Monday, September 21, 2009

Leitlinien zur Förderung des Breitbandausbaus

FTTH heißt anderswo fibre to the home, bei mir (Bild links) heißt es leider "Freileitung to the home" - und trotz versprochener "bis zu 8 Mbit/s" bin ich noch nie über 4 Mbit/s hinausgekommen. Immerhin kann ich mich damit trösten, dass die Bundesregierung bis 2013 eine flächendeckende Versorgung mit 25 Mbit/s erreichen will. Ob das mit den vor kurzem vorgestellten Maßnahmen (bis 2013 stehen 40 Mio € "Anschubfinanzierung" zur Verfügung; zur aktuellen Auschreibung [AT:net] siehe hier) wirklich gelingen wird? Nächste Schritte sind ein Glasfaserkataster und ein sogenanntes "IKT-Kompetenzzentrum". Warum nur erinnert mich das an die legendäre IKT-Task Force, auf die man vor etwa zweieinhalb Jahren ebenso stolz war wie weitere zwei Jahre zuvor auf den IKT-Masterplan? Und nur btw: hat irgendwer in letzter Zeit noch etwas von der (Stealth-)"Internetoffensive" gehört?

Bemerkenswert war jedenfalls, dass das BMVIT die geplanten Maßnahmen auf einer Pressekonferenz bekanntgab, die nicht nur gemeinsam mit einem Vertreter der Regulierungsbehörde, sondern auch mit dem Chef des größten in Österreich tätigen Telekomanbieters abgehalten wurde.

Förderungen für den Ausbau der Breitbandversorgung bzw. für Next Generation Access (NGA)-Netze dürfen jedenfalls nicht so selektiv vergeben werden, dass sie nur einem von vornherein feststehenden Unternehmen zugute kommen. Die genaueren Rahmenbedingungen für solche Beihilfen hat die Europäische Kommission nun in "Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" festgelegt (Presseaussendung, FAQs; update: nun veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.9.2009; siehe zur Konsultation schon hier). Die Leitlinien versuchen im Wesentlichen aus den schon bisher getroffenen Entscheidungen (eine Zusammenstellung gibt es hier) eine Linie zu entwickeln. Daher finden sich auch keine großen Überraschungen, wohl aber einige Klarstellungen bzw. grundsätzliche Positionen, die aus den notwendigerweise sehr fallspezifischen bisherigen Entscheidungen natürlich nicht immer ablesbar waren.

So stellt die Kommission zB klar, dass ein gefördertes ADSL-Netz (unabhängig von einer allenfalls bestehenden Regulierung) jedenfalls vollständige Entbündelung und Bitstreamzugang anbieten muss und dass ein NGA-Glasfasernetz mindestens Zugang zu Dark Fibre und Bitstream ermöglichen sollte, beim Ausbau von FTTC-Netzen auch Zugang zum Sub-Loop. "Staatlich geförderte Breitbandinfrastrukturen müssen auf Vorleistungsebene für Dritte tatsächlich zugangsoffen sein", heißt es zB in RNr. 51f.

Auch nicht neu gegenüber dem Konsultationsdokument (dort RNr 62, nun RNr 67), aber doch hervorhebenswert, ist die Vorhersage, dass "neuartige Produkte und Dienste entstehen werden, die weder aus angebots- noch aus nachfrageseitiger Sicht austauschbar sein werden". Diese geradezu prohetische ex-ante Marktabgrenzung von Produkten und Diensten, die es noch nicht einmal gibt, erfolgt selbstverständlich "ohne einer etwaigen Vorabregulierung vorgreifen zu wollen" - aber vielleicht soll dieser Absatz doch einer gewissen Beruhigung der Investoren dienen, die "Regulierungsferien" für die aus ihrer Sicht neuartigen Produkte bzw Dienste erwarten.

PS: Sofern - was ich für nicht sehr wahrscheinlich halte - in den nächsten vier Jahren jemand in meiner Straße zu graben beginnen sollte, um Glasfaser zu verlegen, werde ich natürlich hier Bilder posten (so wie Rudolf van der Berg aus Almere in den Niederlanden vor wenigen Monaten).

Labels: , , ,

0 Comments:

Post a Comment

Links to this post:

Create a Link

<< Home