ORF Landesstudio NÖ: "Bewerbung über das redaktionelle Ausmaß hinaus"
Der niederösterreichische Landeshauptmann hat jüngst behauptet, vielen würden "die Augen übergehen", wüssten sie, wie viele ORF-Gebühren Niederösterreich kassiert und wie viel es für ORF-Filme ausgibt. Die APA hat daraufhin vorgerechnet, dass Niederösterreich 25,4 Millionen Euro "aus der GIS-Gebühr 2007" (gemeint: aus der gemeinsam mit dem Programmentgelt eingehobenen Landesabgabe) bekomme, aber nur 2,88 Mio Euro für die Filmförderung aufgewendet habe. Die Presse zitiert dazu den Sprecher des Landeshauptmanns, der darauf hinweist, dass das Geld auch für Tourismuskooperationen, Sport-, Kulturförderungen und TV-Produktionen bzw. -Serien ("Universum", "Julia", "Soko Donau") verwendet worden sei.
Wofür könnte das Land Niederösterreich also dem ORF Geld zahlen? Location Placement zum Beispiel wird in den Materialien zum ORF-G von Product Placement abgegrenzt und wohl als zulässig angesehen; Kogler/Traimer/Truppe sehen das als vertretbar an, weisen aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dann noch zu prüfen sei, ob Werbung (allenfalls Schleichwerbung) oder Sponsoring vorliege. Wie weit "Politician Placement" zulässig ist, wurde in der Literatur und Rechtsprechung meines Wissens bisher nicht näher erörtert; LH Pröll ist jedenfalls schon in einem vom Land Niederösterreich geförderten Fernsehfilm als er selbst aufgetreten.
Dem Landesstudio Niederösterreich aber dafür Geld zu geben, dass eine "verstärkte Bewerbung [zB: der Landesausstellung] über das redaktionelle Ausmaß hinaus" erfolgt (so wurde dies in einer Anfragebeantwortung von LH Pröll im Jahr 2004 dargestellt), ist doch mutig: impliziert es doch, dass durch diese Zahlung das Landesstudio Niederösterreich bewogen werden könnte, mehr als redaktionell gerechtfertigt zu berichten (denn werben darf das Landesstudio ohnehin nicht).
PS: Natürlich zweifle ich nicht daran, dass sich das Landesstudio Niederösterreich in seiner Berichterstattung von solchen Zahlungen keinesfalls beeinflussen lassen könnte. Andererseits: "Wer zahlt kommt vor" entspricht nach Ansicht des ORF-Kommunikationschefs ohnehin den journalistischen Regeln.
Wofür könnte das Land Niederösterreich also dem ORF Geld zahlen? Location Placement zum Beispiel wird in den Materialien zum ORF-G von Product Placement abgegrenzt und wohl als zulässig angesehen; Kogler/Traimer/Truppe sehen das als vertretbar an, weisen aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dann noch zu prüfen sei, ob Werbung (allenfalls Schleichwerbung) oder Sponsoring vorliege. Wie weit "Politician Placement" zulässig ist, wurde in der Literatur und Rechtsprechung meines Wissens bisher nicht näher erörtert; LH Pröll ist jedenfalls schon in einem vom Land Niederösterreich geförderten Fernsehfilm als er selbst aufgetreten.
Dem Landesstudio Niederösterreich aber dafür Geld zu geben, dass eine "verstärkte Bewerbung [zB: der Landesausstellung] über das redaktionelle Ausmaß hinaus" erfolgt (so wurde dies in einer Anfragebeantwortung von LH Pröll im Jahr 2004 dargestellt), ist doch mutig: impliziert es doch, dass durch diese Zahlung das Landesstudio Niederösterreich bewogen werden könnte, mehr als redaktionell gerechtfertigt zu berichten (denn werben darf das Landesstudio ohnehin nicht).
PS: Natürlich zweifle ich nicht daran, dass sich das Landesstudio Niederösterreich in seiner Berichterstattung von solchen Zahlungen keinesfalls beeinflussen lassen könnte. Andererseits: "Wer zahlt kommt vor" entspricht nach Ansicht des ORF-Kommunikationschefs ohnehin den journalistischen Regeln.
Labels: ORF, Rundfunkrecht
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