KEM-V: Hotline für vermisste Kinder
Mit der am 30. August 2007 im Bundesgesetzblatt und auf der Website der RTR-GmbH kundgemachten Änderung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung - (KEM-V) hat die österreichische Regulierungsbehörde nun die Vorgaben der - auf fraglicher Rechtsgrundlage getroffenen (siehe dazu hier) - Entscheidung der Europäischen Kommission über die Reservierung der mit „116“ beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert umgesetzt.
Technisch wurde ein neuer Abschnitt der KEM-V mit der Überschrift "Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert - 116" geschaffen, für Interessenten an der ersten und bislang einzigen in diesem Bereich verfügbaren "Kurzrufnummer" - 116000 ("Hotline für vermisste Kinder") - besteht ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuteilung zu stellen.
Technisch wurde ein neuer Abschnitt der KEM-V mit der Überschrift "Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert - 116" geschaffen, für Interessenten an der ersten und bislang einzigen in diesem Bereich verfügbaren "Kurzrufnummer" - 116000 ("Hotline für vermisste Kinder") - besteht ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuteilung zu stellen.
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