"Achtung, Analog!" und mehr von der FCC
Dass die FCC ihren Kreuzzug gegen "obscenity, indecency and profanity" im Fernsehen weiter fortführt, war zu erwarten. Nachdem der 2nd District Court of Appeals in der Sache Fox v FCC (siehe dazu die vorangegangenen Posts hier, hier und hier) der FCC dabei eine ziemlich klare Niederlage bereitet hat, versucht man es nun beim Supreme Court (Näheres dazu hier auf http://www.contentandcarrier.eu/). Ob der den Fall allerdings annimmt, ist noch offen.
Immerhin hat die FCC aber nun auch erkannt, dass die Bekämpfung einzelner fleeting expletives ein wenig außer Verhältnis zur bisherigen Untätigkeit gegenüber Gewaltdarstellungen zu sein scheint. Dies soll sich nun insofern ändern, als auch Gewalt im Fernsehen näher untersucht wird. Siehe dazu den (schon aus April 2007 stammenden) Bericht über "Violent Television Programming And Its Impact On Children" (dazu auch news release, Statement von FCC-Chef Martin und Statements der Commissioners Copps, Adelstein, Tate und McDowell).
Der ORF hat übrigens seine Haltung zu Gewalt und Obszönität in Radio und Fernsehen (1993) und Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen (1999) festgelegt. Im Kern sind diese Regeln auch in die Programmrichtlinien 2006 eingegangen.
Und noch ein Hinweis auf Aktivitäten der FCC: vor wenigen Tagen hat die FCC ihr "Reference Book of Rates, Price Indices, and Household Expenditures for Telephone Service" vorgesetellt (Presseaussendung). Wer wissen möchte, wie viel und wie teuer in den USA telefoniert wird, findet darin einiges an Information. Zum Vergleich mit heimischen Werten bietet sich der Kommunikationsbericht bzw der Telekom-Monitor der RTR (zuletzt Nr. 3/2007) an.
Labels: Digitalisierung, FCC, ORF, Rundfunkrecht
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