TKG-Novelle in Kraft getreten
Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (siehe zum Initiativantrag hier) wurde am 15. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2009/65) kundgemacht. Da keine besonderen Inkrafttretens- oder Übergangsbestimmungen vorgesehen sind, trat die Novelle am 16. Juli 2009 in Kraft. Gegenüber dem Initiativantrag gab es im Plenum des Nationalrats nur mehr geringfügige redaktionelle Änderungen (Z 4a und Z 20 des Antrags, siehe die Änderungsübersicht), sodass ich für eine inhaltliche Übersicht auf meine Ausführungen zum Initiativantrag verweisen kann; eine Zusammenfassung der Änderungen findet sich auch im aktuellen Telekom Newsletter der RTR.
Labels: Telekomrecht, TKG
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