Sprechende Autos: ein update zum Telekomrecht
Sprechende Autos haben wieder Saison: die Fernsehserie "Knight Rider" mit dem sprechenden Wunderauto soll neu aufgelegt werden (die alten Folgen laufen auch immer irgendwo), und auch die Europäische Kommission sorgt sich um die Kommunikationsfähigkeit von Kraftfahrzeugen: "Sprechende Autos" war daher die Presseaussendung übertitelt, mit der die Entscheidung (2008/671/EG) über die Harmonisierung eines Frequenzbereichs im 5 GHz-Band für "sicherheitsbezogene Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme (IVS)" bekannt gegeben wurde. Allzu spannende Gespräche mit dem Auto sollte man sich freilich nicht erwarten, denn es geht "nur" um die Kommunikation von Auto zu Auto oder allenfalls zwischen Infrastruktur und Fahrzeug (zB: die Geschwindigkeitsbeschränkung teilt dem Auto mit, dass es langsamer fahren soll).
Schon mit Entscheidung vom 13. Juni 2008 (2008/477/EG) wurde ein Frequenzband im 2,5-GHz Bereich für WAPECS harmonisiert, und mit Entscheidung vom 13. August 2008 (2008/673/EG) wurde die Entscheidung 2005/928/EG betreffend das Frequenzband 169,4 - 169,8125 MHz im Hinblick auf die Kanalbreite bei low power devices (zB Hörgeräten) geändert (bis zu 50 kHz statt bisher 12,5 kHz).
Eine im Wesentlichen nur formale Neuerung im europäischen Telekomrecht ist die Richtlinie 2008/63/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen, mit der die RL 88/301/EWG samt der dazu ergangenen Änderungen kodifiziert wurde. Rund zwanzig Jahre nachdem sie die Endgeräteliberalisierung eingeleitet hat, wird die RL 88/301/EWG damit auch ausdrücklich aufgehoben.
Und schließlich ist noch auf die Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen, hinzuweisen (die Kommission hat dazu am 7.8.2008 eine Aufforderung zur Bewerbung veröffentlicht).
Mit diesen Neuerungen von der europäsichen Ebene ist auch meine Übersicht über die Rechtsvorschriften zum Telekomrecht wieder aktuell - aus Österreich gibt es ja seit langem nichts Neues zum Telekomrecht zu vermelden.
Schon mit Entscheidung vom 13. Juni 2008 (2008/477/EG) wurde ein Frequenzband im 2,5-GHz Bereich für WAPECS harmonisiert, und mit Entscheidung vom 13. August 2008 (2008/673/EG) wurde die Entscheidung 2005/928/EG betreffend das Frequenzband 169,4 - 169,8125 MHz im Hinblick auf die Kanalbreite bei low power devices (zB Hörgeräten) geändert (bis zu 50 kHz statt bisher 12,5 kHz).
Eine im Wesentlichen nur formale Neuerung im europäischen Telekomrecht ist die Richtlinie 2008/63/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen, mit der die RL 88/301/EWG samt der dazu ergangenen Änderungen kodifiziert wurde. Rund zwanzig Jahre nachdem sie die Endgeräteliberalisierung eingeleitet hat, wird die RL 88/301/EWG damit auch ausdrücklich aufgehoben.
Und schließlich ist noch auf die Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen, hinzuweisen (die Kommission hat dazu am 7.8.2008 eine Aufforderung zur Bewerbung veröffentlicht).
Mit diesen Neuerungen von der europäsichen Ebene ist auch meine Übersicht über die Rechtsvorschriften zum Telekomrecht wieder aktuell - aus Österreich gibt es ja seit langem nichts Neues zum Telekomrecht zu vermelden.
Labels: spectrum, Telekomrecht
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