Outsourcing à la ORF: "Die Sparte Industrie erstellt das Drehbuch"
"Die Gestaltung von Sendungen oder Sendungsteilen nach thematischen Vorgaben Dritter gegen Entgelt ist unzulässig", heißt es in § 17 Abs 7 ORF-Gesetz, und auch die Programmrichtlinien des ORF sind eindeutig: "Die Einflussnahme Außenstehender auf Inhalt und Form von Programmelementen ist unzulässig".
Aber das hindert offenbar nicht ein Outsourcing besonderer Art: dass der Auftraggeber einer Patronanzsendung gleich selbst das Drehbuch für die Sendung erstellt. Genau das beschreibt jedenfalls die Wirtschaftskammer Salzburg in einer aktuellen "Chefinfo". Zwar geht es dabei nur um relativ harmlose kleine Filmchen, in denen Lehrberufe vorgestellt werden (ausdrücklich als "Lehrlingswerbung" bezeichnet es die Kammer in einer Aussendung), aber die Drehbucherstellung ist nicht die einzige Leistung der Wirtschaftskammer - sie bezahlt auch noch einen "Produktionskostenzuschuss" (nachzulesen im Detail in der "Chefinfo"). Betriebe der Sparte Gewerbe/Handwerk der Wirtschaftksammer, die in der Sendereihe vorkommen möchten, müssen keine weiteren Leistungen erbringen (aber: "Sponsoring erwünscht", siehe hier); Betriebe der Sparte Industrie müssen hingegen auch selbst beisteuern: "€ 1.167,00 + 20 % MwSt. + 0,75 % Werbeabgabe."
Das mit der Werbeabgabe ist insofern bemerkenswert, als der angegebene Satz von 0,75% normalerweise für Hörfunk-Patronanzen angewendet wird, bei Fernseh-Patronanzsendungen wären es laut Durchführungserlass des BMF nur 0,5%; bei "echter" Werbung, die freilich in den regionalen Programmen des ORF nach § 13 Abs 7 ORF-G nicht zulässig ist, würde der Satz 5% betragen. Und bei Patronanzsendungen wäre es nach § 17 Abs 2 ORF-G erforderlich, dass sie durch Namen oder Firmenemblem des Auftraggebers am Anfang und am Ende eindeutig gekennzeichnet wären. Die Filmchen, die auf der Website der Salzburger Wirtschaftskammer abrufbar sind (zB hier, hier oder hier), zeigen aber nur einen Hinweis auf eine Lehrlingsinitiative von ORF Salzburg und WKS, nicht aber auch auf das jeweilige Unternehmen.
Aber das hindert offenbar nicht ein Outsourcing besonderer Art: dass der Auftraggeber einer Patronanzsendung gleich selbst das Drehbuch für die Sendung erstellt. Genau das beschreibt jedenfalls die Wirtschaftskammer Salzburg in einer aktuellen "Chefinfo". Zwar geht es dabei nur um relativ harmlose kleine Filmchen, in denen Lehrberufe vorgestellt werden (ausdrücklich als "Lehrlingswerbung" bezeichnet es die Kammer in einer Aussendung), aber die Drehbucherstellung ist nicht die einzige Leistung der Wirtschaftskammer - sie bezahlt auch noch einen "Produktionskostenzuschuss" (nachzulesen im Detail in der "Chefinfo"). Betriebe der Sparte Gewerbe/Handwerk der Wirtschaftksammer, die in der Sendereihe vorkommen möchten, müssen keine weiteren Leistungen erbringen (aber: "Sponsoring erwünscht", siehe hier); Betriebe der Sparte Industrie müssen hingegen auch selbst beisteuern: "€ 1.167,00 + 20 % MwSt. + 0,75 % Werbeabgabe."
Das mit der Werbeabgabe ist insofern bemerkenswert, als der angegebene Satz von 0,75% normalerweise für Hörfunk-Patronanzen angewendet wird, bei Fernseh-Patronanzsendungen wären es laut Durchführungserlass des BMF nur 0,5%; bei "echter" Werbung, die freilich in den regionalen Programmen des ORF nach § 13 Abs 7 ORF-G nicht zulässig ist, würde der Satz 5% betragen. Und bei Patronanzsendungen wäre es nach § 17 Abs 2 ORF-G erforderlich, dass sie durch Namen oder Firmenemblem des Auftraggebers am Anfang und am Ende eindeutig gekennzeichnet wären. Die Filmchen, die auf der Website der Salzburger Wirtschaftskammer abrufbar sind (zB hier, hier oder hier), zeigen aber nur einen Hinweis auf eine Lehrlingsinitiative von ORF Salzburg und WKS, nicht aber auch auf das jeweilige Unternehmen.
Labels: ORF, Rundfunkrecht
0 Comments:
Post a Comment
Links to this post:
Create a Link
<< Home