Neue "Nummerierungs-Verordnung": KEM-V 2009 kundgemacht
Die Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Bestimmungen für Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste festgelegt werden (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 – KEM V 2009) wurde gestern im Bundesgesetzblatt kundgemacht (Direktlink zum Text, die umfangreichen Anlagen betreffen nur die geografische Abgrenzung der Ortsnetze). Mit 129 Paragraphen ist die KEM-V wiederum etwas länger geworden und nur mehr knapp unter der Paragraphenanzahl des TKG 2003.
Die KEM-V 2009 stellt eine völlige Neuerlassung der bisherigen KEM-V dar; laut RTR gibt es folgende wesentliche inhaltliche Änderungen:
PS: besonders hervorheben muss ich noch, dass die RTR nun endlich auch einen RSS-Feed für ihre aktuellen Meldungen bereitstellt. Das Service wäre freilich noch ausbaubar: Feeds wären insbesondere auch für alle Entscheidungsveröffentlichungen (differenziert nach den Sachmaterien) wünschenswert.
Die KEM-V 2009 stellt eine völlige Neuerlassung der bisherigen KEM-V dar; laut RTR gibt es folgende wesentliche inhaltliche Änderungen:
- "befristete Erweiterung der Ausnahme der Mehrwertdienste-Definition neben der Nachrichtendienste auch für Sprachdienste,
- Anpassung der Nutzungsfristen zum Zwecke einer vereinfachten Administration auf Seiten der Betreiber und der Regulierungsbehörde,
- Anpassungen in den Bestimmungen zu den Mehrwertdiensten zum besseren Schutz der Nutzer und einer erhöhten Transparenz und
- allgemein kleinere Änderungen als Beitrag zur Verbesserung sowie der leichteren Verständlichkeit der Bestimmungen."
PS: besonders hervorheben muss ich noch, dass die RTR nun endlich auch einen RSS-Feed für ihre aktuellen Meldungen bereitstellt. Das Service wäre freilich noch ausbaubar: Feeds wären insbesondere auch für alle Entscheidungsveröffentlichungen (differenziert nach den Sachmaterien) wünschenswert.
Labels: KEM-V, Nummerierung, RTR, Telekomrecht
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