Geänderte Roaming-Verordnung im Amtsblatt
Das EU-Amtsblatt L vom 29. Juni ist offenbar schon so etwas wie ein Stammplatz für die Roaming-Verordnung: die Stammfassung wurde am 29. Juni 2007 veröffentlicht, exakt zwei Jahre später ist heute die Änderung dieser Verordnung dort publiziert worden. Und weil schließlich in dieser Verordnung (laut Erwägungsgrund 1 der geänderten Verordnung) "außerordentlich und vorübergehend geltende Obergrenzen" festgelegt werden, kann man sich wohl schon darauf einstellen, dass kurz vor Ablauf der Geltungsdauer (30. Juni 2012) spätestens am 29. Juni 2012 wieder eine Änderung publiziert werden wird.
Die Eile bei der Redigierung der Sprachfassungen hat natürlich Konsequenzen: so finden sich in der geänderten Fassung zwei "Änderungen", bei denen es nur heißt: "Betrifft nicht die deutsche Fassung". Dabei geht es um den Verordnungstitel: die deutsche Sprachfassung der Roamingverordnung bezog sich immer auf das "Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen", der englische Titel bezog sich auf "roaming on public mobile telephone networks", die italienische Sprachfassung nannte einfach nur "reti mobili pubbliche".
Da nun aber auch Datendienste erfasst waren, galt es den missverständlichen Hinweis bloß auf "Telefonnetze" in den anderen Sprachfassungen zu beseitigen (von Telefonnetzen sprachen auch die französischen, spanischen, niederländischen und schwedischen Sprachfassungen [andere habe ich nicht angeschaut]). Also heißt es im Englischen nun "public mobile communications networks", ähnlich wurden auch die anderen Sprachfassungen angepasst, sogar die italienische Fassung wurde präzisiert, sodass dort nun von "roaming sulle reti pubbliche di comunicazioni mobili" die Rede ist.
Die zweite Änderung, die nicht die deutsche Sprachfassung betrifft, zieht lediglich die Änderung des Titels der Roaming-Verordnung auch im Zitat in Artikel 1 Abs 5 der RahmenRL nach.
Damit bleibt der scheidenden Kommissarin immerhin ein Erfolg, während das umfassende "Telekompaket" mit Änderungen der Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- e-Datenschutz-Richtlinien sowie der Einrichtung des (mittlerweile so genannten) "Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation ("GEREK") nicht mehr vor dem Sommer beschlossen werden konnte. Noch liegt nicht einmal die endgültige Fassung des Parlamentsbeschlusses offiziell vor, der Rat hat sich schon darauf verständigt, wegen der vom Parlament vorgenommenen Änderung gegenüber dem abgestimmten Text in die Vermittlung zu gehen. "It's a question of institutional pride", wird Kommissarin Reding dazu zitiert.
Update 2. Juli 2009: Die ERG hat nun auch die ERG Guidelines zur Roaming-Verordnung angepasst; diese Guidelines wurden gestern per Mail verschickt, auf der Website der ERG sind sie bislang nicht zu finden (ich habe sie vorerst hier hochgeladen).
Die Eile bei der Redigierung der Sprachfassungen hat natürlich Konsequenzen: so finden sich in der geänderten Fassung zwei "Änderungen", bei denen es nur heißt: "Betrifft nicht die deutsche Fassung". Dabei geht es um den Verordnungstitel: die deutsche Sprachfassung der Roamingverordnung bezog sich immer auf das "Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen", der englische Titel bezog sich auf "roaming on public mobile telephone networks", die italienische Sprachfassung nannte einfach nur "reti mobili pubbliche".
Da nun aber auch Datendienste erfasst waren, galt es den missverständlichen Hinweis bloß auf "Telefonnetze" in den anderen Sprachfassungen zu beseitigen (von Telefonnetzen sprachen auch die französischen, spanischen, niederländischen und schwedischen Sprachfassungen [andere habe ich nicht angeschaut]). Also heißt es im Englischen nun "public mobile communications networks", ähnlich wurden auch die anderen Sprachfassungen angepasst, sogar die italienische Fassung wurde präzisiert, sodass dort nun von "roaming sulle reti pubbliche di comunicazioni mobili" die Rede ist.
Die zweite Änderung, die nicht die deutsche Sprachfassung betrifft, zieht lediglich die Änderung des Titels der Roaming-Verordnung auch im Zitat in Artikel 1 Abs 5 der RahmenRL nach.
Damit bleibt der scheidenden Kommissarin immerhin ein Erfolg, während das umfassende "Telekompaket" mit Änderungen der Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- e-Datenschutz-Richtlinien sowie der Einrichtung des (mittlerweile so genannten) "Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation ("GEREK") nicht mehr vor dem Sommer beschlossen werden konnte. Noch liegt nicht einmal die endgültige Fassung des Parlamentsbeschlusses offiziell vor, der Rat hat sich schon darauf verständigt, wegen der vom Parlament vorgenommenen Änderung gegenüber dem abgestimmten Text in die Vermittlung zu gehen. "It's a question of institutional pride", wird Kommissarin Reding dazu zitiert.
Update 2. Juli 2009: Die ERG hat nun auch die ERG Guidelines zur Roaming-Verordnung angepasst; diese Guidelines wurden gestern per Mail verschickt, auf der Website der ERG sind sie bislang nicht zu finden (ich habe sie vorerst hier hochgeladen).
Labels: Roaming, Telekomrecht
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