Ski-Wetter und Schleichwerbung
In der Serie "Mit dem Rundfunkrecht durch die Jahreszeiten" (siehe zuletzt hier) sind wir nun im Winter angelangt: beim "Ski-Wetter". Das war - im Jahr 2005 - ein Programmteil des ORF-Fernsehprogramms, der beim Zuseher - wie dies der Bundeskommunikationssenat (BKS)festgestellt hat - zunächst den Eindruck erweckte, dass er ein spezieller Teil der Sendung „ZIB-Wetter“ sei. Der Zuseher konnte demnach davon ausgehen, "dass das redaktionelle Informations-Programm über das Wetter
fortgesetzt wird."
Tatsächlich aber wurde "ein werblich gestalteter Beitrag über eine bestimmte Region" gesendet, für den auch ein Entgelt geleistet wurde. In der Entscheidung des BKS wurde daher Schleichwerbung (§ 14 Abs. 2 ORF-G) festgestellt, die vom ORF dagegen erhobene Beschwerde wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14. November 2007 abgewiesen.
Bemerkenswert ist das im Erkenntnis referierte Beschwerdevorbringen des ORF: demnach "entspreche es dem Grundsatz ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Gebarung, 'solcher Art lukrierbare Zuschüsse' zum redaktionellen Programm zu erwerben."
Der ORF wurde auch aktiv: die Österreich-Werbung [im BKS-Bescheid nicht anonymisiert], die nach den Feststellungen des BKS den "Spezialwetterbericht" um 5.615,-- € angeboten hatte, wurde aufgefordert, das Angebot im Internet zu entfernen - was auch geschehen ist.
Zur offenbar schwierigen Unterscheidung zwischen Werbung und (redaktionellem) Programm habe ich vor einiger Zeit etwas zur ORF-Tochter tw1 gepostet. Auch hier dürfte jemand aktiv geworden sein und hat immerhin bewirkt, dass die direkten Angebote zum Kauf redaktioneller Sendezeit nicht mehr im Internet verfügbar sind. So ist zum Beispiel auch der Produzent von tourtv, der im vergangenen Mai noch TKPs für redaktionelle Beiträge angepriesen hat, nun vorsichtiger geworden; auf seiner Website heißt es jetzt: "fragen Sie uns. Sie werden Verständnis haben, dass redaktionelle TV-Produktionen generell der jeweiligen Landesgesetzgebung unterliegen die wir selbstverständlich beachten."
Ab 4. Jänner 2008 gibt es übrigens eine neue Sendung auf tw1: Treffpunkt Österreich. Alle redaktionellen Beiträge werden da sicher vollkommen unabhängig und ohne Produktionskostenzuschüsse gestaltet werden, daran muss man einfach glauben. Schön, dass gleich in der ersten Sendung jemand zu Gast ist, der ganz unabhängig z.B. über die Preispolitik der Skigebiete sprechen wird: Prof. Peter Schröcksnadel. Vielleicht könnte er seinen Sohn, Geschäftsführer ua der Sitour Marketing GmbH, gelegentlich dazu motivieren, die Website der Sitour zu aktualisieren, denn dort wird tw1 gleich noch zum eigenen Konzern gezählt (falls das jetzt geändert wird, hier ein Ausdruck, wie es am 26.12.2007 ausgesehen hat). Denn richtig ist ja vielmehr, dass die TW1 Tourismusfernsehen GmbH natürlich stets, wie vom Gesetz gefordert (§ 9 Abs. 1 ORF-G), vom ORF beherrscht wurde, auch schon vor dem Kauf des 50%-Anteils der Sitour im Jahr 2005. Oder sollte irgendwer auch daran zweifeln?
fortgesetzt wird."
Tatsächlich aber wurde "ein werblich gestalteter Beitrag über eine bestimmte Region" gesendet, für den auch ein Entgelt geleistet wurde. In der Entscheidung des BKS wurde daher Schleichwerbung (§ 14 Abs. 2 ORF-G) festgestellt, die vom ORF dagegen erhobene Beschwerde wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14. November 2007 abgewiesen.
Bemerkenswert ist das im Erkenntnis referierte Beschwerdevorbringen des ORF: demnach "entspreche es dem Grundsatz ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Gebarung, 'solcher Art lukrierbare Zuschüsse' zum redaktionellen Programm zu erwerben."
Der ORF wurde auch aktiv: die Österreich-Werbung [im BKS-Bescheid nicht anonymisiert], die nach den Feststellungen des BKS den "Spezialwetterbericht" um 5.615,-- € angeboten hatte, wurde aufgefordert, das Angebot im Internet zu entfernen - was auch geschehen ist.
Zur offenbar schwierigen Unterscheidung zwischen Werbung und (redaktionellem) Programm habe ich vor einiger Zeit etwas zur ORF-Tochter tw1 gepostet. Auch hier dürfte jemand aktiv geworden sein und hat immerhin bewirkt, dass die direkten Angebote zum Kauf redaktioneller Sendezeit nicht mehr im Internet verfügbar sind. So ist zum Beispiel auch der Produzent von tourtv, der im vergangenen Mai noch TKPs für redaktionelle Beiträge angepriesen hat, nun vorsichtiger geworden; auf seiner Website heißt es jetzt: "fragen Sie uns. Sie werden Verständnis haben, dass redaktionelle TV-Produktionen generell der jeweiligen Landesgesetzgebung unterliegen die wir selbstverständlich beachten."
Ab 4. Jänner 2008 gibt es übrigens eine neue Sendung auf tw1: Treffpunkt Österreich. Alle redaktionellen Beiträge werden da sicher vollkommen unabhängig und ohne Produktionskostenzuschüsse gestaltet werden, daran muss man einfach glauben. Schön, dass gleich in der ersten Sendung jemand zu Gast ist, der ganz unabhängig z.B. über die Preispolitik der Skigebiete sprechen wird: Prof. Peter Schröcksnadel. Vielleicht könnte er seinen Sohn, Geschäftsführer ua der Sitour Marketing GmbH, gelegentlich dazu motivieren, die Website der Sitour zu aktualisieren, denn dort wird tw1 gleich noch zum eigenen Konzern gezählt (falls das jetzt geändert wird, hier ein Ausdruck, wie es am 26.12.2007 ausgesehen hat). Denn richtig ist ja vielmehr, dass die TW1 Tourismusfernsehen GmbH natürlich stets, wie vom Gesetz gefordert (§ 9 Abs. 1 ORF-G), vom ORF beherrscht wurde, auch schon vor dem Kauf des 50%-Anteils der Sitour im Jahr 2005. Oder sollte irgendwer auch daran zweifeln?
Labels: ORF, Rundfunkrecht, Schleichwerbung, TW1
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