
Kommissarin Reding hat schon mehrfach (zB
hier) deutlich gemacht, dass sie keinen Grund für die teils beträchtlichen Unterschiede in den jeweiligen nationalen Regulierungsmaßnahmen auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sieht. Besonders kritisch beurteilt die Kommission die unterschiedlichen
Mobilterminierungsentgelte, die sich in einer Bandbreite von derzeit 2,01 Cent (Zypern) bis 15,08 Cent (Bulgarien) bewegen. Für diesen - europaweit heiß umstrittenen - Markt soll es demnächst auch eine Empfehlung geben (angekündigt war sie schon für Ende letzten Jahres); bis dahin ist die Kommission auf "Comments"-Letters im Verfahren nach Artikel 7 der
Rahmenrichtlinie angewiesen, um ihre Position mitzuteilen. Von diesem Instrument macht sie auch reichlich Gebrauch, zuletzt wieder gegenüber der bulgarischen Regulierungsbehörde (siehe den
Comments-Letter und die dazu ergangene
Pressemitteilung):
"In view of the need to reduce termination rates to the cost which would be faced by an efficient operator as soon as possible, the Commission urges the CRC to re-consider its glide path and, in applying the principle of forward-looking efficiency, to implement a steeper reduction resulting in rates which are lower than those currently proposed and which more closely approximate the average values which CRC itself has forecasted for the reference countries for the corresponding period."
Aber die Kommission kritisiert nicht nur, sie findet gelegentlich auch ausdrücklich lobende Worte, wie zB
hier für die französiche Regulierungsbehörde, die ab 1. Juli 2010 ein Mobilterminierungsentgelt von 3 Cent und ab 2011 einen Zielwert von 1 bis 2 Cent notifiziert hat. Auch die italienische Regulierungsbehörde - mit etwas höheren Zielwerten - wurde mit einer
freundlichen Presseaussendung bedacht. Gar nicht freundlich hingegen ist die Kommission in dieser Sache gegenüber der deutschen
Bundesnetzagentur, die sich grundsätzlich weigert, die Terminierungsentgelte überhaupt zu notifizieren (siehe
hier):
"Deshalb wird die Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erwägen, falls sich die BNetzA weiterhin weigern sollte, die deutschen Zustellungsentgelte mitzuteilen."
Überhaupt betont die Kommission in letzter Zeit recht häufig die Schwierigkeit, auf die konkret von den nationalen Regulierungsbehörden auferlegten spezifischen Verpflichtungen ("remedies") Einfluss zu nehmen - ein Vetorecht kommt der Kommission ja nach dem gegenwärtigen Artikel 7-Verfahren nur bezüglich der Marktdefinition und der Marktanalyse, nicht aber bei den remedies zu. Wie man als nationale Regulierungsbehörde mehr oder weniger elegant mit dieser Situation umgeht, hat die spanische Regulierungsbehörde vorgezeigt: im Entwurf der Marktdefinition für den Mietleitungsmarkt waren
Mietleitungen mit mehr als 30 Mb/s nicht im zu regulierenden Markt enthalten. Die Kommission erhob Einwendungen (siehe
"serious doubts"-letter und die
Presseaussendung dazu), woraufhin die Regulierungsbehörde diese Mietleitungen zwar in den Markt einbezog, sie aber schließlich nicht regulierte. Die Kommission konnte das im Ergebnis nur zur Kenntnis nehmen (siehe den
Comments-Letter zur geänderten Maßnahme und die
Presseaussendung dazu, mit dem mehrdeutigen Hinweis: "Commission ... maintains concerns on lack of high-speed remedies").
Nicht nur bei der Mobilterminierung, auch bei der
Entbündelung drängt die Kommission auf eine europaweit einheitliche Vorgangsweise und im Ergebnis einheitlichere Entgelte. Zuletzt ist in diesem Bereich ja eher eine steigende Preistendenz wahrzunehmen, zumindest bemühen sich einige Anbieter wie die Deutsche Telekom in Deutschland oder OpenReach im UK um die Zustimmung der Regulierungsbehörden zu einer Preiserhöhung. Während
Ofcom im UK der Erhöhung nicht abgeneigt zu sein scheint (siehe die Konsultation dazu
hier), scheint die Sache in Deutschland noch offen, die Alternativen Betreiber wollen,
dass die letzte Meile billiger wird (siehe auch
hier).
Die italienische Regulierungsbehörde
AGCOM wollte der Telecom Italia erlauben, die monatliche Miete für die Teilnehmeranschlussleitung von 7,64 € auf 8,55 € zu erhöhen - der Kommission ging das ein wenig zu schnell. Insbesondere kritisierte die Kommission in ihrem
Comments-Letter, dass die Entscheidung auf einer Schätzung der Kosten des Jahres 2008 (unter Zugrundelegung von Kostenrechnungsdaten des Jahres 2006) aufbaute. Da geprüfte Kostendaten für 2008 angeblich bald vorliegen sollten, forderte die Kommission AGCOM auf, mit der Entscheidung noch zuzuwarten:
"Using the most recent audited data is essential to ensure legal certainty for all market players." In einer
Presseaussendung zu diesem Verfahren ruft Kommissarin Reding
"... die Regulierungsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten auf, eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um einheitlichere Methoden zur Berechnung der Kosten solcher Vorleistungsdienste zu entwickeln; ansonsten besteht das Risiko, dass abweichende Regulierungsmethoden den Wettbewerb zwischen Anbietern aus verschiedenen Mitgliedstaaten verzerren."
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