ORF-Gesetzes).
PS: Der Ausschussbericht zum Postmarktgesetz (laut Parlamentswebsite, sowohl in der pdf- als auch der html-Version) zählt übrigens die "wesentlichen Punkte des neuen Postmarktgesetzes" so auf :
"- Definition des Universaldienstes
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Labels: KOG, Post, Postmarktgesetz
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