Faymann und "die diversen Infrastrukturminister"
"Leider fehlt eine österreichweite klare und verbindliche Festlegung für die Höchstgrenze der Handymastestrahlenbelastung. Trotz jahrelangen Urgierens der Stadt Wien haben die diversen Infrastrukturminister bis heute keine nachvollziehbare Strahlengrenzwert-Verordnung erlassen."
Also sprach Werner Faymann in seiner früheren Funktion als Wiener Wohnbaustadtrat (Aussendung der Rathauskorrespondenz vom 22.01.2003). Vier Jahre später gibt es noch immer keine Verordnung - und Faymann, inzwischen selbst Infrastrukturminister, bietet sich damit eine Gelegenheit, sich von seinen VorgängerInnen abzuheben.
Gerade angesichts der jüngsten Veröffentlichungen, die je nach Lesart entweder beweisen, dass Handys Krebs auslösen können oder aber eine "strikte Entwarnung" rechtfertigen, wird die Festlegung eines Grenzwerts jedenfalls keine leichte Aufgabe sein.
Spannend ist auch, ob Faymann sich die Position zu eigen macht, wonach Anrainer von Funkanlagen Parteistellung in Genehmigungsverfahren erhalten sollen - immerhin haben nicht nur Grün-, sondern auch SP-Abgeordnete den Anfechtungsantrag an den Verfassungsgerichtshof unterschrieben, in dem die derzeit fehlende Parteistellung als verfassungswidrig angesehen wird.
Also sprach Werner Faymann in seiner früheren Funktion als Wiener Wohnbaustadtrat (Aussendung der Rathauskorrespondenz vom 22.01.2003). Vier Jahre später gibt es noch immer keine Verordnung - und Faymann, inzwischen selbst Infrastrukturminister, bietet sich damit eine Gelegenheit, sich von seinen VorgängerInnen abzuheben.
Gerade angesichts der jüngsten Veröffentlichungen, die je nach Lesart entweder beweisen, dass Handys Krebs auslösen können oder aber eine "strikte Entwarnung" rechtfertigen, wird die Festlegung eines Grenzwerts jedenfalls keine leichte Aufgabe sein.
Spannend ist auch, ob Faymann sich die Position zu eigen macht, wonach Anrainer von Funkanlagen Parteistellung in Genehmigungsverfahren erhalten sollen - immerhin haben nicht nur Grün-, sondern auch SP-Abgeordnete den Anfechtungsantrag an den Verfassungsgerichtshof unterschrieben, in dem die derzeit fehlende Parteistellung als verfassungswidrig angesehen wird.
Labels: Handymasten, TKG
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