Glänzender Pyrrhussieg? Das deutsche Rundfunkgebühren-Urteil in der juristischen Diskussion
ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann hatte Grund zur Freude: Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkgebühren (siehe dazu schon hier) "ist weit über unsere Erwartungen hinausgegangen", bekannte sie bei ihrem Vortrag heute nachmittag in Wien. Wiedemann - die Frau, die in Europa den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verteidigt (wie sie in einem Bericht aus ihrer Brüsseler Zeit bezeichnet wurde) - analysierte anlässlich des 3. Österreichischen Rundfunkforums das BVerfG-Urteil, in dem sie auch in kleinsten Formulierungsdetails Spielräume für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter erkannte: schon dass das BVerfG einmal den Begriff "duale Ordnung" verwendet (in Abatz 120), statt wie bisher immer von dualer Rundfunkordnung zu sprechen, belegt aus ihrer Sicht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter nicht mehr nur auf Rundfunk im klassischen Sinne beschränkt sein sollen. Wiedemann sieht durch das BVerfG-Urteil auch den Rundfunkbegriff erweitert, so etwa wenn in Absatz 116 neuartige programmbezogene Dienstleistungen direkt angesprochen werden, und insbesondere wenn (wiederum) betont wird, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand beschränkt werden dürfe.
Die Ausführungen Wiedemanns blieben nicht ohne Widerspruch. Professor Christoph Degenhart, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität Leipzig, meinte in der Diskussion, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwar zweifellos einen glänzenden Sieg errungen hätten, dass dieser sich aber vielleicht auch als Phyrrussieg erweisen könnte. Vor allem könnte seiner Ansicht nach "die verfassungsrechtliche Euphorie schon bald einem europarechtlichen Kater weichen", da das Urteil nur schwer mit der Kommissionsentscheidung im Beihilfenverfahren zu vereinen sein wird.
Mehr zum Rundfunkforum - das am Freitag 14.9. noch fortgesetzt wird - voraussichtlich in den nächsten Tagen hier in diesem Blog (update 15.9.2007: die weiteren Posts hier und hier).
Die Ausführungen Wiedemanns blieben nicht ohne Widerspruch. Professor Christoph Degenhart, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität Leipzig, meinte in der Diskussion, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwar zweifellos einen glänzenden Sieg errungen hätten, dass dieser sich aber vielleicht auch als Phyrrussieg erweisen könnte. Vor allem könnte seiner Ansicht nach "die verfassungsrechtliche Euphorie schon bald einem europarechtlichen Kater weichen", da das Urteil nur schwer mit der Kommissionsentscheidung im Beihilfenverfahren zu vereinen sein wird.
Mehr zum Rundfunkforum - das am Freitag 14.9. noch fortgesetzt wird - voraussichtlich in den nächsten Tagen hier in diesem Blog (update 15.9.2007: die weiteren Posts hier und hier).
Labels: Deutschland, Rundfunkrecht
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