Unabhängig von der Wahrheit
Eines der häufigsten Missverständnisse in der Diskussion um die Regulierungsbehörden hat seine Ursache im Begriff "unabhängig".
In den Sektoren elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, Elektrizität, Erdgas, Eisenbahnen und Postdienste verlangt das Gemeinschaftsrecht die Einrichtung einer "unabhängigen Regulierungsbehörde" (siehe dazu meine Übersicht); im Richtlinienvorschlag zu Flughafenentgelten ist sie ebenfalls vorgesehen. Dabei geht es stets um Unabhängigkeit vom regulierten Sektor, nicht aber um Unabhängigkeit im Sinne von Weisungsfreiheit oder Regierungsferne.
Was soll es nun bedeuten, wenn Kommissionsmitglied Viviane Reding plötzlich - in einer Rede vor der European Regulators Group - verlangt, das Erfordernis der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden auch im Zuge der Reform der "EU telecoms rules" (gemeint: des Rechtsrahmes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste) vorzusehen? Hier ein Auszug aus dieser Rede:
"Whatever the solution found for ensuring consistency in the internal market, it appears to me crucial for an efficient implementation of the new regulatory framework that the full independence of national regulators is made a requirement under EU law. Basic elements for personal, financial and instrumental independence of national regulators can already be found in other parts of EU law. In addition, as some among of you are also regulators for audiovisual media, you are certainly aware that the Commission made a proposal to this extent already in the context of the modernisation of the 'Television without Frontiers Directive'. [...] It could therefore be a workable proposal to include the requirement of fully independent national regulators also in the reform of the EU telecom rules."
Hat sie vergessen, dass das Erfordernis der Unabhängigkeit ohnehin schon in den Richtlinien steht? Oder meint sie tatsächlich Unabhängigkeit von den Regierungen (im Sinne von Weisungsfreiheit), wie es der Hinweis auf den Vorschlag zur Änderung der Fernsehrichtlinie andeuten könnte?
Das Bemerkenswerte am Vorschlag zur Änderung Fernsehrichtlinie ist freilich, dass darin die Einrichtung einer Regulierungsbehörde gar nicht verlangt wird! Nur für den Fall, dass eine besteht oder eingerichtet wird, soll sie unabhängig sein. Außerdem haben die Mitgliedstaaten nach dem Text des Richtlinienvorschlags nur allgemein "die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden" zu gewährleisten; was unter dieser Unabhängigkeit zu verstehen ist, kann man nur aus einem Erwägungsgrund erahnen, wo auch die Unabhängigkeit von der Regierung erwähnt wird.
Für sich genommen, ist dieser Vorstoß der Kommissarin also ziemlich unschlüssig. Sinn ergibt er allerdings vor dem Hintergrund der Bestrebungen zur Einrichtung einer Regulierungsbehörde auf europäischer Ebene oder ähnlicher Formen der Zentralisierung, die auch in dieser Rede wieder zum Ausdruck kommen - und die wiederum wohl vor allem dazu dienen, die Widerstände gegen eine Stärkung der Kommissionskompetenzen in der Telekommunikationsregulierug zu brechen.
Das Ergebnis - Reding: "be it enhanced Commission powers, an 'ERG with teeth', or a combination of both" - wird wohl sein, dass in einem erneuerten Rechtsrahmen das "Vetorecht" der Kommission nicht mehr (wie derzeit nach Art 7 Abs 4 Rahmenrichtlinie) bloß die Marktdefinition und Marktanalyse, sondern auch die "remedies" (die "spezifischen Verpflichtungen" nach Art 16 Abs 2 und 4 Rahmenrichtlinie) betreffen wird.
In den Sektoren elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, Elektrizität, Erdgas, Eisenbahnen und Postdienste verlangt das Gemeinschaftsrecht die Einrichtung einer "unabhängigen Regulierungsbehörde" (siehe dazu meine Übersicht); im Richtlinienvorschlag zu Flughafenentgelten ist sie ebenfalls vorgesehen. Dabei geht es stets um Unabhängigkeit vom regulierten Sektor, nicht aber um Unabhängigkeit im Sinne von Weisungsfreiheit oder Regierungsferne.
Was soll es nun bedeuten, wenn Kommissionsmitglied Viviane Reding plötzlich - in einer Rede vor der European Regulators Group - verlangt, das Erfordernis der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden auch im Zuge der Reform der "EU telecoms rules" (gemeint: des Rechtsrahmes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste) vorzusehen? Hier ein Auszug aus dieser Rede:
"Whatever the solution found for ensuring consistency in the internal market, it appears to me crucial for an efficient implementation of the new regulatory framework that the full independence of national regulators is made a requirement under EU law. Basic elements for personal, financial and instrumental independence of national regulators can already be found in other parts of EU law. In addition, as some among of you are also regulators for audiovisual media, you are certainly aware that the Commission made a proposal to this extent already in the context of the modernisation of the 'Television without Frontiers Directive'. [...] It could therefore be a workable proposal to include the requirement of fully independent national regulators also in the reform of the EU telecom rules."
Hat sie vergessen, dass das Erfordernis der Unabhängigkeit ohnehin schon in den Richtlinien steht? Oder meint sie tatsächlich Unabhängigkeit von den Regierungen (im Sinne von Weisungsfreiheit), wie es der Hinweis auf den Vorschlag zur Änderung der Fernsehrichtlinie andeuten könnte?
Das Bemerkenswerte am Vorschlag zur Änderung Fernsehrichtlinie ist freilich, dass darin die Einrichtung einer Regulierungsbehörde gar nicht verlangt wird! Nur für den Fall, dass eine besteht oder eingerichtet wird, soll sie unabhängig sein. Außerdem haben die Mitgliedstaaten nach dem Text des Richtlinienvorschlags nur allgemein "die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden" zu gewährleisten; was unter dieser Unabhängigkeit zu verstehen ist, kann man nur aus einem Erwägungsgrund erahnen, wo auch die Unabhängigkeit von der Regierung erwähnt wird.
Für sich genommen, ist dieser Vorstoß der Kommissarin also ziemlich unschlüssig. Sinn ergibt er allerdings vor dem Hintergrund der Bestrebungen zur Einrichtung einer Regulierungsbehörde auf europäischer Ebene oder ähnlicher Formen der Zentralisierung, die auch in dieser Rede wieder zum Ausdruck kommen - und die wiederum wohl vor allem dazu dienen, die Widerstände gegen eine Stärkung der Kommissionskompetenzen in der Telekommunikationsregulierug zu brechen.
Das Ergebnis - Reding: "be it enhanced Commission powers, an 'ERG with teeth', or a combination of both" - wird wohl sein, dass in einem erneuerten Rechtsrahmen das "Vetorecht" der Kommission nicht mehr (wie derzeit nach Art 7 Abs 4 Rahmenrichtlinie) bloß die Marktdefinition und Marktanalyse, sondern auch die "remedies" (die "spezifischen Verpflichtungen" nach Art 16 Abs 2 und 4 Rahmenrichtlinie) betreffen wird.
Labels: EK, Reding, regulator, review_2006
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