Tuesday, September 23, 2008

Überkompensation durch Fernsehgebühren? EuG entscheidet am 22.10.2008

Seit 2004 sind beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) vier Klagen anhängig, die sich gegen die Entscheidung der Kommission in der Beihilfensache C 2/2003 (TV2 Dänemark, ABl L 85 v. 26.3.2006, S. 20), richten (T-309/04 TV2/Kommission, T-317/04 Dänemark/Kommission, T-329/04 Viasat Broadcasting UK/Kommission und T-336/04 SBS und SBS Danish Television/Kommission). Mit dieser Entscheidung hatte die Kommission festgestellt, dass die dem (damals) aus Gebühren und Werbeeinnahmen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter TV2 im Zeitraum 1995 bis 2002 zugeflossenen Fernsehgebühren (und einige weitere Maßnahmen wie Steuerbefreiungen, zinslsoe Darlehen, "zu billige" Frequenzen) staatliche Beihilfen darstellen.

Die Kommission ging von einem ordnungsgemäßen (gesetzlichen) öffentlich-rechtlichen Auftrag für TV2 aus, bemängelte aber, dass der dänische Rechnungshof keine Befugnis hatte, eine Überkompensierung der Kosten der öffentlichen Dienstleistungen von TV2 zu verhindern. Die Kommission stellte eine Überkompensation in der Höhe von 84,3 Mio Euro (in den untersuchten Jahren 1995 bis 2002) fest. Dieser Betrag muss nach der Kommissionsentscheidung daher zurückgefordert werden; im Übrigen aber wurde die Beihilfe als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar beurteilt. Gegen die Entscheidung der Kommission haben nicht nur TV2 und die Republik Dänemark Klage erhoben, sondern auch private Wettbewerber von TV2.

Das nun für den 22. Oktober 2008 angekündigte EuG-Urteil wird auch für das laufende österreichische Beihilfenverfahren (dazu zB hier) von Interesse sein. Wie auch immer aber das EuG entscheidet, es wird damit wohl kaum das letzte Wort gesprochen sein, denn zumindest eine Seite wird wohl ein Rechtsmittel an den EuGH erheben.

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