Rechnungshof empfiehlt mehr "Internetüberwachungsgeräte"
"Die Nutzung des Mediums Internet konnte aufgrund des Fehlens technischer Voraussetzungen in zunehmendem Maße nicht überwacht werden." Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof in einem aktuellen Bericht, der sich mit "ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen" ("kleiner" bzw. "großer Späh- und Lauschangriff", "Videofalle" und "Überwachung einer Telekommunikation") beschäftigt.
Entsprechend der Aufgabe des Rechnungshofs, die staatliche Gebarung zu überprüfen, liegt der Schwerpunkt des Berichts natürlich bei der wirtschaftlichen Beurteilung, doch er enthält auch einige überraschend deutliche rechtliche Beurteilungen, so etwa wenn von - nach Auffassung des Rechnungshofs - "gesetzwidrigen Handlungen der Gerichte" berichtet wird, nach denen Mitarbeiter von Telekommunikationsbetreibern Kenntnis von sensiblen Daten erlangt hätten, die nicht für sie bestimmt gewesen seien (so sei zB in mehreren Fällen die "Preisgabe von Vertrauensleuten" erfolgt).
Im Hinblick auf die technische Ausstattung bemängelt der Rechungshof unter anderem, dass die Ausstattung der 1998 eingerichteten "Sondereinheit Observation" zwar damals dem Stand der Technik entsprochen habe, dass sie aber seither mit der technischen Entwicklung nicht mehr Schritt halten habe können. Die Qualität der Aufgabenerfüllung sei durch die mangelhafte Ausrüstung noch nicht beeinträchtigt gewesen, sie sei jedoch "im zunehmenden Ausmaß von Improvisationsgeschick, technischen Eigenentwicklungen und Leihgaben anderer Dienststellen abhängig". Den technischen Aufrüstungswünschen der Überwacher steht der Rechnungshof also recht positiv gegenüber, auch im Hinblick auf die "Internetüberwachung":
Entsprechend der Aufgabe des Rechnungshofs, die staatliche Gebarung zu überprüfen, liegt der Schwerpunkt des Berichts natürlich bei der wirtschaftlichen Beurteilung, doch er enthält auch einige überraschend deutliche rechtliche Beurteilungen, so etwa wenn von - nach Auffassung des Rechnungshofs - "gesetzwidrigen Handlungen der Gerichte" berichtet wird, nach denen Mitarbeiter von Telekommunikationsbetreibern Kenntnis von sensiblen Daten erlangt hätten, die nicht für sie bestimmt gewesen seien (so sei zB in mehreren Fällen die "Preisgabe von Vertrauensleuten" erfolgt).
Im Hinblick auf die technische Ausstattung bemängelt der Rechungshof unter anderem, dass die Ausstattung der 1998 eingerichteten "Sondereinheit Observation" zwar damals dem Stand der Technik entsprochen habe, dass sie aber seither mit der technischen Entwicklung nicht mehr Schritt halten habe können. Die Qualität der Aufgabenerfüllung sei durch die mangelhafte Ausrüstung noch nicht beeinträchtigt gewesen, sie sei jedoch "im zunehmenden Ausmaß von Improvisationsgeschick, technischen Eigenentwicklungen und Leihgaben anderer Dienststellen abhängig". Den technischen Aufrüstungswünschen der Überwacher steht der Rechnungshof also recht positiv gegenüber, auch im Hinblick auf die "Internetüberwachung":
"Infolge des Fehlens entsprechender technischer Voraussetzungen war die Anzahl an Internetüberwachungsmaßnahmen zur Zeit der Gebarungsüberprüfung gering. ... Der RH stellte fest, dass hinsichtlich der Einrichtung der technischen Voraussetzungen zur Internetüberwachung dringender Handlungsbedarf bestand, weil die Nutzung dieses Mediums in zunehmendem Maße nicht überwacht werden konnte. ...Zur Telekomüberwachung stellte der Rechnungshof ein vielleicht typisch österreichisches Phänomen fest - dass nämlich "kein Telekommunikationsbetreiber außerhalb der Bürozeiten mit Überwachungsmaßnahmen begonnen hatte." Das habe nicht nur zu verspäteten Überwachungsmaßnahmen geführt, sondern in einigen Fällen auch dazu, dass trotz einer vom Gericht am Freitag angeordneten Beendigung einer Inhaltsüberwachung mit sofortiger Wirkung die tatsächliche Beendigung erst am darauffolgenden Montag erfolgt sei.
Das BMI teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Möglichkeiten zur Überwachung des Internetverkehrs durch den Ankauf eines Gerätes für die SEO [Sonderheinheit Observation] geschaffen worden seien. Seither führe die SEO diese Überwachung zentral im gesamten Bundesgebiet für alle Organisationseinheiten durch.
Aus Sicht des RH kann angesichts der wachsenden Bedeutung der Internetkommunikation mit der Anschaffung lediglich eines Internetüberwachungsgeräts sowie den begrenzten Personalressourcen der SEO schon mittelfristig nicht das Auslangen gefunden werden."
Labels: Telekomrecht, Überwachung
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