8. Salzburger Telekom-Forum: Reform 2007 und Rückblick auf die Rechtsprechung
Während der Montagnachmittag also der Zukunft gewidmet ist, erfolgt am Dienstagvormittag eine Art Rückblick auf die Rechtsprechung - sowohl des EuGH (durch Wolf-Dietrich Grussmann von der Europäischen Kommission), als auch des OGH (durch Dr. Elfriede Solé, die nicht nur Hofrätin des Obersten Gerichtshofes ist, sondern auch der Telekom-Control-Kommission angehört) und schließlich des Verwaltungsgerichtshofes (das ist meine Aufgabe).
Vielleicht kann man das schon als eine Art Vorgriff auf die im Entwurf für die Änderung der Rahmenrichtlinie vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten sehen, in Zukunft Informationen über die Entscheidungen der Gerichte im Fall von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde zu sammeln und der Kommission sowie der "Superagency" (European Electronic Communications Market Authority) zu übermitteln.
In Artikel 4 der Rahmenrichtlinie soll nach dem derzeitigen Textstand nämlich folgender Absatz ergänzt werden:
"Member States shall collect information on the subject of appeals, the number of requests for appeal, the duration of the appeal proceedings, the number of suspension decisions taken in accordance with paragraph 1 and the reasons for such decisions. Member States shall make available such information to the Commission and the Authority on an annual basis."
Liest man diese geplante Bestimmung aber näher, so fällt auf, dass zwar Gegenstand, Zahl und Dauer der Rechtsmittelverfahren zu erheben ist, ebenso die Gründe für die Zuerkennung aufschiebender Wirkung, dass aber das Ergebnis der "Appeals" die Kommission offenbar gar nicht interessiert.
Labels: Rechtsbehelf, review_2006, Telekomrecht
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