"Ehrliche, tolle Werbung" - aber nicht als solche gekennzeichnet
Die deutschen Landesmedienanstalten führen Sendungen wie "Wetter-Panorama" in ihrem Codebuch zur Programmanalyse unter der Kategorie "Programmüberbrückung". Für den ORF dürfte das Wetter-Panorama weit mehr sein, immerhin füllt er damit täglich mehrere Stunden seines Programms auf TW1 und auch auf ORF2.
Produziert wird das Ganze von der feratel media technologies AG, die (allerdings schon im Jahr 2001) stolz auf "langfristige Exklusivverträge mit dem ORF" für die Ausstrahlung der Wetterbilder im "Frühstücksfernsehen" (und auch auf "langfristige Nutzungsrechte am Richtfunknetz des ORF") hinwies. "Die Kooperationen mit den TV-Sendern", heißt es im letzten Geschäftsbericht der feratel (ähnliche Programme laufen auch in Bayern, der Schweiz oder den Niederlanden), "eröffnen den Tourismusanbietern ein Fenster zu ihrer Destination, durch das potenzielle Kundschaft in ganz Europa blickt." Der Zweck ist klar: Werbung für den jeweiligen Ort, der sich die Kameras leistet. Wie auf der feratel-Website zu lesen ist: "ehrliche, tolle Werbung".
Fragt sich dann nur, warum das Ganze nicht als Werbung gekennzeichnet ist (auf ORF 2 wäre eine Dauerwerbesendung allerdings gemäß § 13 Abs 7 ORF-Gesetz nicht zulässig).
Produziert wird das Ganze von der feratel media technologies AG, die (allerdings schon im Jahr 2001) stolz auf "langfristige Exklusivverträge mit dem ORF" für die Ausstrahlung der Wetterbilder im "Frühstücksfernsehen" (und auch auf "langfristige Nutzungsrechte am Richtfunknetz des ORF") hinwies. "Die Kooperationen mit den TV-Sendern", heißt es im letzten Geschäftsbericht der feratel (ähnliche Programme laufen auch in Bayern, der Schweiz oder den Niederlanden), "eröffnen den Tourismusanbietern ein Fenster zu ihrer Destination, durch das potenzielle Kundschaft in ganz Europa blickt." Der Zweck ist klar: Werbung für den jeweiligen Ort, der sich die Kameras leistet. Wie auf der feratel-Website zu lesen ist: "ehrliche, tolle Werbung".
Fragt sich dann nur, warum das Ganze nicht als Werbung gekennzeichnet ist (auf ORF 2 wäre eine Dauerwerbesendung allerdings gemäß § 13 Abs 7 ORF-Gesetz nicht zulässig).
Labels: ORF, Rundfunkrecht
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