die ersten 100 EuGH-Fälle ...
zum Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste sind erreicht: Wolf-Dietrich Grussmann von der Generaldirektion Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission berichtete anlässlich eines Workshops an der Technischen Universität Wien am 16. November 2006 von den "Lead Cases in Electronic Communications Regulation".
44 Fälle sind schon im "Guide to the Case Law of the European Court af Justice in the field of Telecommunications" aus dem Jänner 2003 dokumentiert. Seither sind - so die Aufzählung Grussmanns - 21 Vertragsverletzungsverfahren, 11 Vorabentscheidungsverfahren, 5 Nichtigkeitsklagen und 5 Fälle, die mit dem Rechtsrahmen sonst in Zusammenhang stehen dazugekommen (siehe auch die ergänzende Aufstellung der Kommission aus 2006 zu "Recent case law in telecommunications"). Zählt man noch die 14 derzeit anhängigen Verfahren hinzu, kommt man auf die runde Zahl 100.
Spannende derzeit anhängige Verfahren sind:
T-109/06 - Vodafone - zu Art 7 Rahmenrichtlinie
C-262/06 - Deutsche Telekom - zu Art 27 Rahmenrichtlinie und Art 16 Universaldienstrichtlinie
C-426/05 - Tele2UTA - zu Art 4 und Art 16 Rahmenrichtlinie
C-366/06 - DNA Verkot - zu Art 4 und Art 7 der Rahmenrichtlinie
C-64/06 - Ceský Telecom - zu Art 8 Zugangsrichtlinie und Art 6, 7 und 16 Rahmenrichtlinie
C-190/06 - Belgacom - zu Art 5 und 10 Genehmigungsrichtlinie, Art 7 FuTEE-Richtlinie, Art 2, 4 und 13 Zugangsrichtlinie und Art 8 Rahmenrichtlinie
Der Workshop - organisiert vom Continuing Education Center der TU Wien - wurde geleitet von Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, der im kommenden Jahr wieder von Brüssel nach Wien zurückkehrt und (unter anderem) als akademischer Leiter des neuen "Executive MBA Regulation"-Programms an der TU Wien tätig sein wird.
44 Fälle sind schon im "Guide to the Case Law of the European Court af Justice in the field of Telecommunications" aus dem Jänner 2003 dokumentiert. Seither sind - so die Aufzählung Grussmanns - 21 Vertragsverletzungsverfahren, 11 Vorabentscheidungsverfahren, 5 Nichtigkeitsklagen und 5 Fälle, die mit dem Rechtsrahmen sonst in Zusammenhang stehen dazugekommen (siehe auch die ergänzende Aufstellung der Kommission aus 2006 zu "Recent case law in telecommunications"). Zählt man noch die 14 derzeit anhängigen Verfahren hinzu, kommt man auf die runde Zahl 100.
Spannende derzeit anhängige Verfahren sind:
T-109/06 - Vodafone - zu Art 7 Rahmenrichtlinie
C-262/06 - Deutsche Telekom - zu Art 27 Rahmenrichtlinie und Art 16 Universaldienstrichtlinie
C-426/05 - Tele2UTA - zu Art 4 und Art 16 Rahmenrichtlinie
C-366/06 - DNA Verkot - zu Art 4 und Art 7 der Rahmenrichtlinie
C-64/06 - Ceský Telecom - zu Art 8 Zugangsrichtlinie und Art 6, 7 und 16 Rahmenrichtlinie
C-190/06 - Belgacom - zu Art 5 und 10 Genehmigungsrichtlinie, Art 7 FuTEE-Richtlinie, Art 2, 4 und 13 Zugangsrichtlinie und Art 8 Rahmenrichtlinie
Der Workshop - organisiert vom Continuing Education Center der TU Wien - wurde geleitet von Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, der im kommenden Jahr wieder von Brüssel nach Wien zurückkehrt und (unter anderem) als akademischer Leiter des neuen "Executive MBA Regulation"-Programms an der TU Wien tätig sein wird.
Labels: EuGH
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