Tuesday, December 22, 2009

Noch mehr zu lesen: positiver Public Value Test für "Canvas"

Der Amsterdam-Test - egal in welcher regionalen Ausprägung, ob "Public Value Test" (UK), "Drei Stufen-Test" (D) oder "Auftragsvorprüfung" (so wohl demnächst in Österreich, siehe §§ 6 bis 6b ORF-G in der Entwurfsfassung) - ist mit ziemlich hohem bürokratischen Aufwand verbunden und sorgt immer für genügend Nachschub an Lesestoff. 

Anschaulich zeigt sich das aktuell wieder am Projekt "Canvas", einem Joint Venture von BBC, ITV, BT, Five, Channel 4 und TalkTalk zur Entwicklung eines Standards für einen auf dem Internetprotokoll basierenden TV-Standard (so wird das in den Medien beschrieben; die offizielle Umschreibung im Glossar zum Market Impact Assessment lautet: "A joint venture intended to develop and promote a standards-based open environment for internet-connected digital television devices").

Heute hat der BBC Trust den Public Value Test für dieses Angebot (vorläufig) positiv abgeschlossen, und wenn man das nachvollziehen will, gibt es im Wesentlichen folgende Dokuemten zum Lesen: das Market Impact Assessment (171 Seiten), das Public Value Assessment (164 Seiten) und die eigentliche Entscheidung, die vorläufigen Schlussfolgerungen (33 Seiten); ergänzend kommen dazu noch fünf Studien bzw Erhebungen: Opinion Leader Umfrage (55 Seiten), Omnibus Umfrage (5 Seiten), TV Model Report (70 Seiten), VOD Report (21 Seiten) und ISP report (71 Seiten).

Labels: , , ,

Tuesday, November 24, 2009

Vermischte Lesehinweise (2)

1. Rundfunkrechtliches aus Deutschland:
2. Aus dem Ofcom-Broadcasting Bulletin:
  • Wer sich über eine zu detaillierte Rundfunkaufsicht in Österreich aufregt, kennt die britische Situation nicht: in den regelmäßig alle zwei Wochen erscheinenden Broadcast Bulletins werden auf vielen - oft über hundert - Seiten die Verfehlungen der Rundfunkveranstalter (oder Feststellungen, dass keine Verfehlungen vorlagen) ausgeführt. Das kann manchmal amüsant sein, manchmal aber auch recht grundsätzlich. Die jüngste Nummer (146) beschäftigt sich mit der (unzulässigen) werblichen Gestaltung von sponsorship credits. Die diesbezüglichen Regeln sind in Österreich aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehr ähnlich ("Patronanzsendungen", zB § 17 ORF-Gesetz). 
  • In Nummer 146 des Broadcast Bulletins fndet sich eine interessante Entscheidung zu den Pflichten von Rundfunkveranstaltern, die Minderjährige in ihren Programmen (hier: "Boys and Girls Alone") einsetzen.
3. Von der EU-Kommission:
4. Telekom:
5. Medien:

Labels: , , , ,

Saturday, October 17, 2009

"unimpressed by the current approach": Britische Allparteien-Parlamentariergruppe zum Thema "hands off the net"

"Can we keep our hands off the net?" fragte sich ApComms ("an independent group of MPs and Lords, from all political parties") in einer aktuellen Untersuchung. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind im Abschlussbericht zusammengestellt (mehr dazu auch bei TJ McIntyre) und Scott Vine). Interessant sind aus meiner Sicht vor allem zwei Punkte:

Zu network neutrality:
"From the evidence we have received we are persuaded that in the UK, at present, 'network neutrality' is being delivered by market mechanisms. However, we also believe that the evidence shows that this situation could change. Therefore, we recommend that Ofcom keep the issue of 'network neutrality' under review and include a section in each annual report that indicates whether there are any signs of change."

Zur Werbung für Breitbanddienste:
"We are unimpressed by the current approach of advertising a maximum speed, which few if any customers will actually achieve. Although we recognise that speeds can be affected by many different variables, we do not consider the current method of advertising broadband speeds to be acceptable. ... Hence we recommend that Ofcom regulate to require ISPs to advertise a minimum guaranteed speed for broadband connections."

Labels: , ,

Sunday, August 30, 2009

Murdoch lobt "regulatory professionalism of Germany" (und den Darwinismus im Mediengeschäft)

Dass James Murdoch, Chairman and Chief Executive Europe and Asia der News Corporation (und natürlich Sohn von Rupert Murdoch), weder für die BBC noch für die britische Regulierungsbehörde Ofcom besondere Sympathien hat, ist nicht wirklich überraschend. Schließlich ist die BBC ein wesentlicher Konkurrent von News Corp-Unternehmen (zB BSkyB oder - im Online-Bereich - auch der Sun oder Times). Und so finden sich in seiner MacTaggart Lecture vom vergangenen Freitag (hier als pdf) massive Breitseiten sowohl gegen die BBC (insbesondere auch gegen den BBC Trust: "You need deep pockets, sheer bloody-mindedness and an army of lawyers just to make the BBC Trust sit up and pay attention") als auch gegen Ofcom ("a regulator armed with a set of prejudices and a spreadsheet"). Nicht ganz unrecht hat Murdoch vielleicht mit seinem Hinweis auf die überbordende Produktion von Konsultationsdokumenten und Berichten durch Ofcom, die er mit Zahlen unterlegt:
"In the past five years Ofcom launched nearly 450 consultations – nearly two every week. It has produced three Public Service Broadcasting annual reports, and two Public Service Broadcasting reviews in five phases. These alone have in total - including appendices, special reports and other related material - amounted to over five thousand pages and spawned another 18,000 pages of responses."
Freilich: dass eine der jüngsten Konsultationen Maßnahmen betrifft, mit der BSkyB verpflichtet werden soll, Premiumkanäle anderen Anbietern auf Vorleistungsbasis zur Verfügung zu stellen, hat James Murdoch dabei nicht erwähnt (siehe dazu die Ofcom-Presseaussendung vom 26.06.2009, das Konsultationsdokument und die Konsultationswebsite).

Auf den ersten Blick überraschend fand ich das ausdrückliche Lob Murdochs für den "regulatory professionalism of Germany": meint er damit die Landesmedienanstalten? Wohl nicht: der Dank an die deutsche Regulierung gilt sicher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
, die zugunsten der News Corporation eine "Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der Premiere AG" aussprach (siehe dazu auch hier und hier).

Und ebenfalls nur auf den ersten Blick überraschend ist, dass von einem Vertreter der erzkonservativen News Corp (die zu Murdoch gehördenden Fox News in den USA strahlen immerhin auch Werbung des Creation-Museums aus) massive Einwände gegen den Kreationismus vorgebracht werden: denn er sieht Vertreter des Kreationismus dort, wo sie bisher außer ihm wohl noch niemand vermutet hat - in der britischen Fernsehindustrie. "The consensus appears to be that creationism – the belief in a managed process with an omniscient authority - is the only way to achieve successful outcomes." Nach Murdoch folgerichtig wäre der medienwirtschaftliche Darwinismus daher auch Garant für die (journalistische) Unabhängigkeit. "The only reliable, durable, and perpetual guarantor of independence is profit." Einige Mitarbeiter der News Corp sehen das vielleicht anders - siehe dazu auch den Bericht des House of Lords: "Why ownership matters" (dazu auch hier und hier).

PS: die MacTaggart Lecture wird jährlich beim Edinburgh International Television Festival gehalten, auch vergangenes Jahr gab es dabei übrigens Angriffe auf Ofcom, allerdings von einem Vertreter der BBC. Umfangreiche Berichterstattung zum EITV-Festival und insbesondere auch zur MacTaggart Lecture (einschließlich zB der Reaktion des BBC Trust) findet sich hier beim MediaGuardian.
[update 30.08.2009: weitere Reaktionen: Will Hutton im Observer, Robert Peston von der BBC - siehe auch dessen Dunn Lecture -; Bericht im Guardian, Peter Preston im Guardian]
[update 05.09.2009: laut Umfragen wird die Position Murdochs von der Mehrheit der britischen Bevölkerung nicht geteilt - das Vertrauen in die BBC hat seit dem vergangenen Jahr sogar zugenommen, siehe diesen Bericht]

Labels: , , , ,

Sunday, June 21, 2009

Neuigkeiten von der USB-Stick-Fraktion: Digital Britain


Während die österreichische Internetoffensive weiterhin in geheimer Mission unterwegs ist, macht die in ähnlicher Weise mit einem USB-Stick als Symbol operierende britische "Digital Britain"-Initiative ziemlichen Wind.

Der vergangene Woche vorgestellte Endbericht brachte durchaus einige kontroverse Ideen: von der Steuer auf Festnetzanschlüsse (50p pro Monat), über die Abschaltung von Internetzugängen bei Verstößen gegen Urheberrechte, die Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks bis 2015, bis hin schließlich zur Neuverteilung eines Teils der BBC-Licence Fee ("top-slicing"), zugunsten vor allem von ITV (da trifft es sich - für ihn - gut, wenn Stephen, mittlerweile Lord, Carter, früherer Chef von Ofcom und nun zuständiger Minister, demnächst Chef von ITV werden dürfte, siehe zB "Lord Carter to quit").

Zum Digital Britain-Bericht gäbe es viel zu sagen/schreiben - aber aus Zeitgründen müssen hier einmal ein paar Links auf britische Reaktionen reichen. Zunächst einmal die vom Medienministerium veröffentlichten media releases (1), (2), (3), weiters Berichte auf Times Online, im Guardian (PSB blow, Ofcom wins und Emily Bell mit "Digital Britain: pipes, not poetry"; sowie die Gesamtübersicht hier) und bei der BBC selbst (expert reactions, BBC fee could fund ITV Wales news, ITV to gain licence fee share, licence fee could be shared).

Erwartungsgemäß besonders kritisch äußerte sich natürlich der konservative Schatten-Staatssekretär für Medien und Kultur, Jeremy Hunt; aber liegt er wirklich ganz daneben, wenn er Folgendes anmerkt:
"The introduction of the report on page 3 says it seeks to achieve 7 things. What are they? The first is an analysis. The second is an analysis. The third, a statement of ambition. The fourth a restatement. The fifth an analysis. The sixth a framework. And the seventh a review.

Where in all this is a single action? But there is one area in which this report has excelled itself: consultations. The interim report published in January announced 8 consultations. This one announces 12 - plus one new quango [quasi-NGO]. This is surely government of the management consultants for the management consultants by the management consultants."

Labels: ,

Sunday, March 22, 2009

Auch die SRG muss sparen ...

"Erfahrungen in audiovisuellen Medienunternehmen zeigen, dass für konvergentes Arbeiten die räumliche Nähe der Redaktionen vorteilhaft ist." Das steht in einem Bericht des Generaldirektors der SRG an seinen Verwaltungsrat vom 18. März 2009 (zum Thema Medienkonvergenz und Wirtschaftlichkeit, abrufbar auf der SRG-Website).

Wahrscheinlich stehen ähnliche Sätze auch im "Strategie- und Strukturkonzept für den ORF im digitalen Zeitalter", einem Bericht des ORF-Generaldirektors an den ORF-Stiftungsrat (siehe dazu auch den vorangegangenen Eintrag). Genau weiß man es freilich nicht, denn der ORF verzichtet darauf, dieses Konzept online verfügbar zu machen (Geheimhaltungsüberlegungen können dafür nicht ausschlaggebend sein, zumal der Bericht auch schon an - jedenfalls definitionsgemäß - außenstehende Politiker übermittelt wurde). Aber wenn man auf der ORF-Website Informationen zum Unternehmen sucht, ist die erste Eintragung schon seit Monaten unverändert: "Am liebsten ORF - ORF-Werbekampagne".

Auch die SRG kämpft mit schlechten Ergebnissen; das Unternehmensergebnis ist mit etwa 79 Millionen CHF negativ (ORF: ca 79 Mio Euro). Nähere Infos zum Abschluss 2008 der SRG wird es pünktlich, wie die Schweizer eben sind, am 30. April mit dem Geschäftsbericht 2008 geben (der ORF hat sich zuletzt mit dem Geschäftsbericht 2007 bis zum 15. Dezember 2008 Zeit gelassen- ich bin schon gespannt, wann der Bericht heuer vorliegen wird). In der Schweiz wird allerdings angekündigt, am Programmangebot sparen zu wollen: "Angesichts der real abnehmenden Einnahmen und der aktuellen Finanzaussichten ist über die bestehenden Sparprogramme hinaus eine Reduktion des Programmangebots und der Eigenproduktionen nicht zu umgehen", heißt es dazu in der Presseaussendung.

An eine Gebührenerhöhung denken die Schweizer nicht. Allerdings haben sie eine deutlich andere Ausgangsposition als der ORF: im Jahr 2008 erlöste die SRG umgerechnet mehr als 730 Mio Euro aus Empfangsgebühren und damit fast um die Hälfte mehr als der ORF aus Programmentgelten (504 Mio Euro); die Empfangsgebühren betragen monatlich (für Radio und Fernsehen zusammen) rund 25 Euro und damit gleich um 10 Euro mehr als das ORF-Programmentgelt. Die SRG erhält davon ca. 91%, jeweils rund vier Prozent erhalten private Veranstalter ("Gebührensplitting") und die Billag, der kleine Rest geht an das BAKOM bzw wird für neue Technologien und Nutzungsforschung verwendet; festgesetzt werden die Empfangsgebühren durch den Bundesrat. (Wer übrigens sehen will, wie die "Schweizer GIS", die Billag, für die Empfangsgebühren Werbung macht, kann das hier tun)

PS: die BBC trifft es ebenfalls: 400 Mio GBP müssen innerhalb der nächsten drei Jahre eingespart werden, sagte BBC-Generaldirektor Mark Thompson am vergangenen Donnerstag; der Guardian berichtete: "The idea that the BBC was 'swimming with cash and people' was out of date, he said." Die Ausgaben für den Online-Dienst werden aber innerhalb der kommenden drei Jahre um 27% steigen, auf 145 Mio GBP pro Jahr - womit die vom BBC Trust genehmigte Steigerung aber weit hinter dem Antrag der BBC zurückblieb. Die Genehmigung des Budgets durch den BBC Trust (siehe die Meldung hier) erfolgte im Hinblick auf das Online-Angebot unter besonderen Auflagen: der Trust hält zwar derzeit keinen Public-Value-Test für erforderlich, behält sich aber vor, die Auswirkungen genau zu beeobachten und erforderlichenfalls einzelne Bereiche des Online-Angebots einem Public-Value-Test zu unterziehen.

Labels: , , , ,

Sunday, February 22, 2009

Festes Netz, festes Entgelt, (nach unten) flexible Bandbreite

Zwischen beworbener und tatsächlich nutzbarer Bandbreite liegt bei mobilem Breitband-Internet regelmäßig ein recht beträchtlicher Unterschied (siehe etwa den Arbeiterkammer-Test vom Oktober 2008); teilweise lässt sich das auch mit den technischen Gegegebenheiten erklären. In letzter Zeit hat aber die Praxis, mit faktisch kaum erreichbaren "bis zu"-Bandbreiten zu werben, auch auf das Festnetz übergegriffen.

Abgesehen von der Frage, ab welchem Übertreibungsgrad die Werbung irreführend ist (und gegebenenfalls, ab welchem Übertreibungsgrad sie dann wieder als marktschreierische Werbung, die ohnehin niemand ernst nimmt, nicht mehr irreführend wäre), stellen sich da natürlich auch einige vertragsrechtliche Fragen. Wenn die Leistungsbeschreibungen zB "bis zu 16 Mbit/s" versprechen, muss man dann auch 2 oder 3 Mbit/s als vertragskonform hinnehmen? Meines Erachtens jedenfalls dann nicht, wenn auch Bandbreiten "bis zu 4 Mbit/s" oder "bis zu 8 Mbit/s" angeboten werden. Interessanter wird es, wenn in den Leistungsbeschreibungen die Bandbreiten ohne "bis zu"-Einschränkung angegeben werden, und nur auf der Website folgender kleiner Hinweis erfolgt:
"Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk."
Ob diese Klausel den Benchmark-Test des § 6 Abs 3 KSchG (Transparenzgebot) bestehen würde, will ich hier einmal dahingestellt lassen - wie sie sich im Ergebnis auswirken kann (und wie der Provider - nicht - reagiert), zeigt dieser Beitrag von Manfred Schindler: statt der versprochenen 30 Mbit/s sind es bei ihm im Regelfall knapp 1 Mbit/s, also bloß ein Dreißigstel vom erwarteten "speed". (Da kann ich richtig zufrieden sein: immerhin bekomme ich von meinem Provider typischerweise zwischen 30 und 45% jener 8 Mbit/s, die mir "bis zu"-versprochen wurden.)

Aber vielleicht sollte man als Konsument beim Abschluss von Verträgen über Breitband-Internet von den Providern lernen und eigene Vertragsklauseln verwenden, zB:
"Das von mir zugesagte Entgelt versteht sich als maximal im geteilt genutzten Konto." (Mit anderen Worten: was ich an Geld übrig habe, verteile ich bis zu diesem Maximalbetrag auch an Sie). Noch einfacher ist natürlich: "Das von mir zugesagte Entgelt beträgt bis zu xy Euro monatlich".
PS - im Ernst: die brititsche Regulierungsbehörde Ofcom hat aufgrund ähnlicher Probleme einen freiwilligen Verhaltenskodex erstellt, der mittlerweile von den wesentlichen ISPs unterzeichnet wurde (siehe dazu auch den Konsumentenleitfaden). Der Verhaltenskodex unterscheidet zwischen "headline or advertised speed" (das ist die in der Werbung genannte Geschindigkeit), "access line speed" (maximale Geschwindigkeit zwischen Breitband-Modem und local exchange / cable head end), "actual throughput speed" und "average throughput speed" (was der Kunde tatsächlich bekommt). Für "early 2009" hat Ofcom auch die Veröffentlichung von weiteren Untersuchungsergebnissen angekündigt, wonach ein Viertel der britischen Breitbandkunden nicht die von ihnen bei Vertragsabschluss erwartete Bandbreite bekommen haben.

Labels: , , ,

Tuesday, February 10, 2009

Versagt die Presse-Selbstregulierung? Ein Bericht aus dem UK

Nach dem Veranstaltungshinweis nun ein Literaturhinweis (und ich muss mich ein wenig korrigieren: natürlich funktioniert nicht nur die Diskussion über die Selbstregulierung recht gut: man kann auch prima über sie schreiben). Der Media Standards Trust fragt sich in einem umfassenden Bericht "Is self-regulation failing the press and the public?" Die Anwort kann man ganz kurz zusammenfassen: ja. Oder, nur wenig ausführlicher, in den Worten der Herausgeber:
"The current system, the report finds, is insufficiently effective, largely unaccountable, opaque, and failing to reflect the radically changed media environment."
Die Press Complaints Commission, so der Bericht, erfüllt nur drei von 15 Kriterien, die vom britischen Verbraucherrat für glaubwürdige Selbstregulierungssysteme aufgestellt wurden (eine übersichtliche Auseinandersetzung mit diesen Kriterien findet sich auf den Seiten 23 bis 32 des Berichts; empfehlenswerte Lektüre für alle, die zB in Österreich über neue Selbstregulierungseinrichtungen verhandeln). Bezeichnend ist auch der einleitende Satz zu dieser Übersicht: "The assessment of the PCC in this report is based on information that is publicly available. It is difficult because, as will be illustrated below, there is limited publicly available information on the PCC, and much of what is available is provided by the PCC itself in Annual Reports." (Die sogenannte "Leseranwaltschaft" in Österreich veröffentlicht gleich gar keine Informationen und gibt auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht einmal bekannt, wieviele Fälle an sie herangetragen wurden).

Der derzeitige Vorsitzende der Press Complaints Commission hat sich, vorsichtig ausgedrückt, kritisch über den Bericht geäußert; seine Vorwürfe werden von den Berichtverfassern zurückgewiesen (siehe auch die Berichte im Guardian und bei der BBC; update 10.2.2008: auch auf OfcomWatch und LexFerenda mit weiteren Hinweisen). Ein interessanter Zugang findet sich bei Peter Wilby, der nichts davon hält, sich über sinkendes Vertrauen in die Presse zu beklagen: die Leute vertrauen den Zeitungen - sie vertrauen zB darauf, dass Sun oder Mail "good entertainment, scurrilous gossip and consistent articulation of popular prejudices" bieten:
"The Mail could be trusted to support claims that the MMR vaccine causes autism because it never misses a medical scare story. It would have lost trust, exposing itself (to many readers) as a lackey of the medical and political establishments, if it had taken a different line. ... In a democratic and open society, most people are likely to distrust most newspapers most of the time. Most Guardian readers wouldn't trust the Mail, nor most Mail readers the Guardian."

Labels: , , ,

Wednesday, February 04, 2009

Keine großen Sprünge für "Project Kangaroo": Britische Wettbewerbskommission gegen BBC/C4/ITV-Joint Venture

Das von BBC Worldwide, Channel 4 und ITV geplante Video on Demand-Projekt "Kangaroo", mit dem Programme von Channel 4, ITV und aus dem Archiv der BBC über ein gemeinsames Portal (UKVOD) angeboten werden sollte, steht nun endgültig vor dem Aus: Im heute veröffentlichten Schlussbericht (Presseaussendung, Meldung der BBC) kommt die Competition Commission zu einem klaren Ergebnis: "We conclude that prohibition of the JV [Joint Venture] is the only remedy that would address the SLC [serious lessening of competition] and adverse effects that we found."

Das Projekt sollte Video on Demand-Inhalte für jedermann (auch für Wiederverkäufer) bereitstellen und mit wenigen Ausnahmen die Hauptvertriebsschiene für die beteiligten Programmanbieter sein. Ziel war es,
"to create a customer proposition that could compete in the VOD market against powerful competitors who were able to leverage significant existing assets that the broadcasters did not possess. To achieve this, the parties intend to create a 'one-stop-shop' that will provide consumers with the convenience of being able to access both popular content and niche content on a single service, providing the consumer with ‘a sophisticated and comprehensive user experience'."
Aus der Sicht der Competition Commission würde damit der Wettbewerb so eingeschränkt, dass als einzige Abhile nur mehr das Verbot blieb:
"We concluded that the JV would be likely to lead to a loss of rivalry between the parties, amounting to a substantial lessening of competition (SLC) in the supply of UK TV VOD content at the wholesale and retail levels. We also concluded that the JV would be unlikely to result in an SLC in the online UK advertising market or in the market for content acquisition in the UK. ...
We considered whether prohibition might extinguish any relevant customer benefits. However, we thought it unlikely that this JV was the only way in which customer benefits could be realized. We therefore concluded that we did not need to modify the remedy that we would otherwise put in place. We concluded that prohibition would be a proportionate remedy to the SLC and adverse effects that we had found."

update/links: eine kritische Reaktion von Emily Bell und Überlegungen zu möglichen Auswegen von Mark Sweney, beide auf der Guardian-Website.

Labels: , , , ,

Sunday, February 01, 2009

Entbündelung und Mobilterminierung: Auf dem Weg zu europäischen Einheitspreisen?

Kommissarin Reding hat schon mehrfach (zB hier) deutlich gemacht, dass sie keinen Grund für die teils beträchtlichen Unterschiede in den jeweiligen nationalen Regulierungsmaßnahmen auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sieht. Besonders kritisch beurteilt die Kommission die unterschiedlichen Mobilterminierungsentgelte, die sich in einer Bandbreite von derzeit 2,01 Cent (Zypern) bis 15,08 Cent (Bulgarien) bewegen. Für diesen - europaweit heiß umstrittenen - Markt soll es demnächst auch eine Empfehlung geben (angekündigt war sie schon für Ende letzten Jahres); bis dahin ist die Kommission auf "Comments"-Letters im Verfahren nach Artikel 7 der Rahmenrichtlinie angewiesen, um ihre Position mitzuteilen. Von diesem Instrument macht sie auch reichlich Gebrauch, zuletzt wieder gegenüber der bulgarischen Regulierungsbehörde (siehe den Comments-Letter und die dazu ergangene Pressemitteilung):
"In view of the need to reduce termination rates to the cost which would be faced by an efficient operator as soon as possible, the Commission urges the CRC to re-consider its glide path and, in applying the principle of forward-looking efficiency, to implement a steeper reduction resulting in rates which are lower than those currently proposed and which more closely approximate the average values which CRC itself has forecasted for the reference countries for the corresponding period."
Aber die Kommission kritisiert nicht nur, sie findet gelegentlich auch ausdrücklich lobende Worte, wie zB hier für die französiche Regulierungsbehörde, die ab 1. Juli 2010 ein Mobilterminierungsentgelt von 3 Cent und ab 2011 einen Zielwert von 1 bis 2 Cent notifiziert hat. Auch die italienische Regulierungsbehörde - mit etwas höheren Zielwerten - wurde mit einer freundlichen Presseaussendung bedacht. Gar nicht freundlich hingegen ist die Kommission in dieser Sache gegenüber der deutschen Bundesnetzagentur, die sich grundsätzlich weigert, die Terminierungsentgelte überhaupt zu notifizieren (siehe hier): "Deshalb wird die Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erwägen, falls sich die BNetzA weiterhin weigern sollte, die deutschen Zustellungsentgelte mitzuteilen."

Überhaupt betont die Kommission in letzter Zeit recht häufig die Schwierigkeit, auf die konkret von den nationalen Regulierungsbehörden auferlegten spezifischen Verpflichtungen ("remedies") Einfluss zu nehmen - ein Vetorecht kommt der Kommission ja nach dem gegenwärtigen Artikel 7-Verfahren nur bezüglich der Marktdefinition und der Marktanalyse, nicht aber bei den remedies zu. Wie man als nationale Regulierungsbehörde mehr oder weniger elegant mit dieser Situation umgeht, hat die spanische Regulierungsbehörde vorgezeigt: im Entwurf der Marktdefinition für den Mietleitungsmarkt waren Mietleitungen mit mehr als 30 Mb/s nicht im zu regulierenden Markt enthalten. Die Kommission erhob Einwendungen (siehe "serious doubts"-letter und die Presseaussendung dazu), woraufhin die Regulierungsbehörde diese Mietleitungen zwar in den Markt einbezog, sie aber schließlich nicht regulierte. Die Kommission konnte das im Ergebnis nur zur Kenntnis nehmen (siehe den Comments-Letter zur geänderten Maßnahme und die Presseaussendung dazu, mit dem mehrdeutigen Hinweis: "Commission ... maintains concerns on lack of high-speed remedies").

Nicht nur bei der Mobilterminierung, auch bei der Entbündelung drängt die Kommission auf eine europaweit einheitliche Vorgangsweise und im Ergebnis einheitlichere Entgelte. Zuletzt ist in diesem Bereich ja eher eine steigende Preistendenz wahrzunehmen, zumindest bemühen sich einige Anbieter wie die Deutsche Telekom in Deutschland oder OpenReach im UK um die Zustimmung der Regulierungsbehörden zu einer Preiserhöhung. Während Ofcom im UK der Erhöhung nicht abgeneigt zu sein scheint (siehe die Konsultation dazu hier), scheint die Sache in Deutschland noch offen, die Alternativen Betreiber wollen, dass die letzte Meile billiger wird (siehe auch hier).

Die italienische Regulierungsbehörde AGCOM wollte der Telecom Italia erlauben, die monatliche Miete für die Teilnehmeranschlussleitung von 7,64 € auf 8,55 € zu erhöhen - der Kommission ging das ein wenig zu schnell. Insbesondere kritisierte die Kommission in ihrem Comments-Letter, dass die Entscheidung auf einer Schätzung der Kosten des Jahres 2008 (unter Zugrundelegung von Kostenrechnungsdaten des Jahres 2006) aufbaute. Da geprüfte Kostendaten für 2008 angeblich bald vorliegen sollten, forderte die Kommission AGCOM auf, mit der Entscheidung noch zuzuwarten: "Using the most recent audited data is essential to ensure legal certainty for all market players." In einer Presseaussendung zu diesem Verfahren ruft Kommissarin Reding
"... die Regulierungsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten auf, eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um einheitlichere Methoden zur Berechnung der Kosten solcher Vorleistungsdienste zu entwickeln; ansonsten besteht das Risiko, dass abweichende Regulierungsmethoden den Wettbewerb zwischen Anbietern aus verschiedenen Mitgliedstaaten verzerren."

Labels: , , , , , , ,

Friday, January 30, 2009

Digitales (terrestrisches) Radio ist doch nicht tot - im UK

In Österreich wurde vor wenigen Wochen der DAB-Versuchsbetrieb eingestellt, und in Deutschland war DAB bislang auch noch keine Erfolgsstory. Auch wenn die Fachwelt sich damit weiter beschäftigt - zum Beispiel auf der Vollversammlung der Digitalen Plattform Austria letzten Sommer -, ist die Einschätzung der Erfolgsaussichten für Österreich kurz- und mittelfristig eher von großer Skepsis getragen. Die Überschrift dre Presseaussendung zu dieser DPA-Veranstaltung lautete denn auch: "Ja zum digitalen Hörfunk, aber erst in einigen Jahren"

Im UK scheint man diesbezüglich mutiger zu sein: der "Digital Britain"-Bericht (siehe dazu schon hier) enthält jedenfalls auch ein deutliches Bekenntnis zu DAB als primärem Weg der Radioversorgung. Ein Migrationsszenario oder ein Datum für den analogue turn-off enthält allerdings auch dieser Bericht nicht. Erst wenn 50% des Radioempfangs digital sind und die DAB-coverage der analogen vergleichbar ist, soll ein Migrationsplan in Kraft treten (siehe auch diesen Bericht im Guardian).

Labels: ,

Thursday, January 29, 2009

Digital Britain: Breitband in jedes Haus - außer für Filesharer?


Faszination USB-Stick? Die sogenannte "Internetoffensive Österreich" verwendet den USB-Stick genauso (völlig unpassend) als Symbol wie nunmehr der lange erwartete Bericht des neuen britischen Kommunikationsministers (und Ex-Ofcom-Chefs) Stephen Lord Carter mit dem Titel "Digital Britain" (siehe dazu auch die Presseaussendung des DCMS). Eigentlich ist es noch ein Zwischenbericht (der Endbericht soll "in early summer" folgen), aber er enthält schon 22 mehr oder weniger konkrete Empfehlungen, die nach Ansicht der Autoren dem UK einen Platz an der Spitze der globalen digitalen Wirtschaft sichern sollen. Interessant ist die Mischung von Infrastruktur und Content-Fragen; es geht nicht nur um den Ausbau der Breitbandversorgung, sondern zum Beispiel auch um Fragen des Public Service Broadcasting - bis hin zur Erwartung, dass die BBC durch Marketing, "Cross-Promotion" und Bereitstellung von Inhalten eine führende Rolle bei der Steigerung des Interesses an der Breitbandversorgung übernehmen soll.

Vieles im Bericht ist natürlich typischer Ofcom-Consulter-Jargon, der selbst dort, wo er von "messbaren Zielen" spricht, höchst allgemein und unverbindlich bleibt. Auf Ofcomwatch heißt es: "It is quite a spectacularly boring read only lightened by surprise attempts at humour" (wobei eher unfreiwilliger Humor gemeint ist). Wie "konkret" die Ziele sind, zeigt sich etwa in den Schlussfolgerungen:
"For Digital Britain, the measurable goals are that by 2012 we should aspire to have:
● Universal Participation in the broadband world.
● Highly capable and robust networks.
● A world leading position in the Communications and Creative Industries.
● High quality digital delivery of essential Public Services."
Eine interessante Vorstellung, dass allein schon das Anstreben von weiteren (nicht quantifizierten) Zielen (und das erst im Jahr 2012) ein messbarer Erfolg sein soll! Einem konkreten Ziel am nächsten kommt wohl die Ankündigung, bis 2012 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s anzustreben - aber nicht einmal das ist verbindlich formuliert, sondern lautet so:
"We will develop plans for a digital Universal Service Commitment to be effective by 2012, delivered by a mixture of fixed and mobile, wired and wireless means. Subject to further study of the costs and benefits, we will set out our plans for the level of service which we believe should be universal. We anticipate this consideration will include options up to 2Mb/s."
Kritische Reaktionen (zB hier) ausgelöst hat vor allem die Ankündigung gesetzlicher Regelungen, um Internet Service Provider dazu zu verpflichten, Daten über filesharer - und zwar über bloß angebliche Rechtsverletzer ("alleged infringers of rights [subject to reasonable levels of proof from rights-holders]") - zu sammeln und im Wiederholungsfall an Rechteinhaber herauszugeben, wenn auch erst nach Gerichtsbeschluss. Zudem ist Net Neutrality kein Anliegen der britischen Regierung (Reaktionen dazu zB hier und hier); Eingriffe von ISPs sollen nicht verhindert werden:
"the Government has yet to see a case for legislation in favour of net neutrality. In consequence, unless Ofcom find network operators or ISPs to have Significant Market Power and justify intervention on competition grounds, traffic management will not be prevented."
PS: den Platz an der Spitze der digitalen Welt, wie ihn das UK anstrebt, wollen auch andere erreichen: im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm heißt es etwa: "Österreich soll sich in der Spitze der IKT-Nationen positionieren". Mich erinnert das übrigens an den legendären Best Practice Cartoon von Dilbert.

PPS: Immerhin haben die Briten einen Bericht - die sogenannte Internetoffensive Österreich hält ihre angeblich fertige Internetdeklaration noch immer geheim. Dafür wird auf der Website noch immer auf Ex-Bundeskanzler Gusenbauer und Ex-Vizekanzler Molterer hingewiesen, die die "Schirmherrschaft" übernommen haben, auch wenn sie von der Herrschaft mittlerweile eher abgeschirmt sind.

PPPS: Ebenfalls heute bekannt geworden: in Irland haben Eircom und die Musikindustrie ein Gerichtsverfahren durch Vergleich beigelegt - und sich darauf geeinigt, dass Eircom (der größte irische ISP) seine Breitbandkunden informieren wird, wenn ein Urheberrechtsverstoß entdeckt (von wem?) wird und diese Kunden dann warnt, dass sie abgesschaltet werden, wenn die Rechtsverletzungen nicht beendet werden. Nützt die Warnung nichts, werden die betreffenden Kunden tatsächlich abgeschaltet. "The worst of both worlds", nennt LexFerenda dieses Ergebnis (siehe auch hier, hier, hier oder hier).

Labels: , , , ,

Saturday, January 24, 2009

Steilerer Gleitpfad - eine unsanfte Landung für Ofcom

Ein kurzer Hinweis für den harten Kern der Telekomrechtler: die britische Competition Commission hat am vergangenen Donnerstag eine Entscheidung über die Höhe der Mobilterminierungsentgelte veröffentlicht. Ofcom hatte 2007 entschieden, dass die Entgelte für die Terminierung in einem Gleitpfad bis 2010/2011 auf 5,1 Pence/Minute fallen sollten (in den Netzen von O2, Orange, T-Mobile und Vodafone, bzw. 5,9 Pence/Min im H3G-Netz). Die Competition Commission (CC) reduzierte diese Entgelte (Zielwerte 2010/2011) nun auf 4,0 bzw. 4,4 Pence/Min. Sie berücksichtigte dabei vor allem die UMTS-Lizenzen/Frequenzen nicht zum Anschaffungspreis, sondern zum aktuellen Wert, und nahm auch einen geringeren Aufschlag für Netwerkexternalitäten an. Auch wenn einige besonders spanennde Daten in der Veröffentlichung herausgenommen wurden, bleiben noch gut 350 interessante Seiten zu lesen.

Die Fragen waren der Competition Commisison gemäß Sec. 193 des Communications Act 2003 vom Competition Appeals Tribunal (CAT) - der ersten Gerichtsinstanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Ofcom - vorgelegt worden. Die nicht unmittelbar mit der Preisfestsetzung zusammenhängenden Fragen sind vom CAT selbst zu entscheiden. In einem (Zwischen-)Urteil vom 22. Jänner 2009 hat das CAT nun - ebenfalls gegen die Ansicht von Ofcom - entschieden, dass die Preisfestsetzung nach der gerichtlichen Entscheidung den gesamten Zeitraum umfassen muss, für den die Festlegung durch die Regulierungsbehörde erfolgte (und nicht bloß die Zukunft, ab der Entscheidung des CAT). Im Detail geht es dabei um komplexe Fragen des anzuwendenden spezifischen Prozessrechts und materiellen Rechts, die auf andere Staaten nicht übertragen werden können, im Hintergrund - und vom CAT ausdrücklich angesprochen - ist freilich stets die Frage des wirksamen Rechtsbehelfs nach Art 4 der RahmenRL.

Dass das ganze Verfahren (siehe im Detail die Case Site) nicht gerade einfach und übersichtlich ist, zeigt sich zB auch in dieser Bemerkung des CAT: "We have in several previous rulings in this appeal stressed the need to keep the appeal within manageable bounds and on track to reach a conclusion before the whole of the price control expires."

Labels: , , , ,

Monday, January 19, 2009

Gerhard Zeiler: "Now is the time to think big"

Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beschäftigt auch Gerhard Zeiler, CEO der RTL Gruppe. An der Übernahme des österreichischen öffentlichen-rechtlichen Programms ORF 1 hat RTL zwar - nach eigenen Angaben - kein Interesse, und dass Zeiler selbst an die ORF-Spitze zurückkehren soll, ist wohl auch nur ein stets wiederkehrendes Gerücht, aber im Vereinigten Königreich gibt es ernste Überlegungen, den in Schieflage geratenen öffentlich-rechtlichen "Channel 4" zu übernehmen (oder besser: mit dem RTL-Sender Five zu fusionieren). Nachdem Gespräche zwischen Channel 4 und Five-Vertretern im Dezember noch nicht bestätigt wurden, ist seit einigen Tagen auch öffentlich bekannt, dass Luke Johnson, Chairman von Channel 4, mit RTL-Chef Zeiler im Dezember Geheimgespräche über eine Fusion führte - mit ausdrücklicher Unterstützung durch den britischen Medienminister, Ex-Ofcom-Chef Stephen - nun: Lord - Carter.

Und heute hat sich Zeiler mit einem Kommentar in der Financial Times selbst zu Wort gemeldet, um Werbung für eine Fusion zwischen Channel 4 und Five zu machen. Der Zeitpunkt ist günstig, denn Channel 4 hat massive Finanzprobleme. Eine geplante staatliche Beihilfe in der Höhe von 14 Mio Pfund, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung gewährt werden sollte, war letztes Jahr auf Kritik in der Kommission gestoßen; nach der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme (siehe dazu auch die Presseaussendung: Commission opens inquiry sowie die case site) hat sich die britische Regierung nämlich entschlossen, dieses Projekt nicht weiterzuverfolgen (siehe einen Bericht im Guardian) - nach dem Motto: es zahlt sich gar nicht aus, um die 14 Mio Pfund zu streiten, wenn Channel 4 doch eher 150 Mio Pfund Staatshilfe benötigen würde.

Nicht erst seit damals steht eine Privatisierung von Channel 4 im Raum (siehe etwa den Beitrag von Maggie Brown im Guardian-Blog vom 3. Dezember 2008) - was auch in einer Studie der beiden Ex-Ofcom-Leute Kip Meek und Robin Foster (Public Service Broadcasting in the UK - A Longer Term View) vom vergangenen November nicht ausgeschlossen wurde. Interessant dabei: finanziell unterstützt wurde dieses Werk von der BBC und von Five. Meek und Foster kamen unter anderem zu folgendem Ergebnis: "Now is not the time for any significant increase in direct spend on PSB; indeed, over time its cost to the nation may reduce." Wesentliche Policy-Implications in der Studie von Meek/Foster lauten:

  • High-speed broadband provision should be prioritised ahead of any new PSB interventions
  • There should be tight scrutiny of any new claims for increased funding of PSB
  • A limited number of “market-tuning” and“market-changing” interventions should be considered to ensure plurality of PSB provision and maintain content standards
  • A fair and transparent approach to awarding PSB contracts is needed, including an element of contestability in some cases
Überhaupt ist die Breitbandversorgung für Meek und Foster wichtiger als die Content-Finanzierung - in der Zusammenfassung heißt es zu dieser Studie:
"It argues that the expansion of access to high-speed broadband will unlock the potential for the market to deliver much more public service content than in the old linear broadcasting world, and that a new balance of markets and public intervention will therefore be needed to secure key public policy objectives in the future."
Jeff Jarvis auf BuzzMachine bringt diesen Gedanken (ohne ausdrücklichen Bezug zu Meek/Foster) so auf den Punkt: "To hell with public-service broadcasting. How about public-service connectivity?"

PS: noch ein paar Überlegungen zu den Optionen betreffend Channel 4 aus britischen Medien: BBC-Partnership (Guardian), Options narrowing (FT), Channel 4's targeting of BBC Worldwide (Guardian); Why Channel 4's future is tied to 'broadband for all' (Guardian) ;
update 20.1.: Channel 4-CEO Andy Duncan antwortet in der FT (lesenswert dazu Vicky Frost im Guardian)

Labels: , , , , , ,

Tuesday, January 13, 2009

Regionale Märkte für Breitbandzugang auf Vorleistungsebene

Die Frage der räumlichen Marktabgrenzung (subnationale oder regionale Märkte) oder geographisch differenzierter Regulierungsinstrumente ist in der Telekomregulierung insbesondere auf dem Markt für den Breitbandzugang für Großkunden (Markt 5 der neuen Märkteempfehlung) in Europa weiterhin aktuell.

Im Vereinigten Königreich wurde - mit Zustimmung der Kommission (siehe Presseaussendung) - schon vor fast einem Jahr eine regionale Marktdefinition vorgenommen. Finnland wollte dies nun nachmachen, wurde aber von der Kommission zumindest vorerst zurückgehalten: mit einem "serious doubts"-Schreiben hat die Kommission die Phase II des Artikel-7-Verfahrens nach der Rahmenrichtlinie eingeleitet (siehe dazu auch die Pressemitteilung der Kommission und die Zusammenfassung des Maßnahmenentwurfs). Ein Maßnahmenentwurf der Regulierungsbehörde aus Portugal wiederum, in dem auch eine regionale Marktabgrenzung vorgenommen wird, hat allerdings die Zustimmung der Kommission gefunden (Zusammenfassung des Entwurfs, Comments-Letter, Presseaussendung).

In Österreich hat die für die Marktdefinition im Telekombereich zuständige Regulierungsbehörde (RTR, Fachbereich Telekom) bislang keine regionale Marktabgrenzung im Breitbandbereich getroffen (die erste Definition des Breitbandmarkts erfolgte mit einer Novelle zur TKMVO 2003 im Jahr 2005 [Markt 17]; die neue Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 hat den Markt des Breitbandzugangs für Großkunden noch nicht neu geregelt). Allerdings hat die Telekom-Control-Kommission in ihrem Marktanalysebescheid für den Breitbandmarkt vom 4. Juli 2008 regional differenzierte Regulierungsmaßnahmen vorgesehen; dieser Bescheid wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. Dezember 2008, 2008/03/0116 ua, aufgehoben.

Labels: , , , , ,

Thursday, November 20, 2008

Digitale Dividende

Mit "digitaler Dividende" bezeichnet man (etwas vereinfacht) das durch Abschaltung der analogen Fernsehsender freiwerdende Frequenzspektrum. Wieviel diese Dividende genau ausmachen wird, ist längst noch nicht klar, denn derzeit ist die Umsetzung der Fernseh-Digitalisierung entsprechend dem Genfer Plan aus dem Jahr 2006 (GE06) gerade erst im Gang. Und wofür die Dividende verwendet werden soll, steht auch noch nicht zwingend fest - mobiles Breitband ist der große Wunsch der Telekombetreiber, manche Rundfunkunternehmen träumen auch von der terrestrischen Verbreitung von HD-Fernsehen.

Eine wesentliche Entscheidung wurde schon getroffen: auf der Weltfunkkonferenz 2007 wurde in der Vollzugsordnung für den Funkdienst in der Region 1 (Europa und Afrika) der Frequenzbereich 790 - 862 MHz (also die derzeitigen Fernsehkanäle 61 bis 69) auch dem mobilen Funkdienst als primärem Dienst zugewiesen (damit sind in diesem Bereich nun der mobile genauso wie der feste Funkdienst und auch der Rundfunkdienst als primäre Funkdienste festgelegt). Wie in der internationalen Frequenzplanung üblich, sind allerdings lange Vorlaufzeiten vorgesehen: die Zuweisung (auch) an den Mobilfunkdienst wird erst mit 17. Juni 2015 wirksam, und in den GE06-Staaten (also ua allen europäischen Staaten) ist zudem das dort vorgesehene Verfahren einzuhalten, um tatsächlich Frequenzen für Mobilfunkdienste in diesem Band nutzen zu können.

Die Schweiz hat letzte Woche beschlossen, ihren nationalen Frequenzzuweisungsplan zu ändern und den Bereich 790 - 862 MHz nur mehr für den mobilen Funkdienst auf primärer Basis vorzusehen (Presseaussendung; auf der Website des BAKOM ist derzeit noch der Plan 2008 mit der Primärzuweisung "BROADCASTING" und der Sekundärzuweisung "Mobile").

In Österreich ist dieser Frequenzbereich bislang ausschließlich dem Rundfunkdienst zugewiesen (siehe die Anlage 1 zur FBZV). Wie es mit der Verteilung der digitalen Dividende weitergeht, wird auch Thema in der Vollversammlung der "digitalen Plattform" im Jänner 2009 sein.

Die britische Regulierungsbehörde, die ihre Digital Dividend Review schon 2006 gestartet hat und im Sommer 2009 schon Frequenzzuteilungen vornehmen will (für Frequenzen, die spätestens 2012 frei werden), beginnt mittlerweile auch schon mit der Vergabe von "geographic interleaved spectrum" - also Frequenzen, die zwar grundsätzlich im weiterhin für digitales Fernsehen genutzten Band liegen, aber in der konkreten Region nicht dafür gebraucht werden.

EU-Kommissionsmitglied Reding forderte recht offensiv eine Verteilung der digitalen Dividende zugunsten der Telekomanbieter - wenn auch mittlerweile mit Nuancen: Im Oktober hat sie erstmals zugestanden, dass eine 50:50 Verteilung möglich wäre. Die Hälfte des freiwerdenden Spektrums solle demnach dem Rundfunkdienst zugewiesen werden, die andere Hälfte neuen Anwendungen.

Labels: , ,

Sunday, August 03, 2008

Der Einfluss der Medieneigentümer auf die Nachrichten: Fowler Committee Report

"Es ist gefährlich, Einzelnen zu erlauben, zu viel Kontrolle über Medien zu erlangen, da es sein kann, dass sie diese Macht dazu verwenden, die Politik der Regierung zu beeinflussen." Wenn man an die vergangenen Wochen in Österreich denkt, wird man diesem Statement zustimmen müssen. Das Zitat stammt (grob übersetzt) aus dem sogenannten "Fowler Committee Report", einem Bericht eines Sonderausschusses des britischen House of Lords zu Fragen der Medieneigentümerschaft und Medienkonzentration, der im Juni dieses Jahres veröffentlicht wurde (pdf Teil 1, pdf Teil 2); im Original heißt es: "there is a danger in allowing one individual to amass too much control of the media, in case they use that power to influence government policy."

Der Bericht bezieht sich zwar speziell auf die britische Situtation, ist aber durchaus auch aus österreichischer Perspektive mit Gewinn zu lesen (dass im österreichischen Parlament die Thematik ähnlich eingehend erörtert werden könnte, ist ohnehin nicht zu erwarten). Neben klassischen Fragen der Medienkonzentration geht der Bericht übrigens auch sehr ausführlich auf die Situation des Public Service Broadcasting ein.

Medieneigentumsbeschränkungen werden im Bericht weiterhin für notwendig erachtet; nach Darlegung aktueller Entwicklungen heißt es dazu: "In summary we are clear that none of these developments in the media industry mean that regulation of media ownership is now out of date or unnecessary."

Der Bericht gibt auch Empfehlungen für das Verhalten der Politiker: "We take the view that the relationship between policy makers and the media is a legitimate area of public interest. We therefore propose that politicians in all parties are open and candid about their meetings with media owners and editors." Vielleicht könnte der ORF ein neues Reality-Format daraus machen: "In der Konditorei mit Onkel Hans"

PS: das Bild oben ist ein screenshot aus Nathalie Borgers Film "Kronen Zeitung: Tag für Tag ein Boulevardstück", den der ORF nicht ausgestrahlt hat (zum Transkript der Sendung hier).

Labels: , , ,

Wednesday, June 25, 2008

Market Impact Assessment - Beispiel BBC

ORF-Generaldirektor Wrabetz hat vor einiger Zeit angekündigt, auch in Österreich neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einem Public Value Test nach dem Vorbild der BBC zu unterziehen. Auch wenn das versprochene Implementierungsdatum (Jänner 2008) mittlerweile vorbei ist, lohnt sich doch ein gelegentlicher Blick ins Vereinigte Königreich, um einen Eindruck zu gewinnen, wie dort solche Tests tatsächlich durchgeführt werden. Schließlich sollte man es zumindest nicht von vornherein ausschließen, dass ein derartiger Test auch in Österreich relevant werden könnte - nicht zuletzt, weil GD Wrabetz vor kurzem (in einem Interview mit der Presse) auch angemerkt hat, er wäre schon zufrieden, wenn der ORF inhaltlich so viel machen dürfe wie die BBC.

Im UK hat also dieser Tage das Public Value Assessment für ein Projekt der BBC beginnen, in dem lokale Videos online bereitgestellt werden sollen. Schon wenn man nur kurz in die Dokumente hineinschaut, erkennt man den hohen Aufwand, der bei der Beurteilung getrieben wird. Hier nur einmal Hinweise auf die wichtigsten Dokumente dazu:
Frühestens im November 2008 dürfte das Verfahren zum Market Impact Assessment abgeschlossen werden.

Auch in Frankreich tut sich etwas: die Kommission Copé (siehe dazu schon hier) hat ihren Endbericht an Präsident Sarkozy übergeben. Sarkozy hat dabei in einer Rede nochmals dargelegt, was seine Pläne mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind: keine Werbung, wohl aber Sponsoring ("parrainage"), und zwar schon ab 1. Jänner 2009 (vorerst werbefrei zwischen 20 und 6 Uhr); Copé hatte erst September 2009 als Beginn vorgeschlagen. Der Einnahmenausfall soll mit 80 Mio Euro von privaten Veranstaltern ersetzt werden und zum größeren Teil (450 Mio bis 650 Mio Euro) durch eine zusätzliche Steuer (ca. 0,9%) auf den Umsatz von Telefonieanbietern (fest und mobil) sowie Internet Access Providern aufgebracht werden.

Und zu Deutschland der Vollständigkeit halber hier auch ein Link auf den "Arbeitsentwurf zur Umsetzung der Zusagen gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens ARD/ZDF", auf den sich die deutschen Ministerpräsidenten am 12. Juni 2008 verständigt haben.

Labels: , , , , ,

Thursday, June 05, 2008

Der hypothetische Eier-Regulator: ein Gleichnis in der Mobilfunk-Regulierung

Adam Scott ist Ingenieur, Jurist und Richter am britischen Competition Appeals Tribunal (CAT). Außerdem war er bis vor kurzem auch noch als anglikanischer Priester tätig (und das war ihm keineswegs nebensächlich, sondern durchaus Berufung, wie sich im Gespäch mit ihm stets zeigte). Vielleicht hat die British Telecom daher in einem jüngst entschiedenen Verfahren betreffend Mobilterminierungsentgelte (MTRs) mit Bedacht eine zentrale Argumentationskette in ein Gleichnis vom hypothetischen Eier-Regulator verpackt. Das Gleichnis (nachzulesen in Nr. 128 des Urteils) wurde vom CAT nämlich gut aufgenommen: "Mr Budd’s white and brown egg analogy usefully illustrates the mistake that OFCOM made." (Nr. 135)

In der Sache ging es um die sogenannten "blended rates", also gemischte Terminierungsentgelte. Während die Terminierung in 2G-Netze preisreguliert war, hatte der britische Regulator Ofcom zunächst keine Preisregelung für die Terminierung in 3G-Netze getroffen. Als die 2G-Mobilnetzbetreiber ihre 3G-Netze aufbauten, gingen sie dazu über, von BT (und anderen) für die Terminierung in ihren Netzen einen einheitlichen Satz zu verlangen, egal ob ins 2G- oder 3G-Netz terminiert wurde. Da diese blended rate höher lag als die 2G-Terminierung, kam es zu einem Streitbeilegungsverfahren vor der Ofcom. Liest man das Urteil des CAT vom 20.5.2008, [2008] CAT 12, so hat Ofcom dabei so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Eine knappe Zusammenfassung wesentlicher Punkte:
  • Der Streitbeilegungsmechanismus ist, anders als von Ofcom gesehen, eine weitere regulatorische Beschränkung für die betroffenen Unternehmen neben der ex-ante Regulierung und dem ex post-Wettbewerbsrecht. Auch wenn keine SMP-Feststellung und Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen erfolgte, kann im Streitbeilegungsverfahren nach Art 20 der RahmenRL und Art 5 Abs 4 der ZugangsRL ein Eingriff erfolgen. "OFCOM failed to recognise that dispute resolution is itself a third potential regulatory restraint that operates in addition to other ex ante obligations and ex post competition law. ... The fact that dispute resolution is intended to be an additional form of regulation exercised in parallel with SMP regulation and general competition law is clear from the Common Regulatory Framework." (Nr. 88 und 89 des Urteils)
  • Die Regulierungsziele nach Art 8 der RahmenRL sind umfassend zu berücksichtigen. Allein der Hinweis auf die Konsistenz (nach der Art: "das haben wir immer schon so gemacht") reicht nicht aus. "As it is, there is insufficient reasoning in the Disputes Determinations as to which objectives – other than the need for the regulator to be consistent – OFCOM considered." (Nr. 95)
  • Zwei oder drei Jahren nach der ersten Regulierungsfestlegung wäre es notwendig gewesen, sich die Marktdaten auch im Rahmen der Streitbeilegung neu anzuschauen. "... given the length of time that had elapsed since the publication of the 2004 Statement and the important changes that had occurred in the market OFCOM should have looked afresh at whether approval of the rates proposed was consistent with its wider duties." (Nr. 99)
  • Die Festlegung angemessener Entgelte erfordert neben dem fairen Ausgleich zwischen den Streitbeteiligten auch die Berücksichtigung der weiteren Regulierungsziele und regulatorischen Aufgaben (erinnert im Ergebnis durchaus an VwGH 18.3.2004, 2002/03/0124 und 31.1.2005, 2004/03/0151). "The word 'reasonable' in this context means two things. First it requires a fair balance to be struck between the interests of the parties to the connectivity agreement. ... But secondly, because OFCOM is a regulator bound by its statutory duties and the Community requirements it also means reasonable for the purposes of ensuring that those objectives and requirements are achieved." (Nr. 101)
  • Auch bei der Entscheidung über angemessene Entgelte sind die Kosten nicht irrelevant (vgl dazu für Österreich VwGH 18.10.2005, 2001/03/0170). "The costs are not only relevant when setting a 'strictly cost based price' but are likely to be a factor to a greater or lesser extent in most cases where the dispute between the parties concerns price." (Nr. 104)
  • Vergleiche mit MTRs im Ausland sind zwar schwierig, könnten aber hilfreich sein. "... there was an error of methodology in simply dismissing the value of any comparison." (Nr. 144)
  • Auch Konsumenteninteressen sind zu berücksichtigen. "OFCOM should have had regard to the fact that if higher mobile call termination charges are passed on to BT’s customers ..., consumers might be adversely affected." (Nr. 125)
  • Der "gains from trade test", der letztlich darauf abstellte, ob BT mit den von den Mobilnetzbetreibern verlangten Terminierungsentgelten noch einen Gewinn erzielen konnte, wurde vom CAT ganz generell als ungeeignet beurteilt ("misconceived"[Nr. 124], "serious error" [Nr. 170]).
  • Eine "rückwirkende" Festlegung der strittigen Terminierungsentgelte ist möglich (auf den Zeitpunkt, zu dem die erhöhten Entgelte erstmals verlangt und damit strittig wurden); ob die Beträge von den Konsumenten verlangt werden könnten, ist dafür irrelevant (Nr. 169-173).
  • Eine Streitbeilegungsenstscheidung muss sich nicht im Rahmen des von den Parteien abgesteckten Rahmens halten (vgl dazu für Österreich VwGH 8.9.2004, 2000/03/0330): "The legislation clearly thus envisages that the reference of a dispute to OFCOM could lead ultimately to a result which is not that contended for by either of the parties to the dispute." (Nr. 181)
Das CAT hat damit ein weiteres Stück aus dem regulatorischen Puzzle ("another piece in the regulatory jigsaw" [Nr. 34]) herausgenommen und neu gelegt. Für zukünftige Streitfälle äußert das Tribunal auch einen bemerkenswerten Wunsch: "The Tribunal expects parties to future disputes to behave responsibly and be realistic in their expectations." (Nr. 105)

Labels: , , , ,