Friday, December 28, 2007

Keine Menschenrechte für Österreicher? Was so alles in der Tageszeitung der Republik zu lesen ist

In den Kommentaren, so sagt die Blattlinie der von der Republik Österreich herausgegebenen Wiener Zeitung, ist auch Platz für sehr pointierte und mutige Sichtweisen.

"Mutig" sind zum Beispiel die Behauptungen, ein Einfordern der Menschenrechte sei für Österreicher kaum möglich, das Grundrecht auf Familienleben werde österreichischen Staatsbürgern nicht zugestanden und (österreichischen) Kindern werde kein Anspruch auf Menschenrechte zugestanden, während Kinder, die Bürger anderer Staaten sind, jede Möglichkeit hätten, "den Verfassungsgerichtshof und andere Instanzen anzurufen." All das ist nachzulesen in einem Gastkommentar vom heutigen Tag, verfasst von einem gewissen Peter Ehrenreich ("war etwa 20 Jahre lang für internationale Organisationen tätig, darunter das Europäische Patentamt").

Nun könnte man es einerseits als Zeichen wahrer redaktioneller Unabhängigkeit sehen, dass die Republik Österreich in der von ihr herausgegebenen Zeitung als ein Staat beschrieben wird, in dem offenbar die eigene Verfassung (zu der auch die EMRK zählt, siehe Art. II Z 7 des BVG BGBl 1964/59) nicht gilt, andererseits aber werfen solche "mutigen" Ausführungen wieder die Frage auf, weshalb gerade diese Zeitung maßgeblich durch Pflichtveröffentlichungen finanziert werden muss.

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1 Comments:

Anonymous Anonymous said...

Kann es sein, dass der Kommentator nicht richtig gelesen hat? Ging es doch um ein Spezifikum:
Illegal in Österreich weilende Ausländer können den Verfassungsgerichtshof anrufen. Im Ausland gegen ihren Willen aufhältige, minderjährige österreichische Staatsbürger dagegen nicht.
Für die ersteren wird das Recht auf Familienzusammenführung geltend gemacht, die österreichischen Kinder im Ausland haben keine Chance darauf.
Man sollte einen Artikel auch richtig lesen können, ohne etwas hinein zu lesen.

Sunday, June 01, 2008 9:10:00 PM  

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