(Beschränkter) Investitionskostenersatz für Überwachungseinrichtungen
Noch ein update zum Telekommunikationsrecht (siehe auch die aktualisierte Übersicht hier): mit BGBl II 2008/320 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Ersatz der Investitionskosten der Betreiber für die Bereitstellung aller Einrichtungen, die zur Auskunft von Daten und zur Überwachung des Inhalts einer Telekommunikation erforderlich sind (Investitionskostenverordnung – IKVO), kundgemacht. Demnach werden 90% jener Investitionskosten ersetzt, die Betreiber aufwenden mussten, um die "gemäß den Bestimmungen der Überwachungskostenverordnung für die Überwachung erforderlichen Funktionen" in ihren Anlagen einzurichten. Insgesamt ist der Ersatz aber auf maximal 17 Mio Euro beschränkt. Nach Berichten in der ORF futurezone (hier und hier) beruht die Verordnung offenbar auf einem zwischen Betreibern und Ministerien ausgehandelten Kompromiss.
Labels: Telekomrecht
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