PrTV-G, PrR-G und MedienG-Novellen
Der erste Schritt zur Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) ist nun getan: die Novelle zum Privatfernsehgesetz, die in Anpassung an die RL kleinere Erleichterungen für Unterbrecherwerbung, Patronanzsendungen und Teleshoppingangebote von privaten Fernsehveranstaltern bringt, ist - gemeinsam mit einer geringfügigen Anpassung des Privatradiogesetzes - am 23. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2009/7) veröffentlicht worden und tritt mit 1. März 2009 in Kraft (siehe dazu die RV, die Erläuterungen und den Ausschussbericht mit dem - nur hinsichtlich des Inkrafttretenstermins - geänderten Gesetzesvorschlag). Anlässlich der Debatte im Nationalrat hat dieser auch einstimmig folgende Entschließung gefasst, die ich lieber unkommentiert lasse:
Ebenfalls am 23. Februar 2009 wurde die Novelle zum Mediengesetz, mit der die Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien geregelt wird, im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl I 2009/8; dazu schon hier; siehe weiters die RV, die Erläuterungen und den Ausschussbericht). Auch diese Novelle tritt am 1. März 2009 in Kraft.
"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, mit den Betreibern von Privatfernseh- und Privatradioanstalten in Gespräche einzutreten, um einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung bei Kindersendungen und Kinderfilmen unabhängig von der Dauer zu erreichen."Die Umsetzung der weiteren Neuerungen der AVMD-RL wird, wie die Erläuterungen zur PrTV-G-Novelle betonen, "einen intensiven Diskussionsprozess mit allen Beteiligten erfordern" (der vom Bundeskanzleramt längst begonnen wurde); das Regierungsprogramm (siehe dazu hier bzw hier) sieht die Umsetzung der RL im Jahr 2009 vor (bis 19. Dezember 2009 lässt die RL Zeit), enthält sich aber inhaltlicher Vorgaben.
Ebenfalls am 23. Februar 2009 wurde die Novelle zum Mediengesetz, mit der die Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien geregelt wird, im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl I 2009/8; dazu schon hier; siehe weiters die RV, die Erläuterungen und den Ausschussbericht). Auch diese Novelle tritt am 1. März 2009 in Kraft.
Labels: MedienG, Medienrecht, PrTV-G, Rundfunkrecht
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