Sunday, May 10, 2009

Update zum "Telekom-Paket"

Soll der Zugang zum Internet nur nach Gerichtsbeschluss gesperrt werden können, oder soll es schon ausreichen, wenn eine "Internetsperre" von einem Tribunal (im Nachhinein) geprüft wird? Am vergangenen Mittwoch scheiterte das nach den Trilog-Gesprächen schon als als akkordiert angesehene Telekompaket, das nach Ansicht der tschechischen Ratspräsidentschaft nur mehr eine "rubber-stamp" des Parlaments, sowie eine ebenso bloß formale Zustimmung des Rates, gebraucht hätte) an dieser Streitfrage. Die überwältigende Mehrheit der Parlamentarier stimmte für eine Abänderung, wonach Art 8 Abs 4 RahmenRL unter anderem um folgenden Punkt ergänzt wird:
"[Die nationalen Regulierungsbehörden fördern die Interessen der Bürger der Europäischen Union, indem sie unter anderem] ...
h) dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen."
Die Kommission sagt dazu in ihrer Presseaussendung: "This amendment is an important restatement of the fundamental rights of EU citizens. For many, it is of very high symbolic and political value."

Freilich ist diese Änderung nicht nur symbolisch, da sie mit dem usmtrittenen franzöischen loi HADOPI ("Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet") nicht vereinbar sein könnte; nach diesem Gesetz, sollte es endgültig beschlossen werden, könnte nämlich eine nicht-gerichtliche Behörde Netzsperren vornehmen. Ob der Rat am 12. Juni daher der Position des Parlaments zustimmt, scheint recht unsicher, sodass die Angelegenheit auch in den Vermittlungsausschuss gehen könnte und damit die Zukunft des gesamten Pakets eher ungewiss ist. Die Abweichung zwischen Parlament und Rat betrifft zwar nur den Entwurf für die Änderung der RahmenRL, aber die beiden anderen Vorschläge hängen so eng damit zusammen, dass sie wahrscheinlich das Schicksal der RahmenRL-Änderung teilen werden. Hier einmal die Links zu den vom Parlament beschlossenen Texten:
In erster (und voraussichtlich einziger) Lesung hat das Europäische Parlament am 6. Mai 2009 auch über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind, abgestimmt. Mit dieser - nicht strittigen - Maßnahme soll das 900-MHz-Band, das derzeit für GSM verwendet wird, auch für UMTS geöffnet werden.

Schon am 22. April 2009 hat das Parlament in erster (und aller Voraussicht nach einziger) Lesung über die Verordnung (EG) Nr. .../2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste abgestimmt.

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