Friday, December 04, 2009

Habemus Charta? Wenn Journalisten die Kommission "einschalten"

Es ist faszinierend: 48 Journalisten schreiben zehn "Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber staatlichen Eingriffen" zusammen, nennen das Ergebnis "Europäische Charta für Pressefreiheit", teilen es der Europäischen Kommission (und dem Europarat) mit, machen einen Fototermin mit der Ex-Journalistin und Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, diese veröffentlicht eine ihrer üblichen Pressemitteilungen ("Diese Charta ist also ein wichtiger Schritt ...") - und schon nehmen die Unterzeichner der "Charta" an, "dass die EU-Kommission diese Charta selbst respektieren und aktiv dazu beitragen wird, ihr in ganz Europa Geltung zu verschaffen."

Das war im Mai bzw. Juni dieses Jahres und war aus meiner Sicht nicht weiter bemerkenswert - bis ich nach der Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur Brender (mehr dazu bei Telemedicus) nun die Schlagzeile las: "Journalisten schalten EU-Kommission ein" (Pressemitteilung bei Gruner+Jahr). Tatsächlich: "17 deutsche Erstunterzeichner" der Charta sind offenbar ernsthaft der Ansicht, sie könnten wegen eines behaupteten "flagranten Verstoßes" gegen die selbstgestrickte Charta nun die Kommission "einschalten", weil sie ihr die Charta "offiziell notifiziert" (!) haben.

Die Vorgangsweise bei der Nichtweiterbestellung des ZDF-Chefredakteurs kann man wahrscheinlich - ich will mir diesbezüglich keine Beurteilung anmaßen - politisch und auch rechtlich mit guten Gründen kritisieren. Aber ist die "Einschaltung" der EU-Kommission - die evident keinerlei Zuständigkeit im Zusammenhang mit Personalbesetzungen bei einer deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt hat - unter Berufung auf ein vages selbstverfasstes Dokument nicht geradezu ein dramatisches Signal der Hilf- und Ahnungslosigkeit dieser Chefredakteure und "leitenden Journalisten"? Oder geht es bloß darum, den Anschein großer Dramatik ("Brüssel! Kommission!") zu erwecken, anstelle der Angelegenheit ernsthaft und nachhaltig mit den den Unterzeichnern offen stehenden publizistischen Mitteln auf den Grund zu gehen oder gegebenfalls auch rechtlich zielführendere Aktionen zu überlegen?

Die "Europäische Charta für Pressefreiheit" kann man als journalistische Deklaration ansehen, in der in freier Assoziation verschiedene dem Grunde nach wünschenswerte Ansätze zum Ausdruck gebracht werden. Als rechtsförmiger Text, aus dem sinnvoll Ansprüche abgeleitet werden könnten, eignet sie sich aber nicht (selbst wenn man annehmen wollte, dass ihr grundsätzlich Rechtswirkung zukommen könnte):
Wer zB - mit Artikel 3 der "Charta" - meint, das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen dürfe nicht eingeschränkt werden, dürfte verdrängt haben, dass es auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der vom "Sammeln und Verbreiten" von Informationen Betroffenen gibt (zB das Privatleben, die Ehre, der gute Ruf; vgl. etwa hier zum EGMR-Urteil im Fall Pfeifer). Dass die Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Schutz der Ehre bzw. des Privatlebens nicht immer leicht fällt und die Urteile des EGMR nicht immer ganz konsistent erscheinen mögen, heißt noch lange nicht, dass man auf jede Abwägung verzichten könnte, wie dies aber die absolute Formulierung der "Charta" vorsieht.

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