Wer zahlt, kommt vor: "entspricht journalistischen Regeln"
"... und das ganze Land spielt im 'ersten Fußballspiel quer über die Alpen' mit", hieß es in der Programmankündigung des ORF zum Pausenfilm beim Neujahrskonzert (siehe Bild links, für eine größere Ansicht bitte anklicken). Das "ganze Land" umfasste aber weder das Burgenland noch die Steiermark, und von Kärnten kam auch nur die Hypo Alpe-Adria Bank so richtig ins Bild. Der naheliegende Grund: gezeigt wird nur, wenn auch gezahlt wird.
Ein entsprechender Bericht im Standard wurde vom ORF auch gar nicht dementiert, im Gegenteil. Nach der heutigen Ausgabe des Standard sieht der ORF die Sache als "nicht problematisch", außerdem habe der ORF, so wird ORF-Kommunikationschef Pius Strobl zitiert, "damit insofern nichts zu tun, als er nicht Auftraggeber des Films gewesen" sei, sondern (?) "lediglich ein Koproduzent unter vielen."
Dass die Vorgangsweise, wonach ein Auftragsproduzent (wie hier die Produktionsfirma von Georg Riha) Geld für die Realisierung einer Produktion aufstellen muss, üblich ist, worauf Strobl auch hinweist, ist bekannt; dass der ORF dies als "rechtlich gedeckt" ansieht, auch (da es beim "location placement" nicht um die "Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen" geht, wird es nicht von den Product Placement-Regeln des § 14 Abs 5 ORF-G erfasst - Grenzen setzt freilich § 17 Abs 7 ORF-G, wonach die "Gestaltung von Sendungen oder Sendungsteilen nach thematischen Vorgaben Dritter gegen Entgelt" unzulässig ist).
Im konkreten Fall ist aber bemerkenswert, dass nicht nur die ohnehin bekannten Zahlungen bestätigt wurden, sondern auch, dass die Zahlungsbereitschaft der Länder bzw Städte direkten Einfluss auf den Inhalt der als "Dokumentation" angekündigten Produktion hatte. Dies, so ORF-Kommunikationschef Pius Strobl, "entspricht journalistischen Regeln" (so zitiert aufgrund einer APA-Meldung zB im Standard und der Kleinen Zeitung).
Wer sonst als der Kommunikationschef des größten österreichischen Medienunternehmens sollte über die journalistischen Regeln Bescheid wissen? Zwar heißt es in Punkt 1.4.10. der ORF-Programmrichtlinien:
Aber wir wissen nun, dass es den im ORF angewandten journalistischen Regeln entspricht, wenn der Inhalt einer vom öffentlich-rechtlichen ORF koproduzierten und im ORF ausgestrahlten Dokumentation davon abhängig ist, wer bereit ist, dafür zu bezahlen.
PS: dass mit "location placement" gelegentlich auch "politician placement" verbunden werden kann, hat der ORF vor ein paar Jahren schon gezeigt, allerdings nicht in einer Dokumentation, sondern einem Fernsehfilm. Das Land Niederösterreich zahlte 100.000 Euro dafür, dass der "Ferienarzt" in der Wachau spielte; dass Landeshauptmann Erwin Pröll in diesem Film auch einen Auftritt hatte (und - wie immer - sich selbst spielte), hatte aber mit dem Beitrag des Landes Niederösterreich sicher nichts zu tun.
PPS: Das war natürlich auch ein Beitrag in der Serie "Mit dem Rundfunkrecht durch die Jahreszeiten", hier: Neujahr (zuletzt: Winter)
Ein entsprechender Bericht im Standard wurde vom ORF auch gar nicht dementiert, im Gegenteil. Nach der heutigen Ausgabe des Standard sieht der ORF die Sache als "nicht problematisch", außerdem habe der ORF, so wird ORF-Kommunikationschef Pius Strobl zitiert, "damit insofern nichts zu tun, als er nicht Auftraggeber des Films gewesen" sei, sondern (?) "lediglich ein Koproduzent unter vielen."
Dass die Vorgangsweise, wonach ein Auftragsproduzent (wie hier die Produktionsfirma von Georg Riha) Geld für die Realisierung einer Produktion aufstellen muss, üblich ist, worauf Strobl auch hinweist, ist bekannt; dass der ORF dies als "rechtlich gedeckt" ansieht, auch (da es beim "location placement" nicht um die "Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen" geht, wird es nicht von den Product Placement-Regeln des § 14 Abs 5 ORF-G erfasst - Grenzen setzt freilich § 17 Abs 7 ORF-G, wonach die "Gestaltung von Sendungen oder Sendungsteilen nach thematischen Vorgaben Dritter gegen Entgelt" unzulässig ist).
Im konkreten Fall ist aber bemerkenswert, dass nicht nur die ohnehin bekannten Zahlungen bestätigt wurden, sondern auch, dass die Zahlungsbereitschaft der Länder bzw Städte direkten Einfluss auf den Inhalt der als "Dokumentation" angekündigten Produktion hatte. Dies, so ORF-Kommunikationschef Pius Strobl, "entspricht journalistischen Regeln" (so zitiert aufgrund einer APA-Meldung zB im Standard und der Kleinen Zeitung).
Wer sonst als der Kommunikationschef des größten österreichischen Medienunternehmens sollte über die journalistischen Regeln Bescheid wissen? Zwar heißt es in Punkt 1.4.10. der ORF-Programmrichtlinien:
"Die Einflussnahme Außenstehender auf Inhalt und Form von Programmelementen ist unzulässig."
Aber wir wissen nun, dass es den im ORF angewandten journalistischen Regeln entspricht, wenn der Inhalt einer vom öffentlich-rechtlichen ORF koproduzierten und im ORF ausgestrahlten Dokumentation davon abhängig ist, wer bereit ist, dafür zu bezahlen.
PS: dass mit "location placement" gelegentlich auch "politician placement" verbunden werden kann, hat der ORF vor ein paar Jahren schon gezeigt, allerdings nicht in einer Dokumentation, sondern einem Fernsehfilm. Das Land Niederösterreich zahlte 100.000 Euro dafür, dass der "Ferienarzt" in der Wachau spielte; dass Landeshauptmann Erwin Pröll in diesem Film auch einen Auftritt hatte (und - wie immer - sich selbst spielte), hatte aber mit dem Beitrag des Landes Niederösterreich sicher nichts zu tun.
PPS: Das war natürlich auch ein Beitrag in der Serie "Mit dem Rundfunkrecht durch die Jahreszeiten", hier: Neujahr (zuletzt: Winter)
Labels: ORF, Rundfunkrecht
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