Thursday, October 29, 2009

"und mach dann noch 'nen zweiten Plan": nationaler Breitbandplan für Österreich?

"Gegen das Fehlschlagen eines Plans gibt es keinen besseren Trost, als auf der Stelle einen neuen zu machen" (Jean Paul) - und manchmal hilft es vielleicht auch schon, einen neuen Plan vorzuschlagen.

Ziel des IKT-Masterplans (2005) war es, "in drei Jahren unter die Top 10 IKT-Länder der Welt und die Top 5 der Europäischen Union zu kommen". Das Ergebnis wird im heute veröffentlichten Band 2/2009 der Schriftenreihe der RTR "Breitbandanschlussnetze in Österreich" etwas euphemistisch so beschrieben: "Dieses Ziel wurde je nach Messmethode und Indikator unterschiedlich gut erreicht" (statt "unterschiedlich gut" könnte man wohl auch schreiben: "nicht"). Was liegt da näher, als einen neuen Plan zu machen vorzuschlagen: den "nationalen Breitbandplan".
"Mit einem nationalen Breitbandplan könnte man mittelfristig konsistente Ziele setzen, die einschlägigen Zielsetzungen des aktuellen Regierungsübereinkommens operationalisieren und in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ein gewisses Momentum entwickeln."
Die Veröffentlichung der RTR bringt aber nicht nur Schlagworte, sondern geht durchaus ernsthaft auf die Themenstellung "Kooperationsmodelle und Finanzierung für Infrastruktur für Next Generation Access" ein und bietet eine gute Übersicht über die Bestandssituation in Österreich, über mögliche Kooperationsmodelle (auch im internationalen Vergleich), über Finanzierungsvarianten, aber auch über die zu berücksichtigenden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Update 30.10.2009: Weitere Unterlagen dazu: Präsentation der RTR zur Pressekonferenz, Präsentationen "Perspektiven 2010" und "Breitbandanschlussnetze in Österreich" beim Regulierungsworkshop am 29.10.2009

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Sunday, October 18, 2009

Ernsthafte Zweifel: Kommission leitet "Phase II" zur Breitbandmarktdefinition der RTR ein

Schon mit Presseaussendung vom 5. 10.2009 hat die Kommission bekanntgegeben, dass sie "ernsthafte Zweifel" an der Marktabgrenzung der RTR für den Breitbandzugang hatte (Entwurf für eine Novelle zur Telekommunikationsmärkteverordnung 2008; Erläuterungen; Begleittext; Stellungnahmen in der Konsultation). Erst am 16.10.2009 wurde aber der offizielle "serious doubts-letter" (ergänzt um eine Berichtigung vom 15.10.2009) auch online zugänglich gemacht.

Die Kommission zweifelt vor allem an der "Austauschbarkeit von Mobilfunk- und Festnetz-Produkten", von der die RTR hinsichtlich des von ihr abgegrenzten Marktes für den Breitbandzugang für Privatkunden ausgeht. Auch auf der Vorleistungsebene ist nach Ansicht der Kommission die Austauschbarkeit detaillierter zu analysieren. In den kommenden zwei Monaten darf der Maßnahmenentwurf gemäß Artikel 7 Abs 4 der RahmenRL nun nicht angenommen werden.

PS: Dass man sich auf europäischer Ebene mit der merkwürdigen Struktur der österreichischen Regulierungsbehörden schwer tut (siehe für den EuGH schon hier) merkt man auch im aktuellen serious doubts-letter, der von der "Auferlegung von Verpflichtungen durch RTR" spricht, wo selbstverständlich Bescheide der Telekom-Control-Kommission gemeint sind.

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Saturday, October 17, 2009

"unimpressed by the current approach": Britische Allparteien-Parlamentariergruppe zum Thema "hands off the net"

"Can we keep our hands off the net?" fragte sich ApComms ("an independent group of MPs and Lords, from all political parties") in einer aktuellen Untersuchung. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind im Abschlussbericht zusammengestellt (mehr dazu auch bei TJ McIntyre) und Scott Vine). Interessant sind aus meiner Sicht vor allem zwei Punkte:

Zu network neutrality:
"From the evidence we have received we are persuaded that in the UK, at present, 'network neutrality' is being delivered by market mechanisms. However, we also believe that the evidence shows that this situation could change. Therefore, we recommend that Ofcom keep the issue of 'network neutrality' under review and include a section in each annual report that indicates whether there are any signs of change."

Zur Werbung für Breitbanddienste:
"We are unimpressed by the current approach of advertising a maximum speed, which few if any customers will actually achieve. Although we recognise that speeds can be affected by many different variables, we do not consider the current method of advertising broadband speeds to be acceptable. ... Hence we recommend that Ofcom regulate to require ISPs to advertise a minimum guaranteed speed for broadband connections."

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Friday, October 16, 2009

Vermischte Lesehinweise (1)

Ad hoc wieder einmal ein paar nicht weiter strukturierte Lesehinweise:

In Sachen Medienvielfalt verweise ich auf die in der Endfassung vorliegende Studie zu Indikatoren für Medienvielfalt, die von der Kommission beauftragt worden war; ergänzend dazu gibt es einen User Guide und ein Excel Sheet als "Media Pluralism Monitor"; ebenso verfügbar ist eine Präsentationen von einem Workshop am 8. Juni 2009 (alle weiteren Informationen und Dateien dazu auf dieser Seite]. Über die Beta-Version der Studie habe ich schon hier geschrieben; ein kurzer Blick in die Endfassung zeigt, dass für die Korrektur der Detailfehler offenbar keine Zeit mehr blieb. Ich bin jedenfalls weiterhin gespannt, ob sich in Österreich jemand an die Berechnung der in der Studie vorgesehenen Indikatoren wagt.

Net Neutrality bleibt in den USA ein heißes Thema, nicht nur auf der politischen Ebene - dazu verweise ich auf die Rede von Senator Al Franken vom 5.10.2009 (Al Franken, der ja eine Comedy-Vergangenheit hat, macht sich darin auch ein wenig über den ehemaligen Senator Ted Stevens - legendär für sein "series of tubes"-Statement - lustig, auf dessen "Expertise" der Senat nun verzichten müsse). Auf der rechtlichen Ebene spannend ist der derzeit am DC Cirucit Court anhängige Rechtsstreit zwischen Comcast und der FCC, dazu verweise ich auf diesen lesenswerten Beitrag auf Balkinization (mit weiteren Links zu den Gerichtsdokumenten). Eine andere Sichtweise kommt wieder einmal von Christopher S. Yoo ("Free Speech and the Myth of the Internet as an Unintermediated Experience", zugänglich über SSRN). Wer das Thema aus europäischer Perspektive verfolgen will, sei insbesondere auch den Blog von Chris Marsden hingewiesen, von dem demnächst auch ein einschlägiges Buch erscheint.

Und im weiteren Sinne mit Netzneutralität hängt natürlich auch das EU-Telekompaket zusammen, das sich derzeit im Vermittlungsverfahren befindet. Angeblich steht ein Durchbruch bevor, berichtet jedenfalls EurActiv. Das Amendment 138, eine rechtstechnisch fragwürdige Ergänzung der Regulierungsziele in Art 8 der Rahmenrichtlinie (zum Text der Änderung siehe hier, mit weiteren Links zu vom Parlament beschlossenen Texten) soll demnach fallen bzw durch einen Satz ersetzt werden, der das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts betont - eine klassische Leerformel, jedenfalls wenn sie nur bei den Regulierungszielen des Art 8 steht. Wunderbar auch die von EurActiv zitierte Äußerung eines Teilnehmers am Vermittlungsverfahren: "As it is now, the text represents a valid compromise, which stresses the importance of the judicial authorities but leaves room for member states to apply a variety of solutions" (mit anderen Worten: die neue Fassung regelt inhatlich gar nichts, Internetsperren durch Provider auf Anordnung von Verwaltungsbehörden, wie in Frankreich geplant, werden damit nicht verhindert). La Quadrature du Net veröffentlichte auch eine vertrauliche Analyse des Juristischen Dienstes des Parlaments zur Rechtsgrundlage von Amendment 138.

Die European Regulators Group (ERG) hat auch wieder einmal ein paar Dokumente veröffentlicht; interessant daran - neben der aktualisierten Übersicht über die Mobilterminierungsentgelte in Europa - ist ein Bericht über den Übergang von sektorspezifischer Regulierung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht, der sich insbesondere auch mit der Frage beschäftigt, wie lange die Übergangsperioden bei der Aufhebung spezifischer Verpflichtungen sein sollen (wie bei der ERG üblich gibt es allerdings eher diplomatisch formulierte Überlegungen, was man dabei berückichtigen soll und/oder kann, aber keine ziffernmäßig bestimmten Vorschläge). Ein weiterer Bericht beschäftigt sich mit regulatory accounting in practice 2009.

Die Europäische Kommission hat eine Studie über nationale Aktivitäten zur Bekämpfung von Spam, Spyware und Schadsoftware veröffentlicht (Presseaussendung). Österreich wird in dieser von einer Anwaltskanzlei erstellten Studie zu den sechs aktiven Mitgliedstaaten gerechnet (warum auch immer - aus dem Länderanhang, der auch von Strafen[?] spricht, die von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde angeblich gegen Malware-Anbieter verhängt worden seien, wird mir das nicht ganz klar).

Breitband: Die FCC hat die vom Berkman Center for Internet and Society erstellte Studie "Next Generation Connectivity - a review of broadband Internet transitions and policy from around the world" veröffentlicht (bzw zur Diskussion gestellt) - wenn man sich dabei die Ländervergleiche anschaut, in denen Österreich durchgängig unter dreißig verglichenen OECD-Ländern unterdurchschnittlich ist (im gewichteten Gesamtvergleich von Penetration, Geschwindigkeit und Preis kommt Österreich auf eine Platzziffer von 18,33 von 30), dann ist der Weg noch weit bis zur "Spitze der IKT-Nationen", wo sich Österreich laut Regierungsprogramm positionieren will.

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Monday, September 21, 2009

Net Neutrality: Die Regulierungsbehörde als gewiefter Polizist auf Streife

Vor ziemlich genau einem Jahr zitierte ich in einem Referat zum Thema "net neutrality" beim 4. Rundfunkforum ausnahmsweise eine Wahlkampfrede. In Österreich war der Wahlkampf in vollem Gang, und fast schien es, als hätte der Web-Wahlkampf auch in Österreich Einzug gefunden: ein Spitzenkandidat aktivierte einen persönlichen Youtube-Channel, ein anderer einen Twitter-Account. Was allerdings fehlte, waren Aussagen zur Netzpolitik in den Wahlprogrammen. Die einzige halbwegs einschlägige Aussage, die ich in den programmlichen Dokumenten der Parlamentsparteien gefunden habe, lautete "Zukunftsorienterte Wirtschaftsbereeiche wie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ... wollen wir gezielt forcieren." (die naheliegende Frage - wie? - wird auch in diesem Dokument nicht beantwortet). Also nahm ich eben eine Anleihe bei einem anderen Wahlkämpfer: bei Barack Obama, der ein "commitment to network neutrality" abgab (siehe Video).

Ein Jahr später bringt Claudia Sommer die aktuelle Situation in einem Tweet so auf den Punkt: "#Obama setzt #Netzneutralität durch http://bit.ly/kLMWQ Unsere Politiker wissen noch nichtmal was das ist..."

Ob diese - für Deutschland abgegebene - Diagnose auch in Österreich zutrifft, kann ich nicht wirklich einschätzen. Sicher ist jedenfalls, dass in den USA nun weitere Schritte gesetzt werden, um die Netzneutralität zu sichern. FCC-Chef Julius Genachowski hat in einer Rede die schon unter Vor-Vorgänger Michael Powell proklamierten "vier Freiheiten" noch um zwei weitere Prinzipien - Nichtdiskriminierung und Transparenz - ergänzt und angekündigt, schon bald die Umsetzung - im formellen Prozess des "Rulemaking" - in Angriff zu nehmen (die Rede ist auch auf der neuen openinternet.gov-Website nachzulesen, s. auch den Bericht in der NYT). Zur Rolle der FCC sagt Genachowski: "I believe the FCC must be a smart cop on the beat preserving a free and open Internet."

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Leitlinien zur Förderung des Breitbandausbaus

FTTH heißt anderswo fibre to the home, bei mir (Bild links) heißt es leider "Freileitung to the home" - und trotz versprochener "bis zu 8 Mbit/s" bin ich noch nie über 4 Mbit/s hinausgekommen. Immerhin kann ich mich damit trösten, dass die Bundesregierung bis 2013 eine flächendeckende Versorgung mit 25 Mbit/s erreichen will. Ob das mit den vor kurzem vorgestellten Maßnahmen (bis 2013 stehen 40 Mio € "Anschubfinanzierung" zur Verfügung; zur aktuellen Auschreibung [AT:net] siehe hier) wirklich gelingen wird? Nächste Schritte sind ein Glasfaserkataster und ein sogenanntes "IKT-Kompetenzzentrum". Warum nur erinnert mich das an die legendäre IKT-Task Force, auf die man vor etwa zweieinhalb Jahren ebenso stolz war wie weitere zwei Jahre zuvor auf den IKT-Masterplan? Und nur btw: hat irgendwer in letzter Zeit noch etwas von der (Stealth-)"Internetoffensive" gehört?

Bemerkenswert war jedenfalls, dass das BMVIT die geplanten Maßnahmen auf einer Pressekonferenz bekanntgab, die nicht nur gemeinsam mit einem Vertreter der Regulierungsbehörde, sondern auch mit dem Chef des größten in Österreich tätigen Telekomanbieters abgehalten wurde.

Förderungen für den Ausbau der Breitbandversorgung bzw. für Next Generation Access (NGA)-Netze dürfen jedenfalls nicht so selektiv vergeben werden, dass sie nur einem von vornherein feststehenden Unternehmen zugute kommen. Die genaueren Rahmenbedingungen für solche Beihilfen hat die Europäische Kommission nun in "Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" festgelegt (Presseaussendung, FAQs; update: nun veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.9.2009; siehe zur Konsultation schon hier). Die Leitlinien versuchen im Wesentlichen aus den schon bisher getroffenen Entscheidungen (eine Zusammenstellung gibt es hier) eine Linie zu entwickeln. Daher finden sich auch keine großen Überraschungen, wohl aber einige Klarstellungen bzw. grundsätzliche Positionen, die aus den notwendigerweise sehr fallspezifischen bisherigen Entscheidungen natürlich nicht immer ablesbar waren.

So stellt die Kommission zB klar, dass ein gefördertes ADSL-Netz (unabhängig von einer allenfalls bestehenden Regulierung) jedenfalls vollständige Entbündelung und Bitstreamzugang anbieten muss und dass ein NGA-Glasfasernetz mindestens Zugang zu Dark Fibre und Bitstream ermöglichen sollte, beim Ausbau von FTTC-Netzen auch Zugang zum Sub-Loop. "Staatlich geförderte Breitbandinfrastrukturen müssen auf Vorleistungsebene für Dritte tatsächlich zugangsoffen sein", heißt es zB in RNr. 51f.

Auch nicht neu gegenüber dem Konsultationsdokument (dort RNr 62, nun RNr 67), aber doch hervorhebenswert, ist die Vorhersage, dass "neuartige Produkte und Dienste entstehen werden, die weder aus angebots- noch aus nachfrageseitiger Sicht austauschbar sein werden". Diese geradezu prohetische ex-ante Marktabgrenzung von Produkten und Diensten, die es noch nicht einmal gibt, erfolgt selbstverständlich "ohne einer etwaigen Vorabregulierung vorgreifen zu wollen" - aber vielleicht soll dieser Absatz doch einer gewissen Beruhigung der Investoren dienen, die "Regulierungsferien" für die aus ihrer Sicht neuartigen Produkte bzw Dienste erwarten.

PS: Sofern - was ich für nicht sehr wahrscheinlich halte - in den nächsten vier Jahren jemand in meiner Straße zu graben beginnen sollte, um Glasfaser zu verlegen, werde ich natürlich hier Bilder posten (so wie Rudolf van der Berg aus Almere in den Niederlanden vor wenigen Monaten).

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Monday, September 14, 2009

Speed oder Valium? Breitband oder Schmalspur?

In Südafrika schaffte vor kurzem eine Brieftaube, die mit einem 4 GB-USB-Stick eine Strecke von 60 Meilen zurücklegte, eine wesentlich schnellere Datenübertragung, als sie mit einer ADSL-Verbindung möglich war (BBC-Bericht mit Video). In Österreich könnte man manchmal auch gleich zu Fuß unterwegs sein, wenn trotz beworbener 100 Mbit/s (im Kabelnetz) gerade mal ein par hundert kbit/s durchs Netz träufeln (ich weiß: kleingedruckt steht in der Werbung irgendwo auch dabei "Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk" - zu dieser Formulierung siehe schon hier).

Einen besonders drastischen Fall kann man im Blog von Manfred Schindler nachlesen - er berichtet von seiner UPC "Fiber Power"-Verbindung zu € 69 pro Monat (nur für Internet!), die ihm gerade ein Hundertstel oder Tausendstel der beworbenen Geschwindigkeit bietet. Vielleicht sollte er sich doch Brieftauben anschaffen.

PS: "höhere Geschwindigkeiten, zuverlässige Übertragungen, mehr Service für unsere Kunden" kündigte UPC-Geschäftsführer DI Thomas Hintze bei der Pressekonferenz zu Fiber Power am 9. Juni 2009 an. Vielleicht wäre es drei Monate später nun Zeit für einen kleinen fact-check, zB beim Anschluss von Herrn Schindler.

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Tuesday, May 19, 2009

Beihilfen für Breitbandausbau: Konsultation neuer Leitlinien

Die Kommission hat heute einen Entwurf für neue Leitlinien für die Anwendung der Regeln über staatliche Beihilfen in Bezug auf den raschen Ausbau von Breitbandnetzen veröffentlicht. Im Rahmen der Konsultation können Stellungnahmen bis zum 22. Juni 2009 abgegeben werden (siehe die Website zur Konsultation).

Das Dokument kann man auch als übersichtliche Zusammenfassung der bisherigen Genehmigungspraxis lesen. Alle relevanten Entscheidungen der Kommission im Hinblick auf staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau sind zudem auf einem Übersichtsblatt - mit Links zu den jeweiligen Entscheidungen - angeführt (für Österreich ist dort nur die Entscheidung betreffend Breitband für Kärnten vertreten. [Update 20.5.2009: am 26.5.2009 findet eine Veranstaltung der RTR zur "Finanzierung des Ausbaus von breitbandigen Anschlussnetzen" statt, in der ua auch die Beihilfenfrage von einer Vertreterin der Kommission erläutert wird; Programm hier]

Weitere interessante Dokumente zum Beihilfenrecht, die schon ein paar Wochen alt sind, aber in diesem Blog noch nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind

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Tuesday, May 12, 2009

Lesestoff: RTR- und BNetzA-Studien, eYou, etc.

Wieder einmal ein paar Lesetipps:
  • Breitband-NASE: die RTR veröffentlichte letzte Woche ihre nachfrageseitige Erhebung (NASE) "Der österreichische Breitbandmarkt aus Sicht der Nachfrager" (Presseaussendung, NASE 2007 und 2005);
  • Die deutsche Bundesnetzagentur ließ ebenfalls zum Thema Nachfrage forschen, allerdings auf dem Postmarkt: WIK-Studie Nachfrage nach Postdienstleistungen durch Geschäftskunden, Anhang 1, Anhang 2) (Pressemitteilung);
  • Die schon einmal hier vorgestellte Studie von Prof. Vogelsang zu Regulierungsoptionen bei Leerkapazitäten auf Vorleistungs- und Endkundenmärkten des Festnetzes ist nun auch als Band 1/2009 der Schriftenreihe der RTR-GmbH erschienen (zu dieser Studie hat auch eine Konsultation der RTR stattgefunden, allerdings sind bislang, rund sechs Wochen nach dem Ende der Konsultation, noch keine Stellungnahmen auf der Website veröffentlicht);
  • Der Jahresbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2008 (hier eine knappe Übersicht) ist auch verfügbar; auf Seite 54 heißt es: "In case 2681/2007/PB, the Ombudsman criticised the Commission for denying the existence of a certain document during an earlier inquiry. It subsequently acknowledged the document's existence after the complainant received a copy from another source. The Ombudsman pointed out that the presumption of truthfulness of the administration's factual statement that a certain requested document does not exist implies a particularly strict duty of care to ensure the accuracy of such statements." Wer contentandcarrier liest, kennt den Fall.
  • "Verbraucherrechte: Kommission will Verbrauchern grenzenloses Web ermöglichen", lautet die Überschrift der Presseaussendung, mit der die Kommissarinen Reding und Kuneva letzte Woche den "eYouGuide" ("Ihre Rechte online") vorstellten. Wieviel der Guide zu Verbraucherrechten in der digitalen Welt bringen kann, vermag ich nicht wirklich einzuschätzen. Gezwungenermaßen sind die Antworten natürlich oft sehr allgemein oder offen. Die Antwort auf die Frage "Darf ich Video- und Audioinhalte von Streamingdiensten aufzeichnen?" lautet etwa: "Normalerweise ja, wenn die Aufzeichnung für Ihre private Verwendung bestimmt ist und wenn die Gesetze Ihres Landes das erlauben." Das hat geradezu Shakespeare-Qualität: "What do you think of the trade, Pompey? is it a lawful trade? -- If the law would allow it, sir. -- But the law will not allow it, Pompey; nor it shall not be allowed in Vienna." (Measure for Measure, Act II Scene 1)
  • Und wenn wir schon beim Konsumentenschutz sind: zum Thema Collective Redress gibt es auch ein neues Collective Redress Consultation Paper; von kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten können natürlich auch Telekomunternehmen betroffen sein, wie etwa das im Konsultationsdokument genannte Beispiel eines portugiesischen Telekomunternehmens zeigt, das gleich 3 Mio. Kunden eine unzulässige "start up-fee" verrechnet hatte und von einem Gericht zur Rückzahlung von immerhin 70 Mio. Euro verurteilt wurde (das Konsultations-Dokument vermeidet jegliche Namensnennung - wer den Fall nicht kennt, es war DECO gegen Portugal Telecom, ein kurzer Überblick zu diesem Fall in diesem Dokument, Appendix C [S. 77], oder in dieser Präsentation).
  • Und in einem Fall, in dem eine österreichische Verbraucherschutzorganisation gegen ein Mobilfunkunternehmen wegen einer Änderungskündigungsklausel vorging, ist nun auch die zweitinstanzliche Entscheidung des OLG Wien (noch nicht rechtskräftig) zugunsten des VKI ausgefallen (Urteil, Pressemitteilung des VKI) zur erstinstanzlichen Entscheidung des HG Wien in dieser Sache siehe schon hier; update 30.10.2009: der VKI hat auch in dritter und letzter Instanz gewonnen, siehe dazu hier;
  • update: die neue Empfehlung der Europäischen Kommission zum Schutz der Privatsphäre und Datenschutz bei RFID-Anwendungen samt Impact Assessment.

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Sunday, February 22, 2009

Festes Netz, festes Entgelt, (nach unten) flexible Bandbreite

Zwischen beworbener und tatsächlich nutzbarer Bandbreite liegt bei mobilem Breitband-Internet regelmäßig ein recht beträchtlicher Unterschied (siehe etwa den Arbeiterkammer-Test vom Oktober 2008); teilweise lässt sich das auch mit den technischen Gegegebenheiten erklären. In letzter Zeit hat aber die Praxis, mit faktisch kaum erreichbaren "bis zu"-Bandbreiten zu werben, auch auf das Festnetz übergegriffen.

Abgesehen von der Frage, ab welchem Übertreibungsgrad die Werbung irreführend ist (und gegebenenfalls, ab welchem Übertreibungsgrad sie dann wieder als marktschreierische Werbung, die ohnehin niemand ernst nimmt, nicht mehr irreführend wäre), stellen sich da natürlich auch einige vertragsrechtliche Fragen. Wenn die Leistungsbeschreibungen zB "bis zu 16 Mbit/s" versprechen, muss man dann auch 2 oder 3 Mbit/s als vertragskonform hinnehmen? Meines Erachtens jedenfalls dann nicht, wenn auch Bandbreiten "bis zu 4 Mbit/s" oder "bis zu 8 Mbit/s" angeboten werden. Interessanter wird es, wenn in den Leistungsbeschreibungen die Bandbreiten ohne "bis zu"-Einschränkung angegeben werden, und nur auf der Website folgender kleiner Hinweis erfolgt:
"Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk."
Ob diese Klausel den Benchmark-Test des § 6 Abs 3 KSchG (Transparenzgebot) bestehen würde, will ich hier einmal dahingestellt lassen - wie sie sich im Ergebnis auswirken kann (und wie der Provider - nicht - reagiert), zeigt dieser Beitrag von Manfred Schindler: statt der versprochenen 30 Mbit/s sind es bei ihm im Regelfall knapp 1 Mbit/s, also bloß ein Dreißigstel vom erwarteten "speed". (Da kann ich richtig zufrieden sein: immerhin bekomme ich von meinem Provider typischerweise zwischen 30 und 45% jener 8 Mbit/s, die mir "bis zu"-versprochen wurden.)

Aber vielleicht sollte man als Konsument beim Abschluss von Verträgen über Breitband-Internet von den Providern lernen und eigene Vertragsklauseln verwenden, zB:
"Das von mir zugesagte Entgelt versteht sich als maximal im geteilt genutzten Konto." (Mit anderen Worten: was ich an Geld übrig habe, verteile ich bis zu diesem Maximalbetrag auch an Sie). Noch einfacher ist natürlich: "Das von mir zugesagte Entgelt beträgt bis zu xy Euro monatlich".
PS - im Ernst: die brititsche Regulierungsbehörde Ofcom hat aufgrund ähnlicher Probleme einen freiwilligen Verhaltenskodex erstellt, der mittlerweile von den wesentlichen ISPs unterzeichnet wurde (siehe dazu auch den Konsumentenleitfaden). Der Verhaltenskodex unterscheidet zwischen "headline or advertised speed" (das ist die in der Werbung genannte Geschindigkeit), "access line speed" (maximale Geschwindigkeit zwischen Breitband-Modem und local exchange / cable head end), "actual throughput speed" und "average throughput speed" (was der Kunde tatsächlich bekommt). Für "early 2009" hat Ofcom auch die Veröffentlichung von weiteren Untersuchungsergebnissen angekündigt, wonach ein Viertel der britischen Breitbandkunden nicht die von ihnen bei Vertragsabschluss erwartete Bandbreite bekommen haben.

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Thursday, January 29, 2009

Digital Britain: Breitband in jedes Haus - außer für Filesharer?


Faszination USB-Stick? Die sogenannte "Internetoffensive Österreich" verwendet den USB-Stick genauso (völlig unpassend) als Symbol wie nunmehr der lange erwartete Bericht des neuen britischen Kommunikationsministers (und Ex-Ofcom-Chefs) Stephen Lord Carter mit dem Titel "Digital Britain" (siehe dazu auch die Presseaussendung des DCMS). Eigentlich ist es noch ein Zwischenbericht (der Endbericht soll "in early summer" folgen), aber er enthält schon 22 mehr oder weniger konkrete Empfehlungen, die nach Ansicht der Autoren dem UK einen Platz an der Spitze der globalen digitalen Wirtschaft sichern sollen. Interessant ist die Mischung von Infrastruktur und Content-Fragen; es geht nicht nur um den Ausbau der Breitbandversorgung, sondern zum Beispiel auch um Fragen des Public Service Broadcasting - bis hin zur Erwartung, dass die BBC durch Marketing, "Cross-Promotion" und Bereitstellung von Inhalten eine führende Rolle bei der Steigerung des Interesses an der Breitbandversorgung übernehmen soll.

Vieles im Bericht ist natürlich typischer Ofcom-Consulter-Jargon, der selbst dort, wo er von "messbaren Zielen" spricht, höchst allgemein und unverbindlich bleibt. Auf Ofcomwatch heißt es: "It is quite a spectacularly boring read only lightened by surprise attempts at humour" (wobei eher unfreiwilliger Humor gemeint ist). Wie "konkret" die Ziele sind, zeigt sich etwa in den Schlussfolgerungen:
"For Digital Britain, the measurable goals are that by 2012 we should aspire to have:
● Universal Participation in the broadband world.
● Highly capable and robust networks.
● A world leading position in the Communications and Creative Industries.
● High quality digital delivery of essential Public Services."
Eine interessante Vorstellung, dass allein schon das Anstreben von weiteren (nicht quantifizierten) Zielen (und das erst im Jahr 2012) ein messbarer Erfolg sein soll! Einem konkreten Ziel am nächsten kommt wohl die Ankündigung, bis 2012 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s anzustreben - aber nicht einmal das ist verbindlich formuliert, sondern lautet so:
"We will develop plans for a digital Universal Service Commitment to be effective by 2012, delivered by a mixture of fixed and mobile, wired and wireless means. Subject to further study of the costs and benefits, we will set out our plans for the level of service which we believe should be universal. We anticipate this consideration will include options up to 2Mb/s."
Kritische Reaktionen (zB hier) ausgelöst hat vor allem die Ankündigung gesetzlicher Regelungen, um Internet Service Provider dazu zu verpflichten, Daten über filesharer - und zwar über bloß angebliche Rechtsverletzer ("alleged infringers of rights [subject to reasonable levels of proof from rights-holders]") - zu sammeln und im Wiederholungsfall an Rechteinhaber herauszugeben, wenn auch erst nach Gerichtsbeschluss. Zudem ist Net Neutrality kein Anliegen der britischen Regierung (Reaktionen dazu zB hier und hier); Eingriffe von ISPs sollen nicht verhindert werden:
"the Government has yet to see a case for legislation in favour of net neutrality. In consequence, unless Ofcom find network operators or ISPs to have Significant Market Power and justify intervention on competition grounds, traffic management will not be prevented."
PS: den Platz an der Spitze der digitalen Welt, wie ihn das UK anstrebt, wollen auch andere erreichen: im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm heißt es etwa: "Österreich soll sich in der Spitze der IKT-Nationen positionieren". Mich erinnert das übrigens an den legendären Best Practice Cartoon von Dilbert.

PPS: Immerhin haben die Briten einen Bericht - die sogenannte Internetoffensive Österreich hält ihre angeblich fertige Internetdeklaration noch immer geheim. Dafür wird auf der Website noch immer auf Ex-Bundeskanzler Gusenbauer und Ex-Vizekanzler Molterer hingewiesen, die die "Schirmherrschaft" übernommen haben, auch wenn sie von der Herrschaft mittlerweile eher abgeschirmt sind.

PPPS: Ebenfalls heute bekannt geworden: in Irland haben Eircom und die Musikindustrie ein Gerichtsverfahren durch Vergleich beigelegt - und sich darauf geeinigt, dass Eircom (der größte irische ISP) seine Breitbandkunden informieren wird, wenn ein Urheberrechtsverstoß entdeckt (von wem?) wird und diese Kunden dann warnt, dass sie abgesschaltet werden, wenn die Rechtsverletzungen nicht beendet werden. Nützt die Warnung nichts, werden die betreffenden Kunden tatsächlich abgeschaltet. "The worst of both worlds", nennt LexFerenda dieses Ergebnis (siehe auch hier, hier, hier oder hier).

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Monday, January 19, 2009

Gerhard Zeiler: "Now is the time to think big"

Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beschäftigt auch Gerhard Zeiler, CEO der RTL Gruppe. An der Übernahme des österreichischen öffentlichen-rechtlichen Programms ORF 1 hat RTL zwar - nach eigenen Angaben - kein Interesse, und dass Zeiler selbst an die ORF-Spitze zurückkehren soll, ist wohl auch nur ein stets wiederkehrendes Gerücht, aber im Vereinigten Königreich gibt es ernste Überlegungen, den in Schieflage geratenen öffentlich-rechtlichen "Channel 4" zu übernehmen (oder besser: mit dem RTL-Sender Five zu fusionieren). Nachdem Gespräche zwischen Channel 4 und Five-Vertretern im Dezember noch nicht bestätigt wurden, ist seit einigen Tagen auch öffentlich bekannt, dass Luke Johnson, Chairman von Channel 4, mit RTL-Chef Zeiler im Dezember Geheimgespräche über eine Fusion führte - mit ausdrücklicher Unterstützung durch den britischen Medienminister, Ex-Ofcom-Chef Stephen - nun: Lord - Carter.

Und heute hat sich Zeiler mit einem Kommentar in der Financial Times selbst zu Wort gemeldet, um Werbung für eine Fusion zwischen Channel 4 und Five zu machen. Der Zeitpunkt ist günstig, denn Channel 4 hat massive Finanzprobleme. Eine geplante staatliche Beihilfe in der Höhe von 14 Mio Pfund, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung gewährt werden sollte, war letztes Jahr auf Kritik in der Kommission gestoßen; nach der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme (siehe dazu auch die Presseaussendung: Commission opens inquiry sowie die case site) hat sich die britische Regierung nämlich entschlossen, dieses Projekt nicht weiterzuverfolgen (siehe einen Bericht im Guardian) - nach dem Motto: es zahlt sich gar nicht aus, um die 14 Mio Pfund zu streiten, wenn Channel 4 doch eher 150 Mio Pfund Staatshilfe benötigen würde.

Nicht erst seit damals steht eine Privatisierung von Channel 4 im Raum (siehe etwa den Beitrag von Maggie Brown im Guardian-Blog vom 3. Dezember 2008) - was auch in einer Studie der beiden Ex-Ofcom-Leute Kip Meek und Robin Foster (Public Service Broadcasting in the UK - A Longer Term View) vom vergangenen November nicht ausgeschlossen wurde. Interessant dabei: finanziell unterstützt wurde dieses Werk von der BBC und von Five. Meek und Foster kamen unter anderem zu folgendem Ergebnis: "Now is not the time for any significant increase in direct spend on PSB; indeed, over time its cost to the nation may reduce." Wesentliche Policy-Implications in der Studie von Meek/Foster lauten:

  • High-speed broadband provision should be prioritised ahead of any new PSB interventions
  • There should be tight scrutiny of any new claims for increased funding of PSB
  • A limited number of “market-tuning” and“market-changing” interventions should be considered to ensure plurality of PSB provision and maintain content standards
  • A fair and transparent approach to awarding PSB contracts is needed, including an element of contestability in some cases
Überhaupt ist die Breitbandversorgung für Meek und Foster wichtiger als die Content-Finanzierung - in der Zusammenfassung heißt es zu dieser Studie:
"It argues that the expansion of access to high-speed broadband will unlock the potential for the market to deliver much more public service content than in the old linear broadcasting world, and that a new balance of markets and public intervention will therefore be needed to secure key public policy objectives in the future."
Jeff Jarvis auf BuzzMachine bringt diesen Gedanken (ohne ausdrücklichen Bezug zu Meek/Foster) so auf den Punkt: "To hell with public-service broadcasting. How about public-service connectivity?"

PS: noch ein paar Überlegungen zu den Optionen betreffend Channel 4 aus britischen Medien: BBC-Partnership (Guardian), Options narrowing (FT), Channel 4's targeting of BBC Worldwide (Guardian); Why Channel 4's future is tied to 'broadband for all' (Guardian) ;
update 20.1.: Channel 4-CEO Andy Duncan antwortet in der FT (lesenswert dazu Vicky Frost im Guardian)

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Tuesday, January 13, 2009

Regionale Märkte für Breitbandzugang auf Vorleistungsebene

Die Frage der räumlichen Marktabgrenzung (subnationale oder regionale Märkte) oder geographisch differenzierter Regulierungsinstrumente ist in der Telekomregulierung insbesondere auf dem Markt für den Breitbandzugang für Großkunden (Markt 5 der neuen Märkteempfehlung) in Europa weiterhin aktuell.

Im Vereinigten Königreich wurde - mit Zustimmung der Kommission (siehe Presseaussendung) - schon vor fast einem Jahr eine regionale Marktdefinition vorgenommen. Finnland wollte dies nun nachmachen, wurde aber von der Kommission zumindest vorerst zurückgehalten: mit einem "serious doubts"-Schreiben hat die Kommission die Phase II des Artikel-7-Verfahrens nach der Rahmenrichtlinie eingeleitet (siehe dazu auch die Pressemitteilung der Kommission und die Zusammenfassung des Maßnahmenentwurfs). Ein Maßnahmenentwurf der Regulierungsbehörde aus Portugal wiederum, in dem auch eine regionale Marktabgrenzung vorgenommen wird, hat allerdings die Zustimmung der Kommission gefunden (Zusammenfassung des Entwurfs, Comments-Letter, Presseaussendung).

In Österreich hat die für die Marktdefinition im Telekombereich zuständige Regulierungsbehörde (RTR, Fachbereich Telekom) bislang keine regionale Marktabgrenzung im Breitbandbereich getroffen (die erste Definition des Breitbandmarkts erfolgte mit einer Novelle zur TKMVO 2003 im Jahr 2005 [Markt 17]; die neue Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 hat den Markt des Breitbandzugangs für Großkunden noch nicht neu geregelt). Allerdings hat die Telekom-Control-Kommission in ihrem Marktanalysebescheid für den Breitbandmarkt vom 4. Juli 2008 regional differenzierte Regulierungsmaßnahmen vorgesehen; dieser Bescheid wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. Dezember 2008, 2008/03/0116 ua, aufgehoben.

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Friday, September 26, 2008

Verdrängungspreise und Verlustausgleich: France Télécom / Kommission:

In der Rechtssache C-202/07 P France Télécom SA / Kommission hat der Generalanwalt am 24. 9.2008 die Schlussanträge erstattet. Zu entscheiden ist über ein Rechtsmittel der France Télécom gegen das Urteil des EuG vom 30.1.2007, T-340/03 (siehe dazu hier). In der Sache geht es um den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für den Breitband-Internetzugang für Privatkunden (im Wesentlichen in den Jahren 2001 und 2002), der von der Europäischen Kommission in ihrer Entscheidung vom 16.7.2003, COMP/38.233 — Wanadoo Interactive, festgestellt worden war.

Die Kommission hatte dem betroffenen marktbeherrschenden Unternehmen vorgeworfen, Verdrängungspreise ("predatory pricing") angewendet zu haben, um seine Marktmacht noch zu stärken; das EuG hatte die Entscheidung bestätigt. Der Generalanwalt schlägt nun vor, das Urteil des EuG aufzuheben. Zum einen meint er, dass der Einwand der Anpassung (alignment) der Preise an jene anderer Marktteilnehmer nur allgemein und nicht anhand des konkreten Sachverhalts geprüft worden sei. Zum anderen aber geht es um den Verlustausgleich: ein Unternehmen, das Verdrängungspreise anwendet, muss zumindest annehmen können, dass es die dadurch entstehenden Verluste wieder ausgleichen kann (zB wenn die Konkurrenten aufgrund der Verdrängungspreise aus dem Markt aussteigen). Kommission und EuG hatten hingegen angenommen, dass es zur Annahme eines Marktmachtmissbrauchs durch Verdrängungspreise nicht notwendig sei, die Möglichkeit des Verlustausgleichs ausdrücklich festzustellen.

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Thursday, September 25, 2008

Universaldienst-Bericht / NGA-Konsultation

Die Kommission hat heute eine Mitteilung über die zweite regelmäßige Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2002/22/EG veröffentlicht (erste kritische Anmerkungen dazu bereits hier). Aus österreichischer Sicht ist interessant, dass die Kommission festhält, dass Ausgleichszahlungen für die Erbringung des Universaldienstes bisher nur in Frankreich, Italien und Rumänien erfolgten (Seite 4 der Mitteilung). Doch auch in Österreich ist Geld geflossen, wenngleich nicht im dafür vorgesehenen Verfahren. Im Kommunikationsbericht 2007 der RTR heißt es dazu (S. 95):

"Telekom Austria hatte sich für die Jahre, in denen sie den Universaldienst erbracht hat, bis inklusive 2004 auf privatrechtlicher Basis mit den alternativen Telekom-Betreibern über den Ausgleichsbetrag geeinigt. Für das Jahr 2005 hatte Telekom Austria gegen Ende des Jahres 2006 einen Antrag auf Abgeltung der Kosten des Universaldienstes bei der TKK eingebracht. Parallel zum Verfahren vor der TKK liefen allerdings im ersten Quartal 2007 weiterhin Gespräche zwischen der Telekom Austria und ANB. Als Ergebnis dieser Gespräche konnte im Mai 2007 eine privatrechtliche Einigung erzielt werden. Telekom Austria erhielt von mehreren ANB in Summe EUR 1,9 Mio. Diese Einigung wurde auch für das Jahr 2006 übernommen, Telekom Austria erhielt ebenfalls eine Abgeltung in Höhe von EUR 1,9 Mio."

Nur in einem sehr indirekten Zusammenhang mit dem Universaldienst stehen Fragen der Zugangsregulierung zu Next Generation Networks. Da aber auch die Kommission in ihrer Pressemitteilung zum Universaldienst-Bericht darauf Bezug genommen hat, kann ich auch gleich an dieser Stele auf die aktuelle Konsultation der Kommission im Hinblick auf eine geplante Empfehlung für NGA (Next Generation Access) hinweisen (Presseaussendung, Empfehlungsentwurf, Explanatory Note).

Empfehlenswert ist auch ein Bericht des WIK zu NGA (sowie die dazugehörende Präsentation).

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Friday, August 22, 2008

Europäisches Breitband Portal: neue Website, alte Daten?

"Talk is cheap ..." habe ich vergangenes Jahr eine Notiz auf content and carrier zur Konferenz "Bridging the Broadband Gap" überschrieben. Nun gibt es, ausdrücklich als follow up zu dieser Konferenz bezeichnet, ein groß angekündigtes neues Portal: "The European Broadband Portal". Ob dort mehr als cheap talk zu finden sein wird, lässt sich noch nicht wirklich beurteilen, derzeit ist das Angebot allerdings recht enttäuschend, vor allem wenn man es an den hochfliegenden Ziele dieser Initiative (laut Folder) misst:
"Operate as a one-stop shop repository of information and web-based information platform, aimed at facilitating the exchange of ideas, experiences and good practices on broadband among relevant public and private actors.
Contribute to the opening and the transparency of the broadband market by acting as a virtual meeting point between ICT suppliers and public authorities."
Im Wesentlichen zeigt sich das Portal noch als ziemlich zusammenhanglose Anhäufung einiger Dokumente, die zudem nicht mit dem Entstehungsdatum bezeichnet sind, sondern mit dem Datum, an dem sie auf dem Portal bereitgestellt wurden. Wer also etwa bei den aktuellsten "EU Policy & Regulation" -Dokumenten unter dem Titel "The Networked Future" mit Datum 19.8.2008 Neues erwartet, landet unvermittelt bei einer mehr als zwei Jahre alten Broschüre zu verschiedenen Projekten des längst abgeschlossenen 6. Rahmenprogramms.

Das kann man freilich auch als Vorteil sehen - denn wo sonst wird man derzeit etwa noch auf die Vorzüge und Verheißungen von Breitband über Stromleitungen aufmerksam gemacht ;-) ? Damals klang das recht optimistisch, was mit dem Projekt "Powernet" (Seite 10 der Broschüre) erreicht werden sollte. Das Projekt, ursprünglich bis Oktober 2007 angesetzt, wurde offenbar erst im Lauf des Jahres 2008 abgeschlossen - allzu bedeutend dürften die Erkenntnisse aber wohl nicht sein, denn die offizielle Projekt-Website ist schon seit einiger Zeit gehackt (siehe auch Bild oben; einige Dokumente lassen sich aber auf einer Subdomain abrufen, die nach ihrer Bezeichnung eher ein repository alter Dokumente sein dürfte).

Zurück zum Portal: unter "Strategies & Action Plans" findet man zu Österreich nur die Breitbandinitiative 2003 mit einer Laufzeit von 2004 bis 2006, unter den Breitbandprojekten nur den (trotz allem unermüdlichen) Franz Nahrada mit VideoBridge. Natürlich ist zu hoffen und zu erwarten, dass das Angebot laufend ergänzt und erweitert wird, aber dennoch irritiert es, wenn etwa unter "useful links" gleich an zweiter Stelle ein "Pseudo-Portal" der einschlägig bekannten Ovidio Ltd. angeführt ist, oder wenn unter den wenigen "EU Policy & Regulation"-Dokumenten ausgerechnet eine nicht authentische Fassung der alten Entbündelungsverordnung angeboten wird, die zwar nicht aufgehoben wurde, aber auf Grund der Übergangsbestimmungen in Art 27 der Rahmenrichtlinie keine praktische Bedeutung mehr hat. Von einem "europäischen Breitband-Portal" müsste man sich mehr erwarten können.

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Thursday, May 10, 2007

Die Vorteile der Erweiterung: Österreich bleibt überdurchschnittlich

"Österreich über dem EU-Durchschnitt" verheißt die Schlagzeile der jüngsten Presseaussendung der RTR, in der über die Entwicklung bei den Breitbandanschlüssen berichtet wird:

"Erfreulich ist, dass wir mit diesen Werten über dem EU-Durchschnitt liegen", führt Serentschy aus. „Gemessen an der Bevölkerung (pro Kopf) lag die Durchdringung mit Breitbandanschlüssen in Österreich im gesamten Jahr 2006 knapp über 16 % und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 15,7 %."

Glück gehabt: das "deutliche" Überschreiten des EU-Durchschnitts um wenige Zehntelprozentpunkte ist ein Geschenk der (vorletzten) EU-Erweiterung. Denn der Vergleich berücksichtigt die "EU25", also alle aktuellen EU-Mitgliedstaaten außer Bulgarien und Rumänien. Nimmt man als Vergleichsmaßstab die "EU15" - also die EU vor der Erweiterungsrunde 2004 - so ist das Ergebnis etwas weniger erfreulich: dabei ist Österreich vom 5. Platz im Jahr 2003 auf den 10. Platz im Jahr 2006 abgesackt. So hat etwa Finnland - das im Jahr 2003 noch bei 6,6% und damit hinter Österreich mit 6,8% lag - nun einen Abstand von fast 10 Prozentpunkten auf Österreich erreicht!


(für eine größere Version auf Bild klicken!)

Die Daten für diesen Vergleich wurden für 2006 aus dem 12. Umsetzungsbericht genommen (Annex zum Staff Working Document, Seite 28), für 2003 aus dem 9. Umsetzungsbericht (Technical Annex zum Staff Working Paper, Seite 57). In diesem Zeitraum ist die Durchdringung mit Breitbandanschlüssen in den "EU15" nur in Belgien langsamer gestiegen als in Österreich. So wird wohl der angestrebte "Spitzenplatz in der Informationsgesellschaft" nur schwer erreichbar sein.
Immerhin: durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens dürfte zumindest gesichert sein, dass beim nächstjährigen Vergleich wieder ein über dem EU-Durchschnitt liegender Wert erreicht werden kann.

Der "RTR Telekom Monitor" - eine sehr übersichtliche Darstellung der wesentlichen aktuellen statistischen Werte zum österreichischen Telekom-Markt, die Anlass für die oben zitierte Presseaussendung war - ist auf der Website der RTR verfügbar (aktuelle Ausgabe; bisher erschienene Ausgaben).

Und noch ein Hinweis: aktuelle Initiativen zum Thema "Brigding the Broadband Gap" werden bei der gleichnamigen Veranstaltung am 14. und 15. Mai in Brüssel behandelt. Mit dabei sind auch drei österreichische Beispiele:

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Thursday, February 01, 2007

Breitband und Dialektik

Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 30.1.2007, Rs T-340/03, eine Klage der France Télécom SA gegen die Kommission abgewiesen. Mit der Klage wollte die France Télécom die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission (COMP/38.233) erreichen, mit der ihr (bzw dem Vorgänger-Unternehmen Wanadoo Interactive) aufgetragen worden war, einen festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für den Breitband-Internetzugang für Privatkunden abzustellen. Die Kommission war im Verfahren zum Ergebnis gekommen, dass Wanadoo Interactive Verdrängungspreise festgelegt hatte.

Im Urteil des Gerichts wird unter anderem auch auf das Argument, wonach es sich beim Breitbandmarkt im Betrachtungszeitraum (etwa 2001 bis 2002) um einen sich erst herausbildenden Markt gehandelt habe, eingegangen. Das Gericht hält dazu fest, dass der relevante Markt im März 2001 "mit Sicherheit bereits das Entstehungs- oder Erprobungsstadium überschritten hatte." Dass es sich um einen in starkem Wachstum begriffenen Markt handelte, schließt die Anwendung der Wettbewerbsregeln nicht aus.

Bemerkenswert ist die Argumentation der France Télécom, soweit ihr interne Schriftstücke vorgehalten wurden, in denen wiederholt von einer "Vereinnahmung des ADSL-Marktes" die Rede war. Solche "informellen und spontanen, um nicht zu sagen unüberlegten Äußerungen" würden nur "die Dialektik des Entscheidungsprozesses" widerspiegeln (Rz 201 des Urteils). Das Gericht hält es freilich für zweifelhaft, dass Führungskräfte des Unternehmens "spontan und unüberlegt" gehandelt hätten, stammten einige der Äußerungen doch aus förmlichen Präsentationen für Entscheidungsorgane.

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Sunday, November 26, 2006

Monopoly now!


Die Europäische Kommission hat die Vorschläge zum Review auch als "Pläne zur Förderung des Wettbewerbs" bezeichnet - doch in der Konsultation kommen auch Vorschläge zur Schaffung von Monopolen. EUROCITIES (nicht verwechseln mit dem EuroCity!) hat als Stellungnahme ein "broadband manifesto" abgegeben, das zwar nicht konkret auf die Konsultationsfragen eingeht (kein Wunder, das Dokument stammt aus September 2005), aber dafür klar Position bezieht:
"A fibre optics monopoly? Naturally!"

"EUROCITIES is the network of major European cities", heißt es auf der Website der Organisation; einziges österreichisches Mitglied ist Wien.

Das erinnert an das Projekt "Breitbandstadt Wien", von dem in letzter Zeit eher wenig zu hören war. Im Jahr 2003 hatte die Wiencom im Auftrag der MA 53 (Presse und Informationsdienst) der Stadt Wien in einer "Projektgruppe Breitband" unter der Leitung von Gerhard Weis (ja, genau dieser!)Überlegungen angestellt, "echtes Glasfaser-Breitband für jeden Wiener Haushalt" zu schaffen; geplant war eine Art Monopolbetrieb mit 51%iger Beteiligung der Stadt Wien. Bis 2005 sollten bereits 200.000 Haushalte angeschlossen sein.
Zur Umsetzung - jedenfalls in der 2003 geplanten Form - ist es nicht gekommen. Das aktuelle "Projekt Breitbandstadt Wien" ist, soweit dies aus den wenigen diffusen Informationen im Web nachzuvollziehen ist, deutlich weniger ambitioniert; immerhin wurde letztes Jahr ein "Demo-Container" hergezeigt.
Zum ursprünglichen Projekt - an dem unter anderem auch der Generaldierektor der Bundeswettbewerbsbehörde Univ. Prof. DDr. Walter Barfuß (damals zugleich auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wien Holding) ebenso mitgearbeitet haben soll wie etwa Josef Broukal - lassen sich im Web nicht mehr allzuviele Informationen mehr finden (Sekundärinfo hier, Artikel im Standard nur mehr im kostenpflichtigen Archiv).
Aus der ursprünglichen Projektpräsentation aus Dezember 2003 hat mich persönlich das Fazit der Gruppe "Recht und Organisation" am stärksten beeindruckt: "Vorhersehbare rechtliche Fragen sind grundsätzlich lösbar" - das zeigt einen positiven Grundansatz, der Juristen ja angeblich sonst nicht auszeichnet.

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