Redings Kabinettschef: Wieviele TV-Programme brauchen Hartz IV-Bezieher?
Die von der Europäischen Kommission mit Nachdruck verfolgte Neuordnung der Frequenzpolitik (siehe dazu in diesem Blog zB schon hier, hier und hier) war auch Thema des 8. Salzburger Telekom-Forums am 24. und 25. September 2007. Während rund um den Dom der Ruperti-Kirtag für Aufregung sorgte, war hinter den dicken Mauern der Max-Gandolph-Bibliothek der Universität Salzburg die Lautstärke zwar etwas gedämpfter, aufregende Diskussionen aber gab es allemal. Rudolf Strohmeier, Kabinettschef von Kommissarin Reding, präsentierte die Kommissionspläne für eine Reform der Frequenzordnung, die eine drastische Einschränkung nationaler Spielräume in der Frequenzverwaltung mit sich bringen würden.
Insbesondere mit der Verpflichtung zu weitestgehender Technologie- und Diensteneutralität und mit der Einschränkung der Zulässigkeit individueller Frequenzzuteilung würde die Reform auch einschneidende Veränderungen für Rundfunkveranstalter bringen. Strohmeier macht kein Hehl daraus, dass das auch gewollt ist: er sieht die Freigabe der Nutzung der "digitalen Dividende" - also vor allem jenes an sich für Rundfunkdienste gewidmeten Spektrums, das nach vollständiger Digitalisierung der terrestrischen Fernsehübertragung frei werden könnte - als wesentlichen Beitrag zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
Eine Reservierung dieser Bänder für Rundfunk wäre im Wesentlichen nur mehr zur Sicherstellung der Erfüllung eines Gemeinwohlinteresses oder zur Förderung kultureller oder sprachlicher Vielfalt und des Medienpluralismus möglich. Dass man dazu das gesamte bisher den Rundfunkdiensten zugewiesene Spektrum brauchen würde, sieht Strohmeier nicht - er meint vielmehr, dass sich die Mitgliedstaaten eben entscheiden müssten, ob sie lieber mehr Wirtschaftswachstum hätten (das sich bei freier Verfügbarkeit der digitalen Dividende einstellen würde), oder ob sie so wie bisher in den Rundfunkbändern nur Rundfunkdienste haben wollten. Unter Bezugnahme auf Bert Brecht ("Erst kommt das Fressen, dann die Moral") spitzte er das darauf zu, die Mitgliedstaaten müssten sich entscheiden, "wieviel Fressen (sprich: Wirtschaftswachstum) ihnen die Moral (die "Grundversorgung" mit terrestrischem TV) wert" sei. Seine Präferenz (bzw jene der Kommission) machte er mit einem Hinweis klar: man müsse schon auch bedenken, wer sich denn die ganzen Programme vor allem am Vormittag und Nachmittag ansehe, das seien doch (in Deutschland) zu einem großen Teil Hartz IV-Empfänger.
Die Frage, wieviel Spektrum für Rundfunkdienste in Zukunft zur Verfügung stehen soll, wird tatsächlich noch gründlich zu überlegen sein, wobei zwischen den Mitgliedstaaten wohl wesentliche Unterschiede je nach topografischer Situation und nach der jeweiligen nationalen Medienpolitik bestehen werden. Österreich hat zwar ein schwieriges Gelände für die terrestrische Rundfunkversorgung, andererseits ist die Anzahl verfügbarer Programme, die für eine terrestrische Verbreitung in Betracht kommen, doch nicht allzu groß. Eine gewisse digitale Dividende, die nach der vollständigen Digitalisierung (auch in den Nachbarstaaten) auch für Nicht-Rundfunkdienste genützt werden könnte, ist da schon vorstellbar.
Die für bestehende (und auch für potenzielle neu einsteigende) Rundfunkveranstalter unmittelbar spannendere Frage ist aber wohl, ob die derzeit in Österreich bestehende Gebührenfreiheit der Frequenznutzung für Rundfunkdienste aufrecht erhalten werden kann. In Erwägungsgrund 29 zur Änderung der Rahmenrichtlinie heißt es im aktuell zirkulierenden Entwurf:
(Weitere Postings zum Telekom-Forum werden in den nächsten Tagen folgen - update 1.10.: hier; zu den aktuellen Vorschlägen für die Reform des Rechtsrahmens siehe auch die Postings auf http://www.contentandcarrier.eu/, zB hier und hier)
Insbesondere mit der Verpflichtung zu weitestgehender Technologie- und Diensteneutralität und mit der Einschränkung der Zulässigkeit individueller Frequenzzuteilung würde die Reform auch einschneidende Veränderungen für Rundfunkveranstalter bringen. Strohmeier macht kein Hehl daraus, dass das auch gewollt ist: er sieht die Freigabe der Nutzung der "digitalen Dividende" - also vor allem jenes an sich für Rundfunkdienste gewidmeten Spektrums, das nach vollständiger Digitalisierung der terrestrischen Fernsehübertragung frei werden könnte - als wesentlichen Beitrag zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
Eine Reservierung dieser Bänder für Rundfunk wäre im Wesentlichen nur mehr zur Sicherstellung der Erfüllung eines Gemeinwohlinteresses oder zur Förderung kultureller oder sprachlicher Vielfalt und des Medienpluralismus möglich. Dass man dazu das gesamte bisher den Rundfunkdiensten zugewiesene Spektrum brauchen würde, sieht Strohmeier nicht - er meint vielmehr, dass sich die Mitgliedstaaten eben entscheiden müssten, ob sie lieber mehr Wirtschaftswachstum hätten (das sich bei freier Verfügbarkeit der digitalen Dividende einstellen würde), oder ob sie so wie bisher in den Rundfunkbändern nur Rundfunkdienste haben wollten. Unter Bezugnahme auf Bert Brecht ("Erst kommt das Fressen, dann die Moral") spitzte er das darauf zu, die Mitgliedstaaten müssten sich entscheiden, "wieviel Fressen (sprich: Wirtschaftswachstum) ihnen die Moral (die "Grundversorgung" mit terrestrischem TV) wert" sei. Seine Präferenz (bzw jene der Kommission) machte er mit einem Hinweis klar: man müsse schon auch bedenken, wer sich denn die ganzen Programme vor allem am Vormittag und Nachmittag ansehe, das seien doch (in Deutschland) zu einem großen Teil Hartz IV-Empfänger.
Die Frage, wieviel Spektrum für Rundfunkdienste in Zukunft zur Verfügung stehen soll, wird tatsächlich noch gründlich zu überlegen sein, wobei zwischen den Mitgliedstaaten wohl wesentliche Unterschiede je nach topografischer Situation und nach der jeweiligen nationalen Medienpolitik bestehen werden. Österreich hat zwar ein schwieriges Gelände für die terrestrische Rundfunkversorgung, andererseits ist die Anzahl verfügbarer Programme, die für eine terrestrische Verbreitung in Betracht kommen, doch nicht allzu groß. Eine gewisse digitale Dividende, die nach der vollständigen Digitalisierung (auch in den Nachbarstaaten) auch für Nicht-Rundfunkdienste genützt werden könnte, ist da schon vorstellbar.
Die für bestehende (und auch für potenzielle neu einsteigende) Rundfunkveranstalter unmittelbar spannendere Frage ist aber wohl, ob die derzeit in Österreich bestehende Gebührenfreiheit der Frequenznutzung für Rundfunkdienste aufrecht erhalten werden kann. In Erwägungsgrund 29 zur Änderung der Rahmenrichtlinie heißt es im aktuell zirkulierenden Entwurf:
Die Frage, ob eine Gebührenfreiheit der Frequenznutzung allgemein für Rundfunkdienste (oder allenfalls nur für öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter) nach diesem Entwurf noch möglich wäre, beantwortete Strohmeier auch auf nochmaliges Nachfragen nicht."In order to ensure non-discrimination, no spectrum users should be exempted from the obligation to pay the normal fees or charges set for the use of the spectrum, except if duly justified by general interest objectives."
(Weitere Postings zum Telekom-Forum werden in den nächsten Tagen folgen - update 1.10.: hier; zu den aktuellen Vorschlägen für die Reform des Rechtsrahmens siehe auch die Postings auf http://www.contentandcarrier.eu/, zB hier und hier)
Labels: review_2006, Rundfunk, spectrum, Telekom-Forum
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