
Ad hoc wieder einmal ein paar nicht weiter strukturierte Lesehinweise:
In Sachen
Medienvielfalt verweise ich auf die in der
Endfassung vorliegende Studie zu Indikatoren für Medienvielfalt, die von der Kommission beauftragt worden war; ergänzend dazu gibt es einen
User Guide und ein
Excel Sheet als "Media Pluralism Monitor"; ebenso verfügbar ist eine
Präsentationen von einem Workshop am 8. Juni 2009 (alle weiteren Informationen und Dateien dazu
auf dieser Seite]. Über die Beta-Version der Studie habe ich schon
hier geschrieben; ein kurzer Blick in die Endfassung zeigt, dass für die Korrektur der Detailfehler offenbar keine Zeit mehr blieb. Ich bin jedenfalls weiterhin gespannt, ob sich in Österreich jemand an die Berechnung der in der Studie vorgesehenen Indikatoren wagt.
Net Neutrality bleibt in den USA ein heißes Thema, nicht nur auf der politischen Ebene - dazu verweise ich auf die
Rede von Senator Al Franken vom 5.10.2009 (
Al Franken, der ja eine Comedy-Vergangenheit hat, macht sich darin auch ein wenig über den ehemaligen
Senator Ted Stevens - legendär für sein
"series of tubes"-Statement - lustig, auf dessen "Expertise" der Senat nun verzichten müsse). Auf der rechtlichen Ebene spannend ist der derzeit am DC Cirucit Court anhängige Rechtsstreit zwischen Comcast und der FCC, dazu verweise ich auf
diesen lesenswerten Beitrag auf Balkinization (mit weiteren Links zu den Gerichtsdokumenten). Eine andere Sichtweise kommt wieder einmal von
Christopher S. Yoo ("Free Speech and the Myth of the Internet as an Unintermediated Experience",
zugänglich über SSRN). Wer das Thema aus europäischer Perspektive verfolgen will, sei insbesondere auch den
Blog von Chris Marsden hingewiesen, von dem demnächst auch ein einschlägiges
Buch erscheint.
Und im weiteren Sinne mit Netzneutralität hängt natürlich auch das EU-
Telekompaket zusammen, das sich derzeit im Vermittlungsverfahren befindet. Angeblich steht ein Durchbruch bevor,
berichtet jedenfalls EurActiv. Das Amendment 138, eine rechtstechnisch fragwürdige Ergänzung der Regulierungsziele in Art 8 der
Rahmenrichtlinie (zum Text der Änderung siehe
hier, mit weiteren Links zu vom Parlament beschlossenen Texten) soll demnach fallen bzw durch einen Satz ersetzt werden, der das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts betont - eine klassische Leerformel, jedenfalls wenn sie nur bei den Regulierungszielen des Art 8 steht. Wunderbar auch die von EurActiv zitierte Äußerung eines Teilnehmers am Vermittlungsverfahren:
"As it is now, the text represents a valid compromise, which stresses the importance of the judicial authorities but leaves room for member states to apply a variety of solutions" (mit anderen Worten: die neue Fassung regelt inhatlich gar nichts, Internetsperren durch Provider auf Anordnung von Verwaltungsbehörden, wie in Frankreich geplant, werden damit nicht verhindert).
La Quadrature du Net veröffentlichte auch eine vertrauliche
Analyse des Juristischen Dienstes des Parlaments zur Rechtsgrundlage von Amendment 138.
Die
European Regulators Group (ERG) hat auch wieder einmal
ein paar Dokumente veröffentlicht; interessant daran - neben der
aktualisierten Übersicht über die Mobilterminierungsentgelte in Europa - ist ein
Bericht über den Übergang von sektorspezifischer Regulierung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht, der sich insbesondere auch mit der Frage beschäftigt, wie lange die Übergangsperioden bei der Aufhebung spezifischer Verpflichtungen sein sollen (wie bei der ERG üblich gibt es allerdings eher diplomatisch formulierte Überlegungen, was man dabei berückichtigen soll und/oder kann, aber keine ziffernmäßig bestimmten Vorschläge). Ein weiterer Bericht beschäftigt sich mit
regulatory accounting in practice 2009.
Die Europäische Kommission hat eine
Studie über nationale Aktivitäten zur Bekämpfung von Spam, Spyware und Schadsoftware veröffentlicht (
Presseaussendung). Österreich wird in dieser von einer
Anwaltskanzlei erstellten Studie zu den sechs aktiven Mitgliedstaaten gerechnet (warum auch immer - aus dem Länderanhang, der auch von Strafen[?] spricht, die von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde angeblich gegen Malware-Anbieter verhängt worden seien, wird mir das nicht ganz klar).
Breitband: Die FCC hat die vom
Berkman Center for Internet and Society erstellte Studie
"Next Generation Connectivity - a review of broadband Internet transitions and policy from around the world" veröffentlicht (bzw
zur Diskussion gestellt) - wenn man sich dabei die Ländervergleiche anschaut, in denen Österreich durchgängig unter dreißig verglichenen OECD-Ländern unterdurchschnittlich ist (im gewichteten Gesamtvergleich von Penetration, Geschwindigkeit und Preis kommt Österreich auf eine Platzziffer von 18,33 von 30), dann ist der Weg noch weit bis zur
"Spitze der IKT-Nationen", wo sich Österreich laut
Regierungsprogramm positionieren will.
Labels: Breitband, medienvielfalt, Netzneutralität, Telekomrecht